Kopfzerbrechen übers Sterbenwollen
Kürzlich habe ich einem lieben Freund den Kopf eingeschlagen. Er mir auch. Wir diskutierten über Sterbehilfe. So kamen wir auf meine zwei Grossmütter zu sprechen. Meine erste Grossmutter verlor mit 87 Jahren bei einem Schlaganfall Sprache und Bewusstsein. Man amputierte ihr ein Bein. Sie lebte nur noch dank lebenserhaltender Maschinen. Am Ende sollte sie eine […]
Kürzlich habe ich einem lieben Freund den Kopf eingeschlagen. Er mir auch. Wir diskutierten über Sterbehilfe. So kamen wir auf meine zwei Grossmütter zu sprechen.
Meine erste Grossmutter verlor mit 87 Jahren bei einem Schlaganfall Sprache und Bewusstsein. Man amputierte ihr ein Bein. Sie lebte nur noch dank lebenserhaltender Maschinen. Am Ende sollte sie eine Magensonde bekommen. Mein Grossvater wollte das. Die Ärzte nicht. Sie wogen das zu erhaltende Leben ab gegen die dadurch gebundenen medizinischen Ressourcen. Sie zogen den Stecker.
Meine zweite Grossmutter hungerte sich im Altersheim zu Tode. Sie war so lange zu Hause geblieben wie möglich. Nach ihrem Umzug ins Heim haderte sie mit dem Angewiesensein auf fremde Hilfe. Sie zog Bilanz und kam zum Schluss, mit 94 Jahren das Recht zu haben, selbstbestimmt zu sterben – die Pfleger respektierten das. Sterbehilfe erwog sie, sah aber davon ab. Sie war stark bis zuletzt – stark genug im Geist, um stärker zu sein als ihr Körper.
Zwei Grossmütter, zwei Einzelfälle, eine Diskussion: Wem gehört das Lebensende? Auf der einen Seite das Lebensende als letzter Willensakt. Auf der anderen das Lebensende als willenloses Verdämmern in den Anspruchshaltungen Dritter, als menschliches Anhängsel von Maschinen. Das Individuum als Objekt der Spekulation: «Was hätte sie gewollt?» Am Ende wird im Rahmen standesethischer Erwägungen ärztlich über einen verfügt.
Das Recht auf Leben ist das Recht aufs Lebensende – die ultimative Verfügungsgewalt des Individuums. Die menschliche Würde definiert sich über diese von nichts und niemandem einzuschränkende Verfügungsgewalt. Für diese Haltung lasse ich mir gern den Kopf einschlagen. Ich glaube nicht, dass man Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu Altersheimen und Spitälern verbieten sollte. Eine 94-Jährige zwangsernähren? Nein. Man muss auf den Missbrauch der Sterbehilfe juristisch genauso vorbereitet sein wie auf die Übergriffe der Sterbehilfegegner.