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Mehr Übernahmeschutz für Schweizer Unternehmen?

Die Frage, ob Schweizer Unternehmen vor ausländischen Übernahmen zusätzlich geschützt werden sollten – besonders, wenn die Investoren staatsnahe chinesische Unternehmen sind –, beschäftigt unsere Parlamentarier. Was spricht dagegen?

 

1) Das Werkzeug: das von einigen Ländern heute praktizierte und nun auch für die Schweiz geforderte «Investment-­Screening» ist ungeeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen, denn aus einem blossen Besitzverhältnis lässt sich kein unmittelbares Sicherheitsrisiko ableiten. Die administrativen Kosten solcher Kontrollen übersteigen bei weitem den Nutzen.

2) Die Erfahrung: die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investoren ist zu pflegen und sogar auszubauen, weil sie nachweislich einen wichtigen Beitrag zur Prosperität des Landes leistet. Sie war bestens in der Lage, jene Bereiche anzulocken (z.B. Forschung und Entwicklung), die am ehesten Impulse für die ganze Wirtschaft geben. Das sorgt für mehr Resilienz in der Wirtschaft: ohne Kapitalspritzen aus dem Ausland wären während der Finanzkrise namhafte Schweizer Unternehmen in Konkurs gegangen.

3) Die Regulierungsdichte: von einem «schrankenlosen Zugang» kann aktuell keine Rede sein: Im Immobilienbereich gehört die «Lex Koller» zu den international restriktivsten Bestimmungen überhaupt. Fusionen können aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgelehnt werden, bei kotierten Unternehmen sind die Übernahmeregeln der Schweizer Börse einzuhalten. Unternehmen, die Akquisitionsziele sind, dürfen Abwehrmassnahmen treffen. Der Staat kann zudem spezialgesellschaftliche Regelungen treffen, sogar wenn er keine direkte Beteiligung am Kapital besitzt.

4) Die politischen Zuständigkeiten: sicherheitspolitischen Bedrohungen ist am besten mit Sicherheitspolitik zu begegnen. Die Kontrolle von Direktinvestitionen durch eine neue Behörde gehört nicht dazu.

Die Frage, ob Schweizer Unternehmen zusätzlich gegen Übernahmen zu schützen sind, ist aus liberaler Sicht also klipp und klar zu verneinen.

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