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Milizarmee im Anpassungsstress

Die Schweizer Armee, was ist sie? Was war sie? Was will sie sein? Sie droht an ihren eigenen Ansprüchen zu zerbrechen. Rückblick auf zweihundert Jahre Kampf um die militärische Landesverteidigung.

Im November 1989 fiel nicht nur die Berliner Mauer. Ein gutes Drittel der Schweizer Stimmbürger wollte damals auch nichts mehr von der Staatsbürgerarmee wissen und stimmte der Abschaffungsinitiative zu. Im Jahre 1994 wurde die Konzeption zur militärischen Landesverteidigung vom 6.6.1966 ausser Kraft gesetzt. Seither entwickelt sich um die Neuausrichtung und Modernisierung der schweizerischen Milizarmee eine immer heftiger und facettenreicher werdende Auseinandersetzung.

Auffälligstes Merkmal dieses Disputes der letzten zwanzig Jahre ist eine Umkehrung und zugleich eine Angleichung der Fronten in der Armeedebatte. Nicht mehr nur die Linke steht in Opposition zum Verteidigungsdepartement, das in Friedenszeiten die Milizarmee verwaltet, sondern auch die konservative Rechte, die die Ausrichtung der Armee auf eine kooperative europäische Sicherheitspolitik ablehnt. Zwanzig Jahre nach dem Mauerfall ist diese kooperationsscheue Auffassung an der Spitze des Verteidigungsdepartements angekommen.

Der Verteidigungsminister schlägt nicht nur den Aufschub der Beschaffung neuer Hochleistungskampfflugzeuge vor; er billigt auch den Stop des C4ISTAR-Programms (vernetzte Operationsführung) und setzt sich zum Ziel, aus der Schweizer Milizarmee die «beste Armee der Welt» zu machen. Aus dem gleichen politischen Lager wird vorgeschlagen, die Schweizer Milizarmee nach dem Vorbild der Taliban in eine Widerstandsarmee umzubauen. Mit diesen neusten Positionsbezügen ist der als «Armee XXI» bezeichneten Restrukturierung der Schweizer Armee ein weiteres Hemmnis erwachsen. Es könnte sich für deren Weiterentwicklung als gravierender erweisen als die Abschaffungsforderung und die Forderung nach der Umwandlung der Milizarmee in eine Freiwilligentruppe zur Friedensförderung.

Um die Positionen in der aktuellen Armeedebatte zu verstehen, ist es aufschlussreich, die Richtungsstreite um die Schweizer Milizarmee während der letzten zwei Jahrhunderte zu verfolgen.

Nach der Eroberung der Alten Eidgenossenschaft 1798 durch die damals modernste Armee der Welt – die französi-sche – stellte sich ein erstes Mal die Frage der Restrukturierung der schweizerischen Streitkräfte unter modernen Be-dingungen. Sollte der modernen, so erfolgreichen Kriegführung Napoleons gefolgt werden oder eher den in dieser Zeit in Spanien und Österreich entstandenen Formen der Kleinkriegführung? Zwischen 1804 und 1840 wurde die eidgenös-sische Miliz an die napoleonische Kampfweise mit Tirailleuren, Bataillonskolonnen und Armeedivisionen angeglichen. Mit der Übertragung der Kampfverfahren der stehenden Söldner- und Wehrpflichtarmeen Europas auf die eidgenössi-sche Milizarmee wurde das grundlegende, bis heute anhaltende Spannungsfeld der Weiterentwicklung der schweizeri-schen Milizarmee geschaffen.

Die nur kurzzeitig ausgebildete und nur bei akuter Kriegsgefahr aufgebotene Staatsbürgerstreitkraft folgte fortan den Entwicklungen der Bewaffnung und Kampfweise der stehenden Armeen Europas. Damit setzte sie sich einem anhalten-den Anpassungsdruck aus, der die Milizarmee periodisch in Anpassungskrisen stürzte und ebenso periodisch den Ruf nach einfachen Widerstandskampfformen auslöste. So beklagte sich der ehemalige Oberstquartiermeister Johann Lud-wig Wurstemberger in seinen «Nachtgedanken eines Invaliden über Schweizerische Kriegerei» (1841): «Schweizerisch, ja, soll Alles heissen, aber nicht mehr seyn … so sehen wir jetzt französische Einrichtungen, Verwaltungsformen, Benennungen, Kriegsübungen, Kleiderzuschnitte … so glauben jetz hunderte von ‹excellens militaires Suisses› ganz Europa zu mystifizieren, wenn sie unsere Entlibucher oder Prättigauer, als enfants de Paris herausgeputzt, auftrampeln lassen können.»

Anstelle des französischen Vorbildes sollte das Vorbild der «Kriegsnationalität» der Schweizer treten, die im Mittelal-ter zu den «Originalkriegsvölkern» gehört hätten. Dies hätte geheissen, die ausländischen Organisations- und Kampf-formen über Bord zu werfen und zu eidgenössisch inspirierten Formen der Volksbewaffnung und des Volkskrieges zu greifen. Insbesondere sollte das gesamte wehrfähige Volk für den Widerstandskrieg vorbereitet werden.

Mit der ersten, 1874 realisierten Wehrreform gelang es, dieses Konzept mit den dann modernen, vor allem preussi-schen Kampfformen zu vereinigen. Durch die Förderung und Ausnutzung des öffentlichen Schulwesens und die wirkli-che Durchführung der allgemeinen Männerwehrpflicht sollte das gesamte nationale Männerpotential als Kriegspotential ausgeschöpft und durch Ausrüstung mit einem modernen Hinterladergewehr zur unüberwindbaren nationalen Vertei-digungsarmee geformt werden. Dieses Projekt stiess jedoch angesichts der rasanten Gefechtsfeldrevolution bald an seine Grenzen. Spätestens zu Beginn der 1890er Jahre wurde klar, dass nicht nur eine bestandesstarke Armee erforderlich war, sondern auch eine Armee, die sich an die Verhältnisse der vielfach gesteigerten Feuerwaffenwirkung anzupassen ver-mochte.

Das schematische, oft laxe eidgenössische Exerzieren genügte nicht mehr, um in diesem modernen Feuerkampf zu bestehen. Dies war die Stunde Ulrich Willes und seiner raschwachsenden Bewegung des «neuen Geistes» im Offiziers-korps: mittels Erziehungsdrill nach preussischem Vorbild sollten die Soldaten «Appell» und die Offiziere «Adresse» bei-gebracht bekommen, um im Gefecht zu bestehen. Mit schneidigen Kommandos sollten sich die Offiziere der gespann-ten reflexhaften Reaktion der Soldaten bedienen und durch virtuose, situative Truppenführung die Gefechte mit Erfolg meistern. Diese neue Art der Truppenerziehung und Truppenführung spaltete nicht nur das Offizierskorps in eine neue Richtung und eine nationale Richtung, welch letztere dem traditionellen Exerzieren und der patrio-tischen Erziehung verpflichtet blieb, sondern entfachte erneut die Begeisterung für alternative Kampfweisen.

Konkret führte das Vorgehen der Buren in Südafrika in ihrem Kampf gegen das imperiale Britannien zu einer rich-tiggehenden «Burenbegeisterung» in der Schweiz. Die Buren verfügten über eine professionelle State Artillery, über grösstenteils berittene Kommandoverbände sowie über eine mit den modernsten Mausergewehren ausgerüstete Infante-rie. Diese kaum gedrillte Truppe erschien in der Schweiz als mögliche Alternative zur nach preussischem Vorbild ausge-bildeten und geführten Milizarmee. Die Wille-Schule konnte sich jedoch kurz vor dem Ersten Weltkrieg durchsetzen und hatte für das «Burenunwesen» nur Hohn, Spott und Verachtung übrig.

Der Erste Weltkrieg warf danach die Schweizer Armee um Jahre zurück. Sie machte die Anpassungen in der Trup-penführung wohl teilweise mit, sackte aber in der Ausstattung mit modernen Waffen ab. In der zweiten Hälfte der 1930er Jahre wurde jedoch klar, dass eine klassisch infanteristisch dominierte Kampfführung der Armee angesichts der zunehmenden Mechanisierung der gegnerischen Bodentruppen und der Feuerwirkung aus der Luft nicht mehr möglich war. Dies führte im Zweiten Weltkrieg zuerst zum Bezug der Aare-Limmat-Stellung und nach der Einkreisung durch die Achse zum Bezug der Reduitstellung. Bereits 1939 und insbesondere 1944/45 brach erneut eine Kleinkriegsdebatte aus, welche die Vor- und Nachteile des Partisanenkriegs für die Schweiz debattierte und sogar von der Kombination von Kleinkriegsformationen und Raketenformationen träumte.

Während des Aktivdienstes bildeten sich, wie vor dem Ersten Weltkrieg, zwei Richtungen im Offizierskorps. Die eine Richtung hielt auch nach 1945 am deutschen Vorbild der Truppenerziehung und Truppenführung fest, die andere brach mit dem in ihren Augen militärisch, politisch und moralisch desavouierten deutschen Militär und propagierte eine spezifisch schweizerische Reform der Armee, die sich auf die sozialen, politischen und kulturellen Gegebenheiten der Schweiz stützen sollte. Diese nationalen Gegebenheiten sollten in eine «Gesamtkonzeption» einfliessen und der Schweizer Armee eine spezifisch schweizerische politische und soziale Fundierung und Kampfweise geben.

Dieser «Konzeptionsstreit» zwischen den am deutsch-amerikanischen Militär-Mainstream orientierten und den an einer spezifisch schweizerischen Militärentwicklung orientierten Offizieren versandete nach Ausbruch des Kalten Krieges 1948, erlebte jedoch nach 1955 eine Neuauflage. Die am Primat des Militärs orientierte Gruppe forderte nicht nur Atomwaffen, sondern auch eine mechanisierte Armee samt Luftschirm, die fähig sein sollte, den Kampf beweglich zu führen und operative Siege anzustreben. Die Vertreter der an der schweizerischen Staatsbürgergesellschaft orientierten Gruppe hielten jedoch für die Schweizer Armee operativ lediglich einen hinhaltenden Widerstand für möglich und be-kämpften die Entwicklung einer am atlantisch-europäischen Standard orientierten Armee. Sie sollten unterliegen, so dass 1959/60 die Beschaffung einer beträchtlichen Anzahl Schweizer Panzer, amerikanischer Schützenpanzer und fran-zösischer Kampfflugzeuge vom Typ Mirage III S die Räte passierte. Der «Mirageskandal» – das heisst die exorbitante Kostenüberschreitung und der nichtgewährte Nachtragskredit – beendete dann 1964 diese Entwicklungspiste der Schweizer Armee entlang dem westlichen Militärstandard und bereitete auch den schweizerischen Visionen atomarer Kriegführung ein Ende.

Schliesslich wurde ein Ausweg mit der Konzeption 66 gefunden, die bis ans Ende des Kalten Krieges hielt. Die in-fanterielastige Armee sollte gegen einen einbrechenden Gegner flächendeckend einen Abnützungs- und Kanalisierungs-kampf führen. Die Gegenschläge der drei mechanisierten Divisionen sollten den Gegner stoppen, massiv schädigen und zurückdrängen, derweilen das Gebirgsarmeekorps über die Transversalen zu wachen und allenfalls ein Restterritorium zu verteidigen hatte. Die Realisierung dieser Konzeption der militärischen Landesverteidigung sollte, ergänzt durch eine solche der Gesamtverteidigung, möglichen Gegnern soviel Eindruck machen, dass sie nach Berechnung des Aufwandes auf das Vorhaben verzichten würden, in die Schweiz einzufallen. Abhaltung durch Kriegsdrohung und Selbstbehaup-tung durch Kriegführung bildete die schweizerische Strategie.

Zwischen 1966 und 1994 wurde die Konzeption materiell durch bedeutende Rüstungsvorhaben und personell durch intensives Training in den Wiederholungskursen optimiert. Noch bevor in Berlin die Mauer fiel, musste jedoch damit begonnen werden, diese Grundidee zu revidieren. Der Pillenknick verursachte spätestens bis Mitte der 1990er Jahre den Ausfall einer Division. Die Entwicklung der amerikanisch dominierten Hauptströmung legte nahe, auf das flächende-ckende Abwehrdispositiv zu verzichten und einem massiven konventionellen Gegner – man ging immer noch von den Streitkräften des Warschauer Pakts aus – ein anderes Potential entgegenzusetzen. Zudem liessen das Resultat der Ab-schaffungsinitiative und der Ruf nach einer Friedensdividende es geraten erscheinen, Reformwillen zu zeigen und die Armee marketingmässig zu verkaufen. Resultat dieser Reaktion war die restrukturierte Armee mit dem Etikett «Armee 95».

Diese Armee wurde in den Jahren 1989/90 so entworfen, dass sie einem konventionellen Gegner im grenznahen Gebiet operative Niederlagen zuzufügen fähig wäre und zugleich die Wehrpflichtigen mit wesentlich weniger Dienstta-gen und Dienstjahren belastete: «Mehr Muskeln, weniger Fett!» Der Aufbau von Muskeln hätte jedoch massive Rüs-tungsprogramme für die Beschaffung «operativen Feuers» aus der Luft und zu Land (Raketenartillerie) und eine Intensi-vierung des militärischen Trainings der Staatsbürger nötig gemacht. So weit kam es nicht. Die globale strategische Wende und das Ausgreifen der europäischen Integration nach Mittel- und Osteuropa machten die Weiterentwicklung eines autonomen Kriegspotentials der Schweiz in den Augen vieler obsolet.

Unter dem Titel «Armee XXI» und dem sicherheitspolitischen Slogan «Sicherheit durch Kooperation» wurde die Schweizer Armee dann in eine modulare, für vielfache Verwendungen einsetzbare Armee umgemodelt, wobei die zu absolvierenden Diensttage und Dienstjahre der Milizen nochmals heruntergesetzt wurden. Diese Restrukturierung der Schweizer Armee folgte weitgehend der westlichen, nun endgültig amerikanisch dominierten Hauptströmung der Streitkräfteentwicklung und den entsprechenden betriebsökonomischen sowie marketingtheoretischen Ansätzen. Die Armee wurde als «Unternehmen» aufgefasst, gedacht, reorganisiert und verkauft. Bezüge zu den staatsrechtlichen Gege-benheiten blieben dort stehen, wo sie sich nicht beseitigen liessen.

Widerstand erwuchs dieser Restrukturierung der Armee gleichwohl. Was sich schon seit den 1990er Jahren ab-zeichnete, wurde nun Realität: konservative Kräfte ergriffen 2003 das Referendum gegen diese technokra-tisch-betriebswirtschaftlich inspirierte Armeereform, unterlagen jedoch der Koalition der auf Modernisierung getrimm-ten Mitte- und auf Abbau und Abrüstung bedachten Linksparteien.

Die Restrukturierungsprojekte «A95» und «AXXI» zeichnen sich dadurch aus, dass sie in einer Phase der Unsicher-heit und Reorientierung die Möglichkeiten der Reform als militärisch bestimmbar, öffentlich vermarktbar und politisch legitimierbar auffassten. Das Projekt A95 legte die kühne Zielsetzung eines «operativen Siegs» mittels «dynamischer Raumverteidigung» fest und vervielfachte die Armeeaufgaben. Unter dem Regime der Armee XXI wurde eine Vielzahl von Projekten und Beschaffungen vor dem Hintergrund der vom Pentagon in die Welt gesetzten Vision einer Revolution in Military Affairs gestartet: FIS (Führungsinformationssystem), C4ISTAR, NEO (Network Enabled Operations), IMESS (Integriertes Modulares Einsatz-System Schweizer Soldat). Die Projekte erweisen sich nun aber nicht bloss als nichtfi-nanzierbar, sondern werfen auch die Frage auf, ob hier nicht losgelöst von den sozialen und politischen Grundlagen der schweizerischen Staatsbürgerarmee geplant und experimentiert wurde.

Zum viertenmal nach 1804/15, 1890/1907, 1945/61 sieht sich heute die Schweizer Armee durch den Gegensatz zwischen technokratischer Anpassung an den herrschenden militärischen Trend und nationalorientierter Streitkräfte-entwicklung herausgefordert. Gelang es, zwischen 1966 und 1994 unter den Bedingungen des Kalten Krieges mit der Konzeption 66 eine einfache, low-tech-Verteidigungskampfführung des Staatsbürgerpotentials mit mechanisierter high-tech-Land- und Luftkampfführung unter einen Hut zu bringen, ist inzwischen die zentrale Voraussetzung dieser Konzeption weggebrochen: die Notwendigkeit des Ausweises der «Kriegsfähigkeit» von Armee und Staatsvolk in einem Kampf um die Behauptung der selbstbestimmten staatlichen Verfassung oder um die Neutralität des Territoriums.

Die Reaktion auf das Wegbrechen dieser Voraussetzungen besteht in Aufgabendiversifizierung und permanenter Einsatzorientierung der Armee unter dem Leitbild «Sicherheit». Die Armee soll nun, komplementär oder kompensato-risch zu Polizei, Bevölkerungsschutz- und zivilen Formationen, «Sicherheit» produzieren. Anstelle der mit der Konzep-tion 66 während Jahrzehnten angestrebten, operativ definierten «Kriegsfähigkeit» tritt ein Ausfasern in eine Vielzahl von Aufträgen, Operationstypen, Einsatzarten, Doktrinstudien und abgeleiteten Fähigkeiten der Armee, die selbstreferentiell betriebswirtschaftlich-militärtechnokratisch jährlich strategisch «gecheckt und gebenchmarkt» werden.

Noch gravierender als die Schwierigkeit, diese «Fähigkeiten» an die technischen Inventionen anzupassen und zu fi-nanzieren, wiegt die Tatsache, dass das Staatsvolk als Träger dieser «Fähigkeiten» nicht nur als elementare Bezugsgrösse im Planungsprozess entschwindet, sondern dass sich seine Mitglieder dem Dienst in der Miliz- armee als Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten zunehmend entziehen. Weder eine Orientierung an den Kampfweisen der Taliban noch ein Abkupfern der amerikanischen Konzepte wird den Weg weisen. Das kann nur eine Gesamtkonzeption, die von den militärischen Interventionspotentialen im Umfeld der Schweiz und von den sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Möglichkeiten der Schweiz ausgeht und die technischen Möglichkeiten kreativ mit eidgenössischem Eigen-sinn integriert.

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Auftakt

Der Auftrag ist eigentlich klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee. Ihr scheint nach drei grossen Reformen der tiefere Sinn abhanden gekommen zu sein. […]

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