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Herausgepickt

Wenn die Polizei Menschen aufgrund ethnischer Merkmale kontrolliert, sorgt das für Empörung. Hilfreicher wäre eine ehrliche Debatte über Racial Profiling.

Herausgepickt
Polizeikontrolle im Genfer Les-Pâquis-Quartier, 2012. Ein Mann aus Guinea wird auf offener Strasse einer sogenannten Frisk Search unterzogen, in der die äussere Kleidung auf Waffen oder Drogen abgetastet wird. Der Mann durfte seinen Weg nach der Kontrolle fortsetzen. Bild: Didier Ruef / Visum.

Die Polizei hat den begründeten Verdacht, dass jemand kinderpornographisches Material herunterlädt. Der Computer lässt sich nicht genau identifizieren, aber das Gebäude mit dem betroffenen Internetanschluss: ein Wohnhaus mit rund 50 Mieterinnen und Mietern. Die Polizei beschliesst, in einem ersten Schritt nur die männlichen Mieter zu kontrollieren; die Frauen werden kontrolliert, falls die Kontrolle der Männer erfolglos bleibt. Ist ein solches Vorgehen diskriminierend gegen Männer?

Nein – jedenfalls nicht, wenn diese Ungleichbehandlung der Geschlechter eine geeignete und verhältnismässige Massnahme ist und es dafür eine hinreichende Begründung gibt. Die könnte so aussehen: Gemäss der empirischen Evidenz ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei einer pädophilen Person um einen Mann handelt, höher als die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine Frau handelt. Es gibt also gute Gründe, sich zunächst auf die Männer zu konzentrieren.

Stellen Sie sich ein weiteres Szenario vor: Eine Frau meldet bei der Polizei, dass sie letzte Nacht in einer dunklen Gasse von einem vermummten und mit Messer bewaffneten Mann überfallen und ausgeraubt worden sei. Die Polizei eröffnet eine Ermittlung, und sie fokussiert die Suche auf einen jungen Mann im Alter von bis zu rund 30 Jahren. Auch hier gilt: gemäss der empirischen Evidenz ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter bei einem Raubüberfall jünger oder nicht viel älter als 30 Jahre ist, höher als die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter viel älter als 30 Jahre ist. Der Entscheid der Polizei ist darum nicht diskriminierend – oder genauer: die Diskriminierung der Polizei ist gerechtfertigt.

Stellen Sie sich nun noch ein drittes Szenario vor: Am Hauptbahnhof Zürich wird kurzfristig die Gefahr eines Terroranschlags einer radikalen islamistischen Splittergruppe als hoch eingestuft. Einer Polizistin vor Ort fallen zwei Gruppen junger Männer auf. Die eine Gruppe besteht aus Männern, die kontinental-westeuropäisch wirken; sie haben helle Haut und helle Haare. Die zweite Gruppe besteht aus Männern, die südeuropäisch-arabisch wirken; mit leicht dunklerer Haut und dunklen Haaren. Die Polizistin kann unmittelbar nur eine Gruppe kontrollieren, und sie entscheidet sich für die zweite.

Ist ein solches Vorgehen eine unzulässige Diskriminierung? Nein, denn das Verhalten lässt sich begründen: Gemäss der empirischen Evidenz ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Attentäter im Dienste einer radikal-islamistischen Splittergruppe südeuropäisch-arabisch aussehen, als dass sie kontinental-westeuropäisch aussehen. Im Falle einer Terrorwarnung bezüglich einer radikalen rechtsextremen Splittergruppe würde sich die Polizistin sinnvollerweise genau anders entscheiden. Und das ist der Punkt.

Das sogenannte Racial Profiling – polizeiliches oder allgemein staatliches Handeln, das Menschen aufgrund bestimmter ethnischer Merkmale unterschiedlich behandelt – sorgt regelmässig für Kontroversen. In der Schweiz wurde der Begriff 2007 durch einen Bericht von Amnesty International auf das politische Parkett gebracht. In diesem Bericht wurde beklagt, dass Polizeikräfte in der Schweiz in ihrer Arbeit ethnische Merkmale als Heuristiken, also als handlungsrelevante Faktoren, verwenden würden. Dieses Vorgehen ist gemäss Amnesty International «rassistisch», eine Einschätzung, die auch andere Akteure teilen. So übersetzen etwa die Informationsplattform humanrights.ch und die Allianz gegen Racial Profiling den englischen Begriff Racial Profiling unumwunden als «rassistisches Profiling» und erklären Racial Profiling als unzulässiges, da diskriminierendes Werkzeug. Die Sensibilität ist verständlich, denn viele Staaten haben tatsächlich eine lange Geschichte von Diskriminierung nach Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder anderen Merkmalen. Allerdings: Racial Profiling wird im aktuellen politischen Diskurs doppelt irrational gehandhabt. Einerseits gibt es den oben beschriebenen, eher linksliberalen Abwehrreflex, der das Werkzeug augenblicklich als Rassismus abtut. Andererseits gibt es den eher rechtskonservativen Pseudozuspruch, man «dürfe das doch wohl noch sagen».

Beide Reaktionen sind nicht zielführend, denn rationales Racial Profiling bedeutet, dass mittels wahrscheinlichkeits- und evidenzbasierten Denkens potenziellen rassistischen Stereotypen gerade entgegengewirkt wird. Das, was viele Menschen im Kontext von Polizeiarbeit als Rassismus wahrnehmen, kann in vielen Bereichen eine etablierte und sinnvolle Strategie sein – aus Gründen der Statistik und der Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Eine Frage der Statistik

Ein Beispiel hierfür ist die Versicherungsbranche. Versicherungen haben zum Ziel, ihre Risiken beim Verkauf von Versicherungspolicen zu minimieren. Das tun sie, indem sie zahlreiche Daten statistisch modellieren und dabei die Gesamtpopulation in unterschiedliche Risikogruppen einteilen. Einer unter vielen Faktoren ist dabei auch die Ethnie. Dass beispielsweise ein junger Autolenker mit türkischer oder kroatischer Staatsbürgerschaft mehr für seine Autoversicherung bezahlt als ein Schweizer Kollege, hat nichts damit zu tun, dass die Versicherungsgesellschaften rassistisch wären. Es gehört vielmehr zu ihrer beruflichen Aufgabe, Risiken abzuschätzen und finanziell abzusichern. Also berechnen sie anhand empirischer Daten, wie wahrscheinlich bestimmte Ereignisse in bestimmten Gruppen eintreten, und setzen die Prämie in entsprechender Höhe an. Weil Fahrer bestimmter Nationalitäten statistisch nachgewiesen mehr Unfälle bauen als andere, müssen diese Staatsbürger tiefer in die Tasche greifen. Dasselbe gilt für Neulenker oder generell Männer.

Auch in der Wissenschaft ist die Berücksichtigung ethnischer Merkmale verbreitet. In epidemiologischen Untersuchungen etwa ist es vollkommen normal, auch ethnische Faktoren in das Studiendesign miteinzubeziehen, so es die Studie zulässt. Ethnische Merkmale als mögliche relevante Daten aus Studien wegzulassen ist genauso unüblich wie etwa das Weglassen von Alter oder Geschlecht. Wenn sich in so einer Studie zeigt, dass ein bestimmtes Gebrechen in einer bestimmten ethnischen Gruppe gehäuft vorkommt, dann sind die Forschenden nicht zwingend rassistisch. Das Ziel ist schlicht, Krankheiten besser zu verstehen, um sie besser bekämpfen zu können.

In manchen Fällen, das anerkennen auch Gerichte immer wieder, kann es also zulässig sein, ethnische Merkmale als Kriterium zu verwenden, weil die statistische Wirklichkeit dies rechtfertigt. Statistisch gesehen ist Racial Profiling nicht Rassismus, in der öffentlichen Wahrnehmung hingegen offensichtlich schon. Das wirft spannende Fragen auf: Wodurch entsteht diese Diskrepanz? Und wie lassen sich Massnahmen nüchterner und verlässlicher beurteilen?

Wir lassen uns von Emotionen leiten

Die Wissenschaft der Verhaltensökonomie, zu Englisch «Behavioral Economics», dokumentiert seit Jahrzehnten, wie unzuverlässig wir denken. Ein grosser Teil unserer Denkfehler betrifft dabei den Umgang mit Wahrscheinlichkeiten. Wir haben grosse Mühe damit, Wahrscheinlichkeiten neutral und rational zu verstehen und zu deuten, denn wir lassen uns durch Emotionen und Dinge, an die wir glauben wollen, beeinflussen. Im Kontext von Racial Profiling kommen diese Denkfehler stark zur Geltung. Dadurch, dass wir stark egalitär geprägt sind, tendieren wir dazu, alles, was nach Diskriminierung aussieht, pauschal und sofort abzulehnen. Die Folge davon ist, dass wir mit ganz simplen, objektiven Wahrscheinlichkeiten irrational umgehen – dieser Effekt wird «forbidden base rates» genannt. Eine «Base Rate» meint einfach die Wahrscheinlichkeit, dass ein Merkmal oder Ereignis in einer bestimmten Gruppe auftritt, gemäss der empirischen Evidenz, wie häufig das Merkmal oder Ereignis in der Vergangenheit aufgetreten ist.

Solche Wahrscheinlichkeiten sind vollkommen deskriptiv. Das bedeutet, dass sie lediglich beschreibenden Charakter haben und weder Kausalität noch moralische Werturteile postulieren. Hierin dürfte denn auch eines der Kernprobleme im politischen Diskurs zu Racial Profiling liegen. Wir sind mit guten Gründen bemüht darum, keine vorschnellen Kausalketten zu behaupten. Allerdings führt dies auch dazu, dass wir ebenso reflexartig Wahrscheinlichkeitstheorie ablehnen.

Misstrauen gegen Polizei

Auch möglich ist, dass die Quelle des Unbehagens mit Racial Profiling nicht das gut gemeinte, aber irreführende egalitaristische Denken ist, sondern ein Misstrauen gegenüber dem Polizeipersonal. Wahrscheinlichkeitstheorie ist schön und gut, aber können wir wirklich darauf vertrauen, dass Polizistinnen und Polizisten Wahrscheinlichkeiten rational und objektiv anwenden und nicht einfach ihren eigenen Stereotypen und Vorurteilen zum Opfer fallen beziehungsweise ihnen freien Lauf lassen? Wenn wir schon alle so irrational sind, sind es dann Polizisten nicht auch?

Doch, natürlich. In der Tat gibt es zahlreiche Studien, die zum Schluss kommen, dass unterschiedliche Raten von Polizeikontrollen bei unterschiedlichen ethnischen Gruppen nicht den statistischen Wahrscheinlichkeiten entsprechend verlaufen. Das bedeutet, dass Handeln, welches vordergründig nach gut begründetem Racial Profiling aussieht, eben doch ein gewisses Mass an Diskriminierung enthalten kann. Polizistinnen und Polizisten sind ganz normale Menschen. Als solche sind sie, wie wir alle, von den weiter oben angesprochenen kognitiven Verzerrungen betroffen. Im Zuge der Polizeiarbeit kommen diese unfreiwillig zur Geltung.

Spätestens seit der vielbeachteten Forschung des Ökonomienobelpreisträgers Daniel Kahneman wissen wir, dass Menschen besonders dann irrational entscheiden, wenn sie schnell entscheiden müssen. Und Polizeiarbeit ist praktisch immer eine Form von Triage: begrenzte Ressourcen müssen so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Polizistinnen und Polizisten müssen also, nolens volens, Entscheidungen treffen – und in vielen Entscheidungssituationen greift der Mensch automatisch zu kognitiven Heuristiken, um überhaupt entscheidungsfähig zu sein. Eine solche Heuristik ist irrationales Ad-hoc-Racial-Profiling: Racial Profiling also, das durchaus gut gemeint sein kann, aber auf Bauchgefühl und subjektiver Erfahrung statt auf objektiver Evidenz und Wahrscheinlichkeiten beruht.

Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, Racial Profiling zu enttabuisieren. Es kommt weder in der Schweiz noch in anderen westlichen Ländern als offizielles statistisches Paradigma in der Polizeiarbeit zur Anwendung. Diese Grauzone birgt enorme Risiken. Das einzige Mittel, um irrationales Racial Profiling zu reduzieren, ist ein offener und professioneller Diskurs über Bedingungen und Grenzen des Instrumentes. Dadurch und nur dadurch, dass das polizeiliche Personal in kritischem Denken und in Wahrscheinlichkeitstheorie geschult und darüber hinaus laufend mit aktuellen, neutralen Daten versorgt wird, kann Ad-hoc-Racial-Profiling einer rationalen, evidenzbasierten Form von Racial Profiling weichen.

Solch rationales Racial Profiling ist letztlich nicht mehr und nicht weniger als ein Werkzeug, mit dem wir in einem bestimmten Kontext unser evidenzbasiertes Wissen über die Welt mit unserem Handeln in der Welt besser in Einklang bringen können. Dieses Werkzeug überwindet ideologische Scheuklappen, und es nicht zu nutzen bedeutet, wertvolle, da begrenzte und endliche Ressourcen zu vergeuden.


 

Marko Kovic
ist Politik- und Kommunikationswissenschafter. Er ist Präsident von Skeptiker Schweiz – Verein für kritisches Denken und des Think Tanks ZIPAR (Zurich Institute of Public Affairs Research).

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