Land der Verhinderer
Ancillo Canepa. Bild: Imago Images.

Land der Verhinderer

Die ausgeprägte Mitbestimmungskultur in der Schweiz geht so weit, dass einzelne Bürger mit willkürlichen Einsprachen bereits legitimierte Projekte blockieren können. Es ist an der Zeit, die Verfahren zu beschleunigen.

Im demokratischsten Land der Welt bewegt sich grundsätzlich jeder, der sich öffentlich kritisch zu den Themen «Demokratie» oder «Bürgerrechte» äussert, auf sehr dünnem Eis. Denn Mitbestimmungsrechte sind sakrosankt, auch wenn die Schweiz im 21. Jahrhundert in vielerlei Hinsicht nicht mehr vergleichbar ist mit jener der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Fundament dieser Staatsform gelegt wurde. Mit dem Bevölkerungswachstum und dem technischen Fortschritt ist auch die Komplexität angewachsen. Der Investitions- und Innovationsprozess ist dabei nicht ganz mitgekommen, er ist schwerfällig und hürdenreich geworden. Der FC Zürich hat dies beim Projekt eines neuen Fussballstadions erfahren müssen.

Sisyphusabstimmung zum Stadionprojekt

Im November 2018 stimmte das Zürcher Stimmvolk bereits zum dritten Mal über den Bau eines echten Fussballstadions für den FC Zürich und den Grasshopper Club ab. Obwohl das Stadion privat finanziert wird, musste das Volk den Bau absegnen. Der Grund: Es ist die Stadt, die das Grundstück zur Verfügung stellt. Wobei angemerkt sei, dass die Stadt im Jahr 2010 ihren Landanteil von der Credit Suisse nur unter der Bedingung erwerben durfte, dass dort auch tatsächlich ein Fussballstadion gebaut wird. Rund 54 Prozent der Stimmbürger hiessen den Stadionneubau gut.

Trotz klarem Rats- und Volksmehr ergriff eine Handvoll Gegner das Referendum gegen den Gestaltungsplan. Sie behaupteten wider alle verfügbaren Fakten, dass das Projekt zu wenig ökologisch sei. So kam es zu einer weiteren Abstimmung, deren Termin aufgrund von Corona mehrmals verschoben wurde. Am 27. September 2020 fand dann endlich die finale Abstimmung statt, fürs Zürcher Stimmvolk bereits die vierte. Diesmal waren es rund 60 Prozent, die dem Stadionprojekt zustimmten.

Nach diesem weiteren glasklaren Verdikt des Stimmvolkes reichten zwei einzelne Stadiongegner Stimmrechtsbeschwerden ein. Eine der Begründungen: In der Abstimmungszeitung sei nicht erwähnt worden, dass im Rahmen der Gesamtüberbauung auch ein Schulhaus integriert werden solle. Fakt ist, dass die Idee der Integration von Schulräumen erst später, also nach der Abstimmung, entstanden ist. Das Bezirksgericht wie auch das Verwaltungsgericht wiesen die Beschwerden klar und deutlich zurück.

Doch damit immer noch nicht genug. Die Stadiongegner akzeptierten den Entscheid des Verwaltungsgerichtes nicht und gelangten ans Bundesgericht. Der Bezirksrat, der den Entscheid getroffen hat, habe nur aus vier statt wie formell vorgesehen aus fünf Mitgliedern bestanden. Also ging das Geschäft wieder zurück an den Bezirksrat, wo es noch einmal behandelt werden musste. Heraus kam das gleiche Ergebnis, nämlich die einstimmige Ablehnung der Beschwerden.

Doch selbst ein vom Volk demokratisch gefällter und vom Verwaltungsgericht zweimal bestätigter Entscheid reichte den Stadiongegnern nicht aus, um die Durchführung des Projekts endlich zu akzeptieren. Sie zogen das Urteil des Verwaltungsgerichtes doch tatsächlich nochmals ans Bundesgericht weiter. Das Bundesgericht seinerseits brauchte dann wieder rund eineinhalb Jahre, um diese banalen und aussichtslosen Einsprachen zu behandeln. Natürlich wurden die Beschwerden im Juli 2022 dann auch vom Bundesgericht abgewiesen. Von der Abstimmung im November 2018 bis zum Zeitpunkt, ab dem der eigentliche Planungs- und Realisationsprozess überhaupt hätte beginnen können, dauerte es somit sage und schreibe dreieinhalb Jahre.

Schaden im zweistelligen Millionenbereich

Wer nun aber glaubt, das Projekt könne nun endlich zügig realisiert werden, täuscht sich. Die eigentlichen Hürden aufgrund der Rechtsnormen ergeben sich erst jetzt: Gegen den Gestaltungsplan wie auch gegen die Baubewilligung können wieder Einsprachen erhoben werden, die wiederum durch drei gerichtliche Instanzen gezogen werden können. Das bedeutet, dass der Baubeginn um weitere 4 bis 5 Jahre verzögert werden kann. Realistischerweise wird das Stadion erst im Jahre 2029 bezugsbereit sein. Das wären 11 Jahre von der Abstimmung im November 2018 bis zum Stadionbezug. Seit der ersten Stadionabstimmung im September 2003 wären dann sogar unfassbare 26 Jahre vergangen.

Von den Auswirkungen dieser unsäglichen Entwicklung ist der FC Zürich direkt betroffen. Die Herrenmannschaft – als amtierender Schweizer Meister…