Kann Spuren von Milch enthalten
Teil 1: Lebensmittelvorschriften. Erfahrungen von Produzenten.
Kay Keusen kam 2015 als Quereinsteiger zur Schokolade. Seine Firma Taucherli produziert hochwertige Kakaoprodukte, als eines der wenigen Unternehmen im Land direkt von der Bohne her. Und hier beginnen bereits die staatlichen Deklarationsvorgaben. Ein Produkt darf nicht den Vermerk «made in Switzerland» führen, wenn dafür ein Zucker verwendet wurde, der kein heimischer ist – und das ist einzig Rübenzucker. Das hat in zweifacher Hinsicht Auswirkungen auf die Taucherli-Produktion.
Erstens, weil die «Fine Flavour»-Linie der Firma den Anspruch hat, die Qualität der Bohne hervorzuheben, was nicht bei jeder Zuckerart gewährleistet wäre. Zweitens, weil das Taucherli-Sortiment im gehobeneren Segment von Kaufhäusern wie Globus oder Jelmoli oder in Feinkostläden erhältlich ist, wo es eine Rolle spielt, ob die Schokolade eine heimische ist, zumal hierzulande immer mehr ausländische Schokolade auf den Markt drängt.
Keusen setzt auf Innovation. «Der vegane Markt ist das am schnellsten wachsende Segment», berichtet er, «wir haben deshalb eine vegane Schokolade entwickelt, bei der nicht einmal Chocolatiers merken, dass sie vegan ist.» Bei einer der «Fine Flavour»-Schokoladen hat das kantonale Laboramt einmal ein Tausendstelgramm Milch in einer milchfreien Schokolade festgestellt, einen äusserst kleinen Anteil. Dennoch musste der Vermerk «Kann Spuren von Milch enthalten» angebracht werden.
Hinzu kommt, dass das, was auf der Verpackung vorne angegeben wird, auf der Rückseite in Prozentzahlen ausgeschrieben werden muss: «Alles, was man hinten auf die Verpackung schreiben muss, ist Bürokratie. Besonders vom grafischen Aspekt her ist das nicht immer schön.» Dennoch betont Keusen, dass alle, die im Ernährungsbereich tätig seien, Vorgaben zu akzeptieren hätten. Grössere Probleme würden ohnehin andere bürokratische Entscheidungen bereiten. An einer früheren Produktionsstätte von Taucherli monierte das Lebensmittelamt etwa, dass das erforderliche Waschbecken zu weit vom Arbeitsplatz entfernt sei – der Abstand belief sich auf einen Meter. Statt die Kosten von 20’000 Franken für das Näherrücken des Waschbeckens auszugeben, entschied sich Keusen für einen Umzug. (vsv)