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In die Röhre geschaut

Wenn es nach dem Nationalrat geht, soll künftig jedermann eine Radio- und TV-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob er ein Rundfunkempfangsgerät besitzt. Der Rat hat in der Frühjahrssession einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Der Nationalrat bestimmte überdies, dass sich Haushalte bis fünf Jahre nach der Einführung der flächendeckenden Abgabe davon befreien können durch ein sogenanntes Opting-out: eine […]

In die Röhre geschaut

Wenn es nach dem Nationalrat geht, soll künftig jedermann eine Radio- und TV-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob er ein Rundfunkempfangsgerät besitzt. Der Rat hat in der Frühjahrssession einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Der Nationalrat bestimmte überdies, dass sich Haushalte bis fünf Jahre nach der Einführung der flächendeckenden Abgabe davon befreien können durch ein sogenanntes Opting-out: eine Erklärung darüber, keine Empfangsgeräte zu besitzen. Der Mut für ein unbegrenztes Opting-out also fehlte, die Übergangsbestimmung von fünf Jahren ist nicht mehr als ein fauler Kompromiss, denn: Entweder befreit man die Nichtempfänger – oder man lässt es gleich. Für letzteres hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) entschieden, indem sie sich klar gegen ein begrenztes Opting-out ausgesprochen hat. Im Plenum wird sich der Zweitrat in einer kommenden Session mit der Gesetzesvor­lage befassen. Leider ausgeblieben ist die Grundsatzdiskus­sion, was Service public heute ist und wie viel er kosten darf. Die Gebührenidee stammt aus einer Zeit, in der das Informations- und Medienangebot viel kleiner war, der Beitrag der öffentlich-rechtlichen Sender zur Meinungsbildung also entsprechend wichtiger. Heute allerdings ist die private Medienlandschaft so umfassend, dass die informationelle Grundversorgung auch ohne SRF gewährleistet ist. Legitim ist weiterhin die Integration aller Landessprachen und Randregionen durch die öffentlich-rechtlichen Sender. Und ja, das darf auch etwas kosten.

Ob aber gebührenfinanzierte seichte Unterhaltung zum Informations- und Integrationsauftrag gehört, bezweifle ich. Eine gesetzliche Begrenzung der Gebühr auf 360 Franken oder wenigstens eine Festlegung durch das Parlament, wie es eine Minderheit der SVP gefordert hatte, wurde vom Nationalrat leider verworfen. Mit dem neuen Gesetz werden wir also umfassend und wohl auch stetig steigend zur Kasse gebeten. Immerhin: künftig wird niemand mehr um weitere gebührenfinanzierte «Voices of Switzerland» bangen müssen.

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