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Ordnungspolitik

«Es ist eine Tradition der Schweiz, dass wir auf vernünftige Lösungen setzen und nicht auf ordnungspolitische Glaubenssätze.»
Regula Rytz
(Grüne) zur Energiestrategie im Interview mit dem «Bund» vom 5. Mai 2017

Der Begriff «Ordnungspolitik» ist kaum in andere Sprachen zu über-setzen. Im Englischen dächte man an «law and order» und stünde innerlich stramm; im Französischen gäbe eine «politique d’ordre» Rätsel auf. Doch selbst im Deutschen hat sich ein beliebiger Gebrauch eingeschlichen, der den Begriff zunehmend schillern lässt. Kritisch konnotiert, steht er oft nur noch für einen Ideologievorwurf, wie ihn Regula Rytz erhebt. In der akademischen Welt schwingt zudem eine Unterstellung fehlender Wissenschaftlichkeit mit. Das Gesamtbild wird nicht besser, wenn zum Beispiel Unternehmer unter Anrufung der Ordnungspolitik für staatliche Eingriffe werben, die schlicht ihren Interessen dienen.

Von einem solchen Gebrauch liegen Herkunft und Bedeutung des Wortes freilich weit entfernt. Es kam in den 1930er Jahren auf. Der Freiburger Ökonom Walter Eucken bemühte sich damals, eine Brücke zwischen der Historischen Schule, deren Vertreter jede geschichtliche Situation als einzigartig analysierten, und der von historischen Kontexten abstrahierenden Theorie zu schlagen. Seine Lösung bestand darin, sich auf die jeweilige Ordnung der Wirtschaft zu konzentrieren, also darauf, «welche Spielregeln herrschen», wie er in seinen «Grundlagen der Nationalökonomie» (1939) formulierte. Die staatliche Setzung der allgemeinen Spielregeln bezeichnet man demzufolge als Ordnungspolitik, zum Beispiel den Schutz der Eigentumsrechte. Einen Eingriff in den Spielverlauf und in dessen Ergebnisse indes, etwa die Veränderung der Einkommensverteilung durch Umverteilung, nennt man Prozesspolitik.

In Euckens ökonomisch wie moralisch begründeter Konzeption einer Wettbewerbsordnung ist eine gute Wirtschaftspolitik dadurch definiert, dass sie die Regelebene möglichst selten verlässt. Sie soll vorrangig einen funktionsfähigen Rahmen für die freiwillige wirtschaftliche Betätigung von Menschen auf Märkten festlegen und aufrechterhalten. In seinen posthum veröffentlichten «Grundsätzen der Wirtschaftspolitik» (1952) hat Eucken die Prinzipien beschrieben, auf die es hierfür zu achten gilt: flexible Preise, stabiles Geld, offene Märkte, Privateigentum, Vertragsfreiheit, Haftung, Konstanz der Wirtschaftspolitik. Nur was diese Prinzipien mit Hilfe allgemeiner Regeln stärkt, ist Ordnungspolitik im eigentlichen Sinne.


Karen Horn
ist Dozentin für ökonomische Ideengeschichte, freie Autorin sowie Chefredaktorin und Mitherausgeberin der Zeitschrift «Perspektiven der Wirtschaftspolitik».

 

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