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«Ja, meine Herren! Unser Alpenland soll der Hochaltar der Freiheit in Europa sein.»
Alfred Escher, undatiert. Lithografie von Johann Conrad Werdmüller (1819–1892) nach einem Aquarell von Clementine Stockar-Escher (1816–1886). Privatbesitz. Bild: Stiftung Alfred Escher.

«Ja, meine Herren! Unser Alpenland soll der Hochaltar der Freiheit in Europa sein.»

Im September 1848 ereignet sich im monarchistischen Europa Einzigartiges: Inmitten des alten Kontinentes schliesst sich ein loses Bündel von Kantonen zusammen und gibt sich eine bundesstaatliche Verfassung auf demokratischer Basis. Demokratie ist zu diesem Zeitpunkt alles andere als eine Selbstverständlichkeit: Im Deutschen Bund wird die Märzrevolution niedergeschlagen. In Frankreich gelingt die bürgerliche Februarrevolution zwar, viele Beobachter sehen die junge Republik jedoch als fragil. Die Bedenken sollten sich bewahrheiten: 1851 ruft der gewählte Staatspräsident Louis Napoléon Bonaparte das zweite Kaiserreich aus.

Besorgt über die unruhige Lage im unmittelbaren Ausland wendet sich Nationalratspräsident Alfred Escher am 5. April 1850 an das Parlament: Seine Rede, die wir hier in gekürzter Form abdrucken, ist im zeitlichen Kontext des monarchistischen Aufbäumens der Vertreter der «Reaktion» gegen die bürgerlichen Revolutionen in Deutschland und Frankreich zu verstehen. In voller Länge nachzulesen ist sie im neu erschienenen Buch «Alfred Eschers Thronreden» (NZZ Libro, 2021), das von Historiker Joseph Jung zusammengestellt wurde.


Die Beziehungen der Schweiz zum Ausland anlangend, gewann es vor einiger Zeit den Anschein, als wollte vonseiten besonders zweier Grossmächte eine feindselige Stellung der Schweiz gegenüber eingenommen werden. Es ist zwar nicht zu leugnen, dass von bedrohlichen Zumutungen des Auslands, die in Aussicht stehen oder bereits erfolgt seien, nirgends mehr die Rede war als in der schweizerischen Presse, die, wenn auch mit anerkennungswerten Ausnahmen, doch im Ganzen genommen in dieser Beziehung eine wenig erquickliche Geschäftigkeit an den Tag gelegt hat. Dessen ungeachtet kann aber nicht daran gezweifelt werden, dass die ­Reaktion in Europa etwas der Schweiz gegenüber im Schilde führte, ja dass, was sie für einmal aufzuschieben für gut gefunden haben mag, deswegen noch nicht als ohne weiteres aufgehoben betrachtet werden darf.

Es ist nun einmal der Reaktion das Land vor allen ein Ärgernis, das nicht etwa durch eine wühlerische Propaganda, sondern einzig durch die ruhige Macht des Beispiels mit den Anstoss zur letzten denkwürdigen Erhebung der Völker Europas gegeben und das hinwieder aus dem Sturm, der infolge dieser Erhebung unseren Weltteil erschütterte, die gewichtigsten und dauerhaftesten Errungenschaften gerettet hat: Die Schweiz als gekräftigter demokratischer Freistaat ist der Dorn im Auge der europäischen Reaktion. Der Vorwurf, welchen sie der Schweiz macht, ist also eigentlich der, dass die Schweiz eben ist, was sie zum Teile schon von alters her war und nun nach ihrer neu errungenen Verfassung in noch erhöhtem Masse sein soll. Aber so offen wird dann freilich nicht gesprochen, wenn es darum zu tun ist, der Schweiz zu Leibe zu gehen. Gründe brauchen ja nicht angeführt zu werden, wo Vorwände denselben Dienst leisten. Die eigentliche Anklage gegen die Schweiz bleibt dann also im Hintergrund der Gedanken, und auf dem Papier werden Beschwerden irgendwelcher Art erhoben, die ja, wenn man sie finden will, auch immer gefunden werden können.

Besondere Verhältnisse im Vaterland

Wie soll sich nun aber bei solcher Stimmung der europäischen Reaktion gegen die Schweiz unser Vaterland dem Ausland gegenüber verhalten? Ich habe im letzten Sommer, als wir am Schluss der ersten Sitzungsabteilung voneinander Abschied nahmen, von dieser Stelle aus Ihnen zugerufen, der Wille des schweizerischen Volkes gehe dahin, «dass die Schweiz sich nicht ohne dringende Not in auswärtige Händel einmischen, dass sie aber, wenn ihr vom Ausland in irgendwelcher Weise zu nahe getreten werden wollte, dies mit aller Entschiedenheit und unter Anwendung aller der Schweiz zu Gebote stehenden Kräfte zurückweisen solle». Was ich damals gesagt, kann ich jetzt nur wiederholen. Der Wille unseres Volkes ist derselbe geblieben. Er beruht auf einer richtigen Würdigung der besonderen Verhältnisse unseres Vaterlandes.

Es darf nicht aus dem Auge gelassen werden, dass die Schweiz ein kleines Land ist. Dieser Umstand kann nicht in Berücksichtigung fallen, wenn es sich um die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Schweiz handelt. Kein Land ist zu klein, um seine Selbständigkeit zu verteidigen. Dagegen dürfen wir unsere Quadratmeilen und unsere Bevölkerung wohl zählen, wenn es um eine Einwirkung der Schweiz auf den Gang der politischen Verhältnisse in anderen Ländern zu tun ist. Und hier komme ich auf die Völkersolidarität zu sprechen, über deren Aufnahme in das politische Glaubensbekenntnis der Schweiz fortwährend so viel Streit waltet. Ich habe es nie begreifen und noch weniger billigen können, wenn von freisinniger Seite über die Völkersolidarität gespottet wurde. Wenn es gewiss scheint, dass in Europa eine wohl über alle Länder verzweigte Partei besteht, welche dazu verschworen ist, die Demokratie niederzuhalten und demnach die Völker zu unterdrücken, ist dadurch nicht um diese letzteren das naturgemässe Band eines gemeinsamen Interesses, jenem Treiben entgegenzuwirken und ihre unveräusserlichen Rechte geltend zu machen, wie von selbst, ja geradezu mit Notwendigkeit geschlungen?

Alfred Escher mit 19 Jahren. Ölgemälde von Andreas Hirnschrot (1799–1845).
Privatbesitz. Bild: Stiftung Alfred Escher.

Und wenn jene erstere Partei, die Reaktion in Europa, überall wohlorganisiert und nach einem einheitlichen Plan geleitet, schlagfertig dasteht, die Völker dagegen zur Wahrung der ihnen gemeinschaftlichen Interessen wenig oder eigentlich gar nicht geeinigt sind, verdient die Idee der Völkersolidarität deswegen als ein Hirngespinst müssiger Köpfe verlacht zu werden, oder wäre jene Erscheinung nicht lediglich eine Bestätigung davon, dass die innere Berechtigung und die Notwendigkeit der Völkersolidarität noch nicht genugsam zu allgemeiner Anerkennung gebracht, dass noch zu wenig für eine wirksame Betätigung derselben geschehen sei?

Welche Pflichten hat die Schweiz?

Ich erblicke also in der Idee der Völkersolidarität eine der schönsten, welche wir den politischen Denkern der Gegenwart zu verdanken haben. Ich gehe noch weiter und sage, dass diejenigen, welche für die Freiheitsbestrebungen der Völker ein Herz haben und denen darum das Herz blutete bei den Erfolgen, welche die Reaktion in unaufhaltsamem Siegeslauf über jene Bestrebungen davongetragen hat, auf diesem Schlachtfeld der europäischen Demokratie in der Idee der Völkersolidarität und wesentlich auch in dieser noch etwelchen Trost für die bittere Täuschung ihrer schönsten Hoffnungen gefunden haben. Aber wenn wir in dieser Weise die Idee der Völkersolidarität freudig begrüssen, so müssen wir uns über die Art ihrer Anwendung auf das Verhalten der Schweiz dem Ausland gegenüber noch näher erklären. Man hört bisweilen die Lehre aufstellen, es liege kraft der Völkersolidarität in der Pflicht der Schweiz, sooft in einem anderen Land ein Kampf um die Volksfreiheit entbrenne, die Waffen zu ergreifen und denen zu Hilfe zu eilen, die in diesem Kampf für die gute Sache streiten. Oder es wird wenigstens behauptet, gemäss der Völkersolidarität müsse die Schweiz, um mich bildlich auszudrücken, die Festung sein, aus der ein schlagfertiges Freiheitsheer fortwährend Ausfälle in das Gebiet anderer Staaten zu machen hätte, um im günstigen Fall dort den Kampf für die Volksfreiheit zu entzünden und zum Sieg zu wenden, im ungünstigen Falle sich aber wieder in den sicheren Gewahrsam der Festung zurückziehen zu können.

Die Begeisterung für die Verwirklichung herrlicher politischer Ideale möchte wohl zu dem Wunsche hinreissen, die Schweiz kraft der Völkersolidarität diese Stellung einnehmen zu sehen. Aber es ist der grossen Sache der Volksfreiheit nicht mit blosser Begeisterung gedient: Sie erheischt auch wohlüberlegende Klugheit. Und die Klugheit gebietet nun eben, den Unterschied, der in dieser Beziehung zwischen einem grossen und einem kleinen Staat besteht, wohl ins Auge zu fassen. Ein grosser demokratischer Staat mag die Pflichten, welche ihm die Völkersolidarität auferlegt, in der eben geschilderten Weise verstehen. Für einen kleinen Staat wie unser Vaterland können diese Pflichten unmöglich dieselben sein. Die Gefahren, denen sich die Schweiz bei einer solchen Politik aussetzen würde, wären ausser Verhältnis mit dem Nutzen, den sie damit zu stiften vermöchte. Das Prinzip der Selbsterhaltung verbietet ihr also, diese Politik zu verfolgen. Aber auch den Anhängern der Demokratie ausser unserem Vaterland untersagt ebenfalls das Prinzip der Selbsterhaltung, der Schweiz jene Politik anzuraten. Ihre Interessen sind zu eng mit dem Bestehen einer demokratischen Republik im Herzen Europas verknüpft. Und nun sind wir unmerklich auf die grosse Aufgabe gekommen, welche unser Vaterland in Europa im Interesse der Demokratie zu lösen hat, auf die wahre Art und Weise, wie die Schweiz ihrerseits die Völkersolidarität betätigen soll.

Gelebte Freiheit als Beitrag zur Völkersolidarität

Die Schweiz ist dazu berufen, durch die Macht des Beispiels der heiligen Sache der Völkerfreiheit Vorschub zu leisten. Ja, meine Herren! Unser Alpenland soll der Hochaltar der Freiheit in Europa sein. Diesen Hochaltar rein und unbefleckt zu erhalten, ihn zu erhalten in seiner vollen Würde und in seiner ganzen Erhabenheit, das ist die schöne Aufgabe, welche die Vorsehung unserem Volk in der Reihe der Kämpfer für die Demokratie zu lösen übertragen hat. Erfüllt das Schweizervolk diese Aufgabe gewissenhaft, so wird dies zu seinem eigenen Frommen und auch zum Frommen aller derer gereichen, die ausser unserem Vaterland für die Völkerfreiheit erglühen. Es wird zum Frommen dieser letzteren dienen: Denn wenn am Beispiel der Schweiz die Kraft und das Glück eines freien Volkes sich vor den Augen Europas fortwährend lebendig beurkunden, so wird sich um diesen hell leuchtenden Freiheitsaltar herum umso eher auch ein europäischer Freiheitstempel erheben: In bitteren Stunden des Leidens aber, welche auch fürder den Streitern für die Freiheit der Völker nicht erspart sein werden, wird ein Blick auf jenen Hochaltar, auf dem die Leuchter der Freiheit, so Gott will, nie erlöschen werden, die treuen Streiter zu neuem Ringen ermutigen und begeistern, wie das fromme Gemüt, wenn es im Lebenskampf oft fast verzagen will, im Gottestempel wieder lindernden Trost und heilsame Stärkung findet. Jene schöne dem Schweizervolk unter den Kämpfern für die Demokratie angewiesene Stellung wird aber auch zu seinem eigenen Frommen gereichen.

Die erhabene Aufgabe, den Hochaltar der europäischen Freiheit zu wahren und zu schirmen, wird sein ganzes Tun und Lassen heben, adeln und verklären, und sollte die Reaktion je an diesem Hochaltar, unserem freien Alpenland, sich mit frevler Hand vergreifen wollen, so könnte aller derer, welche der heiligen Sache der Volksfreiheit dienen, wo immer es auch sein möchte, nur ein Gefühl sich bemächtigen: das Gefühl, dass nun Hand an das innerste Heiligtum der Völkerfreiheit gelegt sei; das Gefühl, dass nicht bloss der Schweiz, sondern der Demokratie überhaupt der Untergang bereitet werden wolle; das Gefühl, dass darum nicht nur die Schweiz, sondern alle, welche die Völkerfreiheit nicht aus unserem Weltteil verbannt wissen wollen, den hingeworfenen Handschuh aufzuheben haben. Dieses Gefühl würde eine furchtbare Macht zur natürlichen Grossverbündeten unseres Vaterlands machen, und diese Verbündete hätte die Schweiz der Völkersolidarität zu verdanken. So verstehe ich, meine Herren, die Völkersolidarität, soweit sie durch die Eidgenossenschaft und für dieselbe betätigt werden soll. So verstanden befindet sie sich auch mit der Politik, die ich heute neuerdings der Schweiz als die richtige empfehlen zu sollen glaubte – sich in fremde Händel ohne Not nicht einzumischen, die Unabhängigkeit des Vaterlandes aber mit Gut und Blut zu verteidigen –, im vollsten Einklang.

»
Alfred Escher, undatiert. Lithografie von Johann Conrad Werdmüller (1819–1892) nach einem Aquarell von Clementine Stockar-Escher (1816–1886). Privatbesitz. Bild: Stiftung Alfred Escher.
«Ja, meine Herren! Unser Alpenland soll der Hochaltar der Freiheit in Europa sein.»

Im September 1848 ereignet sich im monarchistischen Europa Einzigartiges: Inmitten des alten Kontinentes schliesst sich ein loses Bündel von Kantonen zusammen und gibt sich eine bundesstaatliche Verfassung auf demokratischer Basis. Demokratie ist zu diesem Zeitpunkt alles andere als eine Selbstverständlichkeit: Im Deutschen Bund wird die Märzrevolution niedergeschlagen. In Frankreich gelingt die bürgerliche Februarrevolution zwar, viele […]

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