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Mitten ins Denken

Allgemeinbildung, Gymnasium und Latein: ein Plädoyer für mehr klassisch-kritischen Geist.

In allgemeinen Worten von Allgemeinbildung zu reden, hat keinen Sinn. Wer sie hört, wird zwar einverstanden sein, aber ohne zu wissen, womit genau, und ohne die gebotenen Folgen dieses Einverständnisses zu kennen. Ich zeige an einem Beispiel, was unter Allgemeinbildung zu verstehen ist, einem Matura-Aufsatz, den ich vor Jahren las und dessen Grundgedanken sich mir eingeprägt haben.

Eine Deutschlehrerin stellte ihren Maturanden unter vier Prüfungsthemen einen Satz aus dem Film «Judgment at Nuremberg» (1961) zur Wahl. Dieser Filmklassiker von Stanley Kramer schildert an verschiedenen Schicksalen und Typen die juristischen, menschlichen und philosophischen Schwierigkeiten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Auseinandersetzung mit dem deutschen Verbrecherstaat zu bewältigen waren; er zeichnet den Prozess nach, der 1947 in Nürnberg nationalsozialistischen Juristen gemacht wurde.

Macht vor Gerechtigkeit
Unter dem Vorsitz von Richter Dan Haywood (gespielt von Spencer Tracy) verurteilt das Gericht die vier Angeklagten zu lebenslänglichem Zuchthaus. Bevor Haywood in die Heimat aufbricht, sucht ihn der unterlegene Verteidiger Hans Rolfe (Maximilian Schell) noch einmal auf und bietet ihm die Wette an, dass in fünf Jahren alle Verurteilten frei seien. Haywood hält diese Annahme mit Blick auf die politische Lage für logisch – er weiss, dass im beginnenden Kalten Krieg Amerika auf Deutschlands Unterstützung angewiesen ist und dass es politisch falsch scheint, deutsche Bürger harten Strafen zu unterwerfen. Politik und Macht bedrohen die Gerechtigkeit. Der siegessicheren und im Kern zynischen Logik Rolfes entgegnet der Richter mit dem Satz: «But to be logical is not to be right, and nothing on God’s earth could ever make it right!» Ihn sollten die Prüflinge besprechen.

Eine Maturandin erkannte, dass in diesem Satz eigentlich der Kampf zwischen positivem Recht und Naturrecht gefochten wird. Diesem Kampf widmete sie ihre Gedanken, erklärte Namen und Begriff des Rechtspositivismus mit Herleitung aus dem lateinischen «ponere» (setzen) und nannte als Prinzip des Naturrechts die «regula aurea», die Goldene Regel, und zwar in der Form des Sprichworts «Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu». Mit ihrem Aufsatz bewies die Schülerin, dass sie während ihrer Zeit am Gymnasium eine Welt grundlegender Gedanken aufgenommen hatte und fähig war, an ihnen mündig und selbständig weiterzudenken. Die Lehrerin nun, die in dieser Welt nicht auch zu Hause ist, und zwar noch tiefer und bewusster als die Schülerin, hat ein Problem: sie kann diese Gedanken nicht beurteilen und versagt in ihrem Beruf. Allgemeinbildung sichert das gemeinsame Fundament. Sie ist die Gegend, in der wir uns treffen, wenn wir über die menschlichen Grundfragen reden. Sie verbindet die Schulfächer zu einem Ganzen und ist Voraussetzung für jedes Studium. In dieser Gegend stehen für Europäer auf besonders stolzen Hügeln die Städte Jerusalem, Athen und Rom. Das Gymnasium lehrt die Topographie dieser Gegend, und zwar so, dass Zusammenhänge spürbar und mit den Begriffen auch die Menschen lebendig werden, die mit ihnen umgingen. Was jedoch trägt das Fach Latein im besonderen bei?

Subkultur Latein
Jedes lateinische Wort und jeder Satz führt, oft schön und unterhaltsam, mitten ins Denken. Das lateinische Adjektiv «positivus» bedeutet «gesetzt», und der Rechtspositivismus ist die Haltung dessen, der das von Menschen gesetzte Recht anerkennt und nicht in Frage stellt. Neben diesen Setzungen, äusseren Gewissheiten, denen ich mich beuge, gibt es das Gewissen, eine innere Gewissheit, die mich Sätze wie die Goldene Regel unmittelbar als gerecht verstehen lässt. Der Römer Seneca nennt sie in dieser Form: «Ab alio exspectes, alteri quod feceris!» (Erwarte vom anderen das, was du ihm getan hast!) und fügt bei, dass Sätze wie dieser uns wie mit einem Schlag treffen und niemand nach ihrer Begründung fragen darf. In der Bibel lautet die Regel so: «Liebe deinen Nächsten wie dich selbst», und um zu erklären, wer denn der Nächste sei, erzählt Jesus von Nazareth das Gleichnis vom mitleidigen Samaritaner, der seinem hilfsbedürftigen Todfeind zum Nächsten wird, indem er auf das Gewissen hört und hilft. Der Text des Requiems, der Totenmesse, malt den Menschen, der sich nicht auf Befehlsnotstand herausreden kann und verantwortlich für seine Taten ist: «Iudex ergo cum sedebit, quidquid latet, apparebit, nil inultum remanebit.» Zu Deutsch: «Nimmt der Richter seinen Platz ein, so kommt ans Licht, was verborgen ist, und nichts wird ohne Vergeltung bleiben.» Arthur Schopenhauer schrieb: «In keiner Sprache jedoch macht, wenigstens für mich, der Reim einen so wohlgefälligen und mächtigen Eindruck wie in der lateinischen: die mittelalterlichen gereimten lateinischen Gedichte haben einen eigentümlichen Zauber.»

Gustav Radbruch und Cicero
Die klassische Schrift zum Dilemma zwischen dem Recht, das der Staat setzt, und der Gerechtigkeit, auf die sich das Gewissen beruft, ist der Aufsatz «Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht», den der deutsche Jurist Gustav Radbruch 1946 veröffent-lichte. Radbruch (1878–1949), Mitglied der Sozialdemokratischen Partei, in der Weimarer Republik eine Zeitlang Justizminister und 1933 von den Nazigangstern als Rechtsprofessor entlassen, schrieb: «Der Positivismus hat in der Tat mit seiner Überzeugung ‹Gesetz ist Gesetz› den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht gegen Gesetze willkürlichen und verbrecherischen Inhalts.» Um den Zwiespalt zwischen Gesetz und Gewissen fühlbar zu machen, zitiert er zwei Sätze des Neuen Testaments: «Jedermann sei den vorgesetzten Obrigkeiten untertan» (Römerbrief 13,1) und «Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen» (Apostelgeschichte 5,29). Die Kluft, die diese beiden Sätze aufreissen, lässt sich nicht schliessen.

Neben die gefährdete Gerechtigkeit stellt Radbruch als Teile der Rechtsidee die Rechtssicherheit und die Zweckmässigkeit für das Gemeinwohl. Die letztere ist besonders anfällig für Missbrauch, so dass Recht am Ende alles das ist, was dem Volk nützt. Hier zieht Radbruch die Grenze mit einem Satz Ciceros: «Est enim nihil utile, quod idem non honestum, nec quia utile, honestum, sed quia honestum, utile.» (Nichts ist nützlich, was nicht zugleich sittlich gut ist, und es ist nicht gut, weil nützlich, sondern nützlich, weil sittlich gut.)

Mit Cicero hat sich Radbruch über das Fachliche und Begriffliche hinaus wohl auch persönlich verbunden gefühlt. Verbundenheit bezeugt sein Essay «Cicero: Trauer und Trost um Tullia», den er dem Philosophen Karl Jaspers zum 60. Geburtstag widmete. Wie Cicero um seine Tochter Tullia trauern musste, so er um seine Kinder: seine Tochter Renate war 1939 bei einem Lawinenunglück ums Leben gekommen und sein Sohn Anselm im Dezember 1942 an einer Kriegsverletzung gestorben, im Monat, da er diesen Essay schrieb. Und wie Cicero in der Zeit der untergehenden Republik, war Radbruch im Dritten Reich aus politischen Gründen verfemt und aus dem beruflichen und öffentlichen Leben verbannt. Beiden fehlte der Trost, den Arbeit für die Gesellschaft geben kann.

«Latein lernen bringt nichts!»
Der Jurist Bernd Rüthers hat kürzlich in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) den Aufbau des Jurastudiums kritisiert: «Die Grundlagenfächer (Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Rechtsgeschichte) sind zu Wahlfächern abgewertet. Die systematische Auseinandersetzung mit der Philosophie des Rechts (Was ist Recht? Warum ‹gilt› es?) ist in der deutschen Juristenausbildung nicht vorgesehen.»* Wie der Aufsatz der Maturandin zeigt, hat vieles von dem, was Rüthers vermisst, seinen Platz im Gymnasium. Nimmt das Gymnasium seinen Auftrag ernst, so legt es Grundlagen, die auf der Universität nachzuholen Zeit und Geld kostet. Das setzt freilich voraus, dass man sich in Ruhe um die Inhalte kümmern kann. Heute wird diese Ruhe von der Hektik immer neuer Reformen gefressen, und im Blick sind nicht die Inhalte, sondern die Methoden, die unter immer neuen Namen wie saftlose Zuchtpilze aus dem faden Boden schnellen.

Zu den Grundlagen, die zu vermitteln sind, gehören die Sprache und Kultur Roms, als Subkultur im guten Sinne des Wortes. Elsbeth Stern, Professorin für Lehr- und Lernforschung an der ETH Zürich, sieht das anders; sie beugt sich im Magazin «Dein Spiegel» tief zu den Kindern herab, klopft ihnen auf die kleinen Schultern und raunt ihnen zu: «Latein lernen bringt nichts!»**

Wer Gymnasiasten bei der Arbeit sieht, weiss, dass Professor Stern irrt.

 

 


 

Unter dem Titel «Subkultur Latein» führt der Verein «IXber – Lateinischer Kulturmonat St. Gallen» (www.ixber.ch) diesen November zum fünften Mal eine Veranstaltungsreihe durch.

 

* Auf Mängel in der Ausbildung der Juristen verweist Bernd Rüthers in der FAZ vom 29. September 2011 («Nur Gedächtnisakrobatik? Über das moderne Jurastudium»). Für eine echte gymnasiale Allgemeinbildung setzt sich seit einem Jahr wirkungsvoll das Forum Allgemeinbildung Schweiz ein (http://www.forum-allgemeinbildung.ch/).

** Elsbeth Sterns verfehlte Argumente werden von Theo Wirth in der FAZ vom 9. Juni 2011 zurückgewiesen («Die Entbabylonisierung des Sprachunterrichts»).

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