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Revision des Ausländer- und Asylrechts in der Schweiz

Der Urnengang vom 24. September kündigt sich schon lange im voraus an – mit starken Emotionen. Die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» will die Finanzierung des wichtigsten Sozialwerks sicherstellen, eine durchaus populäre Zielsetzung, die jedoch mit der blossen Verschiebung von Mitteln nicht wirklich und vor allem nicht dauerhaft erreicht wird und die eine politische Instrumentalisierung […]

Der Urnengang vom 24. September kündigt sich schon lange im voraus an – mit starken Emotionen. Die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» will die Finanzierung des wichtigsten Sozialwerks sicherstellen, eine durchaus populäre Zielsetzung, die jedoch mit der blossen Verschiebung von Mitteln nicht wirklich und vor allem nicht dauerhaft erreicht wird und die eine politische Instrumentalisierung der Nationalbank riskiert. Gegen vermeintliche sozialpolitische Wohltaten haben rationale Argumente jedoch einen schweren Stand.

Noch höhere Wellen schlagen jedoch die vom Parlament beschlossenen Revisio-nen des Ausländer- und des Asylgesetzes, die durch ein breit abgestütztes Referendum angefochten werden. Ausländer- und speziell Flüchtlingsfragen waren schon immer heikle Knacknüsse für die Gesetzgebung, und die häufigen Korrekturen zeigen, wie schwierig und kritikanfällig es ist, vermittels Paragraphen eine zwangsläufig restriktive Politik und ihre praktische Bewältigung durch Behörden, Verwaltungen und gerichtliche Instanzen zu steuern. Auch der neueste Versuch, Missbräuchen noch besser zu begegnen, gibt nach den erbitterten Verhandlungen des Parlaments im einzelnen wohl noch zu Fragen und Zweifeln Anlass. Werden die erwünschten Wirkungen erzielt oder werden nur neue Probleme kreiert?

Was sich in der öffentlichen Meinungsbildung heute abspielt, hat mit dem Anliegen seriöser Gesetzestechnik nur noch am Rande zu tun. Da werden selbst von bürgerlichen Opponenten rechtsstaatliche Prinzipien, Menschenrechte und gar die humanitäre Tradition als gefährdet erachtet, werden zornige Worte wie «Folter» und «Hungertod» in den Mund genommen. Zu Recht wird dagegen auf die Scheinheiligkeit und Verlogenheit hingewiesen, die in den ideologisch tabuisierten Zonen namentlich des Asylrechts, aber auch generell der Migration herrschen. Die Anwendung humanitärer Prinzipien muss in der Praxis gewährleistet und kontrolliert werden – Einzelfälle können, wie sich kürzlich spektakulär gezeigt hat, hochgejubelt und alsbald verdammt werden, wenn man sich nicht von Anfang an nach den Fakten richtet. Tatsache ist, dass die Schweiz, dank dem hohen Wohlstandsniveau und dessen sozialpolitischer Absicherung, zu den Ländern mit der höchsten Immigration gehört. Einschränkungen der Personenfreizügigkeit aus dem aussereuropäischen Raum sind deshalb begründbar und rechtfertigen keinesfalls den Vorwurf einer generellen Fremdenfeindlichkeit, wie sie der Schweizer Bevölkerung in einer Studie von Soziologen der Universität Genf attestiert wurde. Lediglich die «Weltwoche» hat sich die Mühe gemacht, die vom Nationalfonds getragene, in englisch verfasste Studie genauer anzusehen, und sie hat dabei die unglaubliche Manipulation von Umfrageergebnissen aufgedeckt, die zu diesem pseudowissenschaftlichen Resultat geführt hat.

Tatsache ist weiterhin, dass das Asylrecht in hohem Mass dazu dienen muss, die durch die restriktive Ausländerpolitik errichteten Barrieren zu überspringen. Mehr als drei Viertel der Asylsuchenden sind keine Flüchtlinge; ein Teil von ihnen wird trotzdem vorläufig aufgenommen, weil eine Rückschaffung als unzumutbar erscheint. Die Prüfung von Tausenden von Gesuchen jedes Jahr ist aufwendig und schwierig, vor allem weil Identifikationspapiere oft fehlen oder zielgerichtet vernichtet werden. Schwierig ist auch der Vollzug von Wegweisungen. Die Gesetzesrevision nimmt sich dieser Problemstellungen an, sie verschärft einzelne Massnahmen und Sanktionen, andere Regelungen werden entschärft und verbessert, beispielsweise um die Integration zu erleichtern. Mit Blick auf alle Änderungen fällt es schwer, die polemischen Übersteigerungen zu verstehen, mit denen nun die Revision bekämpft wird. Die Verschärfungen dienen offensichtlich dazu, mit den gröbsten Fällen von Obstruktion gegen den Gesetzesvollzug besser fertig zu werden. Nichts widerspräche rechtsstaatlichen Grundsätzen mehr, als wenn gesetztes Recht nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden könnte. Das sollten sich auch jene hinter die Ohren schreiben, die – wohl gutmeinend – mithelfen, die Gesetzesanwendung zu unterlaufen. Hier müsste man von Missbräuchen reden, nicht bei den Immigrationswilligen, die verständlicherweise jede Möglichkeit nutzen, um ihr Ziel zu erreichen.

Es ist natürlich nicht schön, Menschen wegweisen zu müssen, die, aus welchen Gründen auch immer, zu uns kommen wollen. Die Schweiz muss sich jedoch nicht vorwerfen lassen, zu wenig für Ausländer und Flüchtlinge zu tun. Dass ihr dabei Grenzen gesetzt sind – gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und politische – kann nicht ernsthaft bestritten werden. Deshalb braucht es Gesetze, die eine vernünftige Anwendung erlauben, und Machtmittel, um die Gesetze auch durchzusetzen. Daran allein wird die Revision des Ausländer- und Asylrechts zu messen sein.

ULRICH PFISTER, geboren 1941, ist Publizist in Zürich.

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