Mut zur Beweglichkeit
Die Finanz- und Verschuldungskrise hat auch ihr Gutes: sie bereitet den Weg für eine Reform der beruflichen Vorsorge und die Stärkung der Autonomie des Beitragszahlers. Vom Umgang mit Risiko und Rendite in der Altersvorsorge.
Pünktlich zum Beginn der Theatersaison hat sich die BVG-Kommission zu Wort gemeldet und empfiehlt dem Bundesrat für das kommende Jahr einen BVG-Mindestzinssatz von 1.5 Prozent. Entscheidend für die Höhe des Satzes seien dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Wie sich im Detail die Werte und die Formel zusammensetzen, bleibt das Geheimnis der BVG-Kommission. So oder so aber wird sich der Bundesrat wie gehabt auf die Empfehlung abstützen und die Vorgabe ohne Erklärungen durchwinken.
Selbstverständlich haben die Gewerkschaften den Entscheid bereits als Unverschämtheit gegenüber den Arbeitnehmenden tituliert, um gleichzeitig wieder die zu hohen Kosten der Finanzindustrie an den Pranger zu stellen. Auf der anderen Seite werden die Versicherer wie schon in den letzten Jahren den Satz als viel zu hoch bezeichnen und erneut die Abschaffung der politischen Bestimmung des Mindestzinssatzes fordern.
Vor dem aktuellen Hintergrund der Währungskrise und dem Einbruch der Börsen ist es verständlich, wenn solche Streitereien die Bevölkerung weiter verunsichern. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Altersvorsorge hinter der Arbeitslosigkeit den zweiten Rang im neusten Sorgenbarometer der Credit Suisse einnimmt. Jede zweite Person in der Schweiz hegt deshalb Zweifel an der Sicherheit ihrer Altersvorsorge.
Aus meiner Sicht aber hat die aktuelle Krise auch etwas Gutes: so steigen bei den Versicherten der Wille und die Bereitschaft, sich mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Diese teils ungewollt provozierte Bewusstseinsförderung sollten die Pensionskassen jetzt für Diskussionen mit ihren Versicherten dringend nutzen.
Keine Rendite ohne Risiko
Die Vermögensverwalter von Pensionskassen sind in der Tat nicht zu beneiden. So müssen sie per Gesetz einen dem Geld-, Kapital- und Immobilienmarkt entsprechenden Ertrag anstreben. Gleichzeitig müssen sie bei der Anlage des Vermögens darauf achten, dass die Sicherheit zur Erfüllung der Vorsorgezwecke jederzeit gewährleistet ist.
Gemäss der letzten Swisscanto-Umfrage liegt der Wert für die Soll-Rendite, also die Mindestrendite, um den Deckungsgrad konstant zu halten, bei durchschnittlich 3.9 Prozent. Die Zielrendite, die einen Aufbau der Reserven, insbesondere jene für die Langlebigkeit der Altersrentner, beinhaltet, beträgt stolze 4.7 Prozent. Die erwirtschaftete Realität liegt aber leider woanders. Die Performance-Barometer von UBS und CS weisen für letztes Jahr lediglich eine Durchschnittsrendite von 2.68 beziehungsweise 2.93 Prozent aus. In den letzten 10 Jahren wurde die Sollrendite nur gerade fünf Mal erreicht. Daher verwundert es nicht, dass die Pensionskassen von ihrer Substanz leben und sich rund 22 Prozent der Kassen in einer Unterdeckung befinden.
Verfolgen die Pensionskassen daher eine falsche Anlagestrategie? Tatsache ist, dass die Pensionskassen aus Sicherheitsgründen substanziell in Obligationen investiert sind. Es ist daher entscheidend, wie sich diese Anlagekategorie entwickelt. In den letzten 20 Jahren sind die jährlichen Renditen der zehnjährigen Bundesobligationen kontinuierlich gesunken. Von fast 7 Prozent 1992 auf aktuell knapp über 1 Prozent. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhält eine Pensionskasse noch eine nominale Rendite von 1.44 Prozent. Gemäss BFS-Zahlenreihe machen Obligationen im Schnitt rund 38 Prozent des Portefeuilles aus. Aktien folgen mit 27 Prozent, Immobilien haben einen Anteil von 16 Prozent und alternative Anlagen eine Gewichtung von knapp 5 Prozent. Modellrechnungen zeigen, dass mindestens eine Aktienquote von 29 Prozent notwendig ist, damit langfristig die Zielrendite von 4.7 Prozent erreicht werden kann. Dabei müssen sowohl Aktien Schweiz wie auch Aktien Ausland mindestens eine implizierte Rendite von 7 Prozent erzielen. Daraus folgt: Je höhere Renditen nötig sind, desto höhere Risiken müssen die Kassen eingehen.
Anlagestrategie selbst bestimmen
Das System des Zwangssparens in der beruflichen Vorsorge führt zu riesigen Konzentrationen von Geldern. Aktuell hat in der Schweiz jeder Versicherte im Durchschnitt fast 100’000 Franken als Kapital in seiner zweiten Säule. Das ist mehr, als der Durchschnitt sonst an Vermögen besitzt. Die wenigsten aber interessieren sich für die Anlagen ihrer Pensionskassen. Das zeigt eine Anfrage bei einer der grossen Pensionskassen. Wie viele haben sich erkundigt, ob die Kasse in Staatsobligationen der überschuldeten Länder Europas angelegt hat? Antwort: Niemand.
Gleiches geschieht auch bei den grossen Sammelstiftungen. Nach Auskunft des zuständigen Vermögensverwalters hat sich dieses Jahr kein einziges der angeschlossen 8’000 Unternehmen nach der Anlagestrategie, geschweige nach dem Einsatz einzelner Anlageinstrumente erkundigt. Dies erstaunt mich umso mehr, als sich doch angeblich fast die Hälfte von uns Sorgen um seine Altersvorsorge macht.
Trotz der Angst aber scheinen die Versicherten ihrer Pensionskasse zu vertrauen. Eine aktuelle Studie der Schweizerischen Pensionskassneverbandes (ASIP) zeigt, dass noch immer 80 Prozent der Befragten ihrer Pensionskasse vertrauen.
Was auch immer diese Umfragen beweisen – es ist psychologisch nachvollziehbar, dass in Krisenzeiten das Bedürfnis nach einer sicheren Vorsorge besonders gross ist. Doch eine solche Sicherheit kann es in einem kapitalgedeckten Vorsorgesystem nicht geben – sie ist, anders gesagt, eine reine Illusion. Wenn wir uns dieser Tatsache endlich bewusst werden, könnte eine nachhaltige Reform auf eine Stärkung der Autonomie des Beitragszahlers zielen. Dieser sollte eine direkte Verfügungsmöglichkeit über die Vermögensanlage seiner Vorsorgegelder erhalten. Heute dürfen laut Gesetz nur die Versicherten mit einem Lohn über CHF 125’280 über ihre individuelle Anlagestrategie bestimmen. So zwingen wir die Leute während 40 Jahren zum Sparen, aber erst wenn sie 65 sind, dürfen sie ihr Erspartes beziehen und ihren Vorstellungen entsprechend investieren.
In Ländern wie Chile gibt es bereits heute erfolgreiche Modelle, die die Eigenverantwortung der Versicherten fördern. Dort sind die Pensionskassen verpflichtet, den Versicherten mindestens fünf verschiedene Anlagemöglichkeiten anzubieten. Mindestertragsvorschriften legen eine sich am Durchschnitt aller Anbieter orientierte Mindestrendite fest. Die Abweichung eines Fonds vom durchschnittlichen Ertrag aller Fonds darf maximal zwei Prozentpunkte betragen. Das System hat in Chile eine hohe Akzeptanz unter der Bevölkerung. Rund 90 Prozent haben sich diesem neuen Rentensystem angeschlossen.
Für unser System würde das bedeuten, dass wir den Sparprozess vom Versicherungsteil trennen müssen. Es wäre dann so, also ob jeder zusätzlich über ein eigenes Anlageportefeuille verfügen könnte. Wenn wir also schon die Konsequenzen eines kapitalgedeckten Systems tragen müssen, dann sollten wir auch über die Kompetenz verfügen, die Anlagestrategie für unsere Vorsorge selbst bestimmen zu können.
Die Altersgutschriften auf den Kopf stellen
Der Zinseszins ist der grosszügige «dritte Beitragszahler» in der 2. Säule. Man sollte ihn daher besser zu Geltung bringen. Den Jungen legt das System wenig auf die hohe Kante, den Älteren viel. Kehrt man die Zuteilung um, kann das Alterskapital der Jungen schon jahrzehntelang Zinsen anhäufen – und alle müssen viel weniger Beiträge bezahlen. Oder sie können mehr Rente erhalten, oder man kann statt viel AHV- mehr BVG-Rente ausschütten. Oder allenfalls den Teuerungsausgleich erhöhen.
Das Vorgehen wäre denkbar einfach. Heute muss der Arbeitgeber den jungen Beschäftigten jährlich nur 7 Prozent des versicherten Lohns auf ihrem Alterskonto der 2. Säule gutschreiben, und dies erst ab dem 25. Altersjahr. Mit 35 Jahren erhalten sie jährlich 10 Prozent, mit 45 Jahren schon 15 Prozent und einem 55-Jährigen werden schliesslich 18 Prozent gutgeschrieben. Kehrt man nun aber diese Zuteilung um, dann erhalten die Jüngsten, womöglich bereits ab 20 Jahren, 18 Prozent gutgeschrieben und die Älteren mit steigenden Jahren etwas weniger. Da aber dann der Zinseszins schon früh mit fühlbaren Erträgen einsetzt, liegt nach 45 Jahren viel mehr auf dem Konto als heute.
Dieser «dritte Beitragszahler» stellt eines der Wunder der Zweiten Säule dar. Insgesamt fliessen allen Pensionskassen heute schon jährlich über 64 Milliarden Franken solche Zins- und Börsenerträge zu, mehr als die Arbeitnehmer (15 Milliarden) und die Firmen (21 Milliarden) zusammen Beiträge leisten. Und auch in der einzelnen Arbeitsbiographie übersteigt nach dem 50. Altersjahr der Zinseszins des aufgelaufenen Altersguthabens beide andern Beitragsquellen, jene der Versicherten wie der Firma. Mit einer frühen Äufnung dieses Kontos übernimmt der Zinseszins schon vielleicht vor 40 Jahren diese Spenderrolle. Die solcherart zusätzlich angesparten Summen sind beträchtlich*. Ein weiterer Vorteil der Umkehr in den Gutschriften wären die deutlich geringern Lohnnebenkosten der älteren Arbeitnehmer. Sie würden auf dem Arbeitsmarkt attraktiver.
Nun bildet die Zweite Säule ein hochkomplexes System, und weitere Folgen müssen durchgedacht werden. Nachdem die heute Älteren in ihren jüngern Jahren vielleicht Durchschnittsbeiträge bezahlen mussten, zuerst aber nur 7, dann 10 Prozent gutgeschrieben erhielten, kann man ihnen natürlich künftig nicht die 18 Prozent vorenthalten und sie wieder auf die Schmalkost von 7 Prozent setzen. Es braucht also lange Übergangszeiten – ein Grund aber, diese sofort ins Auge zu fassen.
Auf zum Sprung in die Beweglichkeit
Mit diesen Vorschlägen könnten die Pensionskassen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Versicherten für dringende Reformen gewinnen. Es braucht aber Mut, die heutigen Probleme als Folge der bisherigen Ängstlichkeit des Gesetzgebers unter nunmehr völlig veränderten demographischen, arbeitsmarkt-lichen und kapitalmarktlichen Verhältnissen zu sehen und den Sprung in mehr Beweglichkeit zu tun. Transparenz und Wettbewerb sichern in einer offenen Gesellschaft das, was verknöcherte, autoritäre Gesellschaften mit vielen Regeln sichern zu müssen glauben, ohne es wirklich sichern zu können.
Und: es gibt keine risikolosen Jahrzehnte-Werke. Nur Scharlatane behaupten das Gegenteil.
* Nimmt man einen versicherten Lohn von 40’000 Franken mit 20 Jahren und das Doppelte kurz vor der Pensionierung mit 65 Jahren an, dann würden die Zinsen auf umgekehrten Gutschriften gegen 100’000 Franken mehr aufs Alterskonto häufen. Die neuen Beitragsjahre von 20 bis 25 Jahren brächten, zusammen mit Zinsen, nochmals soviel aufs Konto.