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Leroy Bächtold, zvg.

Lasst den Bürger entscheiden!

Aktuell ist die subventionierte Kultur von Verwaltungsentscheidungen abhängig. Die Gestaltungskraft könnte aber auch den Bürgern übertragen werden – mit Gutscheinen.

 

Die Kulturförderung ist momentan wieder in aller Munde. Das Vorhaben des Zürcher Stadtrats und der Leitung des Schauspielhauses, den Pfauensaal für 115 Millionen Franken zu entkernen und neu zu bauen, wurde kürzlich vom Gemeinderat versenkt. Stattdessen gibt es nun eine sanfte Sanierung, welche aber ebenfalls knapp 100 Millionen Franken kosten soll. Zur gleichen Zeit berichtet «Inside Paradeplatz» über einen laschen Umgang des Theaters mit Subventionsgeldern und über eine Mitarbeiterflucht. So wurden trotz 14 angestellten Schneidern Kostüme der Superluxusmarke Balenciaga eingekauft. 2020 sollen mehrere Dutzend Mitarbeiter das Schauspielhaus fluchtartig verlassen haben.

Das Schauspielhaus wird jährlich mit knapp 40 Millionen Franken durch die Stadt Zürich finanziert. Im Vergleich dazu stehen die Vorstellungseinnahmen von 5 Millionen Franken in einem Jahr ohne Pandemie. Der Stadtrat will sich dennoch nicht zu den Vorwürfen äussern. Eine der grössten Problematiken der momentanen Kulturförderungspolitik wird damit sichtbar: Der sorgsame Umgang mit Finanzmitteln wird nicht durch marktwirtschaftliche Prinzipien motiviert. Die Subventionen fliessen – egal, wie die Qualität der erbrachten Leistung aussieht.

Noch gravierender ist aber der fehlende Einfluss der Steuerzahler. Wie könnten die Präferenzen der Bevölkerung stärker in die Kulturförderung einfliessen? Man kann ja schlecht den Stimmbürger über die Verteilung der einzelnen Budgetposten abstimmen lassen. Auch scheint eine direkte Knüpfung der Subventionen an die Besucherzahlen ungünstig, würden so doch kostenintensive Veranstaltungen deutlich benachteiligt und ausserstädtische Besucher mitsubventioniert.

Ein Mittelweg wäre die Vergabe von Kulturgutscheinen, welche in einem beliebigen Kulturbetrieb eingelöst werden dürften. Schaut man sich die Kulturförderung der Stadt und des Kantons Zürich an, so werden pro Einwohner der Stadt Zürich 657 Franken Kulturförderung bezahlt – Subventionen des Bundes nicht eingerechnet. Diese Summe könnte man also neu in Gutscheine umleiten: Jeder Einwohner könnte dann, jedes Jahr von Neuem, 657 Franken frei in Kulturinstitutionen einlösen. Würde man die Gutscheine nur an die Steuerzahler verteilen und nicht an alle Bewohner der Stadt inklusive Kinder, dann wäre die Summe nochmals höher.

Dies würde dazu führen, dass sich kulturelle Einrichtungen wieder vermehrt an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten müssten. Darauf weist auch der Regierungsrat in einer aktuellen Antwort auf eine Motion1 hin. Leider führt er dies als negativen Punkt an. Aus seiner Sicht ist den subventionierten Betrieben die Planungsunsicherheit nicht zuzumuten, wie viele Besucher empfangen werden können. Der Regierungsrat führt ebenfalls aus, dass ein Besuch mit Kulturgutscheinen unerschwinglich würde. In der Saison 2018/19 wurde ein Eintritt ins Schauspielhaus mit 279 Franken subventioniert. Mit den Kulturgutscheinen könnte man also problemlos die zusätzlichen Kosten decken, die beim Ticketkauf für eine Aufführung im nicht subventionierten Schauspielhaus anfallen, und hätte noch hundert Franken zur freien Verfügung. Die Argumentation des Regierungsrats scheint daher stark ideologisch geprägt zu sein.

Auf Seite der Konsumenten profitiert vom heutigen System am stärksten, wer die meistgeförderten Kulturveranstaltungen besucht, was trotz Subventionen kostspielig ist. Durch die Vergabe von Gutscheinen würden auch einkommensschwache Bevölkerungsschichten motiviert, Kulturveranstaltungen zu besuchen.

Einen Grossteil der Kulturförderungsverwaltung könnte man sich mit einem Gutscheinsystem wohl sparen. 2022 wurden in der Stadt Zürich 18 Millionen von den 170 Millionen Franken Kulturförderung gemäss städtischer Gliederung für die Verwaltung eingeplant.

Einen ersten Schritt, um der verwaltungsgesteuerten Subventionswirtschaft Einhalt zu gebieten, kann man am 15. Mai in der Abstimmung zum neuen Filmgesetz machen.

  1. Antwort KR-Nr. 366/2021 des Zürcher Regierungsrats auf die Motion «Für eine gerechte Kulturverteilung» von Paul von Euw, Romaine Rogenmoser und Domenik Ledergerber.

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