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Markt des Zusammenlebens

Ihre Bürger sind Kunden und Dienstleister, Obrigkeiten und Untertanen gehören der Vergangenheit an: die «Freie Privatstadt» könnte das menschliche Zusammenleben revolutionieren. In Honduras wird diese vermeintliche Utopie gerade Realität.

Markt des Zusammenlebens
Freiheit mit Blick aufs Meer. Erste Versuche, privatstadtähnliche Gemeinwesen einzurichten, gibt es auf der Karibikinsel Roatan, photographiert von Titus Gebel.

Stellen Sie sich ein Gebilde vor, in dem Ihnen ein privates Unternehmen Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum bietet. Eine Art Staatsdienstleister offeriert ihnen eine Leistung, die innere und äussere Sicherheit, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung umfasst. Sie zahlen für diese Leistungen einen vertraglich fixierten Betrag pro Jahr. Der Dienstleister als Betreiber des Gemeinwesens kann diesen Vertrag mit Ihnen später nicht einseitig ändern, als «Vertragsbürger» haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass er eingehalten wird, und sogar einen Schadensersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Um alles andere kümmern Sie sich selbst. Genau: Sie können machen, was Sie wollen. Begrenzt wird Ihre Freiheit nur durch die Rechte der anderen und die überschaubaren Regeln des Zusammenlebens, was die freie Kooperation mit anderen für alle möglichen Zwecke einschliesst. Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Staatsdienstleister werden vor unabhängigen Schiedsgerichten verhandelt, wie es im internationalen Handelsrecht üblich ist. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht auf andere Weise, wandern seine Kunden ab, und er geht in die Insolvenz. Er hat also ein wirtschaftliches Risiko und daher einen Anreiz, seine Kunden gut und gemäss dem abgeschlossenen Vertrag zu behandeln.

Das System Freie Privatstadt

Dieses System heisst Freie Privatstadt. Auf den ersten Blick mag es unerhört radikal oder utopisch erscheinen. Allerdings nutzen wir den ihm zugrunde liegenden Dienstleistungsansatz bereits sehr erfolgreich in anderen Bereichen unseres heutigen Lebens. Der Übertrag auf unsere Gesellschaftsordnung stellt also lediglich den letzten Schritt einer bereits im Gange befindlichen Entwicklung dar. Das Neue ist, dass das Zusammenleben auf rein privatwirtschaftlicher Ebene stattfindet, aber das System trotzdem in der Lage ist, sämtliche von Bewohnern bisheriger Staaten nachgefragten Leistungen zu erbringen. Und zwar meist besser, aber sicher billiger und mit weit höheren Freiheitsgraden für die Kunden, also die Vertragsbürger. Wie funktioniert das?

Die Hauptelemente eines freien Marktes werden auf das Zusammenleben übertragen, nämlich der freiwillige Leistungsaustausch, das Recht, Angebote abzulehnen, und der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, Machtbegrenzungsmittel und Qualitätsfilter. Die Teilnahme an einer solchen Freien Privatstadt ist freiwillig. Das bedeutet einerseits, dass es in Konkurrenz zu allen bisherigen Modellen tritt, andererseits aber auch, dass das Konzept dauerhaft attraktiv sein muss – sonst käme nämlich niemand, oder die Bewohner wanderten wieder ab.

«Eine Freie Privatstadt ist keine Utopie, sondern eine Geschäftsidee.»

Gerade die Konstruktion als Dienstleistungsvertrag hat den Vorteil, dass sie bereits erprobt und bewährt ist. Sie entspricht dem, was wir aus den privaten Geschäften des täglichen Lebens kennen: sei es der Brötchenkauf beim Bäcker, der Abschluss einer Versicherung oder die Beauftragung eines Steuerberaters. Stets liegt ein gegenseitiger, einvernehmlich geschlossener Vertrag zugrunde. Dieser regelt, welches Produkt oder welche Dienstleistung zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis zu liefern ist. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag – wie beim Bäcker – nur durch schlüssiges Verhalten zustande kommt. Der Käufer weiss, dass sein Vertragspartner ein wirtschaftliches Interesse hat; dieser muss ihm weder «Gemeinwohl» noch «Menschheitsrettung» als Motive vorgaukeln. Bei Streitigkeiten kann sich der Käufer an unabhängige Gerichte oder Schiedsstellen wenden: Kein Verkäufer würde damit durchkommen, dass er nachträglich einseitig den Vertragsinhalt ändert («Sie zahlen ab jetzt das Doppelte, bekommen dafür aber eine zusätzliche Leistung, die sie nicht bestellt haben») oder eine Streitschlichtung ausschliesslich durch eigene Einrichtungen erlaubt.

Kunden und Dienstleister statt Obrigkeiten und Untertanen

In einer Freien Privatstadt ist jeder Souverän seiner selbst, der aufgrund freiwilliger Vereinbarung einen Vertrag mit einem mehr oder weniger gewöhnlichen Dienstleister abgeschlossen hat – den Bürgervertrag. Beide Parteien sind formal gleichberechtigt und somit rechtlich auf Augenhöhe. An die Stelle des Verhältnisses Obrigkeit–Untertan tritt das Verhältnis Kunde–Dienstleister. Anders als in herkömmlichen Staatssystemen, in denen der Bürger zur Steuerzahlung verpflichtet ist, ohne ein korrespondierendes Leistungsrecht zu haben, stehen in einer Freien Privatstadt Leistung und Gegenleistung in einer direkten Beziehung. Beide Vertragspartner haben einen Anspruch auf Vertragserfüllung. Das heisst, der Betreiber kann vom Vertragsbürger die Zahlung des festgesetzten Beitrags verlangen, aber eben keine zusätzlichen Beträge. Der Vertragsbürger wiederum kann vom Betreiber einklagen, dass dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, indem er etwa Sicherheit und ein funktionierendes Zivilrechtssystem gewährleistet. Wer der Betreibergesellschaft gerade vorsteht oder wem diese gehört, ist für das Funktionieren des Modells ohne Belang. Eine Freie Privatstadt ist mithin keine Utopie, sondern vielmehr eine Geschäftsidee, deren funktionale Elemente bereits bekannt sind und die lediglich auf einen anderen Bereich übertragen werden, nämlich den des Zusammenlebens. Im Grunde stellt der Betreiber als Dienstleister nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die Gesellschaft ergebnisoffen im Sinne einer «spontanen Ordnung» (Hayek) entwickeln kann.

In einer solchen Gesellschaft ist von vornherein bekannt, dass es nicht möglich ist, seine eigenen Wertvorstellungen anderen aufzuzwingen. Die Legitimität dieses Systems steht dabei ausser Frage – schliesslich hat jeder einzelne Bürger einen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen, der die herrschende Ordnung und die dazugehörigen Regelungen abschliessend beschreibt. Während freiwillige Initiativen und Zusammenschlüsse ohne weiteres möglich sind, gibt es kein Forum, das es ermöglicht, die Rechtsposition anderer Vertragsbürger gegen deren Willen zu eigenen Gunsten oder im Hinblick auf ein selbstdefiniertes «Gemeinwohl» abzuändern. Politische Aktivisten, Lobbyisten oder Trittbrettfahrer, die aufgrund ihrer Nähe zur Macht nach Subventionen oder leistungslosem Einkommen streben, laufen ins Leere. Verteilungskämpfe und das Aufwiegeln gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander gehören der Vergangenheit an: es gibt dabei nichts mehr zu gewinnen.

Die honduranische ZEDE

Um das Konzept einer Freien Privatstadt vom Kopf auf die Füsse zu stellen, ist innere Autonomie notwendig. Dies bedeutet nicht zwingend völkerrechtliche Souveränität, aber zumindest das Recht, die eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Da es auf der Welt keine politisch unbeanspruchte Landfläche mehr gibt, bedarf es zur Etablierung einer Freien Privatstadt einer vertraglichen Vereinbarung mit einem bestehenden Staat. In diesem Vertrag räumt der «Gastgeberstaat» der Betreibergesellschaft das Recht ein, auf einem abgegrenzten Territorium die Freie Privatstadt den vereinbarten Bedingungen gemäss zu errichten.

An dieser Stelle kommt Honduras ins Spiel. Als Octavio Sánchez, der Stabschef des damaligen honduranischen Präsidenten Porfirio Lobo, vor acht Jahren im Internet auf ein Vortragsvideo von Paul Romer, dem ehemaligen Chefökonomen der Weltbank, über «Charter Cities» stiess, war er sofort begeistert. Denn damit konnte Sánchez ein bereits lange geplantes Konzept intern besser vermarkten. Romers Konzept sieht vor, dass in Entwicklungs- und Schwellenländern Städte errichtet werden, die ein westliches Rechts- und Verwaltungssystem mit eigenen Beamten haben. Anschaulich zusammengefasst ist das in dem Satz: «Ein Hongkong nach kanadischem Recht entsteht auf Kuba.» Sánchez hatte erkannt, dass auf einem solchen Wege insbesondere Korruptions- und Ineffizienzprobleme in seinem Land behoben werden könnten, auch schien es auf diesem Wege relativ einfach zu sein, einen wirtschaftsfreundlichen Rechtsrahmen zu etablieren, ohne jahrelange politische Kämpfe austragen zu müssen. Honduras hatte bereits gute Erfahrungen mit den sogenannten «Freizonen» für die Textilindustrie gemacht, die den zollfreien Import der Rohware und den zollfreien Export der verarbeiteten Produkte ermöglichten. Diese Freizonen sind bereits seit Jahrzehnten etabliert, haben seither mehrere hunderttausend Arbeitsplätze geschaffen und werden heute von keiner Partei des Landes mehr in Frage gestellt.

Sonderzonen mit eigenem Rechts-, Gerichts- und Verwaltungssystem würden, das wusste auch Sánchez, freilich weit darüber hinausgehen. Und die Charter-City-Idee, dass man sich Recht und Beamte aus einem Industriestaat ausleiht, hatte einen gravierenden Nachteil: Kein Staat und keine Bevölkerung hat gerne eine fremde Flagge im Land, selbst wenn es sich bei dieser um eine wenig bedrohliche wie etwa die kanadische handelt. Also fand Sánchez einen «Workaround», und nach einem ersten gescheiterten Anlauf, ein entsprechendes Gesetz zur Schaffung der Sonderzonen zu etablieren, wurde 2013 die honduranische Verfassung durch den Kongress mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit geändert: sogenannte ZEDEs – Zonen für wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung – wurden damit ausdrücklich zugelassen. Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Voraussetzungen zur Einrichtung der ZEDEs im einzelnen behandelt; sie unterliegen ausdrücklich der völkerrechtlichen Souveränität von Honduras. Das betrifft insbesondere die fortgesetzte Zuständigkeit von Honduras für Aussenpolitik, Verteidigung, Einwanderung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Im Inneren sind die Zonen jedoch weitgehend autonom, wobei grundsätzliche Menschenrechte, wie sie auch in der Verfassung von Honduras verankert sind, sowie von Honduras geschlossene internationale Abkommen zu beachten sind.

Die ZEDEs selbst sind eigene Gebietskörperschaften, vergleichbar mit einer Gemeinde: Sie werden geleitet von einem sogenannten Technischen Sekretär, der gebürtiger Honduraner sein muss. Dieser wird, sofern es sich um ZEDEs in dünnbesiedeltem Gebiet handelt, vom privaten Initiator einer ZEDE vorgeschlagen. In der Folge erlässt er dann in Abstimmung mit dem Initiator das gewünschte Rechtsregime. Zur Geltung bedürfen diese noch der Genehmigung durch eine staatliche Kommission; das gilt auch für die Ernennung des Technischen Sekretärs selbst. Hat die Kommission einmal das grundsätzliche Modell einer ZEDE, das ein privater Initiator bzw. Investor vorgeschlagen hat, genehmigt, entsteht die ZEDE durch die entsprechende notarielle Erklärung des Landeigentümers und kann durch spätere Beitritte anderer Landeigentümer theoretisch unbegrenzt wachsen. Die staatliche Kommission besteht aus namhaften honduranischen Politikern, etwa besagtem Octavio Sánchez, aber auch internationalen Vertretern wie beispielsweise Prinz Michael von Liechtenstein, einem Verwandten des Fürsten von Liechtenstein. Vorsitzende der Kommission ist die Ökonomin Barbara Kolm aus Österreich.

Im übrigen können die ZEDEs ein eigenes Rechtssystem sowie eigene Gerichte mit eigenen Richtern etablieren, was vom Obersten Gerichtshof von Honduras einmalig bestätigt werden muss. Eine Art Menschenrechtsgericht muss verbindlich eingerichtet werden, ebenso ist die Erhebung mindestens einer Steuer vorgeschrieben. Der Staat Honduras erhält 12 Prozent aller Steuereinnahmen. Gesetzliche Vorgaben bestehen weiter im Hinblick auf in der Verfassung verankerte wesentliche Menschenrechtsprinzipien, eine Mindestquote für die Beschäftigung von Honduranern sowie ein grundsätzlich umweltverträgliches Vorgehen. Alles ­andere – und das sind praktisch alle Lebensbereiche – obliegt der Gestaltung der ZEDE, was eine sehr weitgehende Autonomie bedeutet, die weit über die üblichen Sonderwirtschaftszonen hinausgeht und eher einer Sonderverwaltungszone wie Hongkong entspricht, die eigene Verwaltung, Gesetzgebung und sogar Währung hat. Die staatliche Kommission hat unterdessen auch genehmigt, dass der Technische Sekretär seine Verwaltungsaufgaben – also alles, abgesehen von Polizei und Justiz – an Privatunternehmen delegieren kann.

Insgesamt kann man das aktuelle Modell als Public-Private-Partnership bezeichnen. Die ZEDE selbst, der Technische Sekretär, Polizei und Justiz sowie die Kommission sind öffentlich-rechtlich, alles andere ist privat, auch und insbesondere die Unternehmung, die die Zone initiiert und selbst (oder über Subunternehmer) entwickelt und verwaltet. Bemerkenswert ist, dass das ZEDE-Gesetz in Honduras vorsieht, dass die Verwaltung der Zone mit den Bewohnern Verträge abschliesst, sogenannte Koexistenzabkommen, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten niedergelegt sind. Dies entspricht dem Kerngedanken Freier Privatstädte. Trotz der bestehenden öffentlich-rechtlichen Elemente sind honduranische ZEDEs bisher weltweit das Regelungsregime, das dem Ideal Freier Privatstädte am nächsten kommt.

Weiterentwicklung auf Kundenbedürfnisse hin

Oben wurde es bereits angedeutet: die Bewohner einer ZEDE werden nur kommen, wenn ihnen die Bedingungen, die im jeweiligen Vertrag niedergelegt sind, zusagen. Da sie jederzeit wieder gehen können, handelt es sich nicht nur um freie, sondern auch um freiwillige Gesellschaften. Wie immer, wenn neue Rechtskon­strukte entstehen, sind noch einige Fragen offen: etwa, ob Bewohner vor dem Obersten Gerichtshof von Honduras klagen können (etwa aufgrund behaupteter Menschenrechtsverletzung) oder ob diese Klage vor dem ZEDE-Menschenrechtsgericht erfolgen muss. Auch wird der Umfang der weiter geltenden Bestandteile der Verfassung unterschiedlich ausgelegt. Und was ist mit dem honduranischen ZEDE-Gesetz, dem grössten Klumpenrisiko des ganzen Konstrukts? Es sieht immerhin vor, dass auch nach einer eventuellen Aufhebung des Gesetzes durch den Kongress, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf, das Gesetz noch zehn Jahre gilt – es sei denn, es wurden Abkommen geschlossen, die eine längere Weitergeltung vorsehen. Und diese gelten dann für alle ZEDEs. Das ist tatsächlich jüngst bereits passiert, denn Kuwait hat mit Honduras ein entsprechendes Abkommen getroffen – und sich die Geltung des ZEDE-Gesetzes für 50 Jahre festschreiben lassen. Es gibt nicht zuletzt deshalb nun einige Gruppen, die in verschiedenen Teilen von Honduras die Einrichtung von ZEDEs beabsichtigen. Innerhalb des Landes zeichnet sich damit ein echter Wettbewerb um das beste Regierungssystem ab.
Das einzige bisher genehmigte Projekt entsteht nun auf der Karibikinsel Roatan: Die Insel war bis 1859 britisch und hat noch heute viele Bewohner, die Englisch als erste Sprache sprechen. Das ZEDE-Konsortium hat hier eine grössere Fläche bisher unbewohnten Landes von Privateigentümern erworben, die entsprechenden notariellen Erklärungen abgegeben und die Genehmigung der staatlichen Kommission zur Errichtung erhalten. Die Projektplanung ist in vollem Gange – bei erfolgreichem Verlauf wird das Beispiel auch ausserhalb von Honduras Schule machen. Ein neuer Markt entsteht: der Markt des Zusammenlebens.

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Freiheit mit Blick aufs Meer. Erste Versuche, privatstadtähnliche Gemeinwesen einzurichten, gibt es auf der Karibikinsel Roatan, photographiert von Titus Gebel.
Markt des Zusammenlebens

Ihre Bürger sind Kunden und Dienstleister, Obrigkeiten und Untertanen gehören der Vergangenheit an: die «Freie Privatstadt» könnte das menschliche Zusammenleben revolutionieren. In Honduras wird diese vermeintliche Utopie gerade Realität.

Bis zu 10.000 Flüchtlinge leben im syrischen Flüchtlingscamp Nizip in der Nähe der türkischen Stadt Gaziantep. Bild: Andrew Parsons / Polaris / laif.
Arrival Cities:
Konkurrenz für die Entwicklungshilfe!

Entwicklungshilfe ist oft wirkungslos, und die Ärmsten haben wenig davon: materielle Not bleibt die globale Fluchtursache Nummer eins. Dabei könnte man mit speziell zugeschnittenen Einwanderungsstädten aus dieser Lose-lose- eine Win-win-Situation machen.

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