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Osteuropäische Beispiel vor Schweizer Hintergrund

In letzter Zeit ist das Territorialprinzip hierzulande vermehrt als kritikwürdig bezeichnet worden. Vergleiche mit der Minderheitenproblematik in Ostmitteleuropa zeigen indessen auf, wie viel die Eidgenossenschaft dem Grundsatz der kantonalen Sprachhoheit zu verdanken hat.

Die Fragestellung mag ungewöhnlich sein, sie ist aber nicht ganz neu. Ostmitteleuropäische Vergleiche mit der Schweiz reichen in das vorletzte Jahrhundert zurück. Nach 1848 begann das in Europa so seltsame und seltene – nationalstaatlich, aber nicht sprachnationalistisch konzipierte – Schweizer Gemeinwesen, Interesse zu wecken. Blicke richteten sich auf die Schweiz namentlich aus Ostmitteleuropa, wo zuletzt Graf Koudenhove-Kalergi, der Begründer der Paneuropa-Bewegung, die Schweiz geradezu aufforderte, «den helvetischen Nationalismus zu exportieren».

Bewundertes Vorbild, das dennoch keine Nachahmung finden konnte. Die nationalstaatliche Entwicklung in Ost- und Südosteuropa setzte mit Verspätung ein; zu Beginn des 20. Jahrhunderts bestanden in der Region noch drei ausgedehnte Vielvölkerstaaten, die Donaumonarchie, das zaristische Russland und das Ottomanische Reich. Ihre Hinterlassenschaft, das Erbe einer besonderen Entwicklung, ist bis in die Gegenwart spürbar. In dieser Perspektive sollen hier drei Konfliktfälle, Beispiele umstrittener Minderheitenbehandlung, herausgegrif-fen und zuletzt als Kontrast mit den Schweizer Verhältnissen verglichen wer-den: der serbisch-albanische Gegensatz in Kosovo, das schwierige Nebeneinander von Rumänen und Ungarn in Siebenbürgen und die Lage der Russen in Estland.

In Kosovo erheben zwei Nationen Anspruch auf das gleiche Land. Die Serben tun dies, indem sie historische Rechte geltend machen. Kosovo war demnach im Mittelalter die Wiege der serbischen Nation; tragische, das serbische Selbstverständnis tief prägende Ereignisse fanden hier statt; orthodoxe Klöster, in denen in Zeiten der ottomanischen Fremdherrschaft die Flamme der Selbstbehauptung bewahrt wurde, stehen in dieser Region. Die albanische Seite demgegenüber verficht ihre Sache unter Hinweis auf die Bevölkerungsmehrheit; nach dem Krieg 1999 sind nun etwa 95 Prozent der schätzungsweise zwei Millionen Einwohner Albaner. Eine historische Version halten im übrigen auch die Albaner bereit, gemäss der es ihre illyrischen Vorfahren und keineswegs die Serben waren, die Kosovo als erste besiedelten. Die Serben ihrerseits behaupten, sie seien in die Minderheit geraten wegen einer brutalen Vertreibungspolitik. Worauf die Albaner antworten, 1999 hätten gerade die Serben Hunderttausende von Albanern aus der Provinz vertrieben.

Nun ist die Weisheit des Friedensschlusses nach den Balkankriegen 1913 zu bezweifeln, der das nicht-slawische Kosovo Serbien zusprach. Immerhin, in dem von Tito eisern zusammengehaltenen Jugoslawien machte die autonome Provinz Kosovo bei all ihrer Armut wenig von sich reden, und der Konflikt brach erst 1981 auf, als von den Kosovo-Albanern die Forderung nach Schaffung einer eigenen Republik innerhalb Jugoslawiens erhoben wurde und als 1989 Belgrad selbst die Autonomie der Provinz aufhob. Die Fortsetzung ist bekannt. Kosovo ist heute unter Uno-Verwaltung praktisch ein unabhängiger, freilich nicht ein anerkannter Staat, in dem die Versuche der Schutzmächte, zwischen Albanern und den noch verbliebenen Serben Zusammenleben und Minderheitenschutz zu verankern, bisher wenig gefruchtet haben.

Von historischen Gegensätzen, wiewohl zur Zeit glücklicherweise nicht von ähnlicher Heftigkeit gekennzeichnet, ist auch das rumänisch-ungarische Nebeneinander in Siebenbürgen. Die Behauptung, dass das ehemals ungarische Gebiet, das 1920 weit über die historischen Siebenbürger Grenzen hinaus Rumänien zugesprochen wurde, heute von beiden Seiten beansprucht werde, trifft nicht zu; Ungarn hat sich in das Unabänderliche gefügt. Richtig allerdings ist, dass der Verlust die meisten Ungarn nach wie vor schmerzt. Ebenso, dass die gegenwärtig noch 1,5 Millionen ethnischen Ungarn in Siebenbürgen nach gut achtzig Jahren sich immer noch als Mitglieder der ungarischen Nation betrachten; dass sie rumänische Staatsbürger sind, erscheint ihnen dagegen als Folge von Zufall oder Zwang. Auch hier gibt es je eine rumänische und eine ungarische Geschichtsversion über die Erstbesiedlung, Darstellungen, die einander widersprechen. Mehrheits- und Minderheitenverhältnisse sind indessen auch da eindeutig angesichts der rund 4,5 Millionen Rumänen, die heute in Siebenbürgen leben.

Rumänien hatte beim Friedensschluss 1920 noch die Verpflichtung zur Gewährleistung von Minderheitenrechten auf sich zu nehmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg, bei der Pariser Friedenskonferenz 1947, hielt man eine solche Klausel nicht einmal mehr für nötig. Unter kommunistischen «Bruderländern» war es lange nicht gestattet, an die Frage zu rühren. Dennoch steht die Geschichte der ungarisch-rumänischen Beziehungen seit 1920 im Zeichen der Auseinandersetzung um die Minderheitenrechte. Budapest wirft dem Nachbarland die Unterdrückung der Siebenbürger Magyaren vor, während Bukarest mit Hinweisen auf die sprachlich-kulturellen Institutionen der Minderheit antwortet und im übrigen geltend macht, den Ungarn, die jahrhundertelang die herrschende Nation gewesen seien, falle es eben schwer,

sich mit ihrem neuen Status abzufinden. Unverkennbar, dass hinter der Irritation, die die Frage der rumänischen Seite verursacht, die Angst steckt, Ungarn bringe das Minderheitenproblem einzig aus irredentistischen Gründen immer wieder zur Sprache. Da Ungarn nun zur EU gehört und Rumänien sich auf dem Weg dorthin befindet, ist der Konflikt, der 1990 bei Zusammenstössen in der Stadt Targu Mures noch Todesopfer gefordert hat, heute von beiden Seiten auf Sparflamme gesetzt. Dass er nicht ausgestanden ist, zeigt der umstrittene Satz, mit dem die rumänische Verfassung beginnt und nach dem Rumänien als Nationalstaat «einheitlich» ist.

Estland zuletzt. Es hatte bei der Loslösung vom Zarenreich nach dem Ersten Weltkrieg 92’000 russischsprachige Einwohner; gegen Ende der Sowjetzeit betrug aber diese Zahl als Ergebnis der Russifizierung 475’000. Die vom Zweiten Weltkrieg und den sowjetischen Deportationen dezimierte kleine estnische Nation – ihr Bestand liegt heute knapp unter einer Million – sah sich der Gefahr ausgesetzt, im eigenen Land zur Minderheit zu werden. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR wanderten rund 150’000 Russen, Ukrainer und Weissrussen wieder ab, doch verbleiben immer noch rund 400’000 Ostslawen (unter ihnen 350’000 Russen) in Estland, womit sie nicht ganz 30 Prozent der Gesamtbevölkerung bilden. Die sprachlich-kulturellen und sozialen Rechte der Minderheit sind gewährt, gewisse politische Rechte hingegen an die Staatsbürgerschaft gebunden, die man – namentlich für die älteren Russen ein Hindernis – nur bei Kenntnis der estnischen Sprache erwerben kann. Das Festhalten am Estnischen als einziger offizieller Landessprache erweist sich als problematisch insbesondere in Städten wie Sillamäe und Narva, wo der Anteil der ethnischen Esten lediglich bei 5 Prozent liegt.

Als Folge zerfällt die russische Bevölkerung heute in drei Gruppen: in jene, die estnische Staatsangehörige sind, in Staatenlose und in Bürger Russlands, die sich von ihrem Ursprungsland einen Pass ausstellen liessen. Im wesentlichen ist das Zusammenleben reibungslos. Eine Neigung der in Estland Verbliebenen, sich als baltische Russen zu bezeichnen und damit von den Einwohnern des Mutterlands abzuheben, ist bereits feststellbar. Die estnischen Politiker ihrerseits erklären, dass ihnen als Ziel die künftige Zweisprachigkeit der russischstämmigen Mitbürger vorschwebe und dass sie die Verwurzelung russischer Kultur in ihrem Land als eine Bereicherung akzeptierten. Aber sie fügen hinzu (und beantworten damit auch die Forderung der in Estland ansässigen Russen), dass man von ihrer kleinen, beinahe um die Existenz gebrachten Nation nicht erwarten dürfe, sie werde die Zweisprachigkeit Estlands offiziell dekretieren und damit die Konsequenzen des Hitler-Stalin-Pakts in der eigenen Verfassung festschreiben.

Und der Vergleich mit der Schweiz? Was soll er bei soviel Andersartigkeit der Verhältnisse? Die ostmitteleuropäischen Beispiele erhellen vorab, was unter schweizerischen Voraussetzungen – will heissen: unter glücklicheren Umständen – eine radikal abweichende Entwicklung erlaubt hat. Das Grundmuster der osteuropäischen Fälle lässt sich als die historische, immer wieder aufflammende Auseinandersetzung von benachbarten Völkern festhalten. In der Schweiz gab es bei aller gelegentlichen Gegensätzlichkeit keine ähnlichen Konflikte. Entsprechend fehlt hier das in Osteuropa nachwirkende Misstrauen, das Kompromisse verhindert. Zu den Rivalitäten tragen konfessionell-kulturelle Unterschiede zusätzlich bei: orthodoxe Serben und muslimische Albaner, orthodoxe sowie zu einem kleineren Teil griechisch-katholische Rumänen und zu den Westkirchen gehörende Ungarn, lutherische Esten und orthodoxe Russen stehen auf der einen und auf der anderen Seite. In der Schweiz hingegen sind die Sprachgrenzen mit den Konfessionsgrenzen nicht identisch, und die Bildung moderner politischer, auch parteipolitischer Lager hatte in der Schweiz über die Sprachbarrieren hinweg bereits eingesetzt, bevor sich der romantisch bestimmte Sprachnationalismus entfaltete. Und schliesslich gab es im schweizerischen Fall keinen Grund zur Befürchtung, dass einzelne Regionen die ihnen gewährte Bewegungsfreiheit zum Abfall und dazu benutzen würden, sich sprachverwandten Nachbarstaaten anzuschliessen.

Nun ist in schweizerischer Sicht das alles Vergangenheit. Eine Folgerung, die sich ziehen lässt, betrifft aber die Gegenwart insofern, als das Territorialprinzip in letzter Zeit in der Eidgenossenschaft selber gelegentlich als kritikwürdig bezeichnet wurde. Osteuropas schwere Mühen lehren als Kontrast, was man in der Schweiz am Territorialprinzip hat. Dass die Sprachgrenzen in den letzten hundert Jahren praktisch unverändert geblieben sind, verdankt das Land diesem Grundsatz, der Sprachhoheit der Kantone. Die drei osteuropäischen Fälle, zu denen andere mühelos hinzugefügt werden könnten, zeigen dagegen in bestimmten Phasen – in früheren Jahrhunderten und selbst in der Gegenwart –einen gemeinsamen Zug: den Territorial-, Sprachen- und Minderheitenkonflikten liegen demographische Verschiebungen zugrunde, spontane oder von einer Zentralmacht geförderte massenhafte Besiedlungen, bei denen die neu entstehende Mehrheit das Recht (und im Sinne der Territorialabsicherung sogar die Aufgabe) hatte, die von ihr in Besitz genommene Region auch sprachlich und kulturell zu verändern. Damit geschieht eben das, was in der Schweiz das Territorialprinzip verhindert.

Andreas Oplatka, geboren 1942, war Redaktor und politischer Korrespondent der «Neuen Zürcher Zeitung». Seit kurzem ist er Dozent für osteuropäische Geschichte an der Universität Wien.

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