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Offene Grenzen zerstören die Gesellschaftsordnung
Titus Gebel, zvg.

Offene Grenzen zerstören die Gesellschaftsordnung

Unkontrollierte Einwanderung gefährdet die Sicherheit und die soziale Harmonie einer Gesellschaft. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben heisst auch, entscheiden zu können, mit wem man zusammenleben möchte.

Wozu brauchen wir überhaupt Grenzen? Wäre es nicht grossartig und zutiefst human, wenn sich jeder dort niederlassen könnte, wo er möchte? Und wenn jeder sein Haus dort errichten könnte, wo er möchte, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört? Mindestens der Grundstückseigentümer wird dies anders sehen. Aber nicht nur Grundeigentum, auch erfolgreiche und stabile Gemeinwesen werden hier protestieren müssen.

Gesicherte Grenzen sind notwendig aus Gründen der Sicherheit, zur Verhinderung feindlicher Übernahmen, zum Schutz erworbener Rechte und zum Erhalt der sozialen Harmonie. Die Idee, dass offene Grenzen nur eine andere Art von ­Freihandel darstellten und somit unbedenklich oder gar wünschenswert seien, ist zu kurz gedacht. Denn eine grenzüberschreitende Ware hat einen Empfänger, der vorher sein ausdrückliches Einverständnis zur Einfuhr dieser Ware und zur Kostenübernahme gegeben hat. Nicht so bei der ungesteuerten Einwanderung. Und anders als Waren kommen Menschen mit Ideen und Überzeugungen, leider oft fragwürdigen Inhalts. Die möglichen ökonomischen Vorteile, namentlich Belebung des Arbeitsmarktes und Begünstigung der Arbeitsteilung, schlagen so schnell in ihr Gegenteil um.

Gewähr der Sicherheit

Der einfachste Weg, seinen Lebensstandard zu erhöhen, ist, anderen etwas wegzunehmen. Deshalb werden reiche Länder mit offenen Grenzen immer auch Scharen von Menschen anziehen, die keine ehrbaren Absichten haben. Nach Schätzungen der deutschen Polizei kamen im Zuge der Grenzöffnung 2015 Tausende Angehörige georgischer Einbrecherbanden nach Deutschland, um aussichtslose Asylanträge zu stellen (Georgien gilt als sicheres Herkunftsland) und bis zur rechtskräftigen Ablehnung gewerbsmässig Einbrüche zu begehen.

Mit offenen Grenzen scheidet auch die Möglichkeit aus, zugewanderte Kriminelle wieder abzuschieben. Werden die Grenzen nicht kontrolliert, können sie nämlich jederzeit ­wiederkommen. Der Staat kann dann seine einzig legitime Aufgabe, nämlich Leben, Freiheit und Eigentum seiner Bürger zu schützen, nicht mehr erfüllen. In Deutschland wurde der Fall eines Mehrfachvergewaltigers bekannt, der bereits viermal abgeschoben worden war, aber immer wieder einreiste und neue Straftaten beging. Die Sicherheitslage muss sich in einem solchen System mit der Zeit immer weiter verschlechtern.

Gewaltverbrechen von bisher ungekannter Brutalität, Vergewaltigungen selbst von Kindern und Greisinnen, Messer­stechereien, Massenschlägereien mit Eisenstangen, Angriffe auf Polizisten, Juden, Rettungs- und Krankenhauspersonal sind Alltag geworden.

Feindliche Übernahmen verhindern

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, selbst betroffen zu sein, zumindest derzeit immer noch gering sein mag: Das Grund­vertrauen, sich sicher im öffentlichen Raum zu bewegen, geht verloren. Und das ist für jedes Gemeinwesen ein massiver Wettbewerbsnachteil. Die Folge davon ist, dass diejenigen, die es sich leisten können, in Systeme abwandern, die grössere Sicherheit bieten. Dieser Prozess hat in Deutschland und anderswo bereits eingesetzt.

Man kann entweder einen Zaun um sein Haus, um sein Wohngebiet oder um sein Land haben. Weitere Alternativen existieren nicht. Aber je weiter entfernt der Zaun ist, desto höher ist die Lebensqualität.

«Man kann entweder einen Zaun um sein Haus, um sein Wohngebiet oder um sein Land haben. Je weiter entfernt der Zaun ist, desto höher ist die ­Lebensqualität.»

Es geht bei Grenzen auch darum, feindliche Übernahmen abzuwehren und andere Regime zu begrenzen. Teilweise sind Grenzen zwischen Weltanschauungen, die sich gegenseitig ausschliessen, mit massiven militärischen Mitteln gesichert, so zum Beispiel früher die Grenze Westdeutschlands zu Ostdeutschland. Grenzsicherung ist auch Sicherung der eigenen Lebensart.

Ungesicherte Grenzen bieten hingegen die Möglichkeit der Landnahme, ohne dass militärische Mittel eingesetzt werden müssen. Würde sich das rohstoffreiche Australien mit seinen 24 Millionen Einwohnern zu einer Politik offener Grenzen entschliessen, könnte etwa China auf den Gedanken kommen, einfach 30 Millionen «verdiente Parteimitglieder» dorthin umzusiedeln, um Australien unter den eigenen Einfluss zu bringen. Wie es Israel bei einer Politik der offenen Grenzen erginge, erfordert ebenfalls nicht allzu viel Fantasie. Selbst in Europa wird die Landnahme durch «Geburten-Dschihad» von Islamisten ganz offen als Ziel ausgegeben.

Befürworter offener Grenzen ignorieren solche Äusserungen oder tun sie als unmassgebliche Einzelfälle ab. Das aber ist Vogel-Strauss-Politik, sei es aus Feigheit oder Ignoranz.

Tatsächlich sind Grenzen auch immer eine Begrenzung der anderen, die unterschiedliche Ideen vom Zusammenleben haben. Wenn Zuwanderer mehrheitlich der Auffassung sind, dass ihre religiösen Gebote den Regeln des Einwanderungs­landes vorgehen, dann bedeutet das, dass sie die bestehende Ordnung durch eine andere ersetzen wollen. Das aber ist keine Immigration, sondern eine Invasion. Wer solche Menschen in grosser Zahl in sein Land holt, schafft die Voraussetzungen für bürgerkriegsähnliche Zustände. Weder Regime mit Gottesherrschaft noch solche mit Bürgerkriegen zeichnen sich erfahrungsgemäss durch besonders hohe Wachstums- und Innovationsraten aus.

«Wenn Zuwanderer mehrheitlich der Auffassung sind, dass ihre

religiösen Gebote den Regeln des Einwanderungslandes vorgehen, dann bedeutet das, dass sie die bestehende Ordnung durch eine andere

ersetzen wollen. Das aber ist keine Immigration, sondern eine Invasion.»

Schutz erworbener Rechte

Die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln einer Gesellschaft, ihre Institutionen, ihr Sozialsystem sowie ihre Infrastruktur wurden meist über einen langen Zeitraum aufgebaut und finanziert. Wer daran mitgewirkt hat, hat eine eigentumsähnliche Rechtsposition erworben. Kommen nun aber zusätzliche Nutzer dieser Leistungen von aussen, ohne dafür zu bezahlen, dann bleibt für den einzelnen Einzahler weniger übrig. Das gilt insbesondere für das Sozialsystem. Gleiches betrifft sonstige staatliche Leistungen.

Jedes erfolgreiche System kann eine gewisse Anzahl unqualifizierter Einwanderer absorbieren, insbesondere wenn diese assimilierungswillig sind; ab einem gewissen Punkt schlägt eine solche Einwanderung jedoch in eine Belastung um. Es muss dann erheblich mehr in die Sicherheit investiert werden, zulasten anderer Bereiche. Die Sozialversicherungen werden zunehmend zahlungsunfähig, die Alterssicherung insbesondere in Umlagesystemen gefährdet, die gesamte Infrastruktur durch Massenzuwanderung belastet und die geleisteten Zahlungen der Bürger dadurch entwertet.

Eine solche Einwanderung gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung ist faktisch eine Teilenteignung derselben und damit einer Eigentumsverletzung gleichzusetzen. Wird der Kreis der entsprechend Berechtigten durch die Regierung beliebig oder sogar gegen geltendes Recht ausgeweitet, so ist Gegenwehr zumindest eines Teils derjenigen, welche diese Standards einschliesslich eines zivilisierten, friedlichen Umfelds über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut und finanziert haben und ­deren Ansprüche dadurch geschmälert werden, zwingend zu erwarten. Es handelt sich bei den Protesten vonseiten der Betroffenen dagegen weniger um «Populismus» oder «Fremdenfeindlichkeit» als vielmehr um die Wahrnehmung berechtigter Interessen.

Schafft man den Sozialstaat ab oder nimmt man die Einwanderer vom Anspruch auf Sozialleistungen aus, wird sich das Problem entschärfen, aber nicht verschwinden. Die Belastung für die Sicherheit und Infrastruktur bleibt, insbesondere wenn Menschen kommen, die ausdrücklich das bestehende System abschaffen wollen. Von niemandem kann erwartet werden, dass er die Zerstörung seiner Gesellschaftsordnung hinnimmt.

Assimilierung gefordert

Gemeinwesen, deren Bewohner einander ausschliessende Grundüberzeugungen haben, sind konfliktträchtig, fragil und erzielen schlechtere Ergebnisse als solche, die auf gemeinsamen Grundwerten beruhen. In erfolgreichen Einwanderungsgesellschaften assimilieren sich die Einwanderer. Die Bereitschaft dazu ist eine Bringschuld.

Daher haben alle erfolgreichen Einwanderungsgesellschaften zu allen Zeiten von ihren Neubürgern eine gewisse Anpassungsleistung verlangt. Das funktioniert, wenn ihre Zahl überschaubar ist. Dann ist entsprechender Anpassungsdruck da, und die Einwanderer beginnen von sich aus, sich zu assimilieren. Aber auch Parallelgesellschaften von Einwanderern, wie sie etwa die Amischen oder manche Chinatowns darstellen, sind möglich, solange diese nicht aggressiv gegen die in der Einwanderungsgesellschaft geltenden Regeln aufbegehren.

Wer hingegen die Zuwanderungsgesellschaft als minderwertig ansieht und sich weigert, bestimmte Regeln und Gebräuche zu beachten oder zu respektieren, muss sich nicht wundern, wenn die Stimmung der ansässigen Bevölkerung feind­selig wird. Man hat dann ein Problem importiert, das man vorher nicht hatte.

Die meisten Menschen akzeptieren ohne Weiteres, dass es kein Recht gibt, sich gegen den Willen des Grundstückseigen­tümers auf dessen Grundstück niederzulassen. Dann muss aber die davon abgeleitete Variante, dass sich Grundstückseigen­tümer und sonstige Bewohner zusammenschliessen und sich auf Einwanderungsregeln für ihr Gesamtgebiet einigen, auch zulässig sein. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben schliesst ein, dass ich mir aussuche, mit wem ich zusammen­leben will. Dazu gehört, Kriterien für die Einwanderung aufzustellen und die Grenzen entsprechend zu sichern.

Nur auf dieser Basis funktioniert, was ich als «kontrollierte Einwanderungsfreundlichkeit» bezeichne und was auch in freien Privatstädten gelten soll: Im Prinzip kann jeder kommen, der gewillt ist, sich an die bestehende Gesellschaft und ihre Regeln anzupassen und für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Daneben stellt die Einwanderungsgesellschaft Kriterien auf, die bedarfsabhängig sind und allein aus praktischen Gründen auch eine Mengenbegrenzung vorsehen müssen. Dazu gibt es ein einfaches und klares Einwanderungsverfahren.

Was wir aktuell aber erleben, ist eine unkontrollierte Masseneinwanderung, die inzwischen zahlenmässig Dimensionen angenommen hat, welche eine solche Assimilation verhindern und an die Völkerwanderung denken lassen. Diese wird erst ermöglicht und verstärkt durch die bewusste Nichtsicherung der Grenzen.

Deshalb ist der Vorschlag, einfach die Grenzen zu öffnen, nicht nur fahrlässig, sondern der sichere Weg, bestehende Gesellschaftsordnungen zu zerstören.

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