Schuldenwirtschaft trotz Stabilitätspakt
Als der Stabilitäts- und Wachstumspakt 1998/99 in Kraft trat, war die Absicht klar: Der Pakt mit der Defizit- respektive Schuldengrenze von 3 Prozent und 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sollte die Länder der neuen Europäischen Währungsunion zu einer soliden Finanzpolitik verpflichten. Seither ist er wiederholt revidiert worden. Doch klarer und griffiger wurde er nicht: Das aktuelle «Vademecum» der EU, in dem die Regeln und Verfahren erklärt werden, umfasst über 100 Seiten. Derzeit läuft eine Generalüberholung des seit 2020, Corona sei Dank, ausgesetzten Paktes. Die Kommission schlägt vor, mehr Rücksicht auf länderspezifische Verhältnisse zu nehmen, eine weitere Aufweichung. Die ins Verhältnis zum BIP gesetzten Staatsschulden haben in der Eurozone seit 1996 deutlich zugenommen. Dass die Tendenz nun leicht rückläufig ist, hat weniger mit dem Pakt und mehr mit der Inflation zu tun; sie bläht das nominelle BIP auf, berührt die Schulden aber nicht. Doch das ändert sich nun peu à peu. Ein Vierteljahrhundert lang profitierten die Staaten von sinkenden Zinsen. Mit der Zinswende wird jetzt auch der Schuldendienst teurer.