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Nach der Spitzenleistung der Flop

Die erste Rettung der UBS durch den Staat im Oktober 2008 war vielleicht nötig. Sicher war sie gut gemacht. Die zweite Rettung war sicher unnötig und sicher miserabel gemacht. Unnötig für die UBS und miserabel für die Schweiz. Das kam so: Seit dem Frühling 2008 wussten die UBS, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die schweizerische […]

Die erste Rettung der UBS durch den Staat im Oktober 2008 war vielleicht nötig. Sicher war sie gut gemacht. Die zweite Rettung war sicher unnötig und sicher miserabel gemacht. Unnötig für die UBS und miserabel für die Schweiz.

Das kam so: Seit dem Frühling 2008 wussten die UBS, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die schweizerische Regierung, dass die amerikanischen Behörden Massnahmen gegen die UBS prüften, da die Bank gemeinsam mit Kunden dem amerikanischen Fiskus Steuererträge entzogen hatte. Da die US-Amtshilfegesuche in Bern zu langsam bearbeitet wurden, drohte die US-Staatsanwaltschaft im Dezember 2008, sie würde gegen die UBS Anklage erheben, falls nicht noch vor Ende Jahr eine signifikante Anzahl von Kundendossiers ausgehändigt würde. Der Bundesrat ersuchte deshalb die EBK, «im Interesse der Stabilität des schweizerischen […] Finanzsystems» einen solchen Schritt zu verhindern. Die Finma, Nachfolgerin der EBK, verfügte am 18. Februar 2009, die UBS habe dem amerikanischen Justizdepartement 285 Kundendossiers sofort auszuliefern, was die UBS auch tat. Damit waren diese Kunden ihrer Rechtsmittel in der Schweiz beraubt. Zudem wurde die ganze Welt gewahr, dass das vielgelobte Bankgeheimnis von den schweizerischen Behörden aufgegeben wird, wenn nur ein fremder Staat auf eine grosse Schweizer Bank genügend Druck ausübt. Am 18. Februar 2009 hat das Bankgeheimnis den ersten Dolch­stoss erhalten, versetzt von Bundesrat und Finma.

Die Finma begründete ihren Entscheid damit, die UBS selbst sei nicht imstande gewesen, «die bevorstehende Anklageerhebung und die damit einhergehenden unmittelbaren Bedrohungen ihrer Existenz abzuwenden». Das ist Unsinn. Wenn die Bank in ihrer Existenz bedroht gewesen wäre, hätte sie selbst das Bankgeheimnis verletzen und die Daten den US-Behörden übergeben können. Dann hätte nicht die Schweiz, sondern die UBS ihr Gesicht verloren.

Die Ironie der Geschichte ist, dass der Verwaltungsratspräsident und der CEO der UBS dem eigenen Verwaltungsrat genau dies vorgeschlagen hatten. Die beiden hätten die Daten übergeben und damit möglicherweise eine Verurteilung wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses riskiert. Der UBS-Verwaltungsrat jedoch hatte den Vorschlag aus Eigeninteresse abgelehnt. Zum Nachteil der Schweiz.

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