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Kerngesund sterben, bitte!

Auch in der Schweiz spielen sich die Bundesbehörden mittlerweile als das gesundheitliche Gewissen der Nation auf. Mit «präventiver Gesundheitsförderung» wollen sie Zivilisationskrankheiten den Garaus machen.

 

Am 15. Dezember 1980 kochten die Gemüter sogar im gehobenen britischen Oberhaus ungewohnt hoch: Nachdem einige Länder auf dem europäischen Festland eine Sitzgurtentragpflicht im Auto eingeführt hatten, wollte man nun auch auf der Insel nachziehen. Zahlreiche britische Konservative zeigten sich empört: Ein Gurtenobligatorium sei ein einschneidender Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger, sinnbildlich für die immer weitreichenderen Konsequenzen des «Nanny State». Und ohnehin: Weshalb eigentlich will man im Strassenverkehr Leben retten? Der konservative Baron Balfour of Inchrye hinterfragte mit ironischem Unterton die Prioritätensetzung der Regierung: «Wenn ich mich nicht irre, sterben jährlich 60 000 Menschen an Lungenkrebs. Ich kann mich nicht erinnern, dass die medizinische Gemeinschaft eine Interessengruppe gegründet hat, die sich auch in dieser Angelegenheit für staatlichen Zwang einsetzt.»

Heute sieht die gesundheitspolitische Realität anders aus: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat sich die präventive Gesundheitsförderung gross auf die Fahne geschrieben, weil beispielsweise (eigenen Angaben gemäss) jährlich 7,2 Millionen Menschen an den Folgen von Tabak und knapp 4,1 Millionen an übermässigem Salzkonsum sterben. Weltweit bilden sich Allianzen für Steuern und Verbote, etwa gegen den ungesunden und kostentreibenden «sitzenden Lebensstil». In der Schweiz fliessen jährlich Ausgaben von knapp 1,5 Milliarden Franken in die koordinierte Präventionsarbeit. Mehr als die Hälfte der nichtübertragbaren Erkrankungen lasse sich mit einem «gesunden Lebensstil» verzögern oder gar vermeiden, argumentieren die verantwortlichen Behörden. In einem gewöhnlichen Jahr ohne Covid-19 werden rund 80 Prozent aller direkten Gesundheitskosten in der Schweiz durch nichtübertragbare Krankheiten verursacht. Eine Zahl, die sich gemäss Erwartungen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch in der nächsten statistischen Erhebung im Jahr 2023 bestätigen wird.

Die verfassungsrechtliche Grundlage der Präventionsmassnahmen lässt viel Spielraum für Interpretation: Der Bund darf gemäss einem halben Satz aus Artikel 118 2b Vorschriften zur «Bekämpfung… bösartiger Krankheiten» erlassen. Die Krankenversicherungen fördern nach Artikel 19 im Bundesgesetz für Krankenversicherung «die Verhütung von Krankheiten». Diese schwache und unübersichtliche Verankerung der Präventionsprogramme ist dem Bundesrat schon lange ein Dorn im Auge: 2008 lancierte er die Diskussion um ein Präventionsgesetz, das die nationalen Gesundheitsförderungsmassnahmen besser koordinieren und gesetzlich abstützen wollte. Der Gesetzesentwurf scheiterte im September 2012, weil der Ständerat die Ausgabenbremse nicht lockern wollte. Viele bürgerliche Vertreter befürchteten einen behördlichen Aktivismus im Bereich der Gesundheitsfürsorge; der Schwyzer Ständerat Alex Kuprecht kritisierte etwa den «lehrerhaften» Einfluss des Staates. Bis heute bleibt die gesetzliche Verankerung der staatlichen Gesundheitsförderung vom Tisch. Weitergeführt werden die Präventionspakete dennoch: Am 6. April 2016 hiess der Bundesrat gemeinsam mit dem Dialog Nationale Gesundheitspolitik, einer Plattform von Bund und Kantonen, die NCD-Strategie1 für die Zeitfrist von 2017 bis 2024 gut.

Kerngesund ist die Schweiz natürlich nicht: Landesweit leiden 2,2 Millionen Menschen an nicht übertragbaren Krankheiten wie Diabetes, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Doch wie weit darf ein liberaler Staat mündige Bürger zu einem «gesunden» Leben erziehen? Für viele hinterlassen die heute aktiven Präventionsprogramme kaum mehr als einen schalen Beigeschmack. «Essen Sie am Tisch» oder «Schränken Sie Ihren Konsum von gesüssten und alkoholischen Getränken ein» sind bis jetzt nur unverbindliche Handlungsvorschläge vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Doch folgen bald Steuern und Verbote, Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten? Die unscharfe Rechtsgrundlage der Gesundheitsprävention setzt dem Walten der Gesundheitsbehörden kaum Grenzen. Offenbar hat bereits Baron Balfour of Inchrye den Regulierungsfuror von Regierungen unterschätzt.

  1. non-communicable disease

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