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Macht ohne Grenzen
Bild: Flickr.

Macht ohne Grenzen

Notrecht muss überprüft werden und zeitlich begrenzt sein.

 

Die Schweiz ist eine Vorzeigedemokratie. Zumindest dann, wenn der Bundesrat die geltende Ordnung nicht mit Notrecht ausser Kraft setzt. Das passiert jedoch immer häufiger: während der Pandemie gemäss seinen eigenen Angaben gleich 19mal, dann für den Axpo-Rettungsschirm und jüngst bei der Zwangsübernahme der Credit Suisse durch die UBS. Die Schweiz ist deswegen – entgegen einigen Schlagzeilen – noch keine «Bananenrepublik». Doch der häufige Griff zum Notrecht ist mehr als problematisch, weil das Volk als Souverän ausgehebelt wird. Denn – in den Worten von Friedrich A. von Hayek – «derjenige, der die Befugnis hat, einen Notstand auszurufen, ist der wahre Souverän». Der Bundesrat setzt mit dem Notrecht die Rechtssicherheit und langfristig die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität der Schweiz aufs Spiel.

Zwei Gründe dürften für sein Verhalten ausschlaggebend gewesen sein: mangelndes Risikomanagement und falsche Machtanreize. Und damit einhergehend eine Geringschätzung der Verfassung. Wer Risiken nicht umsichtig steuert, schlittert von einer Notlage in die nächste. Und diesen Eindruck hinterlässt unsere Landesregierung zunehmend. Im Fall Credit Suisse zeigte es sich, dass man nicht auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet war. Die Too-Big-to-Fail-Gesetzgebung wurde kurzerhand über Bord geworfen, weil sie die realistischen Fälle einer temporären Staatsbeteiligung oder einer Übernahme durch eine andere Bank nicht berücksichtigt hatte.

Wie problematisch Notrecht ist, zeigt sich dort, wo derjenige, der Notrecht ausrufen kann, seine eigene Machtfülle vergrössert – es sind gefährliche und falsche Anreize. Zwar kann der Bundesrat gemäss Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung «Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen». Das muss ergänzt werden mit einer rigorosen Überprüfung im Nachhinein, ob Notrecht notwendig gewesen war, sowie mit einer wirksamen zeitlichen Begrenzung dieses Machtinstruments.

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