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Kritische Fragen zum
«Bologna-Modell»


Das Editorial und verschiedene Autoren des «Dossiers» äussern zwar Zweifel an den «im stillen Kämmerchen» beschlossenen Neuerungen. Über Sinn und Ziel dieser ohne Mitwirkung der Betroffenen und Beteiligten beschlossenen Umkrempelung besteht auch nach der Lektüre des Dossiers wenig Klarheit, trotz vieler guter Gedanken, die es enthält.

Dass zahlreiche Hochschulen aus allen Nähten platzen, ist bekannt; dennoch wird die Auffassung vertreten, dass die Quote der Studierenden immer noch zu gering sei. Angesichts dieser Tatsachen ist der Wunsch verständlich, die traditionellen Methoden aufzugeben und neue Wege zu suchen. Dem Zeitgeist entsprechend, sucht man sie im organisatorischen Bereich. Ausgerechnet in der alten Universitätsstadt Bologna ist das europäische System zugunsten des vermeintlich besseren amerikanischen aufgegeben worden. Die bisherigen Lizentiate und Doktorate sollen nun durch den «Bachelor» und den «Master» ersetzt werden, wobei der Stellenwert des Doktorats unklar bleibt.

Diese Änderungen werfen folgende Fragen auf: Wer hat eigentlich in Bologna diese Änderungen beschlossen? Waren die Unterzeichner überhaupt befugt, sich zu Änderungen zu verpflichten, die in unserem Lande in den Universitätsgesetzen der Hochschulkantone geregelt sind?

Die Schulsysteme der meisten Länder sind heute dreistufig aufgebaut, wobei der Übertritt an die Hochschule zwischen der zweiten und dritten Stufe stattfindet. Ist geprüft worden, ob die Basis der dritten Stufe gesamteuropäisch überhaupt vergleichbar ist?

Die inzwischen eingeführte Assessment-Stufe ist das Eingeständnis, dass man die Zugelassenen zunächst einmal auf ein einheitliches und zureichendes Niveau bringen muss.

Der Auffassung, es sei erstrebenswert, eine möglichst hohe Quote junger Menschen in die Hochschulen zu schleusen, sofern sie die nötige Eignung mitbringen, ist zunächst nicht zu widersprechen. Die Abklärung der Eignung gehört aber auf die Sekundarstufe und sollte nicht durch ein vielfältiges Angebot «vereinfachter Wege» zur Hochschulreife «umgangen» werden können.

Zweifel hege ich auch gegenüber der Bewertung der neuen akademischen Grade. Wieviel Fachwissen deckt – verglichen mit dem bisherigen Lizentiat – ein Bachelor-Grad in Jurisprudenz, in Germanistik, in Theologie usw. ab? Wenn ein Bachelor-Grad tatsächlich einem Lizentiat gleichkommt: Welchen Sinn könnte es dann noch haben, einen Master-Grad zu erwerben, es sei denn, man strebe eine akademische Laufbahn an, für die ohnehin ein Doktorat Voraussetzung ist? Offen bleibt auch die Frage nach der Abgrenzung zwischen Universität und Fachhochschule. Wenn man die Zulassungszeugnisse für beide Typen als «Matura» bezeichnet, präjudiziert man auch die Bezeichnung aller Schulen auf der dritten Stufe als «Hochschulen» und die Verleihung gleichlautender Titel. Das Ideal eines «trivalenten Hochschulsystems» wird wohl Theorie bleiben. Letztlich wird der freie Wettbewerb, der nach der Qualität des gebotenen Unterrichts und der erzielten Resultate urteilt, darüber entscheiden, welche Hochschulen vom Markt (nicht rechtlich!) anerkannt werden.

Eine vertiefte und vorurteilsfreie Diskussion des Problemkreises «Hochschulreform» ist erwünscht und vordringlich. Vielleicht lassen sich sogar einige fragwürdige Entwicklungen noch bremsen.

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