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Hier liegt ein Hund begraben

Simba, das ist meine zehnjährige «Zürcher Sennenhündin». Ebenso alt wie sie ist ihre Beziehung zu ihrem Tierarzt. Doch die ist nun zu Ende – das Zürcher Veterinäramt will es so. Warum? Nun, ab einem Alter von 70 Jahren sind Tierärzte verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Fähigkeit zur Führung einer Praxis mit einem ärztlichen Zeugnis zu […]

Simba, das ist meine zehnjährige «Zürcher Sennenhündin». Ebenso alt wie sie ist ihre Beziehung zu ihrem Tierarzt. Doch die ist nun zu Ende – das Zürcher Veterinäramt will es so.

Warum? Nun, ab einem Alter von 70 Jahren sind Tierärzte verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Fähigkeit zur Führung einer Praxis mit einem ärztlichen Zeugnis zu attestieren. Simbas Tierarzt ist über 75 Jahre alt. Er reichte fristgerecht ein Gesuch um Verlängerung der Praxisbewilligung ein. Statt einer Bewilligungsverlängerung im Briefkasten fand er bald darauf zwei Inspektoren vom Veterinäramt auf der eigenen Fussmatte. Sie schritten durch seine Praxis, er kam sich derweil vor wie ein Verbrecher. Die Beamten stellten fest: die Voraussetzungen für die Verlängerung der Bewilligung sind nicht erfüllt. Vor allem seien die Privatapotheke und die Akten nicht ordnungsgemäss geführt. Nach mehr als 40 Jahren ordnungsgemässen, nie beanstandeten Betriebs entschied sich Simbas Arzt also für einen Rückzug aus dem Berufsleben.

Wo liegen die Grundlagen für dieses staatliche Einschreiten? Bei der Recherche im Netz stosse ich auf eine eidgenössische und kantonale Gesetzesflut, die die Dokumentation der Akten, die Voraussetzungen für die Führung einer Privatapotheke und die Weiterbildungspflicht von Tierärzten bis ins Detail – und identisch wie bei den Humanmedizinern – regelt. Diese Gleichstellung kann wohl kaum als sachgerecht betrachtet werden. Mit gesundem Menschenverstand ist klar: Ein Menschenleben ist ein höherwertiges Rechtsgut als ein Tierleben. Diese Tatsache rechtfertigt erweiterte Sorgfaltspflichten und einen grösseren Bürokratieapparat in der Humanmedizin. Überdies trägt der Staat die Kosten hierfür mit. Und bekanntlich bestimmt, wer zahlt. Simba aber unterliegt keinem Versicherungszwang, und ihre Rechnungen bezahle ich. Als mündige Bürgerin sollte ich auch selber bestimmen können, ob ich für sie eine elektronische Krankengeschichte will – oder eben nicht. Als Hundemama hätte ich mir einen verhältnismässigeren Entscheid und weniger Bürokratie erhofft. So erhält Simba im hohen Alter noch eine elektronische Krankengeschichte. Welch virtuelles Hundeglück!

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