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Rasen als Bürgerpflicht

Die kantonalen Regierungen fordern ihre Polizeikorps auf, mehr Bussen einzutreiben. Wehe jenen Automobilisten, die sich an Verkehrsregeln halten – oder diese nur geringfügig übertreten. Sie könnten künftig in den Genuss freundlicher Briefe kommen, die sie an ihre Funktion als Zapfsäule erinnern. Eine Glosse.

Rasen als Bürgerpflicht

 

Ein Brief, wie er künftig in vielen Briefkästen landen könnte:

Staatliche Einkommenspolizei
Abteilung Potenzialausschöpfung 

Ordnungsbusse

Sehr geehrter Herr Eckmann

Am 19. September 2012 um 09.21 Uhr wurden Sie an der Sonnenfeldstrasse auf der Höhe des weiten Mooses der Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 7 km/h (nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge) überführt. Die Ordnungsbusse beträgt CHF 100.00 und ist innert 30 Tagen mittels beigelegter Rechnung zu bezahlen. Gerne empfehlen wir Ihnen jedoch, zuerst alle Rechtsmittel auszuschöpfen und dem Staat so zu den ihm diesfalls zustehenden Gebühren zu verhelfen. Damit befolgen wir den jüngst erlassenen Auftrag der Regierung, unsere einkommensseitige Verantwortung im Interesse der Bürger ergiebiger wahrzunehmen.

Gleichzeitig sehen wir uns veranlasst, Ihnen eine Rüge zu erteilen. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte zu einer verkehrsarmen Zeit, an einem mit Bedacht ausgewählten Ort mit grösstmöglichem Überblick und unverhältnismässig tief angesetzter Höchstgeschwindigkeit. Sie haben diese Strecke mit lumpigen 7 km/h Überschreitung passiert und damit unsere Erwartungen klar unterschritten. Schon nur mit 4 bzw. 9 km/h mehr, hätte die von Ihnen geschuldete Busse glatt CHF 160.00 bzw 240.00 betragen und der Staatskasse dringend benötigte Mehrbeträge zugeführt. Auf besagter Strasse wären selbst Höchstgeschwindigkeiten von 80, 100 oder mehr Stundenkilometer bedenkenlos möglich. Das wäre auch für Sie leicht zu machen gewesen, trotzdem haben Sie es unterlassen. 

Der Staat investiert viel in die gezielte Auswahl von Messpunkten mit hohem Bussenpotenzial, tiefer Gefährlichkeit und Aussicht auf grenzenloses Fahrvergnügen. Die Sicherheit bleibt somit gewahrt, es geht ausschliesslich um mehr Bussen. Auf solchen geschickt gewählten und ausgiebig getesteten Abschnitten sind weit höhere Erträge erzielbar, als mit Kontrollen an unbeleuchteten Fussgängerstreifen vor Kindergärten oder kurvenreichen Zufahrten zu Altersheimen. Dem neuen Auftrag entsprechend, haben wir unser Kontrollkonzept von risikoreichen auf risikoarme Verkehrssituationen angepasst. Da wäre eigentlich zu erwarten, dass sich die Bürgerschaft kooperativ zeigt und solidarisch zur Schliessung der wachsenden Finanzlücke im Kantonshaushalt beiträgt, indem auf den als Schnellstrassen konzipierten Schleich-Abschnitten des Verkehrsnetzes tatsächlich auch schneller gefahren wird, als unsinnigerweise erlaubt. Die Regierung zählt auf den aufgeklärten Ungehorsam der mobilen Gesellschaft. Daran haben auch Sie sich zu halten. Sollte sich wiederholen, dass Sie zu langsam zu schnell fahren, sähen wir uns veranlasst die Busse zu verdoppeln und Ihnen zuzüglich die entsprechende Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Mit besten Grüssen, (Unterschrift unlesbar)

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