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Privatsphäre für alle

Es gibt in der Schweiz einige Parteien, die vorgeben, sie seien liberal. Dass keine von ihnen offenbar damit meint, die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen zu wollen, zeigte sich jüngst, als sämtliche «liberalen» Parteien ein Gesetz zur Überwachung von Versicherten1 mit Bild, Ton und Peilsendern verabschiedeten. Von den Grünliberalen bis zur SVP: alle waren dafür, dass ein Trupp von Sozialdetektiven mehr Kompetenzen als die Polizei erhalten soll und an frei einsehbaren Orten observieren darf – beispielsweise auf Balkons, in Gärten, selbst das Einsehen nicht verdeckter Wohnzimmer soll ihnen gewährt werden.

Damit wir das richtig verstehen: Nicht einmal die Strafprozessordnung erlaubt die Überwachung in privaten Räumen ohne richterliche Anordnung! Neu reicht ein Verdacht auf einen unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfeleistungen, um eine Überwachung anzuordnen – was keine schwere Straftat ist, wie es das Strafrecht eigentlich vorsieht. Kommt hinzu, dass bei einem Verdacht auf eine Straftat sowieso die Strafverfolgungsbehörden zuständig wären, das neue Gesetz also die Gewaltenteilung verletzt. Da die Regelung im Gesetz zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts steht, gilt sie in Zukunft nicht nur für Sozialversicherte2, sondern auch für Invalidenrentner, Arbeitslose, AHV-Bezüger bei der Hilflosenentschädigung sowie für Unfall- und Krankenversicherte – also potenziell für uns alle.

Es ist eine Schande, dass sämtliche bürgerlichen Parteien – die bei jeder Gelegenheit vorgeben, die «Bürgerrechte» zu schützen – im Schnelldurchgang und unter mas­sivem Druck der Versicherungslobby dieser Vorlage zugestimmt haben. Ich finde auch, dass Schwindler und Betrüger der Sozialsysteme keine Privilegien auf Kosten der Allgemeinheit geniessen sollen. Der Schutz der Privatsphäre jedoch ist essenziell. Ein solches Gesetz, das private Versicherungsspione Polizei spielen lässt, ist ein weiterer Schritt, der unsere Privatsphäre einschränkt und den Rechtsstaat aktiv aushöhlt.

  1. In der Druckausgabe des «Schweizer Monats» (wie auch in einer ersten Version online) war an dieser Stelle von «Sozialhilfebezügern» die Rede, was sachlich falsch ist und auch von Nadine Jürgensen noch bemerkt und berichtigt wurde. Die Ausgabe war aber zu diesem Zeitpunkt bereits im Druck. Die Redaktion bittet um Entschuldigung.

  2. In der Druckausgabe des «Schweizer Monats» (wie auch in einer ersten Version online) war an dieser Stelle von «Sozialhilfebezügern» die Rede, was sachlich falsch ist und auch von Nadine Jürgensen noch bemerkt und berichtigt wurde. Die Ausgabe war aber zu diesem Zeitpunkt bereits im Druck. Die Redaktion bittet um Entschuldigung.

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