Schweizer Landesrecht über alles?
Laut SVP-Führung soll der Grundsatz, dass Schweizer Recht ausländischem Recht vorgeht, in der Bundesverfassung verankert werden. Am 25. Oktober werden die Delegierten der Partei über die Lancierung einer diesbezüglichen Initiative abstimmen. Bei Annahme nimmt die SVP eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, kurz: EMRK, bewusst in Kauf. Wir wären, falls die EMRK tatsächlich gekündigt würde, mit […]
Laut SVP-Führung soll der Grundsatz, dass Schweizer Recht ausländischem Recht vorgeht, in der Bundesverfassung verankert werden. Am 25. Oktober werden die Delegierten der Partei über die Lancierung einer diesbezüglichen Initiative abstimmen. Bei Annahme nimmt die SVP eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, kurz: EMRK, bewusst in Kauf.
Wir wären, falls die EMRK tatsächlich gekündigt würde, mit Weissrussland zusammen die einzigen Flecken in Europa, die die EMRK nicht anwenden. Schon allein die Vorstellung, mit diesem Schurkenstaat allein im gleichen Boot zu sitzen, behagt mir nicht. Vor allem aber greift der Mythos des Volkssouveräns, der über allem steht, zu weit: Die Verlässlichkeit einer funktionierenden Demokratie fusst nicht, wie uns die SVP weismachen will, auf einer allmächtigen Volksmehrheit. Vielmehr braucht sie ebenso Gewaltenteilung, Rechtsstaat und Rechtssicherheit – korrigierende Instanzen, die der Volkssouveränität auch legitime Grenzen setzen. Sie bilden für demokratische Mehrheiten eine Schranke bezüglich ihres politischen Wirkens. Die Verfassung der USA, die für unseren Bundesstaat in vielerlei Hinsicht Vorbild war, kann man aus eben diesem Grunde fast nicht ändern.
Die EMRK und das mit ihr verbundene Gerichtssystem sind zweckmässige Kontrollen, die auch im Einzelfall Gleichgewichte schaffen, staatlicher Willkür Grenzen setzen und den Schutz Schwacher garantieren. Es ist ein gutes Vertragswerk, das uns international einbindet, als verlässlichen Partner auszeichnet und vor allem verhindert, dass eine Institution so viel Macht gewinnt, dass sie in der Lage ist, Grundrechte auszuhebeln. Gerade in einer so direkten Demokratie wie der Schweiz ist es wichtig, dass sich das Volk einem minimalen Standard von «Checks and Balances» unterordnet. Die Annahme des SVP-Plebiszits wäre eine ernste Krise unserer liberalen direktdemokratischen Verfassung, weil sie den Rechtsstaat in seinem Kern angreift. Denn letzterer garantiert, dass Volksherrschaft nicht zu Volkswillkür verkommt.