
Hohe Renditen sind nicht gratis
Pensionskassen könnten mehr Geld verdienen, wenn sie mehr in Aktien anlegten. Doch das ist gefährlich: Denn aufgrund der Rentengarantien und der Schwierigkeit von Sanierungen ist die Risikofähigkeit der Kassen limitiert.
Das Sparkapital bei der Pensionskasse ist für die meisten Versicherten grösser als ihr Vermögen, das sie direkt verwalten und versteuern. Entsprechend wichtig ist es, dass die Pensionskassen ihr Anlagevermögen effizient und gewinnbringend verwalten. Daran gibt es allerdings Zweifel. So erstaunt es selbst Fachleute, dass die Aktienquoten nicht höher und die Obligationenquoten nicht tiefer sind. Wird dadurch nicht viel Rendite verschenkt?
Es lohnt sich, einige Missverständnisse rund um die Anlagen von Pensionskassen zu beseitigen.
Unendlicher Anlagehorizont?
Oft wird auf den langen Anlagehorizont von Pensionskassen verwiesen. Aus Sicht des Versicherten und des Gesamtpensionskassensystems stimmt dies annäherungsweise: Bei voller Verweildauer im System bezahlt ein Aktiver heute mindestens 40 Jahre Sparbeiträge und bezieht dann im Durchschnitt zwischen 20 und 25 Jahre eine Rente: Sein Anlagehorizont ist zwar nicht unendlich, aber doch sehr lange.
Diese Sichtweise blendet aber zwei zentrale Punkte aus: Erstens gilt der lange Anlagehorizont nicht jederzeit für jeden Versicherten und zweitens nicht für die einzelne Pensionskasse. Mit zunehmendem Alter sinkt der Anlagehorizont der Versicherten. Für einen 100jährigen Rentner ist es schwierig, einen Börsencrash auszusitzen. Gegen diese Sichtweise wird oft angeführt, dass für die älteren Versicherten (mit kurzem Anlagehorizont) die jüngeren Versicherten (mit langem Anlagehorizont) die Anlagerisiken tragen sollten – sie würden dann später auch von dieser Risikoübernahme durch die Jüngeren profitieren. Damit wird allerdings das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule durchbrochen und ein Umlageelement geschaffen.
Die rasch steigende Anzahl von geschlossenen Rentnerkassen (ohne aktiven Arbeitgeber und ohne aktive Versicherten) zeigt, wie trügerisch das Argument des unendlichen Zeithorizonts ist. Aus Sicht der einzelnen Pensionskasse ist die Annahme eines unendlichen Zeithorizonts daher eine sehr gefährliche Illusion. Die Firmenwelt ist geprägt von schnellen Veränderungen, die auch grosse Auswirkungen auf die betroffenen Pensionskassen haben. Die Versichertenstruktur einer Pensionskasse kann sich abrupt verändern und damit auch ihre Fähigkeit, die potentiell vorhandenen Umlageelemente zu verdauen.
Die Erfahrung lehrt, dass riskante Anlagekategorien wie Aktien zwar stark an Wert verlieren können, dass sich die Kurse und damit auch die Renditen aber auch wieder erholen. Manchmal geht es schnell wie im Jahr 2020 und manchmal länger: So dauerte es über sechs Jahre, bis die Verluste der Finanzmarktkrise wieder wettgemacht waren. Die Beobachtung, dass sich Aktienmärkte in der Vergangenheit irgendeinmal wieder erholt haben, kann zum gefährlichen Schluss führen, dass Aktien nur kurzfristig riskant seien, aber mit zunehmendem Anlagehorizont (die Pensionskasse kann abwarten, bis sich die Kurse wieder erholt haben) nicht mehr riskant seien.
Leider ist die Wirklichkeit nicht ganz so einfach: Zwar sinkt die Wahrscheinlichkeit mit zunehmender Anlagedauer, dass Aktien eine tiefere Rendite aufweisen als beispielsweise Obligationen. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit: In den wenigen Fällen, in denen sie schlechter sind als Obligationen, kann ihr Renditenachteil dafür über die Zeit sehr gross werden. Oder anders gesagt: Je länger Geld angelegt werden kann, desto höher ist die Chance, die angestrebte Rendite auch wirklich zu erreichen, aber es bleibt immer ein Restrisiko, und dieses kann quantitativ erheblich sein. Dass Aktien eine Risikoprämie abwerfen, ist letztlich Ausdruck dieses Restrisikos. Es braucht jemanden, der bereit und fähig ist, die Restrisiken zu tragen. Dies bedeutet implizit eine Durchbrechung des Kapitaldeckungsverfahrens hin zu einer Umlagekomponente.

Sind die Anlagebegrenzungen schuld?
Viele Beobachter glauben, dass die Anlagebegrenzungen gemäss Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2), etwa der maximale Aktienanteil von 50 Prozent, dazu führen, dass Pensionskassen zu defensiv anlegen. Dabei wird vergessen, dass Artikel 50…

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Dieser Artikel ist in Sonderpublikation 42 – Februar 2022 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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