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Sammelt euch!

Über das Wesen und die Vorteile von Sammelstiftungen in der beruflichen Vorsorge.

 

Seit dem 1. Januar 1985 gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen zusammen mit ihrem Arbeitgeber, um nach der Pensionierung ihren bisherigen Lebensstandard in angemessener Weise erhalten zu können. So sieht es das BVG-Obligatorium vor. In der Regel entscheiden daher auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Form einer Vorsorgekommission zusammen über ihre 2. Säule. Doch die genaue Umsetzung der beruflichen Vorsorge ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.

Grössere Unternehmen behalten alle Fäden in der Hand und unterhalten eine firmeneigene Pensionskasse. Diese trägt alle versicherungstechnischen Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität und Tod und bedingt eine gewisse Grösse: Ab circa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann eine autonome Pensionskassenlösung sinnvoll sein. So entscheidet der firmeneigene Stiftungsrat, der ebenfalls aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht, über alle Belange ihrer Pensionskasse, sei es die gewählte Anlagestrategie, die gewährte Verzinsung oder auch die Umwandlungssätze. Das bedeutet volle Transparenz und hohe Mitbestimmung – und einen enormen Aufwand. Denn auch die Kapitalanlagen und die Verwaltung müssen selbst organisiert werden und sind äusserst arbeitsintensiv. Zudem müssen die autonomen Pensionskassen den vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestzinssatz selbst erwirtschaften. Immer mehr Firmen geben ihre betriebseigenen Pensionskassen daher auf. Führten 2005 noch 1300 Unternehmen ihre eigene Pensionskasse, sind es heute nur noch knapp die Hälfte.

Am anderen Ende des Spektrums stehen die Vollversicherer. Die Lebensversicherer garantieren mit dem Vollversicherungsmodell eine hohe Sicherheit und tragen die Risiken. Entsprechend gering sind allerdings die Möglichkeiten der Mitbestimmung für die versicherten Unternehmen. Im anhaltenden Tiefzinsumfeld und aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist es gerade für die Vollversicherer nahezu unmöglich geworden, eine angemessene Performance zu erzielen – der Ausstieg der AXA aus dem Vollversicherungsgeschäft letztes Jahr hat die Branche aufgeschreckt und zeigt die Richtung vor.

Sammelstiftungen: die leistungsbereite Alternative

Weil eine eigene Pensionskasse für die wenigsten kleineren Unternehmen sinnvoll ist und die verbliebenen Vollversicherer wenig Neugeschäfte eingehen können, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für den Mittelweg: teilautonome Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen. Die Anzahl der Versicherten bei teilautonomen Stiftungen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt. Die Gründe: Dynamik, Kostenbewusstsein und Mitsprache. Teilautonome Stiftungen überzeugen oft durch eine schlanke Verwaltung, was sich in tieferen Kosten pro versicherte Person niederschlägt. Zudem sind die Risikoprämien tiefer als bei Vollversicherern.

Teilautonome Stiftungen bieten Unternehmen, die sich keine eigene Pensionskasse leisten können oder wollen, eine sinnvolle Alternative. Gewöhnlich definiert der Stiftungsrat die strategische Ausrichtung der Pensionskasse: Anlagestrategie, gewährte Verzinsung und technische Parameter wie Umwandlungssätze oder technischer Zins. Die Versicherten profitieren dabei von der Fachkompetenz der Anlageberater, Immobilienfachleute und BVG-Profis.

Die angeschlossenen Betriebe werden bei einer teilautonomen Lösung aber auch stärker miteinbezogen: Sie tragen das Anlage­risiko mit, und das Altersguthaben der Versicherten wird auch ­direkt an den Aktienmärkten angelegt. Die dynamischere Grundhaltung der Teilautonomen erhöht die Anlagechancen für die angeschlossenen Betriebe. Bei guter Performance resultiert typischerweise eine bedeutend höhere Verzinsung der Altersgut­haben. Einzelne Anbieter ermöglichen den Unternehmen zusätzliche Mitsprache: Bei einer Sammelstiftung mit individueller Anlage kann jedes angeschlossene Unternehmen über seine eigene Vorsorgekommission entscheiden, welche Anlagerisiken es aufgrund der vorhandenen Risikofähigkeit und -bereitschaft eingehen will. Auch der Entscheid über die gewährte Verzinsung liegt in der Hand der Vorsorgekommission, doch trägt sie auch das Risiko für ihre Anlageentscheide. Nebst der Integration des Anlagerisikos wird bei teilautonomen BVG-Lösungen das Risiko von Todesfall und Invalidität meist an eine Versicherungsgesellschaft übertragen.

Der Einbezug der Versicherten geht aber häufig über Anlagefragen hinaus: Viele teilautonome Stiftungen pflegen einen aktiven Austausch mit den Vorsorgekommissionen ihrer angeschlossenen Betriebe oder sind gar als Genossenschaft organisiert. So entsteht idealerweise ein Dialog auf Augenhöhe.

Transparenz und Wettbewerb fördern

Damit eine Stiftung auf Augenhöhe funktioniert, braucht es strenge Vorgaben zur guten Geschäftsführung. Eine verantwortungsbewusste Pensionskassenführung stellt die Interessen der Versicherten und Rentenbezüger – aber auch der Arbeitgeber – ins Zentrum. Sammelstiftungen sind verpflichtet, Rechenschaft über ihre Tätigkeiten abzugeben. Die Transparenz ermöglicht den angeschlossenen Unternehmen die Gewissheit, dass ihre Altersguthaben in guten Händen sind. Natürlich sind KMU trotzdem gut beraten, ihre Pensionskasse genau im Blick zu behalten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem der Deckungsgrad. Denn auch Sammelstiftungen können in eine Unterdeckung geraten, was bedeutet, dass nicht alle aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen bedient werden können. Das Gesetz erlaubt in solchen Fällen Sanierungsmassnahmen – zum Beispiel eine Minderverzinsung oder zusätzliche Beiträge –, bis der Deckungsgrad wieder bei 100 Prozent liegt.

Auch bei den Kosten lohnt sich eine eingehende Prüfung: Pensionskassen müssen die Kosten im Jahresbericht detailliert ausweisen, gegliedert in allgemeine Verwaltung, Marketing- und Werbeaufwand, Makler- und Brokertätigkeit, Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge sowie Aufsichtsbehörden. Ein Blick auf ebendiese Verwaltungskosten zeigt exemplarisch, wie Versicherte vom Wettbewerb zwischen den Sammelstiftungen profitieren. Der Pensionskassenvergleich der «Sonntags-Zeitung» beschreibt eine enorme Bandbreite der Verwaltungskosten pro Versicherten zwischen 77 und über 500 Franken pro Jahr. Selbstverständlich ist ein Vergleich über verschiedene Dienstleistungen mit Vorsicht zu geniessen. Doch bleibt die Gewissheit: Der Blick zum direkten Konkurrenten schafft in der Branche ein gestärktes Preis-Leistungs-Bewusstsein. Angeschlossene Unternehmen schliessen ihre Verträge mit den Stiftungen in der Regel über ein oder mehrere Jahre ab. Das gibt den Unternehmen regelmässig die Möglichkeit, zum Beispiel Preise und Services zu vergleichen und ihre Vorsorgelösung individuell zu verhandeln. Dies wirkt sich auch positiv auf andere wichtige Bereiche des BVG aus. Anlagestrategien, Performance, gewährte Verzinsung und auch technische Parameter wie die Umwandlungssätze werden immer mit Blick auf die Kundenzufriedenheit und die Verträglichkeit für die angeschlossenen Unternehmen justiert. So entwickeln sie die berufliche Vorsorge immer weiter – nah am Markt und mit realistischen Ansprüchen.

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