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(0) Scheitern ist nicht strafbar

Der Begriff des Scheiterns (ursprünglich «Schiffbruch erleiden») entstammt weder der Ökonomie noch der Rechtswissenschaft. Er weckt zunächst philosophische und psychologische Assoziationen. Das Bild des untergehenden Schiffs ist aber vielsagend, denn beim Untergang eines wirtschaftlichen Unternehmens sind in der Regel, wie beim Scheitern eines Schiffes, mehrere Personen involviert, als Beteiligte und als Betroffene, als Verantwortliche und […]

Der Begriff des Scheiterns (ursprünglich «Schiffbruch erleiden») entstammt weder der Ökonomie noch der Rechtswissenschaft. Er weckt zunächst philosophische und psychologische Assoziationen. Das Bild des untergehenden Schiffs ist aber vielsagend, denn beim Untergang eines wirtschaftlichen Unternehmens sind in der Regel, wie beim Scheitern eines Schiffes, mehrere Personen involviert, als Beteiligte und als Betroffene, als Verantwortliche und als Geschädigte.

Joseph Schumpeter hat die Aufgabe des Unternehmers in der Marktwirtschaft als «schöpferische Zerstörung» charakterisiert (vgl. dazu den Reprint auf S. 29 dieses Heftes). Diese Formulierung ist schon oft vereinfachend und verfälschend als Eingeständnis eines grossen Ökonomen gedeutet worden, die Marktwirtschaft sei letztlich doch nur ein Nullsummenspiel nach dem Motto «Der eine steigt, der andere fällt, und was geschehen muss, geschieht» (Carl Spitteler), oder nach dem französischen Sprichwort «ôte-toi de là que je m’y mette». Jeder Gewinn geht aus dieser Sicht auf Kosten eines Verlierers, und das Wirtschaften kann als ein Hin- und Herpendeln zwischen den zwei Polen «Glück» und «Pech» gedeutet werden, die auf Englisch mit demselben Wort luck bezeichnet werden – good luck für die Schöpferischen und bad luck für die Zerstörten.

In der Wirtschaft beruhen sowohl Erfolg wie auch Misserfolg auf dem spekulativen Umgang mit Ungewissheit. In der Bewältigung von Misserfolgen kommt es – vor allem im Zusammenhang mit Konkursen – immer wieder zu Verhaltensweisen, die den engen Zusammenhang von Ökonomie, Recht und Psychologie manifestieren. Der Zusammenhang von zivilrechtlichen Schulden und strafrechtlicher oder moralischer Schuld wird vor allem von Gläubigern und von Geschädigten, aber auch in den Medien oft recht voreilig geknüpft. Nach jedem Scheitern liegt die Suche nach Schuldigen nahe und befriedigt ein tief verankertes Bedürfnis, das allerdings einer rationalen Analyse nicht standhält. Es ist das Kennzeichen einer guten Justiz, dass sie dem Druck der Öffentlichkeit und dem Ruf nach der Bestrafung der angeblich Schuldigen nicht nachgibt.

Der ökonomische Untergang eines Unternehmens, der durch Zahlungsunfähigkeit und Bankrott besiegelt wird, ist im Einzelfall, je nach Rolle der Beteiligten und Betroffenen, eine Katastrophe, eine Tragödie oder auch nur ein Ärgernis. Im wirtschaftlichen Gesamtrahmen ist aber jedes Scheitern die notwendige Begleiterscheinung einer Marktwirtschaft, die auf dem Wettbewerb zwischen Unternehmungen, Personen und Ideen beruht, auf «Versuch und Irrtum», auf Chancenauswertung und Risikobewältigung – ein Experiment mit stets offenem Ausgang.

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(0) Scheitern ist nicht strafbar

Der Begriff des Scheiterns (ursprünglich «Schiffbruch erleiden») entstammt weder der Ökonomie noch der Rechtswissenschaft. Er weckt zunächst philosophische und psychologische Assoziationen. Das Bild des untergehenden Schiffs ist aber vielsagend, denn beim Untergang eines wirtschaftlichen Unternehmens sind in der Regel, wie beim Scheitern eines Schiffes, mehrere Personen involviert, als Beteiligte und als Betroffene, als Verantwortliche und […]

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