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Politisierte Medizin

Die Weltgesundheitsorganisation WHO und der Pakt, den sie schliessen will.

Inhalt

Die Weltgesundheitsorganisation WHO und der Pakt, den sie schliessen will.

Geschätzte Leserinnen und Leser

Die Coronakrise hat es gezeigt: Die Politik hält die Gesundheit des einzelnen nicht mehr für eine Privatsache, sondern für eine Art öffentliches Gut, bei dem sie mitbestimmen muss, um negative externe Effekte des ­individuellen Verhaltens zu korrigieren. Unter der Prämisse, eine ver­heerende Pandemie einzudämmen, zog sie unter der forschen Anleitung der Weltgesundheitsorganisation WHO ein Regime auf, das soziales ­Verhalten bis ins Detail regelte, die Wirtschaft lahmlegte, 
eine Maskenpflicht verordnete und Impfungen für alle als alternativlos darstellte.

Der Eingriff der Staatsgewalt in die persönlichsten Bereiche des Lebens hat viele aufgeschreckt und mit Fragen konfrontiert: Welche Macht hat die WHO, welche die UNO, welche Rolle spielen die nationalen Gesundheitsbehörden? Wer steht hinter den Organisationen, und welche Aufgaben­teilung und Wechselwirkungen bestehen zwischen den Akteuren? ­Vertragen sich die Anordnungen der WHO mit der Souveränität des ­Nationalstaats und den verfassungsmässig verbrieften demokratisch-­freiheitlichen Rechten des einzelnen?

Die vorliegende Sonderpublikation zeigt auf, in welche Richtung sich die Weltgesundheitsorganisation WHO in den letzten Jahren verändert hat. Und sie zeigt auf, welche Auswirkungen eine Ratifizierung des WHO-Pakts für unser Land nach sich ziehen würde.

Gute Lektüre wünscht

die Redaktion

Intro
Eine Delegierte der FDP aus dem Kanton Genf wartet auf den Beginn der Delegiertenversammlung im Juli 2021 in Martigny. Bild: Laurent Gilliéron/Keystone.

Intro

Politisierte Medizin: Die Weltgesundheitsorganisation WHO und der Pakt, den sie schliessen will.

Geschätzte Leserinnen und Leser

Die Coronakrise hat es gezeigt: Die Politik hält die Gesundheit des einzelnen nicht mehr für eine Privatsache, sondern für eine Art öffentliches Gut, bei dem sie mitbestimmen muss, um negative externe Effekte des ­individuellen Verhaltens zu korrigieren. Unter der Prämisse, eine ver­heerende Pandemie einzudämmen, zog sie unter der forschen Anleitung der Weltgesundheitsorganisation WHO ein Regime auf, das soziales ­Verhalten bis ins Detail regelte, die Wirtschaft lahmlegte, eine Maskenpflicht verordnete und Impfungen für alle als alternativlos darstellte.

Der Eingriff der Staatsgewalt in die persönlichsten Bereiche des Lebens hat viele aufgeschreckt und mit Fragen konfrontiert: Welche Macht hat die WHO, welche die UNO, welche Rolle spielen die nationalen Gesundheitsbehörden? Wer steht hinter den Organisationen, und welche Aufgaben­teilung und Wechselwirkungen bestehen zwischen den Akteuren? ­Vertragen sich die Anordnungen der WHO mit der Souveränität des ­Nationalstaats und den verfassungsmässig verbrieften demokratisch-freiheitlichen Rechten des einzelnen?

Die vorliegende Sonderpublikation zeigt auf, in welche Richtung sich die Weltgesundheitsorganisation WHO in den letzten Jahren verändert hat. Und sie zeigt auf, welche Auswirkungen eine Ratifizierung des WHO-Pakts für unser Land nach sich ziehen würde.

Gute Lektüre wünscht

die Redaktion

Privatangelegenheit, nicht Staatsaufgabe
Monika Hausammann, zvg.

Privatangelegenheit, nicht Staatsaufgabe

Setzen wir Gesundheit mit Zufriedenheit oder gar Glück gleich, erwächst daraus ein obrigkeitliches Zugriffsrecht auf Handeln, Verhalten und Besitz des einzelnen.

Im Mai veröffentlichte das Bundesamt für Statistik neueste Zahlen zu den unfall- und krankheitsbedingten Absenzzeiten von Schweizer Arbeitnehmern.1 Wurden 2013 im Durchschnitt noch 6,9 Fehltage pro Vollzeitstelle registriert, waren es im Vor-Corona-Jahr 2019 bereits 7,2 und 2021 7,5. Im Jahr 2022 erhöhte sich diese Zahl um weitere 24 Prozent auf knapp zwei Wochen Fehlzeit pro Person. Frauen fehlen öfter als Männer, Ausländer mehr als Schweizer, Junge bis 25 mehr als Ältere. Vor diesem Hintergrund ist klar: Gesundheit ist nicht nur für den einzelnen ein wichtiges Thema, sondern auch relevant für die Volkswirtschaft.

Sobald man sich auf die Suche nach möglichen Antworten auf die Frage macht, in wessen Verantwortungsbereich Gesundheit als «das höchste Gut» fällt, wird aber schnell klar: In solchen Debatten geht es gar nicht um Gesundheit. Es geht um die Definition von Gesundheit. Im Kern aber geht es um Menschen. Nicht um gesunde beziehungsweise kranke Menschen, sondern darum, was der Mensch sei. Einzigartiges, freies und selbstverantwortliches Individuum oder in Obhut genommener Kindermensch? Einzelner oder Massenpartikel? Es kristallisieren sich also auch hier, wie überall dort, wo es um Zuständigkeiten geht – John Le Carré sprach treffend von «Zuständigkeitsgewichse» –, zwei sich opponierende Perspektiven heraus: die freiheitliche Perspektive, die Gesundheit als Teil der Privatsphäre und individuelle Gabe und Aufgabe mündiger Menschen definiert, auf der einen Seite; die Abhängigkeitsperspektive, die Gesundheit als öffentliche Angelegenheit und eine Art «Recht» definiert, woraus sich ein mittels staatlichen Zwangs durchzusetzender Anspruch an Dritte ableitet, auf der anderen. Um zwei heute etwas in Mitleidenschaft gezogene Begriffe zu verwenden: Es geht um die kapitalistische Perspektive und die sozialistische Perspektive.

Gesundheit als Gabe und Aufgabe

Kapitalisten sind in der Regel Befürworter einer Gesellschaftsordnung, die auf grösstmöglicher Freiwilligkeit basiert: maximal ausgedehnte Privatsphäre und damit Verantwortlichkeit des einzelnen, im Rahmen der geltenden Regeln zu tun, was er will; minimaler öffentlicher bzw. staatlicher Zwang auf den einzelnen, zu tun, was er nicht will. Der grösste Zwang ist hier ein «natürlicher»: Er besteht darin, dass jeder die Konsequenzen seines Handelns zu tragen hat. In dieser freiheitlichen Sicht ist Gesundheit ein Grad der Abwesenheit von Krankheit in einem tendenziell biomedizinischen Sinn, der es einem Menschen erlaubt, sein Leben zu bestreiten, ohne von Dritten abhängig zu sein. Gesundheit ist in dieser Sicht – ebenso wie Begabungen, Körperkraft, Bildung, Wissen, Know-how, Zeit, Raum und so weiter – ein Kapital.

Geld nimmt unter diesen Kapitalien eine Sonderstellung ein: Es ist ein Kapital, das im freiwilligen Tausch gegen Leistungen, die einer mittels seiner Zeit, seiner Gesundheit, seiner Intelligenz etc. erbringt, erworben wird. Es deshalb «geronnene Lebenszeit» zu nennen, trifft den Nagel auf den Kopf. Gesundheit hingegen ist ein Kapital, mit dem der überwiegende Teil der Menschen (97 Prozent2) ohne eigenes Zutun von Natur aus ausgestattet wird. Es fällt in den Verantwortungsbereich erst der Eltern, dann des erwachsenen einzelnen, dieses Kapital zu verwalten. Wem seine Gesundheit oder die Gesundheit seiner Kinder wichtig ist, wird in sie investieren und dafür auf anderes verzichten. Wem sie nichts wert ist, wird sie kurzfristig konsumieren und keinerlei Anstrengung unternehmen, sie zu erhalten. Ein wie auch immer geartetes «Recht auf Gesundheit» ist in dieser Sicht ebenso absurd, wie es ein «Recht auf Schönheit» oder ein «Recht auf Intelligenz» wäre.

Gesundheit als Recht und Anspruch an Dritte

Dass Kapitalismusüberwinder im Gegensatz zu den Kapitalisten einen extrem beschränkten Kapitalbegriff pflegen, war für Hunderte Millionen Menschen allein in den letzten 100 Jahren von grosser Tragik – und ist von unübertrefflicher Komik. Unter Kapital verstehen die Kapitalismusüberwinder immer nur eines, nämlich Geld. Und zwar nicht im Sinn «geronnener Lebenszeit». Vielmehr ist für sie Geld bloss zum sofortigen Konsum bestimmt, zur kurzfristigen Abfederung der Konsequenzen schlechten Handelns oder zur Umsetzung nicht zu Ende gedachter Pläne. In jedem Fall dient Geld zur Ausschaltung persönlicher Verantwortung – der eigenen ebenso wie jener aller anderen. Machen Sie ruhig den Test: Soziale Gerechtigkeit herstellen? Geld! Klimarettung? Geld! Inklusion? Geld! Sichtbarmachung immer neuer Opfergruppen? Geld! Gesundheit? Geld! Immer läuft alles nur auf Geld hinaus. Geld wird als Sedativum der Verantwortlichkeit und damit als Schmiermittel der Machtakkumulation eingesetzt.

«Soziale Gerechtigkeit herstellen? Geld! ­Klimarettung? Geld! Inklusion? Geld! ­Sichtbarmachung ­immer neuer Opfergruppen? Geld! ­Gesundheit? Geld! ­Immer läuft alles nur auf Geld hinaus.»

Anstelle der persönlichen Verantwortlichkeit, die nicht nur an heute, sondern auch an morgen zu denken hat, treten immer neue und schwammigere «Rechte», die einzig dazu dienen, die Ansprüche auf «die geronnene Lebenszeit» Dritter zu rechtfertigen. Anstelle von Freiheit, die bedingt ist durch den «natürlichen Zwang» zur Verantwortlichkeit, tritt obrigkeitlicher Zwang zur Belohnung von Verantwortungslosigkeit. In dieser Logik ist klar: Je umfassender und schwammiger ein Gegenstand definiert wird, umso umfassender kann auch der Zwang durch jene gestaltet werden, welche die Anmassung einer Scheinzuständigkeit herbeilügen. Gesundheit ist folglich optimalerweise nicht die Abwesenheit von Krankheit in einem Mass, das ein unabhängiges Leben ermöglicht, sondern ein subjektives physisches oder psychisches Wohlbefinden, für das nicht der Fühlende, sondern Umstände und Umwelt verantwortlich sind.

Der Umgang mit Gesundheit als Gradmesser der Freiheitlichkeit

Bei aller Anmassung hat das Zuständigkeitsgefasel eine positive Seite: Es ist ein präzises Messinstrument für den Grad der Freiwilligkeit im Rahmen einer Gesellschaft. Wo sich eine solche unter das Primat der Freiheit stellt, wird sie ihren Fokus auf die Gesundheit richten in dem Sinn, dass sie, wie auch im Fall anderer Kapitalien, Leistung zum Erhalt des Kapitals Gesundheit und zur Überwindung von Krankheit zum Ziel hat und honoriert. In einer tendenziell unfreien Gesellschaft hingegen liegt der Fokus auf Krankheit, die mit finanziellen Anreizen verknüpft wird: Gesundheit wird in jedem Fall zum anonymen Schicksal erklärt, der Kranke zum Opfer und die Sorge für ihn zur Aufgabe der «Gesellschaft». Salopp gesagt: Eine freie Gesellschaft ehrt Leistung, eine unfreie adelt Diagnosen.

Wo stehen wir heute? Jahrzehntelang wurde die persönliche Verantwortlichkeit im Bereich der Gesundheit schleichend abgebaut, was sich in einem Krankenkassenobligatorium mit all seinen absehbaren Wucherungen niedergeschlagen hat – die kontinuierliche Ausdehnung sowohl des Gesundheitsbegriffs als auch der staatlichen Prämiensubventionierung erklimmt fast täglich neue Höhen. Nun stehen wir vor der Ratifizierung des internationalen Vertrags zur Pandemieprävention unter dem Regime der rund zur Hälfte privat finanzierten Weltgesundheitsorganisation WHO. Ihr obliegt im Rahmen dieses Vertrags nicht nur die Definition dessen, was als Pandemie zu gelten hat, sondern auch die Definition von Gesundheit, die in den Ländern, die den Vertrag ratifizieren, zur Anwendung kommt. Sie lautet wie folgt: Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens.

Lassen Sie sich diese Worte ganz langsam auf der Zunge zergehen: ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens. Das hat nichts mehr mit Rationalität zu tun und erst recht nicht mit Medizin – das ist Religion. Es bedeutet, dass Gesundheit gemäss der WHO künftig mit Zufriedenheit oder gar «Glück» gleichgesetzt werden soll. Es bedeutet die Subsumierung des gesamten Lebens eines Menschen, dessen Privatsphäre und damit des Zusammenlebens und der Kooperation im Rahmen einer Gesellschaft unter einen willkürlich von einem nicht gewählten und daher undemokratischen Gremium festgelegten Gesundheits- bzw. Zufriedenheitsbegriff. Und es bedeutet folglich das obrigkeitliche «Recht» auf umfassenden Zugriff auf das Handeln und Verhalten des einzelnen und auf alles, was ihm gehört. Es bedeutet im Grunde die Abschaffung der Privatsphäre.

Die drohende totale Politisierung des Lebens

Zu Ende gedacht – und, das ist eine weitere Tragik staatsgläubigen Denkens, die Dinge werden nie zu Ende gedacht – muss solche Willkür in der Definition des Gesundheitsbegriffs und der Anreizsetzung despotischen Wildwuchs fördern. Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik kann dann beispielsweise «zum Schutz der Allgemeinheit» zur Inobhutnahme von Menschen führen (man denke an die Aussagen von Experten, die sogenannte «Klimaleugner» oder «Coronaskeptiker» als psychisch krank bezeichnen)3. Umgekehrt kann es aber auch die Enteignung von Immobilienbesitzern oder die Übernahme der Kontrolle in Unternehmen bedeuten, deren Mieter beziehungsweise Mitarbeiter unzufrieden sind. Der Deutung von Unzufriedenheit als demokratie- oder gesellschaftsgefährdender Krankheit auf der einen Seite und als gerechtigkeitsförderndem und alimentierungsberechtigendem Opfertum auf der anderen sind keine Grenzen gesetzt. Der Begriff der Gesundheit wird damit zur reinen Mogelpackung für die totale Politisierung des Lebens.

Mit der Herauslösung der Gesundheit aus dem Zuständigkeitsbereich des einzelnen und der Familie wird die Basis der freien Kooperation untergraben. Die eingangs erwähnten Zahlen sind kein Zufall. Wir sind heute nicht kränker als vor zehn Jahren, und die medizinischen Möglichkeiten sind nicht weniger, sondern mehr geworden. Aber das Gift des neuen Gesundheits- beziehungsweise Krankheitsbegriffs, wie ihn unsere Regierungen und die WHO aufgrund von Erkenntnissen aus der Verhaltensforschung (!) robust in den Köpfen und Herzen der Menschen – allen voran in denen der Frauen4 und der Jugendlichen – implementieren, entfaltet längst seine Wirkung im Blutkreislauf unserer auf freiwilliger Kooperation basierenden Ordnung. Es verätzt die Wurzeln der Freiheit: die persönliche Verantwortlichkeit. Denn es gilt, egal, ob einem das gefällt oder nicht: Ohne die Rückseite der Freiheit, die Verantwortung, agiert der Mensch selbstzerstörerisch. Immer. Und zwar in gesundheitlicher Hinsicht ebenso wie in jeder anderen. Die letzten 100 Jahre und die Gegenwart sind dafür eindrücklich Zeuge.

«Wir sind heute nicht kränker als vor zehn Jahren, und die medizinischen Möglichkeiten sind nicht weniger, sondern mehr geworden.»

Damit aber ist der innerste Kern der Thematik noch nicht berührt – das wird er erst, wenn man sich darauf besinnt, dass wir als Gesellschaft und Rechtsstaat im Humus des Christentums wurzeln. Drei der fundamentalsten und einander bedingenden Prinzipien dabei sind die individuelle Freiheit, das private Eigentum sowie die Gottes- und Nächstenliebe5. In bezug auf unser Thema bedeutet das: Als einzelner frei in einem weltlichen Sinn kann einer nur gelten, wo er frei entscheiden kann, was er mit dem, was ihm gehört, tut, wann er es tut, wie und wo. Anders gesagt: Ohne Eigentum – auch und gerade am eigenen Körper – kann keine Rede von Freiheit sein. Und ohne Eigentum ist auch Nächstenliebe, die gerade den Einsatz von Eigenem erfordert – egal, ob Zeit, Kraft, Geld oder andere Güter –, nicht möglich. Die sogenannte Pandemie aber hatte diese eine zentrale Botschaft, die den Menschen durch permanente Wiederholung – vielleicht das bewährteste Instrument der Manipulation – eingehämmert wurde: Ihre Gesundheit gehört nicht Ihnen, sondern «der Gesellschaft». Gesundheit ist öffentliches Gut und nicht Privatsache. Nächstenliebe und Nächstenhilfe bedeutet nicht, freiwillig, selber und mit Eigenem für den anderen da zu sein, sondern auf Befehl fern zu sein – Vernachlässigung, Distanzierung, Isolation. Nicht Gott hält «meine Zeit» in seinen «Händen»6, sondern der Staat – Gott lässt sich derweil impfen7. Und Freiheit schliesslich muss durch Menschengehorsam, durch Konformitätsdruck, Kontaktschuld und gegenseitiges Melden erkämpft werden.

«Ohne Eigentum – auch und gerade am eigenen Körper – kann keine Rede von Freiheit sein.»

Mit staatlicher Fürsorge zu weniger Wohlstand und Freiheit

Gläubigen und Nichtgläubigen sollten solche quasireligiöse und ausschliesslich auf psychologischer Beeinflussung und Manipulation beruhende Gesundheitspolitik und ihr Einfluss auf den Rechtsstaat die Haare zu Berge stehen lassen. Den Christen aber muss klar sein: Während Corona wurde kurzfristig nicht weniger verboten als die Praktizierung ihres Glaubens, und Gott wurde ersetzt durch «die Wissenschaft», «den Staat» oder «die Gesellschaft». Langfristig und durch Einsatz von Instrumenten wie dem WHO-Vertrag läuft es zusammen mit der Abschaffung der Privatsphäre auf die Abschaffung der Glaubens- und Gewissensfreiheit hinaus.

Wenn Narzissten und Egozentriker der Politik also Aussagen tätigen wie 2020 Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga – «Wir sorgen für euch!» – und dafür noch beklatscht werden, sollte uns dies nicht empören, weil es logisch betrachtet Schwachsinn und moralisch gesehen eine Lüge ist. Es sollte uns und jeden Freund der Freiheit vielmehr zutiefst erschrecken: Staatliche Barmherzigkeit und Fürsorge sind grausam – sie führen langfristig immer zu weniger Freiheit und zu weniger Wohlstand. Beides aber mündet in die vollständige Zerstörung dessen, wofür die WHO und unsere Behörden zu «kämpfen» vorgeben – des sozialen, körperlichen und geistigen Wohlbefindens. Es macht krank.

«Staatliche Barmherzigkeit und Fürsorge sind grausam – sie führen

langfristig immer zu weniger Freiheit und zu weniger Wohlstand.»

Die instrumentalisierte Weltgesundheitsorganisation
Stephan Rietiker, zvg.

Die instrumentalisierte Weltgesundheitsorganisation

Nicht die Mitgliedstaaten haben bei der WHO das Sagen, sondern NGO, Grosskonzerne und private Investoren über intransparente Firmengeflechte. Ihr hochprofitables Geschäft mit der Gesundheit soll über ein weltweites Kontrollorgan langfristig abgesichert werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am 22. Juli 1946 von 61 Staaten (darunter die Schweiz) in New York gegründet. Knapp zwei Jahre später, am 7. April 1948, trat ihre Verfassung in Kraft. Ziel der WHO ist das Erreichen des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus für alle Menschen. Dazu sollen Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten, mittels verbesserter Hygiene sowie medikamentös bekämpft werden, womit die allgemeine Gesundheit gefördert werden soll. Die WHO ist eine Sonderorganisation der UNO, hat ihren Sitz in Genf und zählt inzwischen 194 Mitgliedstaaten.

Die WHO hat nach eigener Wahrnehmung – und in früheren Jahren auch objektiv betrachtet – eine Vielzahl von Erfolgen zu verzeichnen: So konnte in enger Zusammenarbeit mit den US Centers for Disease Control (CDC) die Kindersterblichkeit massiv gesenkt werden; Krankheiten wie Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung und Starrkrampf gehören der Vergangenheit an. Die Pocken konnten 1980 für ausgerottet erklärt werden, wobei hier bemerkenswert ist, dass dies mangels ausreichenden Impfstoffs nicht etwa durch eine Massenimpfung, sondern durch eine selektive Impfung über sogenannte Cluster erreicht wurde. Ähnliches gilt auch für die Kinderlähmung. Das sind alles Tatsachen, die eigentlich zum Nachdenken anregen müssten und die das in der Gesellschaft vorhandene Spannungsfeld zwischen Massenimpfung, Dämonisierung jeglicher Impfung und einem um sich greifenden Hygienewahn etwas entkrampfen könnten.

Besonnene Geister und Wissenschafter vertreten heute den Standpunkt, dass zielgerichtet («Targeted Vaccinations») vorgegangen werden sollte. Dabei könnte künstliche Intelligenz helfen, den genetischen Fingerabdruck zu analysieren und so immer mehr individuelle Impfentscheide herbeizuführen («Vaccinomics»). Damit können Personen mit erhöhtem Risiko herausgefiltert und gegebenenfalls geimpft werden.

Zudem verdient das Wirkungsprofil der Dosis mehr Beachtung: Es ist bekannt, dass die Standarddosis für Frauen oft zu hoch ist, was ungewöhnlich hohe Antikörper-Titer und das erhöhte Auftreten von Autoimmunreaktionen bei Frauen erklären könnte. Das «One Size Fits All»-Prinzip ist zu vereinfachend und funktioniert nicht.

Veränderter Fokus mit neuer Finanzstruktur

Leider hat sich die WHO unter ihrem heutigen Generaldirektor Tedros Ghebreyesus – auf dessen kontrovers beurteilte Vergangenheit hier nicht eingegangen werden soll – von den ursprünglichen Zielen weit entfernt. Er und seine Gefolgsleute blendeten diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei Covid-19 aus und setzten stattdessen auf eine Massenimpfung, deren Wirksamkeit sich als sehr bescheiden herausgestellt hat. Medizinische Argumente wurden einer politisch-ökonomischen Sichtweise geopfert: Anstatt verschiedene andere und gleichermassen wirksame therapeutische Möglichkeiten einzusetzen, wurden diese systematisch verunglimpft und einseitig eine «Impfung» propagiert, die ungenügend geprüft war und, wie sich herausstellte, sowohl eine Übertragung als auch den Ausbruch einer Erkrankung kaum verhindern konnte. Zudem wurden von Anfang an wohl aus ökonomischen Überlegungen Massenimpfungen propagiert und das erwähnte Prinzip zielgerichteter Impfungen völlig zur Seite geschoben. Die anfängliche Empfehlung, Risikogruppen zu impfen, wich immer mehr einer allgemeinen Empfehlung, sämtliche Altersgruppen und auch Immunsupprimierte zu impfen, obschon noch heute für letztere keine soliden Studiendaten existieren (wie man etwa dem Beipackzettel von Biontech entnehmen kann). Angesichts einer Mortalität von Ungeimpften nach durchgemachter Covid-Infektion von 0,095 Prozent (Altersgruppe von 0 bis 70 Jahren) und 0,00035 Prozent (0 bis 16 Jahren) müsste die Sinnhaftigkeit einer Massenimpfung generell hinterfragt werden, was die WHO bekanntlich nicht tut.

Die Gründe für die veränderte Ausrichtung der WHO dürften mit ihrer Finanzstruktur zu tun haben: Flossen früher hauptsächlich staatliche Gelder in die WHO, sind es heute zu rund 80 Prozent Mittel von privaten Institutionen, die über Stiftungen und komplex vernetzte nichtstaatliche Organisationen (NGO) Kontrolle ausüben. Da viele dieser NGO gerade auch in der Schweiz über Immunität verfügen, können sie sich der staatlichen Kontrolle und Gerichtsbarkeit entziehen und im Hintergrund intransparent agieren. Dabei wird der Fokus auf das bereits jetzt hochprofitable Gesundheitsgeschäft gelegt – mit dem Ziel, den Markt auf eine kleine Anzahl von Akteuren zu reduzieren, um so das Geschehen weltweit kontrollieren und die Profite steigern zu können.

Das Sagen in der WHO haben nicht etwa die Mitgliedstaaten, sondern klingende Namen wie die Bill & Melinda Gates Foundation, die Rockefeller-Familie sowie die beiden riesigen weltweit tätigen Vermögensverwalter Blackrock und Vanguard. Über undurchsichtige und verschlungene Netzwerke werden alle Stufen des Gesundheitssystems systematisch infiltriert und umorganisiert.8 Ausgeübt wird die Macht über undurchsichtige Vehikel und Firmenkonstrukte: Die hohe Dichte solcher Firmen und NGO in der Schweiz birgt für den Steuerzahler gerade dann ein hohes, unüberschaubares Risiko, wenn das System dereinst zusammenbrechen sollte und ausländische Geschädigte gegen unser Land klagen würden.

Da die Finanzen dieser Gesellschaften nicht transparent sind, ist es schwierig, den Geldfluss genau zu eruieren. Trotzdem fällt auf, dass Leute wie Bill Gates, aber auch andere beispielsweise in Firmen wie Moderna und Biontech investierten und dabei Milliardengewinne abschöpften. Ob diese Geschäfte unter den Straftatbestand von illegalem Insiderhandel fallen, müsste geklärt werden. Auch die Impfallianz Gavi in Genf müsste unter die Lupe genommen werden.

Es tauchen immer wieder Berichte auf, die dieses intransparente, auf wenige Marktteilnehmer ausgerichtete System beschreiben. Aufgrund der Immunität konnten diese Vermutungen jedoch nie untersucht werden. Dass die Mitgliedstaaten es zulassen, dass private Investoren derart dreist vorgehen und sich nach Belieben bedienen können, ist stossend. Die Schweiz sollte auf diese möglichen finanziellen Risiken reagieren, diesen NGO die Immunität entziehen und gegebenenfalls gerichtliche Untersuchungen einleiten.

Befugnisse auf Kosten souveräner Staaten

Die Folgen dieser Entwicklungen werden immer klarer: Über einen im Jahr 2024 zu ratifizierenden Pandemiepakt und neue Internationale Gesundheitsvorschriften sollen dem WHO-Generaldirektor auf Kosten der Souveränität der Mitgliedstaaten weitreichende Befugnisse zugesprochen werden. So könnte der Generaldirektor ohne «Checks and Balances» «Public Health Emergencies of International Concerns» ausrufen und Massnahmen anordnen, die weltweit zu befolgen wären, zum Beispiel einen Impfzwang oder ein Obligatorium von Gesundheitspässen. Künftig soll er in Langzeitverträgen mit der Pharmaindustrie festlegen, welche Medikamente wo entwickelt werden, aber auch wann und zu welchem Preis sie vertrieben werden.

Für die Schweiz verhandeln ausgerechnet die Zauberlehrlinge des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die sich in der Covid-Pandemie so dilettantisch verhalten haben. Das Parlament dagegen wurde bisher kaum informiert oder bestenfalls mit einigen Allgemeinplätzen abgespeist. Verschiedene Motionen und Interpellationen wurden von Gesundheitsminister Alain Berset mit der Aussage abgetan, dass man noch in der Anfangsphase der Verhandlungen stecke und es sich ohnehin um «Soft Law» handle. Beides ist unzutreffend, schliesslich liegen bereits im Detail ausgearbeitete Vertragsentwürfe vor, die laut Juristen wie zum Beispiel Philipp Kruse unsere Bundesverfassung verletzen. Daher muss sichergestellt werden, dass das Parlament und letztlich der Souverän entscheiden können.

Die WHO kann ihr ursprünglich gesetztes Ziel nur dann erreichen, wenn sie frei von finanziellen Verpflichtungen koordinative Aufgaben übernimmt und Empfehlungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien ausspricht. Jeglicher Form von Zwangsmassnahmen oder einer Dominanz finanzieller Interessen ist eine klare und unmissverständliche Absage zu erteilen. Dem «Corporate Capture of Public Health» muss ein Ende gesetzt werden. Die WHO muss im Verbund mit anderen Staaten auf den richtigen Weg zurückgeführt werden. Gelingt das nicht, muss die Schweiz einen (zumindest vorübergehenden) Austritt in Erwägung ziehen. Auch die Schweizer Bürger müssen erwachen, ihre demokratischen Rechte nutzen und sich den Staat zurückholen. Das kann an der Urne im Rahmen eines Referendums oder einer Initiative geschehen, aber auch über die Wahl geeigneter bzw. die Abwahl ungeeigneter Politiker.

Keiner verantwortlich, keiner greifbar
Das Personal eines Restaurants am Mühlenplatz in Luzern rüstet sich im April 2021 für die Wiedereröffnung. Bild: Urs Flüeler/Keystone.

Keiner verantwortlich, keiner greifbar

Der geplante WHO-Pakt zur Pandemiebekämpfung läuft Gefahr, ein trojanisches Pferd zu werden, das Demokratie, Freiheit und Souveränität der Mitgliedstaaten untergräbt.

Wer die «Politische Erklärung der hochrangigen Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion»9 durchliest, stolpert gleich zu Beginn über einen Bandwurmsatz von 108 Wörtern. Er handelt davon, dass die am 20. September 2023 vor den Vereinten Nationen (UN) versammelten Staaten gegenwärtigen und künftigen Pandemien entschlossener entgegentreten wollen. Etwa in der Mitte des Satzes findet sich eine Aussage, die hellhörig werden lässt. Zuvor fallen gefällig klingende Worthülsen wie «globale Solidarität», «multilaterales Engagement» und «Zusammenarbeit», die schliesslich auch zum Problemkern des geplanten und noch nicht definitiv ausgehandelten Pandemieabkommens führen, auf den in der Erklärung Bezug genommen wird.

Ziel sei es, «mit einschlägigen Einrichtungen der Vereinten Nationen und anderen einschlägigen internationalen Organisationen» dafür zu sorgen, dass auf «globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene robuste Massnahmen» im Sinne von «Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion» durchgeführt werden können. Nochmals langsam: «robuste Massnahmen»? Mit den Vereinten Nationen und anderen «einschlägigen internationalen Organisationen» wollen Staaten auf «globaler», «nationaler» und sogar «regionaler» Ebene sowohl bei einem Pandemiegeschehen als auch bereits im Rahmen der Prävention eingreifen? Was das genau bedeutet, bleibt unbestimmt.

Werfen wir einen näheren Blick auf die Erklärung. Zunächst: Die Erklärung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil setzt sich zusammen aus 29 Punkten, die als gemeinsame Grundlage für alle 194 an die WHO angeschlossenen Staaten im Hinblick auf die Prävention und Bekämpfung von Pandemien zu verstehen sind. Der zweite Teil besteht aus einem «Aufruf zum Handeln», einer Arbeitsanweisung für die Nationalstaaten. Während die einzelnen Punkte im ersten Teil immer wieder mit der Formulierung «Erkennen sie an» beginnen, sind die gewählten einleitenden Formulierungen im zweiten Teil zu den jeweilig angeführten Punkten andere. Dort heisst es beispielsweise: «Stellen sie sicher», «Gewährleisten sie», «Bekräftigen sie» oder «Verpflichten sie».

Der Teufel steckt im ­Detail

Beide Teile klingen vordergründig unverdächtig. Viele Punkte hören sich sogar durchaus vernünftig an, wie etwa eine Stärkung des Gesundheitswesens auf Ebene der jeweiligen Länder oder etwa, dass Staaten den Schutz und die Gesundheit ihrer Beschäftigten im Gesundheitswesen sicherstellen sollen. Insgesamt liesse sich die Erklärung – unkritisch betrachtet – leicht als positiv verstehen. Was spricht schliesslich dagegen, dass sich Staaten gemeinsam auf mögliche künftige Pandemien gut vorbereiten und im Ernstfall schnell reagieren können? Nichts.

Doch es ist komplizierter. Über ein Zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (INB) leiten die Mitgliedstaaten selbst und nicht die WHO den Entwicklungsprozess des Abkommens. Im jetzigen Entwurf ist aus­serdem die Rede von einer «nationalen Eigenverantwortung», einer «vorrangigen Rolle und Verantwortung der Regierungen, auf allen Ebenen ihren eigenen Weg zur Pandemieprävention zu bestimmen» und davon, dass die Bestimmungen «in Einklang mit den nationalen Gegebenheiten» zu bringen seien.

Doch der Teufel steckt im Detail. Denn das Pandemieabkommen wird nicht nur empfehlenden Charakter haben, sondern rechtsverbindlich sein. Zwar muss das finale Abkommen von den jeweiligen Staaten ratifiziert werden, aber dann besteht Rechtsverbindlichkeit. Mit anderen Worten: Sowohl die WHO als auch die Regierungen einzelner Länder werden sich auf diese Rechtsverbindlichkeit stützen (müssen).

Und nun der genauere Blick auf das, was da beschlossen werden soll. Auf 14 Seiten Erklärung finden sich alleine 19mal Begriffe, die direkt im Zusammenhang mit Impfungen stehen. Von einer Impfpflicht ist nicht die Rede, aber in Entwicklungsländern sollen demnach auf lokaler und regionaler Ebene verbesserte «Herstellungs-, Handhabungs- und Vertriebskapazitäten» für Impfstoffe aufgebaut werden. Bereits an dieser Stelle gilt es kritisch zu fragen: Sollen Länder wie die Schweiz tatsächlich ein Abkommen unterzeichnen, das hochumstrittene Covid-Vakzine für Menschen in ärmeren Regionen leichter zugänglich machen will?

In der Erklärung wird ausserdem gefordert, Staaten sollten sich dazu verpflichten, «Massnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen von Fehlinformationen und Desinformationen auf die öffentliche Gesundheit sowie die physische und psychische Gesundheit der Menschen (…) im Rahmen der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion zu bekämpfen». Die Rede ist dabei von «Desinformationen insbesondere auf sozialen Medien». Und so geht es weiter. Staaten sollen «u.a. durch die Bereitstellung faktengestützter Informationen» zur «Bekämpfung des Zögerns bei der Impfung und zur Ausweitung des Impfschutzes» beitragen.

Diese Zeilen, zu finden unter den Punkten 32 und 38, klingen bei näherer Betrachtung nach einem demokratischen Albtraum. Hier schimmert nicht nur eine von oben verordnete Festlegung einer allgemeingültigen Wahrheit durch. Vielmehr können abweichende Ansichten auf diesem Weg generell sehr leicht als «Desinformation» bewertet werden, die bekämpft werden muss. Wohin diese Untergrabung der als unerwünschte, da als vermeintliche «Desinformation» betrachteten Ansichten führt, wurde während der Coronakrise deutlich. Facebook löschte Kommentare, die sich um eine mögliche Laborherkunft des Virus drehten. Erst als von der US-Regierung öffentlich erklärt wurde, ein Laborursprung werde untersucht, liess Facebook Kommentare dieser Art wieder zu. Schon die Punkte 32 und 38 können als einen massiven Angriff auf eine freiheitlich organisierte Gesellschaft betrachtet werden.

Ein demokratischer Albtraum

Regierungen sollen sich rechtsverbindlich verpflichten, über ein supranationales Abkommen gegen Desinformationen vorzugehen? Es lässt tief blicken, dass ein Begriff wie «Desinformation» in seiner Unbestimmtheit und Vagheit in einer Erklärung für ein vorgeblich seriöses Pandemieabkommen auftaucht. Der Chef der WHO, Tedros Ghebreyesus, pries das Abkommen noch im Mai dieses Jahres als «historisch» an. Wie würde die angesprochene Bekämpfung unliebsamer Inhalte aussehen? Kritische Inhalte auf sozialen Medien und Webseiten, die offline gehen müssen? Kritische Journalisten, die wegen «Verbreitung von Desinformation» verhaftet werden?

Besonders hervor sticht «die digitale Transformation der Gesundheitssysteme». Die Formulierung taucht zwar im Zusammenhang mit den Entwicklungsländern auf, doch eine Resolution der WHO aus dem Jahr 2018 forderte die Mitgliedstaaten bereits damals dazu auf, den Weg hin zur Digitalisierung der Gesundheitssysteme zu prüfen. Diese Digitalisierung bedeutet: digitale Impfpässe, digitale Patientenakten, verschiedene «Gesundheitsapps» und mehr. Sprich: Der Bürger und seine Gesundheit werden in ein Gesundheitssystem gepresst, das von digitaler Technologie geprägt sein wird. Nichts gegen digitale Technologie, aber die Erfahrungen in der Pandemie mit digitalen Impfzertifikaten und QR-Codes, die als Eintrittskarten in das normale soziale Leben dienten, lassen für das Individuum, das frei von staatlicher Kontrolle leben will, nichts Gutes erahnen.

«Der Bürger und seine Gesundheit werden in ein Gesundheitssystem

gepresst, das von digitaler Technologie geprägt sein wird.»

Auch wenn sich das Pandemieabkommen vordergründig unverdächtig liest: Beachtet werden sollte, dass es als eine Art trojanisches Pferd dienen kann, über das ein massiver Angriff auf die Demokratie und die Souveränität des Nationalstaats erfolgt, insbesondere in Kombination mit weiteren Vorhaben der Vereinten Nationen, wie etwa dem aktuellen Programm namens «Unsere gemeinsame Agenda» (Our Common Agenda). Dort wird neben verstärkter Zensur und der Verstetigung des Ausnahmezustandes im Policy Brief 610 sowie unter dem Titel «Reformen der internationalen Finanzarchitektur» über ein internationales Steuersystem gesprochen, das es den Behörden erlauben könnte, länder­übergreifend Zugriff auf entsprechende Finanzdaten zu erhalten.

Marcus Klöckner, zvg.

Doch von «Unserer gemeinsamen Agenda» abgesehen: Die Rechtsverbindlichkeit des Pandemieabkommens dürfte dazu führen, dass sich sowohl die Länder selbst als auch die WHO darauf stützen und dessen Einhaltung einfordern. Selbst wenn das beschlossene Recht nicht über der Verfassung einzelner Länder steht, können sich die Staaten auf die WHO stützen und die WHO auf die Staaten. Die Verantwortung kann hin und her geschoben werden. Niemand ist verantwortlich, keiner ist greifbar. Aber die Macht des «Pandemierechts» legt sich auf die einzelnen Länder und ihre Bürger wie ein dunkler Schleier eines sich heranschleichenden Totalitarismus.

Medizin und Politik

Ausgewählte Zitate während der Coronakrise

 

«Wir hatten in allen Ländern, wo wir tätig sind, auf meine Initiative hin gesagt: ‹Wir wollen die Regierung unterstützen durch unsere mediale Berichterstattung, dass wir alle gut durch die Krise kommen.›»

Marc Walder, CEO Ringier, zitiert in: Berner Zeitung, 3. Januar 2022.

 

«FAKT: Covid-19 wird NICHT über die Luft übertragen.»

Weltgesundheitsorganisation (WHO), in: Facebook, 29. März 2020.

 

«Wenn China dies [Lockdowns] nicht getan hätte, wäre das Jahr ganz anders verlaufen. Das ist ein kommunistischer Einparteienstaat, sagten wir. Wir dachten, in Europa könnten wir damit nicht durchkommen … und dann machte es Italien. Und uns wurde klar, dass wir es können.»

Neil Ferguson, der als Epidemiologe der britischen Regierung zum Lockdown riet, in: The Times, 25. Dezember 2020.

 

«Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein.»

Karl Lauterbach, deutscher Bundesgesundheitsminister (SPD), in: YouTube, 13. März 2022.

 

«Die Pandemie wird enden – aber für die Klimakrise gibt es keine Impfung.»

Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, in: Süddeutsche Zeitung, 9. September 2021.

 

«Eine Impfpflicht ist leider die beste und verhältnismässigste Option, die in dieser schwierigen Situation bleibt. Alle Alternativen sind schlechter.»

Fabian Molina, SP-Nationalrat, in: SRF, 20. November 2021.

 

«Impfpflicht heisst ja nicht Impfzwang.»

Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebundes, in: NTV, 7. Dezember 2021.

 

«Ungeimpfte müssten bei einer Triage zurückstehen.»

Ruth Humbel, damalige Mitte-Nationalrätin, in: Aargauer Zeitung, 13. Dezember 2021.

Demontage unserer Demokratie
Skifahrer mit Maske im Dezember 2020 im Skigebiet Leysin in den Waadtländer Alpen. Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone.

Demontage unserer Demokratie

Die Covid-19-Pandemie wurde politisch, wirtschaftlich und finanziell missbraucht. Doch die längst fällige Aufarbeitung findet nicht statt. Diskutiert wird weder der beschränkte Effekt der Impfstoffe noch die Privilegierung der Impfallianz Gavi.

War Covid-19 eine Fälschung? Ein organisiertes «Nichts»? Ein weltweiter Betrug? Am Universitätsspital Zürich war während der 1. und 2. Welle – wie anderswo – eine Mehrzahl der Betten der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt, und bis zu 100 Patienten wurden auf der regulären Station behandelt. Keiner meiner Kollegen hatte je so viele Patienten gesehen, die dieselben Symptome aufwiesen, dieselben Befunde in der Computertomografie der Lungen zeigten und unsere Intensiv- und regulären Stationen überforderten. Diese Infektion war echt.

Aber die Pandemie wurde politisch, wirtschaftlich und finanziell missbraucht, was von unseren sensationslüsternen Medien auch noch angeheizt wurde. Selbsternannte Taskforces verhinderten Forschungsprojekte, die versuchten, diese Infektion mit einer Kombination günstiger Medikamente zu behandeln – und das zu einem Zeitpunkt, als es noch keine Impfung gab. Sie ebneten damit den Weg für noch nicht vorhandene Impfstoffe, die sie als die einzige Option bezeichneten, zu der es keine Alternative gäbe – Impfstoffe notabene, welche die Kriterien einer Impfung nicht erfüllen.

Der beschränkte Effekt der Impfstoffe ist erwiesen: Sie können weder wiederholte Erkrankungen noch die Weitergabe des Virus verhindern. Es stellt sich die Frage, ob die Impfstoffe überhaupt wirksamer sind als günstige, medikamentöse Kombinationstherapien. Immerhin senkten sie die Wahrscheinlichkeit schwerer Symptome.11

2020 gab es 9300 Tote: Der erste Covid-19-positive Patient in der Schweiz wurde am 25. Februar 2020 entdeckt, die erste Impfung fand am 23. Dezember 2020 statt. Doch was wurde im Zeitraum dazwischen unternommen? In diesen zehn Monaten (und auch danach) wurde jede mögliche Form einer medikamentösen Kombinationstherapie unterdrückt. Die Behörden zeigten null Interesse, eine solche Therapie auch nur zu evaluieren, obwohl es konkrete Vorschläge mehrerer US-Top-Universitäten gab.12 Der Grund für dieses Desinteresse liegt im de facto auch für andere Länder wegweisenden «21 U.S. Code § 360bbb-3», «Authorization for Medical Products for Use in Emergencies». Darin wird festgehalten, dass eine Notfallzulassung für ein neues Medikament (oder einen neuen Impfstoff) nur erlaubt sei, wenn «keine adäquate, anerkannte und existierende Alternative zu diesem Produkt vorliegt».13

Geschwärzte Kaufverträge

Aber da waren die Verträge mit den Pharmafirmen Moderna, Pfizer etc. Diese wussten schon seit Jahrzehnten, dass ohne Erfolg an einem Impfstoff gegen das Spike-Protein des Coronavirus geforscht worden war.14 Auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) kann man diese Kaufverträge inzwischen einsehen; allerdings sind sie in weiten Teilen geschwärzt, was einer direkten Demokratie unwürdig ist. Was gibt es zu verheimlichen? Dass die Impfstoffanbieter jede Verantwortung für ihre Produkte ablehnen, Schweizer Steuerzahler für die Impfstoffe einen höheren Preis zahlen als EU-Bürger, die Vertragspartner im Falle eines Schadens nicht haftbar gemacht werden können, der volle Preis auch dann bezahlt werden muss, wenn die Impfstoffe (wieso auch immer) zurückgezogen werden sollten? Und dass diese Regeln auch für Lieferungen mit Impfstoffen gelten, die bei Auftreten einer Virusmutation angepasst worden sind?

«Auf der Website des BAG kann man diese Kaufverträge inzwischen

einsehen; allerdings sind sie in weiten ­Teilen geschwärzt, was einer

direkten Demokratie unwürdig ist. Was gibt es zu verheimlichen?»

Dreieinhalb Jahre nach dem ersten positiven Covid-19-Fall ist es an der Zeit, die geschwärzten Stellen in den Verträgen offenzulegen, den Wert der Impfstoffe und ihr Preis-Leistungs-Verhältnis zu diskutieren und für das Szenario einer neuen Covid-19-Mutation das «wie weiter?» zu evaluieren. Ohne Transparenz und ohne umfassende Darstellung der zahlreichen Nebenwirkungen ist die Empfehlung zur erneuten Impfung angesichts nach wie vor unklarer Eingriffe des Impfstoffs in die Physiologie verschiedener Organe (inklusive Gehirn) ein absolutes No-Go. Doch wer nach dreieinhalb Jahren Transparenz in der politischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung erwartet, wird enttäuscht. Dabei gibt es wichtige offene Fragen:


Für welchen Zweck und für welche Leistungen spendet die Bill & Melinda Gates Foundation 600 000 US-Dollar an Swiss Medic, die schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte?


Wieso schenkte der Bundesrat 2009 der globalen Impf­allianz Gavi, die sich um Impfstoffprogramme in den Entwicklungsländern kümmern will und ebenfalls von der Gates Foundation unterstützt wird, ein Grundstück in Genf und 30 Millionen Franken an Steuergeldern? Wieso sitzen Repräsentanten der Impfstofflieferanten im Vorstand von Gavi?


Wieso gewährt der Bundesrat der Gavi im Abkommen quasi die Exterritorialität? Wieso haben Schweizer Behörden keine Zugangsrechte zum Gavi-Gelände und zum Gebäude? Wieso erhält die Organisation inklusive Stiftungsratsmitglieder und Gavi-Mitarbeiter vom Bundesrat die Immunität vor Gerichtsbarkeit und kann ohne jede Kontrolle frei über alle Vermögenswerte verfügen?

 

Halten wir das nochmals fest: Unser Bundesrat hat ohne Diskussion und Abstimmung im Parlament einer privaten Organisation ohne demokratische Legitimation den Status eines exterritorialen Gebietes verliehen. Seit 2011 wird Gavi von verschiedenen Regierungen mit insgesamt 23 Milliarden Dollar Steuergeldern finanziert.

Seltsame Pandemieübungen und Demokratieabbau

Ein weiterer Punkt ist erwähnenswert: 2017 untersuchte die Weltgesundheitsorganisation (WHO), ob die Schweiz auf eine Pandemie vorbereitet sei. Interessanterweise wurde dabei eine Influenzapandemie unterstellt, für die nach sechs Monaten eine Impfung verfügbar sei. Die WHO gab im Anschluss mehrere Empfehlungen ab: Man solle u.a. darauf achten, dass im Rahmen der Pandemie keine falschen Meinungen verkündet würden. Im Februar 2019 wurde an einer Münchner Sicherheitskonferenz eine Pandemieübung durchgeführt, und im Oktober 2019 simulierte der Event 201 in New York eine weltweite Coronapandemie. Drei Monate später erschien dann völlig überraschend ein «neues» Covid-Virus – ein unglaublicher Zufall? Zudem wurde das Virus erst im April 2020 von der WHO offiziell auf Covid-19 «getauft», obwohl schon im Herbst 2019 eine Dokumentation zur «Covid-19»-Forschung publiziert worden war.

Der nächste Schritt soll im Mai 2024 die Unterzeichnung des von der WHO allen Mitgliedstaaten vorgelegten Pandemievertrags15 und der ergänzten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)16 zu einer weltweiten «Pandemic Preparedness» sein. Für die Schweiz würde dies trotz gegenteiliger Beteuerungen das Ende der Souveränität in Gesundheitsfragen bedeuten. Zudem würde sich die Schweiz als reicher Mitgliedstaat auch an den Kosten der Pandemieprävention und Pandemiebekämpfung für unterentwickelte Mitgliedstaaten beteiligen müssen. Die WHO behält sich ausserdem vor, Experten in die Schweiz zu schicken, die unsere Regierung verpflichten können, renitente Bürger auf Geheiss der WHO zu isolieren. Der Inhalt dieser Abkommen (Vertrag und IGV) wurde bisher nie öffentlich diskutiert, auch nicht im Parlament.

Paul Vogt, zvg.

Dem Abbau der direkten Demokratie und der Zerstörung der staatsrechtlichen Fundamente unserer freien Gesellschaft muss ein Riegel geschoben werden. Die geschwärzten Stellen in den Verträgen mit den Pharmafirmen müssen offengelegt werden; die «Manöver» zugunsten von Gavi müssen transparent untersucht und veröffentlicht werden; die beabsichtigte Unterzeichnung des WHO-Abkommens, das auch von anderen Ländern harsch kritisiert wird, muss aufgeschoben werden, bis die Bürger der Schweiz genügend informiert sind, um über dieses Vorhaben abzustimmen.

Eindimensionales Menschenbild

Individuen sind gemäss Pandemiepakt künftig nur noch als Virenträger zu betrachten. Auch im globalen Süden, wo Covid-19 wenig interessierte und kaum Schaden anrichtete.

 

Liest man das Regelwerk zum neuen WHO-Pandemievertrag, entsteht der Eindruck, die Menschheit benötige nichts so sehr wie eine besser aufgestellte Technokratie. Es beginnt bereits bei der realitätsfernen Sprachregelung dieser Art Verträge mit ihrer bemühten Emphase auf «Diversity», «Equality» und «Inclusion», «Solidarity» und «Equity»; Begriffe, die heute unter NGO-Funktionären eine Rolle spielen mögen, für die meisten Menschen aber fremd und befremdend wirken. Nicht zuletzt, weil sie seit einigen Jahren eine Orwell’sche Umkodierung erfuhren. So heisst «Solidarität» im Newspeak der Covid-Pandemie Unterwerfung unter antidemokratische «Massnahmen». «Equity» dagegen ist die Erzielung gleicher Ergebnisse unter ungleichen Bedingungen, also exakt das Gegenteil der ursprünglichen Bedeutung von Chancengleichheit.

Die Dringlichkeit, mit der der Vertrag auf die Vorteile eines grösseren Bürokratieapparats zur Bekämpfung von Pandemien hinweist, drückt sich darüber hinaus in der Gründung einer ganzen Reihe von Expertenkommissionen aus, u.a. auch für «Pandemieprodukte» (Impfungen, Masken, persönliche Schutzausrüstung). Die Kommissionen sind genauso wenig demokratisch gewählt wie der WHO-Generaldirektor, dem als einzigem das Privileg zukommen soll, eine Pandemie zu erklären. Nur er (oder sie: Gendergerechtigkeit wird schliesslich grossgeschrieben) soll «bestimmen, ob eine Pandemie auszurufen sei» (Article 15.B).

In den kritischen Medien werden am WHO-Pandemievertrag gemeinhin die Aufgabe der staatlichen Souveränität und die Überantwortung der nationalen, demokratisch legitimierten Gesundheitspolitik auf eine transnationale Institution moniert. Das ist zwar nicht falsch, bedenklicher finde ich etwas anderes: das Menschen- und Geschichtsbild dieses Werks. Wenn Sie nun denken, dass es ein Menschen- und Geschichtsbild in einem WHO-Regelvertrag doch gar nicht geben könne, so rufe ich Ihnen zu: Oh doch! Dem Vertrag zufolge sind Menschen nämlich keine autonomen Individuen mit politischen, kulturellen, gesellschaftlichen Interessen, sondern «epidemiologische Subjekte», Virenträger, Masseinheiten, Vektoren.

Das betrifft vor allem den globalen Süden, der im Regelwerk nicht zu kurz kommt. Dass Afrika aufgrund des relativen Desinteresses seiner Bewohner an einem Grippevirus besser durch die Covid-19-Pandemie kam als der «Westen» mit all seinen medizinischen Möglichkeiten und einschneidenden Massnahmen, kann die WHO dem südlichen Kontinent nicht verzeihen. In Afrika hat die Pandemie kaum eine Rolle gespielt, weil die gegenüber Europa sehr viel jüngere Bevölkerung auch ohne Impfstoffe das Virus gut überstanden hat, und natürlich auch, weil grössere Probleme wie Existenzsicherung im Vordergrund stehen.

Dennoch sollen mit Afrika «intensive Kooperationen» entstehen, eine bessere «Vorbereitetheit» (preparedness) und «Vernetzung». Impfpatente sollen aufgehoben, Supply Chains reibungsloser organisiert werden. Vor allem soll Afrika stärker unter ein «Monitoring» fallen, so dass auch hier die technokratische Umdefinition von Menschen zu statistisch erfassbaren Virenträgern, die in China vollständig gelungen und im Westen auf dem besten Wege ist, sich festsetzt.

Nichts darf schliesslich dem Zufall überlassen werden. Das gilt selbst für die Zeitrechnung: Die Vorgeschichte, in der Pandemien noch nicht der einzige Massstab für die Einteilung von Zeiteinheiten waren – man denke an die Französische Revolution oder an die Potsdamer Erklärung von 1945 –, wird hiermit für beendet erklärt. Ab heute haben wir es mit Pandemiezeiten und «Zeiten zwischen den Pandemien» (inter-pandemic periods) zu tun. Das geschichtliche Bewusstsein wird dadurch neu kalibriert: Wie lange noch dauert es bis zur nächsten Pandemie, im Durchschnitt? Nicht Kriege, sondern Pandemien müssen gewonnen werden – ohne Rücksicht auf den Verlust von menschlichen Bedürfnissen wie Freiheit, Würde und Gerechtigkeit.

Es dürfte interessant sein zu sehen, wie die Abschaffung menschlicher Gemein- und Gesellschaften zugunsten des technokratisch durchorganisierten Bürokratieapparats der totalen Prävention für die letztere ausgeht.

Der Pandemiepakt unter der Lupe
Peter Kuster, fotografiert von Daniel Jung.

Der Pandemiepakt unter der Lupe

Der Vertragsentwurf ist von einem technokratischen Geist durchdrungen und darauf ­angelegt, den Krisenmodus zu perpetuieren. Er wird das Wachstum der ­Gesundheitsbürokratie beschleunigen und ist deshalb abzulehnen.

Den Startschuss feuerte Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, auf dem Pariser Friedensforum im November 2020 ab, als er dazu aufrief, «weitere Schritte zu unternehmen und die Lehren aus der Pandemie zu ziehen». Es sei entscheidend, schneller und koordinierter handeln zu können, für medizinische Ausrüstung zu sorgen und Informationen sehr schnell auszutauschen, um die Bürger zu schützen. Ein gutes Jahr später beschlossen die 194 Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation WHO an einer Sondertagung der Weltgesundheitsversammlung, eine internationale Vereinbarung zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion auszuarbeiten.

Der Weg zum Pakt

Sie setzten dafür den Intergovernmental Negotiating Body (INB) ein, ein eigenes Gremium, das sich seither mehrfach getroffen und Vertragsentwürfe verfasst hat. Die aktuellste Fassung des (nicht auf Deutsch verfügbaren) Werks trägt den sperrigen Titel «Bureau’s Text of the WHO Convention, Agreement or other International Instrument on Pandemic Prevention, Preparedness and Response (WHO CA+)», erstreckt sich über 43 Seiten und datiert vom 2. Juni 2023.17 In der Zwischenzeit fanden weitere Treffen des INB statt, das jüngste Anfang September, bei dem bekannt wurde, dass das Bureau (Ausschuss) dem INB bis Mitte Oktober einen überarbeiteten Entwurf vorlegen soll. Am 20. September bekräftigte das oberste Gremium der Völkergemeinschaft, die UNO-Generalversammlung, ihren Willen, Pandemien künftig koordiniert auf internationaler Ebene zu bekämpfen, und unterstrich die Bedeutung ihrer Sonderorganisation WHO und des Abkommens.18 Vorgesehen ist, dass es im Mai 2024 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet wird – die Vertragsstaaten haben danach 18 Monate Zeit, das Abkommen gemäss nationalem Recht zu ratifizieren. Parallel dazu läuft die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations 2005), die ebenfalls im Mai 2024 von der Weltgesundheitsversammlung abgesegnet werden soll.

In der öffentlichen Diskussion steht heute der Pandemiepakt im Zentrum. Dass er die Gemüter derart erregt, mag erstaunen. Erstens dürfte das Ziel, sich auch auf internationaler Ebene besser gegen eine Pandemie zu wappnen, Massnahmen zu koordinieren und wissenschaftliche Erkenntnisse auszutauschen und damit Leben zu retten, wenig umstritten sein. Zweitens liegt erst ein Entwurf und noch kein definitiver Vertragstext vor. Hinzu kommt, dass bei vielen Artikeln «Optionen» vorgeschlagen werden, also inhaltlich oft stark variierende Versionen. Auffällig sind auch die zahlreichen Einschübe und Relativierungen wie «wo möglich» und besonders «in Übereinstimmung mit dem nationalen Recht», «… den Mitteln der Vertragspartei» und «… dem nationalen Kontext», was zu Interpretationen einlädt, wie bindend die Bestimmungen denn nun effektiv sein werden. Aber weil der Zeitplan so eng gesetzt wurde, lohnt es doch, sich heute schon mit dem Abkommen auseinanderzusetzen.

Der Kampf um Begriffe

Der Pandemiepakt umfasst drei Kapitel. Im ersten Kapitel werden Begriffe definiert, Ziel und Zweck vorgestellt sowie generelle Prinzipien und Ansätze dargelegt. Dass Begriffe zu Beginn geklärt werden, ist richtig, doch kann dadurch auch ein Framing betrieben werden. So wird beispielsweise «Infodemie» definiert als «zu viel Information, einschliesslich falscher und irreführender Information während eines Krankheitsausbruchs», die Verwirrung und gesundheitsschädigendes Verhalten hervorrufe – und ausserdem zu Misstrauen gegenüber den Gesundheitsbehörden führe (Artikel 1). Offenbar wurde aus der Coronakrise (wo es laut WHO zu einem «katastrophalen Versagen der internationalen Gemeinschaft beim Zeigen von Solidarität und Gleichheit» gekommen ist) die Lehre gezogen, dass Falschinformationen (natürlich nicht von Behördenseite) ein grosses Problem für die Bewältigung einer Pandemie seien. Die Vertragsparteien wollen eine Infodemie unter anderem «mit regelmässigen Analysen und Konsultationen mit den Medien» bekämpfen, eine Formulierung, die Verfechter der Pressefreiheit alarmieren muss (Artikel 18).

«Offenbar wurde aus der Coronakrise die Lehre gezogen, dass

Falschinformationen (natürlich nicht von Behördenseite)

ein grosses Problem für die Bewältigung einer Pandemie seien.»

Ambitioniert sind die Definitionen des «Eine-Gesundheit-Ansatzes» (One Health Approach) und der «weltweiten Gesundheitsabdeckung» (Universal Health Coverage). Es wird darin etwa «anerkannt, dass die Gesundheit der Menschen, jene der Nutztiere und Wildtiere, Pflanzen und der weiteren Umwelt (Ökosysteme eingeschlossen) eng verbunden und abhängig sind», oder postuliert, dass «alle Menschen Zugang zur ganzen Bandbreite hochwertiger Gesundheitsdienstleistungen haben, die sie brauchen», ohne finanzielle Einschränkungen. Die WHO verwendet die beiden Begriffe schon länger; sie passen zu einer globalen Institution, die unter Gesundheit nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern einen (fast schon paradiesischen) Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens versteht.

Viele Prinzipien, die in Artikel 3 erwähnt werden, dürften wenig kontrovers sein. Wer hat schon etwas gegen die Menschenrechte, die Souveränität von Staaten im Gesundheitsbereich sowie Transparenz einzuwenden? Atypisch wortkarg abgehandelt wird jedoch die Verhältnismässigkeit, bei der lediglich «der Nutzen von Massnahmen die Kosten überwiegen» muss. Angesichts der brennenden Frage, wie sich die sehr weitgehenden Grundrechtsbeschränkungen in der Coronakrise mit diesem Prinzip vereinbaren lassen, hätte man an dieser Stelle mehr Substanz erwartet.

Der Kern des Abkommens

Das zweite Kapitel mit 16 Artikeln umschreibt Pflichten und Rechte der Vertragsparteien und bildet das Kernstück. Es steht im Zeichen der «Gleichheit» bei der Vorbeugung, der Vorbereitung, der Antwort und der Wiederherstellung der Gesundheitssysteme. Es geht dabei um die Überwachung der öffentlichen Gesundheit (Artikel 4) und die Stärkung der Prävention mit «One Health» (Artikel 5), wobei Optionen für Kontrollmassnahmen, Pläne und Programme präsentiert werden. Optional werden – ganz im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes – auch Klimawandel, Biodiversitätsverlust, der Handel mit Wildtieren sowie die «Wüstenbildung» als Pandemietreiber identifiziert.

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Gesundheits- und Pflegepersonal (Artikel 7). In Abweichung vom sonst hochgehaltenen Gleichheitsgebot soll es während einer Pandemie prioritären Zugang zu entsprechenden Medikamenten usw. haben, was ja durchaus zielführend sein kann. Daneben macht sich hier und anderswo19 der Zeitgeist bemerkbar, sollen doch gleich auch Genderungerechtigkeiten20 beim Gesundheitspersonal bekämpft werden. Vorgesehen sind zudem regelmässige und systematische Überprüfungen der eigenen Kapazitäten und die Umsetzung umfassender nationaler Pläne und Strategien mit Blick auf Prävention, Vorbereitung und Antwort auf eine Pandemie. Optionen sehen eine formalisierte Peer Review oder sogar einen «Universal Health and Preparedness Review Mechanism» vor (Artikel 8).

Eher nach dem Geschmack der Corona-Massnahmenkritiker und Impfskeptiker dürften die Absätze in Artikel 9 sein, die zur Transparenz bei staatlich finanzierter Forschung bzw. Pandemieprodukten anhalten, sowie Artikel 10, der Standards für die Haftung insbesondere bei Impfschäden setzt: Haftungsausschlüsse für Impfstoffhersteller sollen die grosse Ausnahme und zeitlich befristet sein. Industriepolitik, die bereits in der Rüstungs- und IT-Branche eine Renaissance
feiert, dürfte auch in der Gesundheitsbranche noch stärker Einzug halten, soll doch die Produktion pandemierelevanter Produkte künftig besser gesteuert werden (Artikel 11).

Kontrovers dürfte Artikel 14, für einmal ohne Optionen, sein. Die Regulierung soll generell «gestärkt» werden; insbesondere sollen die Warnsysteme gegen «unterklassige und untaugliche Pandemieprodukte» verbessert werden. In der Coronapandemie hatte sich allerdings gezeigt, dass Behörden einseitig auf die «Wunderwaffe» Impfstoff setzten und alternative Behandlungsmethoden und Medikamente deshalb vorschnell als untauglich oder gar gefährlich abtaten, also wenig vom freien Wettbewerb um die beste Lösung hielten.

Ob die Bestimmung, dass der WHO-Generaldirektor künftig eine Pandemie ausrufen kann, in das Abkommen gehört, ist offenbar auch unter den Vertragsparteien umstritten und deshalb nur eine Option bei Artikel 15. Dieser enthält durchaus auch realpolitische Elemente, etwa die Verpflichtung der Parteien, einen Waffenstillstand durchzusetzen, um Pandemien in Konfliktzonen bekämpfen zu können. Ein Paradebeispiel für einen (hier der Lesbarkeit zuliebe in eine Fussnote verbannten) Bandwurmsatz findet sich in Artikel 1621 – können solche Bestimmungen irgendwie umgesetzt werden?

Die in Kapitel 2 aufgeführten Massnahmen und Empfehlungen brauchen Geld – dafür wird ein auf freiwilligen Beiträgen basierender Fonds geschaffen, an dem sich auch «Produzenten pandemiebezogener Produkte» und «andere Interessengruppen» beteiligen können (Artikel 19). Das passt zum allgemeinen Finanzierungsmodell der WHO, die ihre Programme ohne Beiträge von Nichtmitgliedern nicht durchführen könnte. Die damit verbundenen Anreize insbesondere für die Pharmaindustrie sind aber im Pandemiebereich besonders heikel, weil in einer Krise in kürzester Zeit Riesenmengen an Medikamenten, Impfstoffen sowie anderem medizinischem Material benötigt werden und der Preis dann naturgemäss sekundär ist.

Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der im dritten Kapitel geregelten institutionellen Arrangements und Instrumente. Mit der Konferenz der Vertragsparteien wird ein neues Organ mit vier Suborganen geschaffen und in die bestehenden WHO-Strukturen eingebettet. Hier ist auch eine umfassende Berichtspflicht der Vertragsparteien zu den Massnahmen zu finden, die sie zur Umsetzung des Abkommens ergriffen haben. «Diese Berichte sollen klar, transparent und erschöpfend abgefasst werden», heisst es dazu in Artikel 21.22

Viele Angriffsflächen

Aus freiheitlicher Sicht sprechen triftige Argumente gegen das geplante Abkommen.

 

  1. Mehr Planwirtschaft: Der Text zeugt von einem zutiefst technokratischen Selbstverständnis mit dem Ideal, alles plan-, steuer- und machbar zu machen, wobei natürlich stets der Staat als allwissender Regisseur im Zentrum steht, sekundiert von ausgewählten privaten Partnern und Organisationen, die er als kongenial befunden hat.23 Es ist bezeichnend, dass der Markt nur als «Tiermarkt» vorkommt, als ob das Entdeckungsverfahren von Angebot und Nachfrage und der internationale Freihandel bloss Schönwetterveranstaltungen wären und einzig der Staat in Krisen der Fels in der Brandung sei.

 


  1. Mehr Bürokratie:
    Mit den im Abkommen vorgesehenen neuen Organen, Mechanismen, Systemen, Netzwerken und der Finanzierung wird das Wachstum der internationalen Gesundheitsbürokratie beschleunigt. Diese führt bis zu einem gewissen Grad ein Eigenleben, hängt aber auch von den insgesamt betrachtet viel besser dotierten Behörden der Mitgliedländer ab. Dass diese internationale Organisationen für ihre Ziele instrumentalisieren, insbesondere auch, um Widerstände auf nationaler Ebene zu umgehen, ist kein Geheimnis. Ausserdem tendieren internationale In­stitutionen, die über starke Strukturen und üppige ­Finanzmittel verfügen, dazu, den ihnen ursprünglich zugedachten Auftrag immer mehr auszuweiten.24 Vor diesem Virus ist auch die WHO nicht gefeit.

 

  1. Dauerhaftes Notrecht in der Dauerkrise: Die Tonalität nährt die Befürchtung, dass, ganz ähnlich wie im Finanzbereich, der Krisenmodus perpetuiert werden soll.25 Es gibt zwar noch Phasen zwischen Pandemien, aber es handelt sich dabei eigentlich nur um Verschnaufpausen, um sich gegen den nächsten Sturm zu wappnen. Mit dieser Weltsicht schürt der Staat permanent die Verunsicherung in der Bevölkerung und blendet das kreative Potenzial, das Krisen auch innewohnen kann, völlig aus. Mit Notrecht werden Massnahmen durchgesetzt, die in der Normalität (die immer seltener wird) nicht statthaft wären.

 

  1. Falsche Dringlichkeit: Es gibt keinen sachlichen Grund, einen Pakt im Eilverfahren durchzuboxen. Ein solcher mag nützlich sein, damit auch auf internationaler Ebene die richtigen Lehren aus Corona gezogen werden, aber notwendig dafür ist er angesichts der bereits existierenden Gremien und Instrumente nicht. Noch schwerer wiegt, dass noch nicht annähernd ein tragfähiger Konsens besteht, was denn in der Pandemie alles schiefgelaufen ist. Es wäre daher ein Gebot der intellektuellen Redlichkeit und der politischen Klugheit, eine gründliche Aufarbeitung vorzunehmen, bevor ein Abkommen abgeschlossen wird, das vorgibt, die Lehren aus der Pandemie beherzigen zu wollen.

 

Nicht alles im Abkommen ist aus liberaler Sicht schlecht. Aber das Potenzial, das es diesbezüglich mit den Verbesserungen namentlich im Bereich Transparenz und Haftung für Impfschäden bietet, lässt sich auch über nationale Regelungen ausschöpfen.

Sonderfall Schweiz

Und wie gravierend ist der Souveränitätsverlust, der mit dem WHO-Pakt drohen könnte? Darauf gibt es nicht die eine einfache Antwort. Die meisten Länder, darunter auch Schwergewichte wie die USA, China und Russland oder auch Entwicklungsländer, die darin 34mal erwähnt werden und eine Sonderstellung geniessen, dürften das Abkommen ohne Wimperzucken ratifizieren. Im Krisenfall werden sie den Pakt so auslegen, dass sie ungehemmt die Politik betreiben können, von der sie überzeugt sind, dass sie ihrem nationalen Interesse am besten dient. Selbst wenn sie auf irgendeiner Liste der Staaten landen, die den Vertrag nicht buchstabengetreu erfüllen, kümmert sie das wenig – schliesslich hat die WHO keine Divisionen, mit der sie die Einhaltung erzwingen kann.

Anders sieht das bei kleinen Ländern wie der Schweiz aus, für die der Faktor internationale Reputation entscheidend ist. Unser Land tendiert, wie die Erfahrung im Bankengeschäft und Steuerbereich nahelegt, dazu, internationale Regeln (ob soft oder hard, Empfehlung oder Pflicht) möglichst buchstabengetreu zu erfüllen und alles zu tun, um Naming and Blaming zu vermeiden. Beim Pandemievertrag kommt dazu, dass die Schweiz Sitz- und Gründungsstaat der in Genf domizilierten WHO ist und über eine starke Pharmaindustrie verfügt. Wie realistisch ist es also, dass sich unser Land ausklinkt und das Abkommen nicht unterzeichnet? Eigentlich gibt es dafür nur ein plausibles und auch wünschenswertes Szenario: Bundesrat und Parlament sorgen dafür, dass das Volk über das Abkommen entscheiden kann.26 Fällt das Votum des Schweizer Souveräns abschlägig aus, würde das auf internationaler Ebene akzeptiert werden müssen – wenn auch mit Zähneknirschen. Denn die Hemmschwelle, sich öffentlich gegen demokratische Entscheidungsverfahren zu stellen, liegt hoch, selbst in Charles Michels EU.

«Beim Pandemie­vertrag kommt dazu, dass die Schweiz

Sitz- und Gründungsstaat der in Genf domizilierten WHO

ist und über eine starke Pharmaindustrie verfügt.

Wie realistisch ist es also, dass sich unser Land ausklinkt

und das Abkommen nicht unterzeichnet?»

Freie Fahrt für die Killervirenforschung

Menschenrechte und das Prinzip der Verhältnismässigkeit werden im Pandemievertrag noch stärker aufgeweicht als in früheren Entwürfen.

 

Was in dem Pandemievertrag stehen soll, wird noch verhandelt. In welche Richtung die Reise gehen wird, zeigt ein Vergleich des «konzeptionellen Nullentwurfs» von November 2022 mit der jüngsten Fassung des zuständigen internationalen Verhandlungsgremiums vom 2. Juni 2023 (Bureau’s Text). Das Ergebnis gibt grossen Grund zur Sorge, insbesondere was die bürgerlichen Freiheitsrechte und die Biowaffenforschung angeht.

Wo in Artikel 4 des Nullentwurfs noch die Respektierung der Menschenrechte und die fundamentalen Freiheiten garantiert wurden und alle Parteien sich verpflichteten, diese zu verteidigen und zu fördern, klingt das im entsprechenden Artikel 3 neu anders: Er fasst das Prinzip der Menschenrechte und Freiheit mit dem Recht auf Gesundheit zusammen und deutet mögliche Einschränkungen an, zum Beispiel zum Schutz der Vulnerablen oder aus Gleichheits- oder Diversitätsgründen. Ähnliche Bestrebungen, die klassischen Menschenrechte stark zu relativieren, gibt es auch bei der geplanten Verschärfung der Internationalen Gesundheitsvorschriften.

Bei der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2023 sagte der Co-Vorsitzende der Kommission zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften unter Verweis auf den Pandemievertrag, Massnahmen zur Einschränkung der individuellen Freiheiten müssten priorisiert werden. Eine solche explizite Aussage findet sich im Textentwurf zwar nicht, doch die Streichung der Verpflichtung, die Freiheitsrechte zu wahren, und die Einfügung von Relativierungen, wie sie während der letzten Pandemie herangezogen wurden, um – bisher kaum vorstellbare – Freiheitseinschränkungen zu begründen, lassen das Schlimmste befürchten.

Umstritten ist, ob das Prinzip «One Health» in den Vertrag aufgenommen werden soll. Dabei geht es darum, bei der Vermeidung und Bekämpfung von Pandemien Tiere, Pflanzen, Ökosysteme, Klimawandel etc. einzubeziehen, was den Anwendungsbereich des Vertrags massiv ausweiten würde. Weiter aufgeweicht wurde das Erfordernis der Verhältnismässigkeit. Die Sollvorschrift im Nullentwurf, wonach umgesetzte Massnahmen kontinuierlich zu evaluieren sind, wurde gestrichen. Der Nutzen soll lediglich «die Kosten übersteigen». In Anbetracht des heutigen Konsenses oder mindestens starken Verdachts, dass insbesondere Schulschliessungen, Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und die Impfung junger Menschen mehr geschadet als genutzt haben, würde man diesbezüglich eine sehr viel verbindlichere Formulierung erwarten.

Neue Möglichkeiten eröffnet die aktuelle Fassung der Biowaffenforschung und somit der Entwicklung von Killerviren. Der Nullentwurf sah in Artikel 8 noch Massnahmen vor «zur Festlegung internationaler Normen für Laboratorien und Forschungseinrichtungen, die Arbeiten zur genetischen Veränderung von Organismen durchführen, um deren Pathogenität und Übertragbarkeit zu erhöhen, sowie zur Überwachung und Berichterstattung darüber, um eine unbeabsichtigte Freisetzung dieser Krankheitserreger zu verhindern, wobei sicherzustellen ist, dass diese Massnahmen keine unnötigen administrativen Hürden für die Forschung schaffen». Neu soll es entweder gar nichts mehr dazu geben oder aber in Artikel 4 einen Passus, wonach die Vertragsparteien Massnahmen ergreifen «zur Stärkung der biologischen Sicherheit in Laboratorien, um die versehentliche Exposition, den Missbrauch oder die unbeabsichtigte Freisetzung von Krankheitserregern in Laboratorien durch Schulungen und Praktiken im Bereich der biologischen Sicherheit zu verhindern, den Zugang zu sensiblen Orten zu regeln, die Transportsicherheit und die grenzüberschreitende Verbringung zu verstärken, und zwar im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Normen».

Das also ist die Lehre der Verantwortlichen aus einer Pandemie, die nach derzeit vorherrschender Expertenmeinung von einem im Labor genetisch veränderten Virus verursacht wurde. Und zwar in einem chinesischen Labor, in dem von US-Wissenschaftern in den USA verbotene Gain-of-Function-Forschung betrieben wurde, in dem also Viren gefährlicher gemacht wurden. Man kann das auch Biowaffenlabor nennen.


Dieser Text basiert auf einem Beitrag, den der Autor auf seinem Blog veröffentlicht hat.

«Die WHO hat die Ängste in der ­Bevölkerung geschürt»
Pietro Vernazza, fotografiert von Daniel Jung.

«Die WHO hat die Ängste in der ­Bevölkerung geschürt»

Für Infektiologe Pietro Vernazza ist es entscheidend, dass die Schweiz auch in künftigen Krisen eine eigenständige und evidenzbasierte Gesundheitspolitik betreiben kann. Das geplante Pandemieabkommen darf unser Land darin nicht einschränken.

Herr Vernazza, Sie haben während der Coronakrise immer wieder betont, wie wichtig es sei, auch in der Öffentlichkeit Fragen zu stellen und nicht einfach «wissenschaftliche ­Wahrheiten» zu akzeptieren. Sie selber zählten damals zu diesen «Troublemaker». Waren Sie aus heutiger Sicht zu kritisch?

Nein, im Gegenteil, ich hätte noch mehr insistieren und nachhaken sollen. Ich habe immer versucht, die Pandemie zu verstehen und meine Erkenntnisse zu kommentieren. So habe ich bereits im Frühling 2020 darauf hingewiesen, dass 90 Prozent der Infektionen mild oder ohne Symptome unbemerkt verlaufen und daher Null-Covid-Strategien nicht sinnvoll sind – und lag damit richtig. Ein weiteres Beispiel ist Vitamin D, mit dem sich das angeborene Immunsystem einfach, kostengünstig, wirksam und weitgehend nebenwirkungsfrei stärken lässt – nicht nur gegen Covid. Das ist unter einigen Infektiologen weitgehend bekannt, wurde aber zu wenig publik gemacht. Studien kommen zum Schluss, dass mit einer Abgabe von Vitamin D an ältere Bevölkerungsgruppen in den USA 120 000 Todesfälle hätten vermieden werden können. Allerdings konnte ich mir in den Medien auch nicht immer Gehör verschaffen …

«Ich hätte noch mehr insistieren und nachhaken ­sollen.»

 

… aber Sie waren dort doch recht präsent.

Ich weiss aus internen Quellen, dass mich Mitarbeiter bestimmter Zeitungen oder auch von SRF nicht mehr zitieren durften.

 

Lag das daran, dass Sie als Massnahmenkritiker dem Lager zugerechnet wurden, in dem sich auch Personen tummelten, die grundsätzlich an der Schulmedizin und an Impfungen zweifeln?

Ich habe mein ganzes Berufsleben mit Impfungen gearbeitet, Impfungen erforscht, Leute zum Impfen motiviert und bin daher alles andere als ein Impfskeptiker. Aber auch wenn Impfungen wichtig sind, darf und soll man kritische Fragen stellen dürfen. In der Pandemie wurde ich von einigen Leuten gehypt, die meine Aussagen aus dem Zusammenhang rissen und für ihre Zwecke instrumentalisierten. Von diesem Lager habe ich mich klar abgegrenzt.

«Ich habe mein ganzes Berufsleben mit Impfungen gearbeitet, Impfungen erforscht, Leute zum Impfen motiviert und bin ­daher alles andere als ein Impfskeptiker. Aber auch wenn ­Impfungen wichtig sind, darf und soll man kritische Fragen stellen dürfen.»

 

Sie monierten damals auch, dass sich die Schweiz bei ihrer Pandemiepolitik stark an ausländischen Massnahmen ­orientierte. War diese Abstimmung nicht sinnvoll, weil auch das Virus bekanntlich keine Landesgrenzen kennt?

Entscheidend ist, ob man ausländische Massnahmen aus den richtigen Überlegungen übernimmt. Schweden hatte für seinen liberalen Sonderkurs gut fundierte Argumente, und die Bilanz ist nun besser als in vielen anderen Ländern, die Schweiz inklusive. Wir hätten offener sein müssen und uns bei den Massnahmen mehr von der Evidenz leiten lassen sollen. Ein Beispiel: Im Mai 2020 empfahl eine Gruppe von Infektiologen, der auch ich angehörte, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) – basierend auf Studienergebnissen –, die Isolationsdauer von 10 Tagen auf maximal 5 Tage oder bis zur Symptomfreiheit zu verkürzen. Das BAG teilte unsere Beurteilung inhaltlich, wollte aber nicht von der Praxis im Ausland abweichen. Im Herbst 2020 legte ich Bundesrat Alain Berset meine Position dar, einer seiner Berater bemerkte danach: «Vieles, was Sie sagen, ist wissenschaftlich richtig, aber es wäre gut, wenn Sie es nicht in den Medien verbreiten würden.»

 

Zwei Forschern wurde für ihre Verdienste bei der ­Entwicklung von mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 vor kurzem der Nobelpreis für Medizin verliehen. Wie wichtig und ­effektiv war die Impfung für die Bewältigung der Krise?

Im Gegensatz zu klassischen Impfungen ist die Covid-Impfung keine «sterilisierende Impfung». Sie verhindert weder Ansteckung noch Übertragung, sondern reduziert vor allem das Risiko schwerer Verläufe. Die relevante Wirkung ist die zelluläre Immunantwort, die vor einer chronischen Infektion schützt. Der Erstkontakt mit dem Impfstoff führt im Immunsystem, wie übrigens auch eine Infektion, zu einer Antwort der T-Zellen, die diese Information lebenslang speichern und auch bei veränderter Virusoberfläche noch wirksam sind. Eine wiederholte «Erinnerung» durch eine erneute Impfung ist nicht notwendig. Bei der Schweinegrippeepidemie 2009 stellten wir beispielsweise fest, dass Menschen mit Geburtsjahr vor 1956 nur leicht erkrankten. Diese Menschen hatten in jungen Jahren ein ähnliches Virus «gesehen», und das Immunsystem bot auch 60 Jahre später noch einen guten Schutz.

 

Wie beurteilen Sie die Sicherheit des Covid-Impfstoffes und die Nebenwirkungen?

Es gibt kein nebenwirkungsfreies Medikament, selbst wenn es sich um ein rein pflanzliches Präparat handelt. Das gilt auch für Impfungen. Letztlich sind bei jeder Impfung die Vor- und Nachteile abzuwägen. Im Vergleich zu anderen Grippeimpfstoffen sind aber bei Covid viele Vorfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet worden. Ich kann daher keiner Person mit gutem Gewissen empfehlen, der aktuellen Booster-Empfehlung des BAG zu folgen. Praktisch alle hatten die Krankheit schon. Der Booster bringt kaum einen Vorteil und schwächt möglicherweise das angeborene Immunsystem; Swissmedic zum Beispiel beobachtet eine Häufung von Gürtelrosen nach der Impfung.

«Der Booster bringt kaum einen Vorteil und schwächt möglicherweise das ­angeborene Immunsystem.»

 

Hat die Corona-Impfdebatte der Reputation des medizinischen Mittels der Impfung allgemein geschadet?

Ich befürchte tatsächlich, dass das noch eintreffen könnte. Dazu trägt auch das Verhalten vieler Schweizer Ärzte bei. Sie sagen ihren Patienten bei Beschwerden, dass es sich nicht um Nebenwirkungen der Impfung handeln könne, und sehen daher von einer Meldung ans BAG ab, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Das Resultat: Bei uns werden 10mal weniger Nebenwirkungen gemeldet als beispielsweise in den Niederlanden. Wenn wir die Reputation der Impfung langfristig wieder stärken wollen, müssen wir mit den Fakten sorgfältiger umgehen.

 

Sie sprachen sich in der Coronakrise gegen staatlichen Druck auf Nichtgeimpfte aus, gegen den vorgenommenen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben oder die ­angedachte Zweiklassenmedizin. Könnte es aber nicht Fälle geben, in denen Druck bis hin zu einer Impfpflicht ­medizinisch sinnvoll sein könnte?

Es war falsch und unverantwortlich, junge Menschen mit minimstem Risiko einer schweren Erkrankung zum Impfen zu drängen. Eine Impfpflicht könnte sinnvoll sein, wenn dadurch ein gefährliches Virus ausgerottet werden könnte, die Impfung also vor Infektion und Übertragung schützen würde. Das ist bei Grippe- und Coronaviren aber nie der Fall.

 

Wie sind Sie in Ihrer Berufslaufbahn mit der Weltgesundheits­organisation WHO in Berührung gekommen?

Ich hatte vor allem im Zuge der in den 1980er-Jahren grassierenden HIV-Aids-Epidemie in verschiedenen Expertengruppen mit der WHO mitgearbeitet. Ein Meilenstein war 2008 das Swiss Statement, in dem wir festhielten, dass Infizierte, die sich einer Therapie unterziehen, nicht mehr ansteckend sind. Die Gespräche waren jeweils offen und anregend. Allerdings waren auch damals wissenschaftliche Erkenntnisse allein nicht immer ausschlaggebend. Als ich eine vom Mainstream abweichende Evidenz mit Daten begründete – es ging um die Frage, ob das Risiko beim Analverkehr wirklich viel höher sei als beim Vaginalverkehr –, zeigte man sich zwar inhaltlich einverstanden, aber die WHO wollte ihre Aussagen dazu doch nicht ändern, weil sie diese über zwanzig Jahre aufrechterhalten hatte.

 

Hat sich Ihr Bild der WHO durch die Pandemie ­gewandelt?

In der Pandemie hatte ich keinen direkten Kontakt mehr. Aber die WHO hat die Ängste in der Bevölkerung geschürt, indem sie die Gefährlichkeit des Virus – auch nach damaligem Wissensstand – übertrieb und immer und immer wieder betonte. Die Gründe dafür sind für mich nicht nachvollziehbar.

 

Ein globaler Ansatz zur Bekämpfung einer weltweiten ­Pandemie ist aber schon wünschenswert, oder?

Zweifelsohne. Ein positives Beispiel ist wieder die HIV-Epidemie; hier trug die WHO über Jahrzehnte wesentlich zur Bekämpfung bei. Namentlich wirkte sie darauf hin, dass sich auch arme Länder Therapien leisten konnten, was die Aids-Gefahr weltweit reduzierte. In Staaten wie Russland, die sich der Zusammenarbeit verweigerten, ist die Situation auch heute noch viel schlechter. Bei Covid jedoch sind auf Druck der WHO radikale Massnahmen ohne genügende empirische Grundlage sehr rasch und global umgesetzt worden. Man muss immer vorsichtig sein, wenn nur wenige Leute die Wahrheit zu kennen glauben.

«Bei Covid sind auf Druck der WHO radikale ­Massnahmen

ohne genügende empi­rische Grundlage sehr rasch und global umgesetzt worden.»

 

Geht die WHO, die aufgrund der Erfahrungen mit der ­Pandemie ein neues Abkommen abschliessen und die ­Internationalen Gesundheitsvorschriften revidieren will, heute in die richtige Richtung?

Die Vertragsbestimmungen sind nicht immer verständlich, und es ist nicht klar, was verbindlich übernommen werden müsste. Eine so folgenschwere Entscheidung für unser Land darf nicht auf dem Verordnungsweg durchgeschleust werden. Die Schweizer Bevölkerung muss vorher genau wissen, worauf sie sich einlässt, und das letzte Wort haben.

 

Kann es sich die Schweiz als Gründungsmitglied der WHO, Sitzstaat und Pharma­hochburg überhaupt leisten, dieses ­Abkommen nicht zu unterzeichnen?

Wir müssen weiterhin die Freiheit haben, evidenzbasiert und selbständig handeln zu können, was in der Covid-Pandemie in vielen Bereichen leider nicht der Fall war. Entscheidend ist natürlich, wie man den Begriff «evidenzbasiert» definiert. Ich wurde gerade von sogenannten Faktencheckern wegen einer Äusserung zum angeborenen Immunsystem zerzaust. Dabei habe ich nur festgestellt, dass die Impfung das angeborene Immunsystem hemmt und deshalb vermehrt Gürtelrosen auftreten können. Ich kann diese Aussage nicht beweisen, aber die Evidenz dafür ist erdrückend. Man muss das ansprechen dürfen. Ich sorge mich schon ein bisschen darum, was in der Medizin und Gesundheitspolitik künftig unter «evidenzbasiert» verstanden werden könnte.

 

Kritiker unterstellen der Pharmaindustrie, die WHO zu ­instrumentalisieren, um sich langfristig hohe Gewinne ­sichern zu können. Wie haben Sie als Arzt das Geschäfts­gebaren der Pharma erlebt?

Bei HIV ist mir klargeworden, dass die Pharmaindustrie nicht nur das Wohl der Menschen verfolgt, sondern auch ihre eigenen Interessen. Das ist ihr gutes Recht, aber viele Ärzte sind sich der starken Interessenkonflikte nicht bewusst. Studien zeigen, dass die Pharmaindustrie schon mit kleinen «Investitionen» in Ärzte deren Verhalten erheblich beeinflussen kann. Die Branche geht sehr clever vor und steuert auch Patientenorganisationen.

 

Mit Blick auf die nächste Pandemie: Welche Vorkehrungen sollten die WHO und die Schweiz schon heute treffen?

Die WHO soll ihr sehr gutes internationales Überwachungssystem für Infektionserkrankungen beibehalten und ausbauen. Die Schweiz sollte zuerst die Corona­krise unabhängig aufarbeiten lassen und dann ein Gremium schaffen, das in Zukunft Massnahmen interdisziplinär und evidenzbasiert beurteilt und entsprechende Empfehlungen abgeben kann.

 

Eine Taskforce 2.0?

Nein. BAG-Abteilungsleiter Daniel Koch bezeichnete die Taskforce zu Recht als «Gruppe von Personen, die sich selber zusammengesetzt hat». Eine solche Auswahl spottet demokratischer Prinzipien, und dadurch wurden auch kaum kritische Geister einbezogen.

Die Finanzen der WHO

Ohne freiwillige Beiträge könnte die WHO ihre Programme nicht im aktuellen Ausmass durchführen. Private Geldgeber spielen eine wichtige Rolle.

 

Pro Jahr setzt die WHO rund 4 Milliarden Dollar um. Sie finanziert sich aus Pflichtbeiträgen (Assessed Contributions) ihrer 196 Mitglieder (UNO-Staaten inklusive assoziierter Mitglieder) und freiwilligen Beiträgen (Voluntary Contributions). Das wichtigste Kriterium für die Bemessung der Höhe der Pflichtbeiträge ist die Wirtschaftskraft eines Landes. Es handelt sich damit für die WHO um eine stabile Einnahmequelle, die in den letzten Jahren gegenüber den freiwilligen Beiträgen allerdings an Gewicht verloren hat.

Bei den freiwilligen Beiträgen, die von Mitgliedstaaten, öffentlichen oder privaten Institutionen und Stiftungen stammen können, wird nach dem Freiheitsgrad unterschieden, den die WHO bei der Verwendung hat. Die Kernbeiträge, gerade mal 4 Prozent aller freiwilligen Beiträge, können flexibel eingesetzt werden. In der Zweijahresperiode 2020/21 war dabei Grossbritannien mit 135 Millionen Dollar mit Abstand der grösste Geldgeber. Auf die zweite Form, die Zuwendungen für Themen- und Strategiefonds mit lockerer Zweckbindung, entfallen rund 8 Prozent der freiwilligen Beiträge. Hier waren es 2020/21 Deutschland, die EU und Norwegen, die mehr als die Hälfte der insgesamt 510 Millionen beisteuerten.

 

Den Löwenanteil bei den freiwilligen Beiträgen machen mit 88 Prozent spezifische Zuwendungen aus. Bei ihnen besteht eine enge Zweckbindung zum entsprechenden Programm bzw. zum Einsatzort, und auch der Zeitrahmen ist fix. In dieser Kategorie kommen private Institutionen ins Spiel.

 

So ist es zu erklären, dass die Bill & Melinda Gates Foundation und die Impfallianz Gavi im Finanzbericht 2022 unter den Top-5-Donatoren freiwilliger Beiträge figurieren (die Daten in den Grafiken beziehen sich alle auf dieses Geschäftsjahr). Die Top 10 stemmen fast drei Viertel der freiwilligen Beiträge überhaupt. Zu beachten sind die zahlreichen Verflechtungen: Beispielsweise sind die WHO und die Gates-Stiftung auch Kernmitglieder der Gavi, die als Schweizer Stiftung organisiert ist und sich als öffentlich-private Partnerschaft definiert.

Tod durch WHO-Empfehlung
Konstantin Beck, zvg.

Tod durch WHO-Empfehlung

Die Schweiz ist während der Covid-19-Pandemie von den WHO-Empfehlungen abgewichen und hat so Tausende von Todesfällen vermieden. Hätte der Pandemievertrag bereits Gültigkeit gehabt, wäre die Sterbebilanz wohl ähnlich düster wie in den USA ausgefallen.

Ihren wohl grössten Fehler hat die Weltgesundheitsorganisation WHO gleich zu Beginn der Pandemie gemacht. Damals suchten weltweit abertausende Ärzte nach Mitteln gegen Covid-19, ein Lernprozess kam in Gang. Erfolgversprechende Kandidaten waren die Vitamine D und C, Ivermectin sowie das Malariamittel Hydroxychloroquin (HCQ). HCQ ist billig, uralt, seine Nebenwirkungen sind harmlos und es wurde schon vor Jahren gegen SARS-CoV-1 erfolgreich eingesetzt. Der führende französische Infektiologe Didier Raoult veröffentlichte im März 2020 einen vorläufigen Bericht über die erfolgreiche Behandlung von 36 Covid-19-Patienten mit HCQ. Im April 2020 bestätigte Vladimir Zelenko aus New York State den positiven Effekt bei 800 Patienten. Weitere Publikationen von positiven Behandlungsresultaten folgten.27

Doch die WHO ignorierte diese Ergebnisse. Sie stellte sich von Anfang an auf den Standpunkt, Covid-19 sei eine völlig neuartige Krankheit, die mit völlig neuartigen Impfstoffen bekämpft werden müsse. Infizierte können nichts tun, ausser sich zu Hause zu isolieren und beim Einsetzen von Atemnot das Spital aufzusuchen. So WHO-konform informierte auch die Homepage des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Alternative Medikamente galten offiziell als gefährlich. Zu Recht? Im Mai 2020 publizierten die führenden Fachzeitschriften «Lancet» und «New England Journal of Medicine» die Resultate einer grossangelegten HCQ-Studie mit 96 000 Patienten aus 600 Spitälern. Das Fazit war vernichtend: HCQ sei viel zu gefährlich, das Risiko eines Herzinfarkts als Nebenwirkung nicht zu verantworten.

Ein kaum beachteter ­Wissenschaftsskandal

Doch das war nicht das Ende der Geschichte. Etwa 200 Forscher untersuchten die Studien und kamen zum Schluss, dass die Datenbasis eine Erfindung und die Studie ein Pfusch sei. So war z.B. die Anzahl HCQ-Todesfälle eines einzigen australischen Spitals höher als die Zahl aller Todesfälle in ganz Australien. Die «New York Times» meldete den Schwindel am 29. Mai 2020, die NZZ nannte es einen «handfesten Skandal»28, aber es sollte zwei ganze Wochen dauern, bis die offensichtlich gefälschten Studien zurückgezogen wurden: einer der grössten Wissenschaftsskandale überhaupt, vom Mainstream kaum beachtet.

Doch was taten die US-Gesundheitsbehörden? Sie verboten den amerikanischen Ärzten, das Mittel auf eigenes Risiko anzuwenden. Und zahlreiche Gouverneure setzten das Verbot in ihren Gliedstaaten um. HCQ wurde eingesammelt, weggesperrt und vernichtet. Am 17. Juni 2020 forderte der Generalsekretär der WHO alle Staaten der Welt auf, HCQ zur Behandlung bei Covid-19 nicht mehr zuzulassen.

Wie war das möglich? Basis des Entscheids war die Recovery-Studie29, finanziert von der Stiftung von Bill und Melinda Gates, mit Fällen, bei denen HCQ im Krankheitsverlauf sehr spät abgegeben wurde, obwohl allgemein bekannt war, dass eine frühe Abgabe für den günstigen Verlauf entscheidend ist. Und auch die für die Studie verabreichte Dosierung war zu hoch: nicht nur ein bisschen, sondern 2400 bis 800 mg/Tag statt der Standarddosis von 400 mg/Tag. Die amerikanische Ärztevereinigung (AAPS) schreibt dazu, HCQ sei in der Recovery-, aber auch in diversen WHO-Studien so hochdosiert eingesetzt worden, dass es möglicherweise giftig oder sogar tödlich war. In allen Fällen sei die maximal empfohlene Dosierung weit überschritten worden.30

Bis zum 11. Oktober 2021 galt: 31 weitere Studien zeigten eine Verbesserung dank HCQ, davon 13 statistisch signifikant. Und nur eine einzige Studie zeigte eine minime, aber nicht signifikante Verschlechterung. Keine einzige Studie konnte bei tiefer Dosierung und früher Verabreichung eine deutliche Verschlechterung der Gesundheit nachweisen.

Trotzdem wurde HCQ geächtet, vielerorts verboten und in den USA physisch vernichtet. Eine unglaubliche Geschichte. Und was tat die Schweiz? Sie gehörte zu den Staaten, welche die Anwendung von HCQ nach der Publikation der betrügerischen «Lancet»-Studie verboten und, als der Schwindel aufgeflogen war, wieder zugelassen haben. Das Verbot galt vom 27. Mai bis zum 11. Juni 2020. Und was bewirkte es? Zwölf Tage nach dem Verbot von HCQ sprang die Covid-Sterberate der Schweiz (Todesfälle pro Infizierte gemäss BAG-Statistik) nach oben, und zehn Tage nach der Wiederzulassung fiel sie unvermittelt wieder ab. Ein einziger Ausschlag im richtigen Zeitpunkt könnte Zufall sein, aber zwei hintereinander? Eher nicht. Der Unterschied in der Sterblichkeit war erheblich. Hätte die Schweiz gemäss der WHO-Vorgabe das Verbot aufrechterhalten, wäre es bis Ende 2020 (also vor Einsetzen der Impfung) möglicherweise zu zusätzlichen 5300 Covid-Todesfällen gekommen – das ist ein Anstieg um 69 Prozent!

Meine Berechnung wurde kritisiert mit dem Argument, in den Covid-19-Behandlungsrichtlinien der Schweizer Spitäler spiele HCQ gar keine Rolle. Nun zeigte sich aber, dass der Einsatz von HCQ früh erfolgen muss, um wirksam zu sein, also vor einem Spitaleintritt. Das Fehlen in den Behandlungsrichtlinien ist insofern bedeutungslos. Die Frage ist vielmehr, ob HCQ in der ambulanten Versorgung eine Rolle spielte. Und das tat es. Die «Aargauer Zeitung» bestätigte eine Verdoppelung der Nachfrage nach HCQ bereits im März 2020;31 das Mittel war in der Schweiz also sehr wohl bekannt und, mit Ausnahme während der kurzen Zeitspanne des Verbots, auch verfügbar.

HCQ war jedoch nicht das einzige alternative Mittel. Ivermectin ist ein Medikament, dessen Entwicklung 2005 mit dem Nobelpreis geehrt wurde und das auch ausserhalb der Humanmedizin als Mittel zahlreiche Anwendungen fand. In der «Aargauer Zeitung» tönte das dann so: «Impfskeptiker setzen auf Entwurmungsmittel für Pferde.»32 Wer würde nach diesem Beschrieb noch Ivermectin schlucken wollen? Die Leidensgeschichte von Ivermectin ist mit der von HCQ vergleichbar. Es wurde zwar nicht vollkommen verboten, jedoch erfolgreich diskreditiert und von der WHO auf die Anwendung bei klinischen Studien eingeschränkt.

Das Wunder von Elgg

Ignoriert wurde auch die Immunitätsverstärkung mit billigen Vitaminpräparaten. Wer eine solche Behandlung in einem YouTube-Video empfahl oder auch nur besprach, riskierte, gelöscht zu werden, denn das Lob auf Vitamin D widersprach der WHO-Empfehlung. Im Oktober 2020 berichtete die NZZ vom «Wunder von Elgg». Im dortigen Pflegeheim kam es zu einem der grössten Covid-19-Ausbrüche der Schweiz. 56 Infizierte, davon 25 Hochbetagte. Aber niemand wurde schwer krank. Gemäss NZZ standen die Experten vor einem Rätsel. Das Wunder von Elgg hatte eine profane Erklärung: Das Immunsystem der Heimbewohner war schon vor der Infektion mit Vitamin D und C, Zink und Selen aufgebaut worden.

Ein «Wunder», das in der Literatur bereits im Juni 2020 vorausgesagt worden war. Später quantifizierten Jason B. Gibbons und Kollegen die Effekte: 33 Prozent weniger Ansteckungen und 20 Prozent vermiedene Todesfälle beim Einsatz von Vitaminen – was in den USA allein für 2020 vier Millionen weniger Covid-19-Fälle und 116 000 vermeidbare Todesfälle ergeben hätte.33 Auch in der Schweiz kam es zu sträflichen Unterlassungen, denn ein Behandlungsprotokoll von Elgg wurde nie bekanntgemacht.

Im Herbst 2021 stiess ich bei der Analyse der Corona-Referendums-Resultate auf einen überraschenden Zusammenhang. In den Kantonen, welche die Massnahmen an der Urne verwarfen, gab es 2020, im Jahr vor der Impfung, 24 Prozent weniger Covid-19-Todesfälle, als aufgrund von Einwohnerzahl und Alter im jeweiligen Kanton zu erwarten gewesen wären. In den Kantonen, die den Massnahmen deutlich zustimmten, lag dieselbe Sterblichkeit 13 Prozent über der Erwartung.34

«In den Kantonen, welche die Mass­nahmen an der Urne

verwarfen, gab es 2020 24 Prozent ­weniger

Covid-19-­Todesfälle, als ­aufgrund von Einwohnerzahl

und ­Alter im jeweiligen Kanton zu erwarten gewesen wären.»

Kann das Virus aus China zwischen einem Urner Freiheitstrychler und einem Romand unterscheiden? Wohl kaum! Im Lichte der Diskussion um die Medikamente ergab das plötzlich einen Sinn; Massnahmengegner sind in der Regel auch ungeimpft, haben also ein vitales Interesse, wirksame Mittel für den Fall einer Ansteckung zu kennen.

Und gibt es Gegenevidenz? Die USA, die ihre Bürger besonders wirksam vor der Einnahme angeblich gefährlicher Immunitätsverstärker geschützt haben, blicken heute auf rekordhohe 3500 Covid-Tote pro Million Einwohner zurück. Auch wenn es dafür noch weitere Gründe gibt, ein Erfolg ihrer Medikamentenverbote ist es sicher nicht. Nach allem, was wir über die vorbeugende und heilende Wirkung der von der WHO unterdrückten Mittel wissen, ist klar, dass die Zahl der Coronaopfer mit einer vernünftigen Präventionsstrategie – ohne Lockdowns – deutlich hätte gesenkt werden können. Wäre der geplante Pandemiepakt mit der WHO jedoch bereits 2020 in Kraft gewesen, hätte es kein Wunder von Elgg und keine Wiederzulassung von HCQ gegeben, dafür aber Tausende zusätzlicher, vermeidbarer Todesfälle.

«Nach allem, was wir über die vorbeugende und heilende

Wirkung der von der WHO unterdrückten Mittel wissen,

ist klar, dass die Zahl der ­Coronaopfer mit ­einer vernünftigen

Präventionsstrategie – ohne Lockdowns – deutlich

hätte gesenkt werden können.»

Eine WHO-Weltregierung wäre menschenrechtswidrig

Die umfassenden Vollmachten, die der WHO-Generaldirektor erhalten soll, lassen sich mit der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen nicht vereinbaren.

 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet derzeit an Regulierungsentwürfen, die ihren Generaldirektor weltweit in eine historisch noch nie dagewesene Machtposition setzen soll. Ihm soll nach Massgabe des Pandemievertrags und neu formulierter internationaler Gesundheitsvorschriften künftig das exklusive Privileg zukommen, in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Pandemien ausrufen und deren Bekämpfung orchestrieren zu können, einschliesslich der Befugnis, das freie Reden über Pandemien zu unterdrücken. Menschenrechtsvorbehalte in vorherigen Textversionen sollen gestrichen, Empfehlungen der WHO in Anordnungen verwandelt und souveräne nationalstaatliche Massnahmenüberprüfungen gegenstandslos werden.

Obzwar das proklamierte Ziel einer durch diese Regulierungen global verbesserten Menschheitsgesundheit bestens klingt, wirft das geplante Prozedere zur Niederringung von Epidemien grundlegende Fragen auf. Denn die Vorstellung, ein einzelner Weltgesundheitsdirektor könnte aus zentraler Warte kraft weiser Entscheidung Leib, Leben und Gesundheit von Milliarden Erdenbürgern gedeihlich organisieren, irritiert. Der Plan lässt sich zudem schlechterdings nicht mit Verfassungsrecht in Einklang bringen. Das legt schon ein kurzer Blick auf die im Jahr 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Menschenrechtscharta offen.

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilde, heisst es in der Präambel der Charta, sei von allen Menschen und allen ihren gesellschaftlichen Organen auf eine tatsächliche Einhaltung der Rechte und Freiheiten hinzuarbeiten. Diese werden in der Charta sodann normativ umschrieben. Das unbedingte Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden, gleiche Rechte zu geniessen, frei von Diskriminierungen und Aufhetzung zu sein, sich frei bewegen zu dürfen und seinen Aufenthaltsort frei bestimmen zu können, umschreibt also einen unveräusserlichen Kernbestand der weltweit geltenden Menschenrechte. In Artikel 19 der UN-Menschenrechtscharta heisst es: «Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.» Die Unterdrückung oder nur Erschwerung jeder Informationsbeschaffung in einer pandemischen Krise wird also als menschenrechtswidrig definiert.

In Artikel 8 konstituiert die Erklärung das Recht eines jeden Menschen, in seinem eigenen Heimatstaat richterlichen Schutz gegen staatliche Anordnungen suchen zu können: «Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.» Die WHO kann diese nationalstaatliche Kontrollinstanz also nicht staatsvertraglich ausser Kraft setzen.

Die Idee, in einer pandemischen Situation als «Fake News» deklarierte Informationen unterdrücken zu dürfen, kollidiert im übrigen mit einem Selbstwiderspruch: Das hoheitliche Ausnahmerecht, das Notmassnahmen legitimieren soll, basiert in diesem Falle nämlich auf allgemeinem Unwissen und blossen Einschätzungsprärogativen der Behörden. Wer sich allerdings damit legitimiert, dass er eine Lage nicht kenne, der ist denknotwendig ausser Stande, Falsches zu erkennen und es zu löschen. Legitime Herrschaft gestattet also den suchenden Diskurs und fördert ihn.

Weil schliesslich nach Artikel 30 niemand zu Handlungen befugt ist, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel haben, können die kolportierten Pläne der WHO per se nie wirksam in Kraft treten. Die Normen, wie man sich verhalten soll, sind in der Charta schon seit 1948 festgelegt. Es braucht folglich nur couragierte Menschen und Institutionen, die sich davon leiten und dieses Verfassungsweltrecht Wirklichkeit werden lassen.

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