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Hamstern im Bundeshaus

Was haben finanzielle Entschädigungen der Parlamentarier, gescheiterte Referenden und parlamentarische Immunität miteinander zu tun? Für den aufmerksamen Beobachter sehr viel: Die Parlamentarier bedienen sich eigenmächtig aus der Bundeskasse, halten die Kontrolle des Stimmvolks mit schikanösen Referendumshürden auf Distanz, und wollte man sie noch rechtlich zur Verantwortung ziehen, würden sie sich wohl ungeniert hinter parlamentarischer Immunität […]

Was haben finanzielle Entschädigungen der Parlamentarier, gescheiterte Referenden und parlamentarische Immunität miteinander zu tun? Für den aufmerksamen Beobachter sehr viel: Die Parlamentarier bedienen sich eigenmächtig aus der Bundeskasse, halten die Kontrolle des Stimmvolks mit schikanösen Referendumshürden auf Distanz, und wollte man sie noch rechtlich zur Verantwortung ziehen, würden sie sich wohl ungeniert hinter parlamentarischer Immunität verschanzen.

Alles nur Phantasie?

Unsere sogenannten Volksvertreter in Bern stöhnen ja wieder einmal unter ihrer selbst kreierten Arbeitslast und denken vereinzelt schon über ein vom Staat bezahltes und damit dessen Eigeninteressen noch willfähriger ergebenes Berufsparlament nach. Fürs erste haben sie sich im Juni dieses Jahres eine Erhöhung von 1,3 Millionen Franken gegönnt. Nun kann man sagen, das sei ja gar nicht so viel, 5000 Franken pro Parlamentsmitglied. Anderseits, was sie bereits bekommen, nämlich eine Jahresabgeltung von durchschnittlich über 120 000, ist ja auch nicht wenig. Immerhin hat dies bei den letzten Nationalratswahlen 3458 Kandidaten auf ganze 200 Sitze angelockt – ein eidgenössischer Rekord. Umso mehr sollten also wir Stimmbürger und Steuerzahler die Möglichkeit haben, über die Selbstbedienung des Parlaments so kurz nach seinem Amtsantritt abzustimmen.

Dagegen hat das Parlament aber listenreich vorgesorgt, indem es die Erhöhung in Form einer sogenannten «Verordnung der Bundesversammlung» beschlossen hat und nicht in der sonst gängigen Form des «Bundesgesetzes». Nur gegen letzteres könnte gemäss Bundesverfassung das Referendum ergriffen werden. Derselbe Trick wurde schon bei den Fraktionsbeiträgen angewendet: In Form des «Bundesgesetzes» wurden sie vor 20 Jahren bloss dem Grundsatz nach beschlossen. Deren Höhe aber legte und legt das Parlament jeweils durch «Verordnung» fest, anfänglich im Gesamtbetrag von einer Million, später immer dreister – heuer sind es bereits stattliche 8 Millionen pro Jahr.

Immerhin wird nun laut darüber nachgedacht, auch die Fraktionsbeiträge dem Referendum zu unterstellen. Doch auch hier hat das Parlament dafür gesorgt, dass ihm der Widerstand der Steuerzahler nicht zu gefährlich wird. Gemäss Bundesverfassung braucht es für ein Referendum «50 000 Stimmberechtigte (…) innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses». Als wäre es nicht schwierig genug, innerhalb dieser Frist die Unterschriften zu sammeln, hat das Parlament noch eine Fussangel eingebaut: Die 50 000 Unterschriften müssen innerhalb der Frist bei der Bundeskanzlei eintreffen, und zwar einschliesslich sogenannter Stimmrechtsbescheinigungen seitens der jeweiligen Wohnsitzgemeinden, wofür wiederum detaillierte Formalien verlangt werden. Da kann es schon passieren, dass – wie eben kürzlich – die vereinten Anstrengungen von AUNS und Juso zwar innerhalb der verfassungsgemässen Frist 50 000 Unterschriften zusammenbringen, dass es aber mit einem Teil der Bescheinigungen und mit deren Zusendung an die Bundeskanzlei nicht mehr reicht. Auf gleiche Distanz werden dereinst wohl auch jene gehalten, die sich mit einem Referendum gegen den Griff des Parlaments in die Bundeskasse wehren wollen.

Aber hat nicht die gleiche Institution vor langer Zeit auch das Strafgesetzbuch erlassen? Und nach diesem wird doch derjenige wegen Diebstahls bestraft, der einem anderen Geld «wegnimmt, um sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern». Das passt doch genau auf die Selbstbedienung des Parlaments in Kombination mit dem systematischen Unterlaufen der Referendums­kontrolle. Aber selbst für diesen Fall – so kommt es mir vor – haben die Parlamentarier vorgesorgt, mit einer wiederum selbst erlassenen Bestimmung, nach der für Straftaten, die einer von ihnen «in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit» begeht, er die parlamentarische Immunität geniesst. – Ein Schelm, wer Böses denkt.

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