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Walter Wittmann, Bild: KEYSTONE/Eddy Risch.

So gelingt die Sanierung des verschuldeten Steuerstaats

Mit Überschuldung haben sich viele Staaten in eine Sackgasse manövriert. Heraus kommen sie nur mit fundamentalen Privatisierungsreformen.

In jüngster Zeit macht das Gespenst vom Staatsbankrott die Runde. Einige der grössten internationalen Schuldnerländer befinden sich in gravierenden Schwierigkeiten. Es ist ihnen, zumindest vorläufig, nicht möglich, die fälligen Zinsen zu bezahlen und ihre Schulden vereinbarungsgemäss zu tilgen. Zur Erklärung eines offiziellen Staatsbankrotts ist es in letzter Zeit allerdings noch nicht gekommen. Die Beteiligten und Betroffenen fürchten sich nämlich vor einer Kettenreaktion, die den Zusammenbruch des internationalen Finanzsystems zur Folge haben könnte.

Die aktuelle Situation ist grundsätzlich nicht neu: Der Staat ist immer wieder der Versuchung erlegen, seine Steuerquellen derart auszuschöpfen, dass er an die Grenzen der Steuerbelastung stiess. Konnte er den darauf einsetzenden Steuerwiderstand nicht überwinden, so wich er auf eine wachsende Verschuldung aus. Dies erlaubte ihm, auf eine Anpassung seiner Ausgaben an die laufenden Einnahmen zu verzichten. So war und ist der Staat nur ausnahmsweise, d. h. unter äusserstem finanziellem Druck, willens und fähig, seine Ausgaben näher an die laufenden Einnahmen heranzuführen. Er fürchtet sich in der Regel vor den politischen Spannungen, die mit einer Sanierung der Staatsfinanzen verbunden sind.

In der modernen Finanzgeschichte gibt es relativ wenige und eher unbedeutende Staatsbankrotte. Aus aktuellem Anlass erwähnen wir Dänemark, das sich 1812 offiziell als zahlungsunfähig erklärte. Die enorme Verschuldung während der napoleanischen Kriege hatte die meisten europäischen Länder an den Rand des finanziellen Ruins geführt. In den ersten Jahrzehnten danach waren die meisten Staaten intensiv bemüht, ihre Schulden abzutragen. Zu diesem Zweck richteten sie Tilgungsfonds ein, die mit eigenen zweckgebundenen Einkünften gespeist wurden. Doch im Laufe der Zeit wurde der Tilgungszwang gelockert und durch eine freie Tilgung ersetzt. In der Folge blieb die Schuldentilgung bald einmal aus und es kam wieder zu einer wachsenden Verschuldung.

Im Anschluss an die napoleonischen Kriege setzte sich allmählich der Grundsatz durch, der Staat dürfe sich von Kriegen abgesehen – nur (noch) für die Tätigung rentabler Investitionen verschulden. Solche Investitionen werfen in der Regeleinen finanziellen Ertrag ab, der ausreicht, um den Schuldendienst zu bestreiten. So kann der Staat kaum in Zahlungsschwierigkeiten geraten und schon gar nicht bankrott gehen. In der Finanz Wissenschaft dominierte diese klassische oder liberale Verschuldungsregel bis zur Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre: Die rentablen Investitionen wurden über den ausserordentlichen Haushalt mit Kredit finanziert, während der ordentliche Haushalt stets ausgeglichen sein müsste.

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahmen die Staatsschulden vorrangig infolge der staatlichen Unternehmertätigkeiten zu. Zum einen wurden die kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen rasch ausgebaut. Zum anderen sah sich der Staat gezwungen, sich am Eisenbahnbau zu beteiligen oder nicht rentierende Eisenbahnen im öffentlichen Interesse zu verstaatlichen. Der Staat verschuldete sich also für den Ausbau der Infrastruktur, was das wirtschaftliche Wachstum förderte und sich auf die Dauer in wachsenden Staatseinnahmen niederschlug. So war es ihm möglich, den Schuldendienst eher problemlos zu bestreiten. Da es sich im wesentlichen um (direkt) rentable Investitionen oder um solche mit einer Umwegrentabilität handelte, wurde der klassische Verschuldungsgrundsatz meist nicht verletzt. Jene Länder, die aktiv am Aufstieg des Hochkapitalismus beteiligt waren, verfügten über eine so reichliche Kapitalbildung, dass sie ihren öffentlichen Kapitalbedarf ohne weiteres decken konnten. Ihre Staatsverschuldung bewegte sich daher in einem finanziell und wirtschaftlich durchaus tragbaren Rahmen. Während des langfristigen Wirtschaftsaufschwungs von Mitte der neunziger Jahre bis zum Ersten Weltkrieg, der von der industriellen Revolution der achtziger Jahre ausgelöst und getragen wurde, konnte die Staatsverschuldung schon deshalb verkraftet werden, weil die Wirtschaft rasch wuchs.

Der moderne Steuerstaat, der über eine Einkommensbesteuerung natürlicher Personen, ergiebige Ertragsbesteuerung und zahlreiche spezielle Verbrauchssteuern verfügt, geriet im Laufe des Ersten Weltkrieges in eine schwere Krise. Die Staatsschulden erreichten ein bisher nie erreichtes Ausmass: Es schien damals aussichtslos, diese Schulden je mit Steuern tilgen zu können. Finanzsoziologen sagten den Untergang des Steuerstaates voraus: Rudolf Goldscheid plädierte in seiner Schrift «Staatssozialismus und Staatskapitalismus» aus dem Jahre 1917 für eine Sanierung des verschuldeten Steuerstaates über mehr Erwerbseinkünfte. Er forderte die Verstaatlichung von Privateigentum zur Deckung der Staatsschulden: Privatvermögen sollten mit öffentlichen Schulden verrechnet werden. Er bezeichnete die Staatsstruktur als (vor allem) den Überbau der Staatsfinanzen, was deutlich zeigt, dass er die Sanierung der Staatsfinanzen und des Staates nach marxistischem Rezept anstrebte. Der bürgerliche oder kapitalistische Staat, der sich in einer Krise befindet, ist abzulösen. Anders kann für Goldscheid die Finanzkrise nicht überwunden werden!

Im Jahre 1918 erschien «Die Krise des Steuerstaates» von Joseph Schumpeter. Dieses Werk ist eine brillante Kritik der Schrift von Goldscheid und gibt eine andere Antwort auf die Frage nach dem Untergang des verschuldeten Steuerstaates. Für Schumpeter befindet sich der moderne Steuerstaat an einem historischen Wendepunkt, doch ist er überzeugt, dass «der Steuerstaat und die Organisationsformen der Wirtschaftsfreiheit ohne Zusammenbruch und ohne erdrückende Härte» die Finanzierungsfolgen des Ersten Weltkrieges ökonomisch zu verarbeiten vermögen.

Wie wir heute wissen, antwortete der Steuerstaat auf die Finanzkrise des Ersten Weltkrieges unter anderem mit der Einführung der Körperschaftsund der allgemeinen Umsatzsteuer. Darüber hinaus baute er seine Schulden in erheblichem Ausmass mit Tilgungssteuern ab. Hochkonjunktur und starkes Wirtschaftswachstum nach der Überwindung der Nachkriegsdepressionen verschafften dem Staat rasch wachsende Einnahmen, mit denen er sich erheblich vom Schuldenberg des Ersten Weltkrieges entlasten konnte. Der Steuerstaat erlebte während der zwanziger Jahre eine beachtliche Renaissance seiner Leistungsfähigkeit.

«Funktionale Finanzpolitik»

Zu einer grundsätzlichen Wende in der Verschuldungspolitik der Industrieländer kam es im Laufe der Weltwirtschaftskrise der dreissiger Jahre: Die klassische Verschuldungs-Regel wurde über Bord geworfen und durch die «funktionale Finanzpolitik» ersetzt. Unter dem Einfluss von J. M. Keynes wurde dem Staat neu die Aufgabe übertragen, die fehlende private effektive Nachfrage durch kreditfinanzierte Staatsausgaben auszugleichen. In der Folge kam es, zuerst in den faschistischen Diktaturen und 1935 auch in den USA im Rahmen des New Deal, zu gigantischen staatlichen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen: Der Staat hatte endgültig die Verantwortung für die Schaffung bzw. den Erhalt der Vollbeschäftigung übernommen. Theorie und Praxis waren sich einig, dass der Staat sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit sozusagen beliebig für die Durchführung öffentlicher Investitionen verschulden dürfe und müsse! Doch gleichzeitig wurde eine Verschärfung der progressiven Einkommensbesteuerung verlangt: Die Bezieher hoher Einkommen würden zu wenig konsumieren und so die Nachfrage hemmen. Daher seien ihre Einkommen zusätzlich abzuschöpfen und über die Umverteilung den unteren Einkommen zukommen zu lassen. So könne die Konsumgüternachfrage expandieren und die Beschäftigungslage verbessert werden.

Die Schweiz blieb während der Weltwirtschaftskrise im wesentlichen dem klassischen Grundsatz des Budgetausgleichs treu: Sie schränkte die Staatsausgaben ein und erhöhte zugleich die Steuern, um in verschiedenen dring lichen Finanzprogrammen ihre (Bundes-)Finanzen zu sanieren. Zu Massnahmen der Arbeitsbeschaffung in einem nennenswerten Umfang kam es erst ab 1935, als die Weltwirtschaftskrise hier ihren Höhepunkt überschritten hatte. So blieb die Schweiz zu Recht oder zu Unrecht die letzte Hochburg des Finanzliberalismus, wie er in anderen Industrieländern vor der Weltwirtschaftskrise praktiziert wurde. Jedoch auch ihre Finanzgesinnung wandelte sich langsam aber sicher, was nicht zuletzt durch die sichtund fühlbar werdende Bedrohung von aussen durch das Dritte Reich ermöglicht und beschleunigt wurde.

Im Laufe des Zweiten Weltkrieges expandierten die Staatsschulden rasch und kletterten auf historische Höchststände. Dazu kamen auch neue Steuern und Verschärfungen bei alten Abgaben. Die gesamtwirtschaftliche Steuerbelastung stieg sprunghaft an und überschritt die Schwelle von 25 Prozent des Volkseinkommens, die noch in den dreissiger Jahren als Obergrenze angesehen wurde! Nie zuvor wurden Unternehmen und Bezieher hoher Einkommen so intensiv in die Finanzierung der Staatsausgaben eingespannt. Dies entsprach dem Ziel der Umverteilung von Einkommen, das sich spätestens in den dreissiger Jahren durchgesetzt hatte. Es ist jedoch auffallend, dass – potentielle negative Auswirkungen von hohen direkten Steuern und von wachsenden Staatsschulden eher wenig diskutiert wurden. Als vorrangiges Beurteilungskriterium für die Höhe der Staatsschulden wurde im Laufe des Krieges ihr Anteil am Volkseinkommen angesehen: Solange die Wirtschaft wachse, könnten zusätzliche Staatsschulden durchaus verkraftet werden. Als in der Nachkriegszeit die vorausgesagte Depression ausblieb und ein langfristiger Wirtschaftsaufschwung, der bis Anfang der siebziger Jahre dauerte, einsetzte, hatten sich geradezu ideale Voraussetzungen zur Bewältigung der Vor- und Kriegsschulden verwirklicht: Zum einen flössen die öffentlichen Einnahmen progressiv zum Volkseinkommen und machten so in den meisten Industrieländern eine Neu-Verschuldung jahrzehntelang überflüssig. Zum anderen verlor der Schuldendienst relativ an Bedeutung, denn er beanspruchte die Staatseinnahmen nur noch in einem rasch sinkenden Ausmass. Ohne namhafte Schuldentilgung vorzunehmen, sorgte die Expansion des Volkseinkommens für eine laufend schwindende Schuldenlast. Zumindest bis Ende der sechziger Jahre durfte man daher allgemein von gesunden Staatsfinanzen und einer tragbaren Staatsverschuldung sprechen.

Strukturelle Defizite

Spätestens Mitte der siebziger Jahre setzte die jüngste Krise des Steuerstaates ein. Als der Wachstumstrend der Nachkriegszeit gebrochen wurde, kam es sofort zu strukturellen, d. h. langfristigen, Defiziten in den Haushalten der westlichen Industrieländer. Sie verschwanden nicht wie die konjunkturellen Defizite als die Wirtschaft sich wieder der Vollbeschäftigung näherte. Die Staatsausgaben wuchsen (und wachsen auch heute noch) auch bei hoher Beschäftigung rascher als die Staatseinnahmen. Diese Scherenbewegung hat eine entsprechend wachsende Staatsverschuldung zur Folge.

Es ist entscheidend festzustellen, dass die aktuelle Krise des Steuerstaates weder durch die Tätigkeit von Rüstungsausgaben noch durch Kriege verursacht ist. Sie ist unter normalen, d. h. friedlichen, Bedingungen entstanden. Seit den fünfziger Jahren ist der Anteil der Militärausgaben an den gesamten Staatsausgaben und am Volkseinkommen in nahezu allen Industrieländern permanent rückläufig. Die gegenwärtige Krise des Steuerstaates ist nichts anderes als der nun sichtbare Ausdruck der Überforderung des Steuerstaates durch die Ansprüche des Wohlfahrtsstaates! Somit handelt es sich um eine Finanzkrise besonderer Art, die durch folgende Faktoren verursacht wurde:

Die Progression des Steuersystems hat bei Wirtschaftswachstum eine automatische Zunahme der Steuerbelastung zur Folge. Solange die Volkswirtschaft mit hohen Zuwachsraten expandiert, verfügt die öffentliche Hand über reichlich wachsende Einnahmen! Da die laufenden Einnahmen in der Regel auch ausgegeben werden, darf es nicht erstaunen, dass Sozialausgaben, Subventionen, Personalausgaben und die Aufwendungen vorrangig für die konsumtive Infrastruktur entsprechend vermehrt wurden. Die Politiker konnten jahrzehntelang laufend neue Ansprüche an den Staat ohne nennenswerte Verschuldung mühelos finanzieren. Dies verleitete sie und die Empfänger von Staatsleistungen dazu, grosszügig mit Steuergeldern umzugehen. Dabei wurden Ausgaben getätigt, die immer weniger einem tatsächlichen Bedarf entsprachen. Es kam dabei zu Überversorgungen sowohl in der Infrastruktur als auch bei Wohlfahrtsleistungen.

Die langfristigen – Folgekosten von Verordnungen, Gesetzen und von Investitionsprojekten wurden weitgehend vernachlässigt. Man ging regelmässig davon aus, die Folgekosten seien ohne weiteres finanzierbar. Dazu gaben optimistische Prognosen über die Entwicklung der Wirtschaft und der Steuereinnahmen Anlass. Noch Anfang der siebziger Jahre rechnete man mit einer Fortsetzung des starken Wirtschaftswachstums der Nachkriegszeit bis zum Jahre 2000.

Je reichlicher die Staatseinnahmen flössen, desto leichtsinniger ging man dazu über, jährliche Entscheidungen über Höhe und Art der Staatsleistungen durch Ausgabenmechanismen zu ersetzen. Ihre Bindung an die Lebenshaltungskosten war ein weiterer Schritt, dem die Anpassung an das

nominelle Volkseinkommen folgte. Dies ersparte laufende politische Auseinandersetzungen um jährliche Anpassungen von Staatsleistungen an die Geldentwertung und/oder das wirtschaftliche Wachstum. Doch dabei wurde ein zunehmend unkontrolliertes Wachstum der Staatsausgaben in Unabhängigkeit von den laufenden Einnahmen bewusst in Kauf genommen.

«Fass ohne Boden»

Als der Sozialstaat Abschied vom Subsidiaritätsprinzip nahm und nun als Wohlfahrtsstaat auch jenen finanziell unter die Arme griff, die existentiell darauf nicht angewiesen waren und sind, wurde ein weiterer verhängnisvoller Fehler begangen. Für Wohlfahrtsleistungen gibt es einen finanziell nicht zu deckenden Bedarf, und es ist keineswegs übertrieben, den Wohlfahrtsstaat als ein «Fass ohne Boden» zu bezeichnen.

Die rasch wachsende Umverteilung von Einkommen (und Vermögen) durch den Steuer- und Wohlfahrtsstaat und die damit verbundene Verschleierung der Wohlfahrtskosten liess in wachsenden Bevölkerungs- und Wählerschichten die Illusion aufkommen, sie könnten immer mehr und schliesslich voll zu Lasten von anderen, d. h. von potentiell oder tatsächlich leistungs- und zahlungsfähigen Personen leben. Der «Gratisbürger» wurde zum Statussymbol des Wohlfahrtsstaates! So setzte sich die Überzeugung durch, der Staat müsse lediglich mehr Wohlfahrtsleistungen beschliessen, um sie auf Dauer auch tatsächlich erbringen zu können.

Solange die Wirtschaft kräftig expandierte, gab es deshalb einen schwachen oder gar keinen Widerstand gegen steigende Steuer- und Soziallasten, weil diese weitgehend bis voll überwälzt werden konnten und die Einkommen derjenigen, die sie schlussendlich tragen mussten, laufend über den Inflationsausgleich erhöht wurden. So wurden die «Grenzen der Besteuerung» und die «Grenzen des Wohlfahrtsstaates» immer wieder überspielt. Daher ist es, zumindest bis Anfang der siebziger Jahre, verständlich, dass kaum nach der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit von Steuern und Soziallasten gefragt wurde. Folgerichtig wurde finanziell allgemein so disponiert, als ob es überhaupt keine Grenzen für den Steuer- und Wohlfahrtsstaat geben würde.

Die Anspruchsinflation wurde auch dadurch gefördert, dass die Regierungen laufend neue langfristige Staatsleistungen versprachen, auf welche sich die Menschen zunehmend einstellten. Als sich das Wirtschaftswachstum verflachte, stagnierte und negativ wurde, waren die psychologischen und politischen Voraussetzungen für die Verkündigung der Krise des Steuerstaates alles andere als günstig. Die Politiker drückten sich vor der Aufklärung ihrer Wähler über die nun fundamental veränderten finanziel len und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Sie machten lieber in (Zweck-)Optimismus, sprachen von einem vorübergehenden Engpass und versprachen mittelfristig die Rückkehr zu den goldenen Nachkriegsjahren. In diesem Klima mussten noch keine einschneidenden Massnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen und zur Gesundung der Wirtschaft ergriffen werden.

Die Krise des Steuerstaates äusserte sich darin, dass die Grenzen der Besteuerung in doppelter Art und Weise erreicht und überschritten werden: In jenen Ländern, in denen Volksabstimmungen über zusätzliche Steuern durchgeführt werden, zeigt es sich durchwegs, dass die Wählermehrheit nichtmehr bereit ist, noch mehr Steuern zu bezahlen. Es ist wohl nicht unhaltbar zu behaupten, dass dies im allgemeinen auf alle westlichen Industrieländer zutreffen dürfte. Chancen haben lediglich Sondersteuern, die zu Lasten der vermögenden und hoher Einkommensschichten gehen. Die Regierungen nehmen diesen Steuerwiderstand zwar zur Kenntnis, ziehen aber die entsprechenden Konsequenzen meist nicht. Sie verzichten darauf, die laufenden Ausgaben allmählich den laufenden Einnahmen anzupassen. Die Höhe der strukturellen Haushaltdefizite gibt Auskunft über das Ausmass der nicht konjunkturellbedingten Unterfinanzierung des Staates. Die Grenzen der Besteuerung sind aber auch in bezug auf ihre negativen Auswirkungen auf den Arbeitseinsatz und die Investitions- und Risikobereitschaft nicht nur erreicht, sondern, vor allem bei den direkten Steuern, bereits überschritten.

In der Finanzwissenschaft besteht Übereinstimmung darüber, dass die Progression der Einkommenssteuer zu scharf ist, die Unternehmenssteuern die Investitionen hemmen und die indirekten Steuern nicht mehr ausreichend überwälzt werden können. Es kommt hinzu, dass die Wirtschaft Sozialabgaben zu tragen hat, die das Nutzniesser- und Verursacherprinzip verletzen und – marktwirtschaftlich nicht zu rechtfertigen sind. Nicht nur beiläufig ist zu bemerken, dass der Steuerstaat die Steuerpflichtigen zunehmend in die Illegalität treibt: Die Schattenwirtschaft, in der Steuern und Sozialabgaben hinterzogen werden, ist seit Jahren im Wachsen begriffen.

Überschrittene Grenzen

Es ist unbestritten, dass der Staat seit Mitte der siebziger Jahre mit seiner Neu-Verschuldung jene Grenzen überspielt, die ihm durch den Steuerwiderstand und die negativen Steuerwirkungen gezogen werden. Dies ist zum einen eine Missachtung des Wählerwillens und zum anderen ein Verstoss gegen die Pflicht, die Steuern und Sozialabgaben so zu gestalten, dass nicht volkswirtschaftliche Schäden auftreten. Der Staat schreitet weiter auf dem Wege des «geringsten Widerstandes» fort, was in verschiedener Hinsicht mehr als bedenklich ist.

Eine Neu-Verschuldung bedeutet eine Verlagerung der Finanzierungskosten des Staates in die mittel- und langfristige Zukunft: Die Rechnung kommt später aber unvermeidlich auf die Steuerzahler zu. Daher stellt sich – zukunftsbezogen die entscheidende Frage, wofür sich der Staat verschuldet. In der Schweiz sind die öffentlichen Investitionen immer noch grösser als die Neu-Verschuldung. In den alten Wohlfahrtsstaaten (z. B. Dänemark oder Schweden) verschuldet sich der Staat auch für laufende Ausgaben und insbesondere für die Gewährung von Wohlfahrtsleistungen. In diesem Fall müssen die Steuerzahler zunehmend für Zinsen und Tilgungen aufkommen, die von (reinen) Konsumausgaben stammen. Es gibt für sie keinen Gegenwert. Einen solchen könnte der Staat ausschliesslich durch Neu-Investitionen in die Infrastruktur produzieren, sofern sich diese Aufwendungen auf die Dauer als produktiv erweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Prozentsatz der öffentlichen Investitionen an den gesamten Staatsausgaben und am Volkseinkommen seit über einem Jahrzehnt rückläufig ist. Im Verhältnis investiert der Staat immer weniger in die Zukunft der Volkswirtschaft. Frühere Generationen haben uns mehr Infrastruktur hinterlassen, als wir künftigen Generationen vererben werden. So leben wir auf Kosten der Zukunft! Gilt der Grundsatz des Ausgleichs zwischen den Generationen (inter-generation-equity), so mussten wir solange die öffentliche Investitionsquote nicht höher liegt als ihr langfristiger Durchschnittauf eine Neu-Verschuldung sogar völlig verzichten. Es wäre aber schon Wesentliches gewonnen, wenn die Neu-Verschuldung sich auf Investitionen beschränken und sich dabei ausschliesslich an den konjunkturellen Erfordernissen orientieren würde. Dies bedeutet bei gegebenen laufenden Einnahmen – Ausgabenkürzungen im Ausmasse der strukturellen Defizite. Zur Verbesserung bzw. Erhaltung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind derartige Abstriche nicht an Investitionen, sondern an konsumtiven Staatsausgaben vorzunehmen, so z. B. bei Subventionen, die keine gemeinwirtschaftliche Leistungen abgelten, oder bei Wohlfahrtsausgaben, die an nicht Hilfebedürftige ausgerichtet werden.

Zwei Sackgassen und ein Weg

Über die Art der Sanierung des verschuldeten Steuerstaates gehen die Ansichten diametral auseinander. Ob und wie seine Finanzkrise bewältigt werden wird, hängt von der Beurteilung der künftigen Auswirkungen und von jenen Kräften ab, welche die politische Willensbildung – massgeblich beeinflussen. Dabei sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen:

  1. Die Neo-Marxisten erblicken hinter der Finanzkrise eine endgültige Systemkrise. Diese stammt vom Widerspruch der kapitalistischen Produktionsweise, d. h. von der Tatsache, dass die Produktion gesellschaftlich ist, während die Produktionsmittel in Privatbesitz sind. Sie fordern daher die Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Die inländischen Schulden würden verschwinden, indem der Staat sämtliche inländischen Forderungen ihm gegenüber für null und nichtig erklären würde. Der sozialistische Staat müsste sich hinfort ohne Rückgriff auf die vermögenden und leistungsfähigen Einkommensschichten des Kapitalismus finanzieren. Ist er nicht bereit, den Staatsbankrott zu erklären, so müssen diese Bevölkerungskreise auch noch für die Finanzlasten der Auslandsschulden aufkommen.
  2. Der Sozialismus bekämpft die Finanzkrise mit zusätzlichen Steuern zu Lasten von privatem Vermögen und überdurchschnittlichen Einkommen. Zudem belastet er die Wirtschaft mit weiteren Sozialabgaben, um so die Wohlfahrtsleistungen an breite Bevölkerungskreise zu gewährleisten. Kann er den Steuerwiderstand nicht wunschgemäss brechen, so setzt er den Weg der massiven Verschuldung fort. Die sozialistische Politik baut die finanziellen Anreize ab und beeinträchtigt damit jene privaten Investitionen, auf die sie für die Erhaltung von Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum angewiesen ist. So wird die Finanzkrise nicht bewältigt, sondern noch verschärft. In dem Masse wie die Grenzen der Fiskalbelastung und der Staatsverschuldung nicht respektiert werden, ist folgender typischer Ablauf gewiss: Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip werden zunächst die hohen Einkommen und Vermögen so stark belastet, dass deren wirtschaftliche Aktivitäten nachlassen und Kapital ins Ausland flieht. Darauf antwortet der Staat mit der Erhebung neuer, exorbitanter direkten Steuern, die nicht selten zusammen mit den sonstigen Steuern – mehr als die laufenden Einkommen abschöpfen. Ist es soweit, so kann der Staat seine Ausgaben nur noch über zusätzliche Verbrauchssteuern und eine rasch wachsende Auslandsverschuldung finanzieren. Die zusätzlichen indirekten Steuern erhöhen die Preise, während die Auslandsverschuldung in Hartwährungen wachsende inländische Einkommensverzichte zugunsten der ausländischen Kreditgeber erzwingen. Um dies zu mildern, wird die Wirtschaft erneut belastet, was sie zunehmend überfordert. Die nun sinkende Konkurrenzfähigkeit macht periodische Abwertung unausweichlich, da die Bedingungen für Exporte erleichtert werden müssen. Durch die Schwächung der eigenen Währung nimmt die Belastung des Schuldendienstes für das Ausland entsprechend zu. Man nähert sich so der Grenze der Zahlungsfähigkeit, was den Spielraum für die Auslandsverschuldung drastisch einschränkt. Versiegen die ausländischen Kapitalquellen, so gibt es keinen Ausweg mehr aus der Finanzkrise: Die eigene Wirtschaft ist nicht mehr konkurrenzfähig oder ruiniert, einen heimischen Kapitalmarkt gibt es nicht mehr, von den «Reichen» kann kaum noch abgeschöpft werden, weil es sie nur noch spärlich gibt, und die Verbrauchssteuern darf man aus Rücksicht auf die sozialistischen Wähler nicht mehr erhöhen. Nimmt der Staat, da er selbstverschuldet handlungsunfähig geworden ist, Zuflucht zur Notenpresse, so verursacht er eine galoppierende Inflation, die das Ende der Wirtschaft einläutet. Doch schon zuvor startet er noch einen Raubzug auf die nochBesitzenden -, indem er die inländischen Schulden als «einmalige Vermögensabgabe» oder als «Notopfer» auflöst und sich auf diese demokratische – Weise der Pflicht zur Verzinsung und Rückzahlung entzieht. Zugleich wird er auch noch auf die noch verbliebenen (Real-)Vermögen mit einer «Ergänzungsabgabe» zurückgreifen. Ist es soweit, so hat der verschuldete Steuerstaat die letzten Reste des (privaten) Kapitals konsumiert. Er steht dann endgültig vor dem sozialistischen Nichts, das nun allein von seinen Anhängern bewältigt werden muss.
  3. Niemand bestreitet heute, dass der Steuerstaat an einem Wendepunkt steht. Die Wende kann im Interesse des Erhaltens eines leistungsfähigen und freiheitlichen Systems aber nicht «neo-marxistisch» oder «sozialistisch» sein. Es gibt nur einen sinnvollen Ausweg aus dem verschuldeten Steuerstaat: Die Durchführung fundamentaler Reformen nach sozial-marktwirtschaftlichen Grundsätzen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite des Wohlfahrtsstaates. Darüber wurde schon soviel diskutiert und geschrieben, dass man sich kurz fassen darf: Was auf privater Basis ebensogut oder besser gelöst werden kann, ist zu (re)privatisieren. Die zahlreichen Mechanismen wachsender Staatsausgaben sind zu lockern oder aufzuheben, um so auch über einen kurzfristigen Handlungsspielraum für Ausgabenkürzungen zu verfügen. Der Staat sollte die Chancen, die im Verursacher- und Nutzniesserprinzip stecken, voll ausschöpfen. So trägt er die Finanzierungslasten näher an den Bürger und Wähler heran, was dessen Verhalten verändern wird. Der Wohlfahrtsstaat ist systematisch auf einen Sozialstaat nach dem liberalen – Subsidiaritätsprinzip zurückzuführen. Nur so ist zu gewährleisten, dass der Staat dauerhaft für die tatsächlich Hilfebedürftigen einzuspringen vermag. Erstes Ziel der Finanzpolitik ist die Beseitigung der strukturellen Defizite in den Staatshaushalten: Dies ist ausschliesslich über den Abbau von überflüssigen Staatsausgaben zu verwirklichen. So gewinnt der Staat sich seine konjunkturpolitische Handlungsfähigkeit zurück. Er verschuldet sich ausschliesslich bei Vorherrschen von Arbeitslosigkeit und nur für Investitionen mit Umwegrentabilität. Vorsorglich sollte dies verfassungsrechtlich verankert werden. Um der Erosion der privaten Initiative und damit des freiheitlichen Wirtschaftssystems gegenzusteuern, empfiehlt es sich in der Verfassung vorzusehen, dass der Steuerstaat von keiner natürlichen oder juristischen Person in Form von direkten Steuern und Sozialabgaben mehr als die Hälfte des Einkommens abschöpfen darf. Diese beiden Schranken Begrenzung der Staatsverschuldung und der direkten Fiskalbelastungen würden den verschuldeten Steuerstaat endgültig zwingen, sich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu sanieren. Dazu müsste er keine Abstriche an seiner sozialen Verpflichtung gemäss Subsidiaritätsprinzip vornehmen. Dieser Weg sollte im allgemeinen Interesse baldmöglichst eingeschlagen werden.

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