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«Hassrede»-Gesetze wollen die Demokratie durch ihre Abschaffung retten

In Ländern wie Schottland und Deutschland sollen Hassrede und staatskritische Meinungen zensiert werden. Denken wird zunehmend kriminalisiert.

«Hassrede»-Gesetze wollen die Demokratie durch ihre Abschaffung retten
Das «Hate Monster» der schottischen Polizei, welches die Bevölkerung auf Hass aufmerksam machen soll. Bild: Screenshot, YouTube @PoliceScotland.

Wer im Deutschland des späteren 19. Jahrhunderts öffentlich einen Witz über Kaiser Wilhelm II. machte, konnte wegen Majestätsbeleidigung mit Bussgeld und sogar Freiheitsentzug belangt werden. In ähnlicher Tradition befand sich das Heimtückegesetz der Nazis von 1934, das eine Gefängnisstrafe für Menschen vorsah, die «öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äusserungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen» machten. Auch in der DDR wollte man Staatskritikern den gesellschaftlichen Boden entziehen. «Staatsfeindliche Hetze» wurde dort mit einer Freiheitsstrafe belegt.

Heute heisst in Deutschland die Majestätsbeleidigung, die Heimtücke beziehungsweise die staatsfeindliche Hetze «verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Während die «Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole» schon jetzt mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann, steht eine Strafbestimmung für das neue und sehr viel weiter definierte Vergehen noch aus.

Dass die «Delegitimierung des Staates», die bereits Kritik an der jeweiligen Regierung eines Staates kriminalisiert, überhaupt zu einem Vergehen erklärt werden konnte, zeigt, wie weit die Erosion des Rechtsstaats in ehemals liberalen Demokratien des Westens bereits vorangeschritten ist. Wie immer, wenn Fakten geschaffen werden, gibt es eine Vorgeschichte.

Der Weg führte von «Russiagate» – der unter anderem durch die Enthüllungen der Twitter-Files als gezielter Desinformation entlarvten Kampagne zu angeblicher russischer Einflussnahme auf die US-Wahlen – über die systematische Zensur von Kritikern des Covid-Regimes und die Verschärfung digitaler Überwachung im Internet (Digital Services Act) hin zu den neuesten «Hassrede»-Gesetzen in Irland und Schottland. Letztere holen (was die Strenge ihres antidemokratischen Gestus betrifft) den Abstand zu theokratischen Mullah-Regimes wie dem des Irans auf. Das ist ein Vergleich, der sich schon deswegen aufdrängt, weil Humza Yousaf, der schottische First Minister und Vater des neuen «Hate Crime Law», wohl selbst ein Sympathisant islamistischer Organisationen wie der Hamas und der Muslimbrüderschaft ist.

Wie immer, wenn es darum geht, die Gesamtheit der Bürger anzugreifen, geben die neuen irischen und schottischen Gesetze vor, Minderheiten wie Transgenderpersonen vor «Hassrede» zu schützen. Das am 1. April in Schottland in Kraft getretene Gesetz stellt sich dabei das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung ähnlich vor wie das Verhältnis zwischen einem Zuhälter und seiner Prostituierten: Der Zuhälter «schützt» seine Prostituierte immerhin auch, indem er sie entrechtet und ausbeutet. Während der ideale Zuhälter seine Prostituierte aber tatsächlich vor Übergriffen verteidigt – schliesslich ist sie seine Einnahmequelle –, wird der Bürger sprichwörtlich zum Abschuss freigegeben: Jeder kann Ziel der Denunziation werden, ja gegenseitige Denunziation und die Aufstachelung der Bürger zu Meldungen bei der Polizei werden staatlich gefördert.

«Das am 1. April in Schottland in Kraft getretene Gesetz stellt sich dabei das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung ähnlich vor wie

das Verhältnis zwischen einem Zuhälter und seiner Prostituierten.»

So werden Alltagsbeschäftigungen – der Einkauf im nächsten Supermarkt, der Pub-Besuch, das Browsen im Internet – von ihrer ursprünglichen, auch dem freizeitlichen Genuss dienenden Bedeutung entkoppelt und zu einem Staatsauftrag. Man soll die Ohren spitzen, bloss nichts Falsches sagen und kritische Bemerkungen des Nachbarn – durchaus auch nur Aufgeschnapptes – beim nächsten Polizeiposten melden. Nicht genug, dass diese Auflösung der Grenze zwischen Privatem und Öffentlichem, zwischen Individuum und Staat, das Kennzeichen für jeden (beginnenden) Totalitarismus ist: Nichts davon dient dem «Schutz» irgendwelcher Menschen. Wo die Meinungsfreiheit aller – auch von Transpersonen – abgeschafft wird, sind nur der Staat und seine Apparate geschützt. Die aufgezwungene Hörigkeit gegenüber dem Staat ist Zuhälterlogik. Dieser kann so nichts anderes als Untertanen produzieren, Abhängige, Hörige, die zweimal um sich schauen, bevor sie einen Gedanken mitteilen, falls sie überhaupt noch einen eigenen Gedanken haben.

«Wo die Meinungsfreiheit aller – auch von Transpersonen – abgeschafft wird, sind nur der Staat und seine Apparate geschützt.

Die aufgezwungene Hörigkeit gegenüber dem Staat ist Zuhälterlogik.»

Während das deutsche Kaiserreich und das Naziregime aus ihrer Verachtung der Demokratie als politisches System keinen Hehl machten, werden die neuen Gesetze unter dem Banner der sogenannten «Demokratieförderung» eingeführt. Erfüllungsgehilfe dieser Perversität (im Wortsinn) sind wie so oft die Universitätsintellektuellen, die den «Kampf gegen Hass» mit dem «Kampf gegen rechts» – womit nun einfach jede Meinung gemeint ist, die nicht links-woker Ideologisierung dient – gleichsetzen.

So meinte das «UZH-Magazin», neben der «Geschichte der Gegenwart» das Zentralorgan der Linksakademikerblase, dass «Hasskommentare (…) eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie» darstellten. Der über Desinformation klagende, aber selbst auffällig desinformierte Professor Karsten Donnay, Politikwissenschafter an der Universität Zürich, geht einen Schritt weiter und fordert das, was Demokratien bekanntlich (nicht) ausmacht, nämlich Zensur: «Es kommt nicht gut, wenn wir die Entwicklung nicht aktiv steuern.»

Doch genau das – die immer lauter werdenden Forderungen nach Zensur und gesteuerter Kontrolle, nach Schaffung konformer Untertanen – ist es, was eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstellt.

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