Orangen sind keine Schrauben
Die Normierung von Früchten und Gemüse behindert die Wertschöpfung. Überraschenderweise ist die EU aber behilflich bei der Umgehung ihrer eigenen Normen.
Wer Produkte aus oder in die Europäische Union importiert bzw. exportiert, muss sich an ihre Bestimmungen halten. Produkte werden genormt, Sicherheitsbestimmungen definiert. Doch was bei Airbags Sinn ergibt, ist bei Orangen Irrsinn. Gemäss EU-Verordnung (EG) Nr. 1799/2001 müssen Orangen für den Verkauf an Endkonsumenten orange sein, intakt, frei von Druckstellen oder starken Narben und mindestens 53 Millimeter Durchmesser haben. Kleinere oder aus der Norm fallende Orangen darf man nur zu Saft verarbeiten. Hinzu kommt, dass sich die Früchte innerhalb einer Kiste kaum unterscheiden dürfen.
Wem nützt diese Regulierung? Allenfalls den grossen Supermärkten, die Orangen wie Schrauben handeln wollen – als gleichbleibendes Produkt. Bauernfamilien in Griechenland jedoch müssen jedes Jahr im Schnitt 25 Prozent ihrer Ernte aussortieren. Die aussortierten Früchte können sie nur zu einem Bruchteil des üblichen Verkaufspreises in der Saftindustrie absetzen. Die Gebana AG verfolgt als Unternehmen das Ziel, den Handel zugunsten von Bauernfamilien, der lokalen Wirtschaft und der Umwelt zu verändern. Daher wollten wir uns den unsinnigen Normen nicht beugen. Mit einer Petition und einer Kampagne zur Befreiung der «illegalen Orangen» wollten wir eine Ausnahme erwirken, allenfalls sogar absichtlich die unsinnigen Regeln brechen.
Noch bevor wir mit der Kampagne richtig loslegten, fragten wir das griechische Landwirtschaftsministerium, ob wirklich nichts zu machen sei. Mehr pro forma als im Glauben, auf dem Weg tatsächlich etwas bewirken zu können. Das Ministerium reichte unsere Frage bei der EU ein, mit der gleichen Erwartung, wie sie die Bauern, unser Handelspartner vor Ort und auch wir selbst hatten: «Gell, es ist so, dass man nichts an den Regulierungen ändern kann?»
Die EU beantwortete die Anfrage mit einem Verweis auf Artikel 4, Absatz 3 der Regulierung (EU) 543/2011. Darin steht, dass für Früchte, die zur Verarbeitung bestimmt sind, die Normierungen nicht gelten. Die EU schlug daher vor, die Orangen dementsprechend mit dem Label «Zur Verarbeitung bestimmt» zu versehen. Eine neue Interpretation der Regel also, empfohlen von der Regulierungsbehörde höchstpersönlich.
Nachdem das vermeintlich unlösbare Problem vom Tisch war, lag die grösste Herausforderung darin, das Ganze praktisch umzusetzen. Man könnte erwarten, dass alles einfacher wird, wenn man sich nicht mehr um Grösse und Farbe der Orangen scheren muss. Aber die Sortieranlagen sind ausgerichtet auf genormte Früchte, ebenso die Qualitätskontrolle. Die Bauern und die lokalen Abnehmer mussten neue Prozesse etablieren, über viele Jahre Gelerntes vergessen und gleichzeitig kritischer werden. Die Umstellung war kräfteraubend, im Ergebnis können wir aber 40 Prozent höhere Verkäufe und Hunderte von begeisterten Kundenzuschriften verzeichnen.
Ein Airbag muss normiert sein, weil man sonst nicht sicher sein kann, dass er im Ernstfall funktioniert. Bei Orangen sehe ich das anders. Klar, eine Norm, die Schwermetallbelastung verbietet, ist gut. Aber müssen die Grösse und die Farbe der Früchte wirklich einheitlich festgelegt werden? Es sind Regeln, die gemacht wurden, um die Effizienz zu steigern. Aus einer Zeit, in der man dachte: Hauptsache einheitlich, dann gibt es weniger Aufwand und es ist billiger. Mit diesem Denken verlieren wir aber an Wertschöpfung, die Bauernfamilien an Einkommen, und dazu gibt’s jede Menge Food-Waste.
Unternehmerisch handeln heisst, Bestehendes zu hinterfragen und kreativ zu sein zugunsten der Gesellschaft. Es gibt Regeln, die wichtige Rahmenbedingungen setzen oder einen fairen Wettbewerb garantieren. Nach Möglichkeit abschaffen, ändern oder umgehen sollten wir aber Regeln, die auf Kosten von Menschen und Umwelt einen unsinnigen Status quo zementieren. Manchmal hilft dabei sogar die EU, indem sie ihre eigenen Gesetze kreativ interpretiert.