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Philipp Albert Stapfer – Gestalter der Schweiz, Erfinder des Aargaus

Am 5. März 1798 brach, mit der Kapitulation der Republik Bern vor den französischen Invasionstruppen, das politische System der Alten Eidgenossenschaft endgültig zusammen. Der Brugger Bürger Philipp Albert Stapfer war zu diesem Zeitpunkt Professor für Th eologie an der Akademie in Bern. Nur wenige Wochen später sollte sich sein Gelehrtenalltag für fünf Jahre radikal wandeln. […]

Am 5. März 1798 brach, mit der Kapitulation

der Republik Bern vor den

französischen Invasionstruppen, das politische

System der Alten Eidgenossenschaft

endgültig zusammen. Der Brugger

Bürger Philipp Albert Stapfer war zu diesem

Zeitpunkt Professor für Th eologie

an der Akademie in Bern. Nur wenige

Wochen später sollte sich sein Gelehrtenalltag

für fünf Jahre radikal wandeln. Aus

dem Professor wurde zuerst ein Minister

der Helvetischen Republik, danach der

Gesandte beim französischen Direktorium

in Paris, der, mit dem Ende der

Helvetischen Republik, über Nacht zu

einem Privatgelehrten wurde

In den fünf Jahren als Politiker und

Staatsmann gestaltete Stapfer an vorderster

Front die neue Schweiz mit. Er legte

als helvetischer Minister für Künste und

Wissenschaften zwischen 1798 und 1800

den Grundstein des bis heute geltenden

Schweizer Bildungswesens und erreichte

1803 als Gesandter der helvetischen Regierung

in Paris die Gründung des modernen

Kantons Aargau.

Stapfers Vater, Grossvater und Urgrossvater

waren alles Pfarrer. Die Familie

stammte aus dem Berner Untertanenstädtchen

Brugg, das über gute Schulen

verfügte. Begabten Lateinschülern eröff –

nete sich die Möglichkeit, an der Berner

Akademie die Ausbildung zum Th eologen

zu absolvieren. Philipp Albert Stapfer

wählte diesen Weg, was damals durchaus

dem normalen Werdegang entsprach.

Der Th eologenberuf war im bernischen

Patriziat wenig angesehen, die meisten

bernischen Pfarrherren kamen dementsprechend

aus den Untertanengebieten.

Zugleich bot der Beruf jedoch auch Entwicklungschancen.

Stapfers Vater Daniel

etwa stieg über mehrere Stationen vom

Kapitelshelfer in Lenzburg zum zweiten

Pfarrer am Berner Münster auf – eine

zweifellos bemerkenswerte Karriere.

Philipp Albert Stapfer, am 14. September

1766 in Bern geboren, beendete sein

Th eologiestudium an der Akademie und

reiste zu weiteren Studien nach Göttingen.

Von dort kehrte er 1791 via London

und Paris nach Bern zurück, um sich dem

Lehrberuf zuzuwenden. Er unterrichtete

an der Akademie und wurde 1792 zum

Professor gewählt. Dieser Aufstieg war

keineswegs selbstverständlich; denn obwohl

sich Stapfer durch aussergewöhnliche

akademische Leistungen für diese

Karriere empfohlen hatte, betrachtete ihn

das Patriziat mit Argwohn. Welcher treue

Philipp Albert Stapfer

Gestalter der Schweiz, Erfi nder des Aargaus

Dominik Sauerländer

Berner Untertan reist schon ins revolutionäre

Paris? Und off enbar war auch seine

kritische Haltung gegenüber der patrizischen

Herrschaft nicht verborgen geblieben.

Dank der Protektion seines Brugger

Mitbürgers Johann Georg Zimmermann,

der in Hannover als königlicher Leibarzt

wirkte und dessen Einfl uss bis nach Bern

reichte, wurden ihm jedoch keine Hindernisse

in den Weg gelegt.

Als Mitglied des bernischen Schulrats

erhielt Stapfer Einsicht in das Volksschulwesen,

das seinen Vorstellungen

von Volksbildung in keiner Weise entsprach.

Auch deswegen kam der Fall der

Patrizierherrschaft für ihn zum richtigen

Zeitpunkt. Als Anhänger der Ethik Immanuel

Kants bedeutete der Neuanfang

für Stapfer die Chance, die Ideen der

Aufklärung umzusetzen. Ziel einer neuen

Gesellschaftsordnung war nach seinem

Verständnis eine von Vernunft und

Moral geprägte Ordnung. Diese Gesellschaftsform

sollte im Sinne einer ethischen

Vervollkommnung durch Bildung

und Erziehung erreicht werden. Mit

Kant war er der Ansicht, dass eine solche

Entwicklung über Krise und Revolution

führen müsse. Insofern bedeutete für ihn

die Helvetische Revolution den Über

gang zu einer besseren Gesellschaft in der

Schweiz. Er setzte der Herrschaft durch

Abstammung die Herrschaft durch Bildung

entgegen.

Bereits zwei Tage nach der Kapitulation

Berns reiste Philipp Albert Stapfer

im Auftrag der provisorischen Berner Regierung

nach Paris, um mit dem französischen

Direktorium eine Erleichterung

des Besatzungsregimes auszuhandeln.

Zusammen mit den Gesandten Lüthard,

Jenner, Zeltner und Laharpe, setzte sich

Stapfer für die Schweizer und Berner Interessen

ein. Aufgrund seines Verhandlungsgeschicks

wurde das neu in Aarau

konstituierte Vollziehungsdirektorium

der Helvetischen Republik auf den Berner

Professor aufmerksam. Am 2. Mai 1798

berief die Regierung den mittlerweile als

interimistischer Schweizer Legationssekretär

in Paris amtierenden Stapfer zum

Minister der Künste und Wissenschaften.

Der Zentralstaat, der unter Druck

Frankreichs nun in der Schweiz entstand,

entsprach nicht in allen Teilen Stapfers

Vorstellungen, ebensowenig die militärische

Gewalt, die zu seiner Durchsetzung

im Laufe des Jahres 1798 angewandt wurde.

Dennoch erkannte Stapfer, dass nur

eine starke Zentralregierung und der rasche

Aufbau eines Verfassungsstaates den

Zerfall des durch Besetzung und innere

Widersprüche bedrohten jungen Staatswesens

verhindern konnten. Er befürwortete

den Zentralstaat aus pragmatischen

Gründen, als Mittel zur Erreichung seiner

Ideale einer gerechteren, aufgeklärten

Gesellschaft in einem Schweizer Nationalstaat.

Das Organisationsgesetz vom Juli

1798 teilte dem Verwaltungsressort

Stapfers folgende Aufgabenbereiche zu:

öff entliche Erziehung und Unterricht,

Schule, National-Institute für Künste

und Wissenschaften, Bibliotheken, Museen

und andere Nationalsammlungen,

Nationaldruckerei, bürgerliche Feste sowie

die Aufsicht über die öff entlichen

Gebäude und das zivile Bauwesen. Nicht

erwähnt, aber inbegriff en war der problematische

Bereich des Kirchenwesens, der

in einer Zeit, in der sich die Ambivalenz

zwischen dem revolutionären laizistischen

Staat und der Kirche immer klarer

abzeichnete, Stapfer schwer zu schaff en

machen sollte.

Als dringlichste Aufgabe hatte sich der

junge Minister aus seinen Berner Erfahrungen

die Reform des Volksschulwesens

vorgenommen. Eine nach französischem

Vorbild durchgeführte Befragung über

dessen aktuellen Zustand hatte schlimme

Zustände off enbart. Stapfer beabsichtigte,

hier möglichst rasch Verbesserungen einzuführen.

Als erste Massnahme setzte er

kantonale Erziehungsräte ein. Zu ihren

Aufgaben gehörte die Aufsicht über die

Schule, insbesondere die Wahl der Lehrkräfte

und Lehrmittel, sowie die Formulierung

von Lerninhalten und Lehrmethoden.

Den Erziehungsräten unterstanden

die Schulinspektoren in den einzelnen

Bezirken. Diese beiden Gremien bildeten

den ersten und nachhaltigsten Pfeiler

des Stapferschen Erziehungswesens – in

vielen Kantonen haben sie sich bis heute

erhalten. Weiter gedieh die konkrete

Umsetzung von Stapfers Vorstellungen

in diesem Bereich nicht, da das Parlament

nach langen Verhandlungen das Schulgesetz

im Jahre 1800 ablehnte.

Dennoch lohnt sich eine Auseinandersetzung

mit seinen Ideen zum Schulwesen,

wie sie im Gesetzesentwurf formuliert

sind. Stapfer stellte die allgemeine

Schulpfl icht klar in den Dienst der von

ihm anvisierten aufgeklärten und im Nationalstaat

sich organisierenden Gemeinschaft.

Besonders wichtig war ihm deshalb

die Bildung der bisher vernachlässigten

unteren Volksschichten. Wesentlich war

auch die Schaff ung eines professionell

ausgebildeten und allgemein geschätzten

Lehrerstandes als Stütze der Gesellschaft.

In einer Rede anlässlich der Eröff nungssitzung

des Erziehungsrates in Luzern

im Januar 1799 zeigte er sich zudem als

Vertreter des Pestalozzischen Menschenbildes:

«Die Zeiten der Einseitigkeit in

dem Bildungsgeschäfte des Menschen sind

vorüber. Nicht bloss das Gedächtnis, nicht

bloss den Verstand, nicht die Einbildungskraft,

auch nicht die spekulative Vernunft

soll der Unterricht, wie es bisher geschah, zu

seinem vorzüglichen Gegenstande machen.

Vielseitige, ja allseitige Kultur soll nun an

die Stelle jener partiellen Bildung treten,

welche vielleicht mehr als irgendein anderes

Hindernis, alle gemeinnützigen Pläne und

alle Hoff nungen der denkenden Menschen

zertrümmert oder fruchtlos gemacht hat.»

Den Erziehungsräten gab Stapfer den

Auftrag: «…nicht Bildung, sondern Ausbildung

des Menschen wird Euer Geschäft

sein.» Damit ist seine Pädagogik heute,

da guter Unterricht auch die Schulung

der Urteilskraft und die Heranbildung

ethischer Handlungsmaximen zum Ziel

haben muss, wieder modern.

Auch im sekundären und tertiären

Bildungssektor behinderte die Säumigkeit

des überlasteten Parlaments die Umsetzung

von Stapfers Plänen. Immerhin

konnte sein Bürochef Fischer in Burgdorf

das erste von sechs oder sieben geplanten

nationalen Seminarien eröff nen. Kriegselend

und knappe Finanzen beendeten

den Versuch allerdings schon bald. In der

Folge ermöglichte Stapfer Johann Heinrich

Pestalozzi die Übernahme der Anstalt

für sein erstes Schulprojekt. Er förderte

und schützte den bisher verkannten Pädagogen

und plante, dessen pädagogische

Methoden republikweit umzusetzen.

Im selben Geist und mit denselben

Zielen wie die Bildungspolitik, betrieb

Stapfer auch die nationale Kulturpolitik.

Er stellte sie in den Dienst der Schaff ung

eines esprit public, der geistig-moralischen

Bildung des ganzen Volkes. Instrument

zur Umsetzung seines kulturellen Programmes

sollte das Büro für Nationalkultur

werden, das er der Leitung des jungen

Schriftstellers und begeisterten Helvetikers

Heinrich Zschokke unterstellte. Neben

der geistig-moralischen Volksbildung

sollte die neue Institution auch ganz pragmatisch

«die Völkerschaften der Schweiz

über die Zeitverhältnisse aufklären, sie für

das gemeinsame Vaterland beleben und die

politische Einigung aller Kantone durch

eine moralische aller Kräfte stärken», wie

Zschokke später schrieb. Auch hier beendete

das Kriegsjahr 1799 den weiteren

Aufbau. Immerhin konnte Zschokke im

Winter 1798 in Luzern die Idee Stapfers

zur Gründung einer «Literarischen Gesellschaft

» umsetzen. Sie war die Muttergesellschaft,

der in verschiedenen Städten

– auch nach dem Ende der Helvetischen

Republik 1803 –Tochtergesellschaften

folgten. Diese Gesellschaften übernahmen

gewisse Traditionen ihrer vorrevolutionären

Vorläuferinnen, betonten aber

stärker die praktische und gemeinnützige

Ausrichtung ihrer Tätigkeiten. Besonders

zu erwähnen ist die 1811 von Zschokke

im Aargau gegründete «Gesellschaft für

vaterländische Kultur», die dem neuen

Kanton grossen geistigen Auftrieb gab.

Viele von diesen Gesellschaften existieren

noch heute und sind in der «Schweizerischen

Gemeinnützigen Gesellschaft» vereinigt.

Obwohl in der Verfassung nicht vorgesehen,

wurde Stapfers Ministerium

– wie erwähnt – auch die Organisation des

Kirchenwesens übertragen. Stapfer sah

den Beitrag der Kirchen vor allem in der

an den Staat angelehnten Mitwirkung in

der moralischen Erziehung. Doch geriet

der Minister mit seinen Bestrebungen,

Kirche und Staat miteinander zu verbinden,

zwischen Stuhl und Bank. Schliesslich

sah er die einzige Lösung in einer

Trennung der beiden Institutionen unter

Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit

und des materiellen Schutzes

der Kirche. Die Auseinandersetzungen

brachen nicht ab, eine gesetzliche Lösung

war ebenfalls nicht in Sicht. Die

heftige Kritik seines ehemaligen Lehrers

und Freundes Samuel Ith, der als Berner

Dekan gegen ihn Stellung bezog, mag

den Ausschlag für einen körperlichen

Zusammenbruch Stapfers gegeben haben.

Im Juli 1800 ersuchte der erschöpfte Minister

um einen Erholungsurlaub, den

er bei seiner Gattin und seinem Sohn in

Paris verbringen wollte. Die Regierung

stimmte zu, beauftragte ihn aber zugleich

mit einer erneuten diplomatischen Mission.

Nach deren erfolgreicher Erledigung

ernannte ihn das Direktorium zum interimistischen

Geschäftsträger und später

zum bevollmächtigten Minister der

Schweiz bei der französischen Regierung.

Auf seinen helvetischen Ministerposten

kehrte er nicht mehr zurück. Er versah

vielmehr den schwierigen Gesandtenposten

in Paris von 1800 bis zum Ende der

helvetischen Republik 1803. In den Verhandlungsrunden

der «Consulta» sollte er

dem Ersten Konsul Napoleon Bonaparte

den heutigen Kanton Aargau regelrecht

abschwatzen.

Die Republik, die Stapfer in Paris vertrat,

veränderte in den Jahren seiner Gesandtschaft

ihr Gesicht. Mehrere Staatsstreiche

folgten sich, Anhänger eines

radikalen, revolutionären Zentralstaates

(Unitarier) und solche eines lockeren aristokratischen

Staatenbundes nach altem

Vorbild (Föderalisten) bekämpften sich.

Stapfer stand zusammen mit anderen

führenden Köpfen der Helvetik für eine

liberale Lösung ein. Die Republikaner,

wie sich diese Partei nannte, vertraten die

Ansicht, dass ein Zentralstaat unter Führung

der gebildeten Mittelschicht für den

Moment die einzig tragfähige Lösung sei.

Nur so könne die Schweiz innenpolitisch

befriedet werden und aussenpolitisch

wieder kraftvoll auftreten. Damit schloss

das republikanische Modell die Beteiligung

der noch nicht demokratiefähigen

Unterschichten vorerst aus.

In Paris setzte Stapfer alles daran,

rasch die französische Zustimmung zu

einer republikanischen Lösung in der

Schweiz zu erhalten. Dabei erwies er sich

als geschickter Diplomat, sowohl vor wie

hinter den Kulissen. Er schaff te es, den

drohenden Sieg der Föderalisten in den

helvetischen Verfassungskämpfen so lange

hinauszuzögern, bis Bonaparte gewillt

war einzugreifen. Dies geschah 1802, als

der Zusammenbruch des revolutionären

Zentralstaates in der Schweiz unmittelbar

bevorstand. Bonaparte hatte im Sommer

die französischen Truppen vollständig aus

der Schweiz abgezogen und liess den Dingen

für eine kurze Zeit ihren Lauf. Den

auffl ammenden Bürgerkrieg beendete er

durch eine erneute militärische Besetzung,

die aber nun erstmals auch mit einem

Verhandlungsangebot verbunden war.

Er lud Delegationen der Regierung,

der Kantone, verschiedener Landesteile

und der verfeindeten Parteien nach Paris

zur sogenannten «Consulta» ein. Aus diesen

Verhandlungen sollte unter Führung

Frankreichs abermals ein neuer Schweizer

Staat mit neuer Verfassung entstehen.

Diesmal aber einer, der dauerhafter

bleiben musste, denn Bonaparte brauchte

Ruhe in den Vasallenstaaten, um die geplante

Neuordnung Europas unter seiner

Herrschaft durchführen zu können.

In den Verhandlungen der Consulta

setzte sich Stapfer für einen Ausgleich

zwischen den Interessen der Unitarier

und Föderalisten ein. Eine Versöhnung

der verfeindeten Parteien erschien ihm

zwingend, um einem Schweizer Staat das

Überleben zu sichern. Dabei ging er von

der Annahme aus, dass die französische

Seite nach wie vor einen starken Schweizer

Staat wollte, was sich allerdings als

Trugschluss erweisen sollte. Das Resultat

der Consulta war eine Wiederaufl age des

föderalistischen Modells aus dem Ancien

Régime, mit nur rudimentärer Zentralgewalt.

Die Unitarier und Republikaner

waren den Föderalisten vollständig

unterlegen. Bonaparte schätzte einen

föderalistischen Schweizer Staatenbund

als stabiler und für Frankreich leichter

manipulierbar ein als einen Bundestaat.

Immerhin schrieb er die Erarbeitung von

Kantonsverfassungen vor, die dann der

sogenannten Mediationsakte, der durch

Frankreich vermittelten neuen Verfassung,

angegliedert wurden. In diesen Verfassungen

galten anstelle der alten patrizischen

Vorrechte nunmehr die Gleichheit

der bürgerlichen und politischen Rechte

und die Festschreibung von Wahlen.

Trotz diesem Rückschlag konnte

Stapfer die Selbständigkeit der ehemaligen

Untertanengebiete im Aargau und im

Th urgau als neue Kantone durchsetzen.

Vor allem der Aargau war zur Disposition

gestanden, und die Berner Vertreter

hatten vergeblich alles daran gesetzt, ihre

ehemaligen Untertanengebiete wieder

einem neuen Kanton Bern zuzuschlagen.

Erfolgreich setzte Stapfer bei Bonaparte

die Ablehnung der bernischen Forderungen

durch und erreichte die Bildung eines

neuen Kantons Aargau, der aus den helvetischen

Kantonen Aargau, Baden und

Fricktal zusammengefügt wurde. Dank

Stapfers Einfl uss wurden die liberalen

Ideen der Republikaner in der Aargauer

Verfassung verankert.

Nach Abschluss der Consulta ernannte

Bonaparte Stapfer zum Leiter der Liquidationskommission,

die die Aufl ösung

der Helvetischen Republik zu bewältigen

hatte. Stapfer reiste zurück in die Schweiz.

Kurz vor Abschluss der Arbeiten gab er

seinen Posten auf und kehrte nach Paris

zu seiner Familie zurück. In Frankreich

verlebte er seine zweite Lebenshälfte in

Zurückgezogenheit und Stille. Allerdings

korrespondierte er intensiv mit Freunden

in der Schweiz und pfl egte einen regen

Umgang mit Wissenschaftern, Kulturschaff

enden und Politikern von Rang. In

die Schweiz reiste er nur noch selten. Eine

Mitwirkung in der Aargauer Politik zog

er mehrmals in Betracht, schlug aber die

ihm 1803 und 1815 angebotenen Mandate

im Aargauer Grossen Rat aus. Seine

Familie und die fortschreitende Restauration

in der Schweiz gaben hier wohl den

Ausschlag.

Denn nach dem Ende der napoleonischen

Herrschaft war auch die Mediationsakte

hinfällig geworden. Im April 1814

berieten die Abgeordneten der Kantone

an der «Langen Tagsatzung» in Zürich

über einen neuen Bundesvertrag für die

Schweiz. Erneut bekräftigte Bern seinen

Anspruch auf den Aargau. Entschieden

wurde der Streit dann am Wiener Kongress.

Zusammen mit Albrecht Rengger

und Friedrich Cäsar Laharpe erreichte

Stapfer die Rückweisung der bernischen

Ansprüche. Dadurch war die territoriale

Existenz des Aargaus gesichert.

Philipp Albert Stapfer starb im Alter

von 74 Jahren, am 27. März 1840, von der

Öff entlichkeit weitgehend unbeachtet.

Literatur: Adolf Rohr: «Philipp Albert Stapfer.

Minister der Helvetischen Republik und

Gesandter der Schweiz in Paris 1798–1803».

Baden: hier + jetzt, 2005.

DOMINIK SAUERLÄNDER, geboren 1960,

ist promovierter Historiker und lebt in Aarau.

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