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«Meinungsfreiheit braucht ihre Grenzen»

Die US-amerikanische Reportage «60 Minutes» zeigt einem globalen Publikum, wie Andersdenkende in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

«Meinungsfreiheit braucht ihre Grenzen»
Die deutschen Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Matthäus Fink und Frank-Michael Laue im Interview mit 60 Minutes. Bild: Newsweek.

Die deutsche Politik zeigt sich derzeit nicht von ihrer besten Seite. Als US-Vizepräsident J. D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz (SiKo) der europäischen Politelite in Sachen Meinungsfreiheit die Leviten las, zeigten sich der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius und der Kanzlerkandidat Friedrich Merz zutiefst empört. Christoph Heusgen, Vorsitzender der SiKo, brach sogar in Tränen aus.

Nun widmete sich  die Reportage «60 Minutes» des amerikanischen Senders CBS der Meinungsfreiheit in Deutschland. Bereits die erste Sequenz der Reportage hatte es in sich: Das Kamerateam begleitet ein Team von Polizisten bei einer Hausdurchsuchung. Der Grund für den Durchsuchungsbefehl: Ein Bürger erdreistete sich, ein makaberes Meme im Internet zu posten, in dem ein Bild einer Starkstromanlage mit dem geschmacklosen Untertitel «Kletterpark für Flüchtlinge» abgebildet ist. Die Polizei konfisziert daraufhin seinen Laptop und sein Handy.

Sharyn Alfonsi, die Reporterin von 60 Minutes, interviewte dazu drei Staatsanwälte. In Deutschland existiere zwar die Meinungsfreiheit, diese habe allerdings ihre Grenzen. Wer Hassrede im Internet verbreite, werde strafrechtlich verfolgt. Diese Praxis stösst gerade bei amerikanischen Nutzern auf X auf grosses Unverständnis, da öffentliches Beleidigen in den USA nicht rechtlich geahndet wird.

In Deutschland gibt es über 60 staatliche Taskforces, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, Hasskriminalität zu bekämpfen. Staatsanwalt Frank-Michael Laue erzählt, wie seine Einheit über 3500 Fälle pro Jahr bearbeite. Später wird Josephine Ballon, die Chefin von «HateAid», interviewt. Ihre NGO übermittelt der deutschen Staatsanwaltschaft Hinweise auf Hassrede auf Social Media. Auch Ballon findet: «Meinungsfreiheit braucht ihre Grenzen.»

Wie willkürlich Hassrede von der deutschen Justiz ausgelegt wird, zeigen die Beispiele der beiden Kanzlerkandidaten Alice Weidel und Robert Habeck. Während es gerichtlich erlaubt ist, Weidel als «Nazischlampe» zu bezeichnen, muss man mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wenn man Robert Habeck einen «Schwachkopf» nennt. Hassrede lässt sich in Deutschland also als jene Rede definieren, die der dortigen Regierungspolitik missfällt. (Michael Straumann)

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