
Sagen Sie Ja, damit ich Ja sagen kann
Für die meisten Menschen ist das Heiraten eine Selbstverständlichkeit. Nicht aber für homosexuelle Paare. Sie sind von der Ehe ausgeschlossen. Am 26. September könnte sich das an der Urne ändern.
Sind Sie verheiratet? Wenn ja, was hat Sie zur Ehe bewogen? Sind Sie romantisch veranlagt, oder ging es Ihnen einfach darum, sich und Ihren Partner beziehungsweise Ihre Partnerin rechtlich abzusichern? Heirateten Sie, weil unerwartet ein Kind unterwegs war? Oder machten Sie den Gang zum Standesamt, weil es sich einfach so gehörte?
Diese Fragen muss ich mir nicht stellen. Ich darf nämlich gar nicht heiraten. Jedenfalls nicht die Person, die ich liebe: meinen Freund. Und das nur aus dem Grund, weil er das gleiche Geschlecht hat wie ich. Dabei spielt es keine Rolle, dass wir seit über neun Jahren in einer Beziehung sind.
Am 26. September hat das Schweizer Stimmvolk die Gelegenheit, die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare wie uns zu öffnen. Die Gesetzesvorlage «Ehe für alle» wurde im Dezember 2020 von National- und Ständerat verabschiedet, im April brachten erzkonservative Gruppierungen das Referendum zustande. Nebst der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht die Vorlage verheirateten Frauen den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Wie heterosexuelle Ehepaare hätten somit auch zwei Frauen die Möglichkeit, sich mit einer Samenspende den Kinderwunsch zu erfüllen. Am Verbot der Leihmutterschaft ändert sich – anders als von vielen befürchtet – nichts. Sie bleibt auch bei einer Annahme der Ehe für alle verboten, auch für heterosexuelle Paare.
Ich will nicht um den heissen Brei herumreden. Mit meinem Text möchte ich Sie dazu bewegen, am 26. September abstimmen zu gehen und ein Ja zur Ehe für alle in die Urne zu legen. Nicht weil ich unbedingt heiraten will, sondern weil in der Schweiz Tausende von gleichgeschlechtlichen Paaren leben, darunter viele, die aus wirtschaftlichen oder aus rechtlichen Gründen auf die Ehe warten. Etwa, weil sie Kinder haben oder weil sie sich über einen einfachen Weg gegenseitig absichern möchten.
Keine Gleichbehandlung
Nun könnten Sie etwa einwenden, dass für gleichgeschlechtliche Paare bereits seit 2007 die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft bestehe. Damit haben Sie natürlich recht. Doch die eingetragene Partnerschaft ist der Zivilehe nicht gleichgestellt, und das gleich in mehreren Punkten.
So können sich etwa Ehemänner von Schweizerinnen und Ehefrauen von Schweizern erleichtert einbürgern lassen. Tragen ein Schweizer und ein ausländischer Partner ihre Partnerschaft ein, so erhält letzterer zwar eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung, muss sich aber dem ordentlichen und damit teureren und langwierigeren Einbürgerungsverfahren stellen. Im Vermögensrecht greift bei der Ehe standardmässig die Errungenschaftsbeteiligung, bei eingetragenen Partnerschaften gilt hingegen automatisch die Gütertrennung. Diese Ungleichbehandlung lässt sich jedoch vertraglich korrigieren. Des weiteren sind eingetragene Paare von der Adoption ausgeschlossen – ausgenommen sind leibliche Kinder. Diese können vom Partner beziehungsweise von der Partnerin adoptiert werden, allerdings erst seit 2018.
Von weiteren Ungleichbehandlungen sind Frauen in eingetragenen Partnerschaften betroffen. Verwitwete Ehefrauen erhalten eine lebenslängliche Hinterlassenenrente, sofern sie beim Tod des Ehemanns älter als 45 Jahre und länger als fünf Jahre verheiratet waren, selbst wenn die Ehe kinderlos war. Eine überlebende Partnerin in einer eingetragenen Partnerschaft kann nur eine Witwenrente beanspruchen, wenn sie minderjährige Kinder hat. Der Anspruch erlischt, sobald das jüngste Kind volljährig ist.
Wird ein Ehepaar mit Hilfe einer Samenspende Eltern, so gilt der Ehemann automatisch als Vater des geborenen Kindes. Eine eingetragene Partnerin, die sich aufgrund des geltenden Verbots im Ausland künstlich befruchten lässt, wird zwar als Mutter anerkannt, ihre Partnerin jedoch nicht. Sie muss die Stiefkindadoption beantragen, was erst nach dem ersten Geburtstag des Kindes möglich ist.
Last but not least ist das Kästchen «in eingetragener Partnerschaft» auf offiziellen Formularen insofern heikel, als es einem automatischen Outing gleichkommt. Die Tatsache, dass die Person in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, sollte administrativ keine Rolle spielen und setzt sie unnötig einer möglichen Diskriminierung aus. Ein Kästchen «verheiratet» sowohl für heterosexuelle als auch für homosexuelle Paare…

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 1089 - September 2021 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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