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GATT und EG
CC BY-SA 4.0. Bibliothek am Guisanplatz, Portraitsammlung Rutishauser

GATT und EG

Perspektiven der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.

Die folgenden Betrachtungen sind nicht ein historisch-ästhetisch-politischer Gesamtüberblick eines «Diplokraten», sondern eine «Momentaufnahme mit Kommentar» eines Unterhändlers, der auf Grund seiner Lagebeurteilung der internen und externen Parameter erkennt, dass in der allgemeinen weltweiten und europäischen Aufbruchstimmung sein Land seiner gemächlicheren Gangart wegen etwas in die Defensive zu geraten scheint. Um es gleich vorwegzunehmen: Panik ist nicht am Platz. Was not tut, ist zu erkennen und anzuerkennen, dass die Situation im Vergleich zu jener vor einem Jahr nicht mehr dieselbe ist, hieraus unter Minimisierung der Nachteile die Konsequenzen zu ziehen, dies unter Nutzung der Chancen, die sich mit einem veränderten Umfeld stets zu präsentieren pflegen. Was hat sich verändert? Nachdem wir über Jahrzehnte all jenen, die es hören oder nicht hören wollten, Liberalismus gepredigt haben, ist — ein Wunschtraum aller Pfarrherren und Schulmeister — unsere Kunde gehört und zu unserem Erstaunen befolgt worden.

EG — eine Deregulierungsübung

Liberalismus heisst in den Vereinigten Staaten «Deregulierung», und in Entwicklungsländern sowie in Staaten Mittel- und Osteuropas werden die Vorteile des privaten Unternehmertums behutsam erkannt. Der Markt ist Trumpf und insbesondere der EG-Binnenmarkt, der seinerseits nichts anderes als eine monumentale Deregulierungsübung darstellt. Und in der Landwirtschaft spricht man von Marktöffnung, Wettbewerb und vom Abbau der Subventionen. Was aber am meisten erstaunen mag, ist, dass unsere EFTA-Partner mit ihrer langen staatsinterventionistischen Tradition, jedenfalls mit Blick auf Europa, nebst der Gemeinschaft am konsequentesten die liberale Karte der vier Freiheiten zu spielen bereit sind. Man beginnt, uns mentalitätsmässig zu überholen: So sind wir z.B. in den Bereichen des öffentlichen Submissionswesen und der gegenseitigen Anerkennung der Semester und Diplome im interkantonalen Verkehr weit protektionistischer, als es die EG-Staaten demnächst unter sich sein werden. Und mancher freie Beruf hat sich unter dem Titel der Standesvorschriften, vielfach verordnungsmässig zementiert, in komfortablen Kartellen eingerichtet. Was mich derzeit primär beschäftigt, ist erstens unsere Landwirtschaftspolitik im Rahmen der Uruguay-Runde und zweitens die Methodologie, mit der unsere EFTA-Partner die vier Freiheiten anzugehen beabsichtigen.

Die hohen Agrarpreise

Unsere Landwirtschaftspolitik beruht auf einer Einkommenspolitik, mitwelcher der Staat über Marktinterventionen sicherstellt, dass die Preise landwirtschaftlicher Güter die mittleren Produktionskosten rationell geführter und zu normalen Bedingungen übernommener landwirtschaftlicher Betriebe im Durchschnitt mehrere Jahre decken.

Diese Einkommens- und Preispolitik ist, zusammen mit Währungsverschiebungen und Exportverbilligungen durch das Ausland, verantwortlich für Agrarpreise, die zum Teil sehr deutlich über jenen des Auslands liegen. Angesichts dieses Preisgefälles wäre der Absatz von inländischen Produkten zu kostendeckenden Preisen ohne Importschutz nicht zu gewährleisten.

Auch der Export von schweizerischen Landwirtschaftsprodukten wäre ohne staatliche Zuschüsse nicht zu bewerkstelligen. Eine Ergänzung unserer Landwirtschaftspolitik durch die Aussenwirtschaftspolitik (mengenmässige Beschränkungen der Importe, Zollzuschläge, usw.) ist somit unumgänglich.

Allein, an der Aussenfront kommen staatliche Interventionen zur Stützung der Preise im Binnenmarkt mehr und mehr ins Schussfeld. Das ist verständlich. Es sind die nationalen Preispolitiken, die zur Überproduktion und damit zu Importbeschränkungen und Exportsubventionen geführt haben. Das Chaos auf den Weltmärkten kann nur über einen konzertierten Abbau der Preisstützung und damit durch eine marktgerechte Erholung der Preise gelöst werden.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Welthandelsnationen — unter der wachsenden Gefahr des Protektionismus — mit der Uruguay-Runde in das wohl anspruchvollste Vorhaben der Welthandelsgeschichte gestürzt: Es gilt, das (für uns vitale) Welthandelssystem des GATT den Erfordernissen der Jahrhundertwende anzupassen, es zu stärken und auf neue Gebiete auszudehnen, auf dieser Grundlage der Liberalisierung weiterzuführen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Handelspolitik mit der Wirtschaft-, Finanz- und Währungspolitik weltweit besser abgestimmt wird. Als einer der schwierigsten Verhandlungsgegenstände erweist sich verständlicherweise der internationale Agrarhandel.

Ein wenig vereinfacht kann festgestellt werden, dass die GATT-Verhandlungen über den landwirtschaftlichen Güteraustausch nicht nur Fragen des Marktzuganges, sondern des Welt Agrarsystems überhaupt zum Gegenstand haben. Vier Verhandlungsansätze stehen sich gegenüber: Die CAIRNS-Gruppe (Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Indonesien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Neuseeland, Philippinen, Thailand, Ungarn und Uruguay als stark exportorientierte Länder) postuliert den Verzicht auf jegliche staatliche Unterstützung der Landwirtschaft. Die USA schlagen den Abbau aller handelsrelevanten Agrarsubventionen vor. Demgegenüber befürwortet die EG in einer ersten Phase einen begrenzten Abbau von Agrarbeihilfen, während die langfristigen Massnahmen noch offen sind. Die Schweiz schliesslich setzt sich für einen Rechtsrahmen ein, der eine optimale Funktionsfähigkeit der Weltagrarmärkte ermöglicht, den Staaten jedoch nach wie vor die Gestaltungsfreiheit ihrer nationalen Landwirtschaftspolitiken belässt, dies gegebenenfalls unter Beanspruchung verhältnisgerechter Schutzmechanismen.

Man muss sich im klaren sein, dass mit dem Verhandlungsgegenstand der Landwirtschaft die Gefahr einer innen- und aussenwirtschaftspolitischen Zerreissprobe verbunden ist, da die Agrarexportstaaten weiterhin nur im selben Mass Industriegüter und Dienstleistungen importieren können, in welchem sie solvente Absatzmärkte für ihre Agrarprodukte finden.

Ohne Lösung dieses Problems werden wir unsererseits jene Exportmärkte verlieren, die uns (im Gegensatz zu Westeuropa) einen Handelsbilanzüberschuss einbringen. Und wenn wir die Uruguay-Runde des Agrarproblems wegen nicht reüssieren, werden wir um so stärker in die Arme der EG getrieben, dies mit allen agrarpolitischen Folgen, die ein solcher Schritt mit sich brächte.

Wäre es besser gewesen, diesen Verhandlungsgegenstand im GATT zu vermeiden? Es ist jedoch von den Agrarexportstaaten auf die Traktandenliste gesetzt worden, und dies nicht ohne Berechtigung. Jedenfalls können die Agrarexporteure der Dritten Welt beim Wettbewerb der Staatskassen nicht mithalten.

Eine Volkswirtschaft oder zwei?

Zudem müssen wir uns selbst «an der Nase nehmen». Es gibt zahlreiche Agrarexportstaaten, in die wir seit Jahrzehnten bis sechsmal mehr in Form von Industrieerzeugnissen und Dienstleistungen exportieren, als wir ihnen Güter aller Art abnehmen. Diese Rechnung kann für die betroffenen Länder nicht aufgehen. Wenn wir in der Vergangenheit die «Fünfer-und-Weggli-Taktik» betrieben haben, so nicht gegenüber der Gemeinschaft, sondern gegenüber den Agrarexportstaaten.

Wie wir aus diesem Grunddilemma herauskommen sollen, ist heute wohl die schwierigste aussenwirtschaftspolitische Frage. Wir haben sie «geerbt»; sie ist in der Vergangenheit vielfach verdrängt worden. Diese Verdrängung ist der Sprache mancher Politiker der Vergangenheit (und zum Teil auch der Gegenwart) unschwer zu entnehmen: Solange man vom Industriebereich spricht, ist die Botschaft von Liberalismus geprägt. Kaum aber spricht man von der Landwirtschaft, wird der politische Stil wesentlich anders, sozusagen pietistisch, als ob wir vergessen hätten, dass wir nur eine Volkswirtschaft haben (und nicht zwei). Dieses Nebeneinander von zwei Stilen der politischen Rede hat uns wähnen lassen, innerhalb der Einheit unserer Volkswirtschaft liessen sich Widersprüche übertünchen. Die Widersprüche werden uns heute — wie auch anderen Industriestaaten — präsentiert. Unsere Agrarinstrumente müssen folglich mit unseren aussenwirtschaftlichen Verpflichtungen vereinbar sein. Dank der Verhandlungskunst des verstorbenen Botschafters Albert Weitnauer ist uns bekanntlich der GATT-Beitritt mit all seinen Vorteilen gelungen, ohne dass wir uns im Agrarbereich dem Verbot mengenmässiger Einfuhrbeschränkungen haben unterziehen müssen. Dies jedoch unter gewissen Bedingungen. Denn das Leitmotiv unseres GATT-Beitrittsprotokolls ist ein zweifaches: Wahrung der schweizerischen Landwirtschaft und angemessener Zugang zum schweizerischen Agrarmarkt. Damit wird der Selbstversorgungsgrad in gewissem Sinne zum Gradmesser unseres vertragskonformen Verhaltens.

Folglich muss die Wahrung der Proportionalität erstes Gebot sein, vor allem da letztere nicht justitiabel ist, sondern von der gegebenenfalls irrationalen Reaktion unserer Handelspartner mitbestimmt wird.

Damit gelange ich zur Hauptaussage: Da es unter anderem die Industrie- und Dienstleistungsproduktion ist, durch deren Export-Erlöse unsere Landwirtschaft — zu Recht! — mitgetragen wird, ist es ein Gebot der reziproken Solidarität zwischen dem primären und den übrigen Wirtschaftssektoren, das landwirtschaftliche Gebaren so zu gestalten, dass Industrie- und Dienstleistungswirtschaft ihre Absatzmärkte im Interesse der nationalen und damit auch landwirtschaftlichen Wohlstanderhaltung zu wahren vermögen.

Die Uruguay-Runde: vier Erfolge

Dieses Postulat ist uns auch in der Uruguay-Runde wegleitend, auch wenn die Verhandlungsparameter für die Schweiz nicht optimal zu sein scheinen. In den buchstäblich pausenlosen zehntägigen Negoziationen, die kürzlich in Genf über die Bühne gegangen sind, wurden die längerfristigen Ziele der Landwirtschaftsverhandlungen festgelegt. Es geht hier darum, ein gerechtes, marktwirtschaftlich ausgerichtetes System des Weltagrarhandels zu entwickeln. Dieses Ziel soll durch die Ausarbeitung von neuen Regeln zum Landwirtschaftshandel sowie durch die Aushandlung einer substantiellen und allmählichen Reduktion des Schutzniveaus und der Unterstützung der Landwirtschaft erreicht werden. Diese Verhandlung wird den nicht-handelsbezogenen Elementen der Landwirtschaftspolitik Rechnung tragen. Mit anderen Worten: Wir konnten das Ziel einer totalen Liberalisierung des Landwirtschaftshandels vermeiden — ein Ziel, das die Verwirklichung unserer agrarpolitischen Aufgaben unmöglich gemacht hätte. Gleichzeitig haben wir aber auch akzeptiert, weiterhin an den Verhandlungen über die langfristigen Ziele teilzunehmen; deren Resultate könnten die bestehenden Instrumente unserer Landwirtschaftspolitik in Frage stellen.

Mit Bezug auf die kurzfristig wirksamen Massnahmen haben sich die Verhandlungspartner geeinigt, im Rahmen ihrer bestehenden Gesetzgebung Schutzmassnahmen an der Grenze und staatlich festgelegte Produktionspreise auf dem heutigen Niveau einzufrieren oder gar abzubauen. Die schweizerische Delegation hat indessen gegenüber ihren Verhandlungspartnern klargestellt, dass die Schweiz im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung praktisch keine Möglichkeit hat, das Schutz- und Unterstützungsniveau zu senken. Wenn auch die Verhandlungen erst angefangen haben, kann festgestellt werden, dass wir uns in vier für die Schweiz wesentlichen Punkten durchsetzen konnten:

— Trotz leidenschaftlicher Angriffe seitens unserer Partner ist das schweizerische Beitrittsprotokoll zum GATT nicht in Frage gestellt.

— Die nicht-ökonomischen Ziele der Landwirtschaftspolitik werden als legitime Ziele der nationalen Politik anerkannt. Sie werden in der Verhandlung Berücksichtigung finden.

— Die kurzfristig wirksamen Massnahmen bewegen sich im Rahmen der gegenwärtigen Bundesgesetzgebung. Bei der Einfrierung von Schutz- und Unterstützungsmassnahmen wurde der Schweiz implizit eine gewisse Flexibilität zugestanden. Sie wird überdies ihre bestehenden Produktionsbeschränkungen als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Agrarmarktes ins Feld führen.

— Das Ziel, neue Regeln auszuhandeln, konnte konsolidiert werden.

Wir sind noch einmal davongekommen; doch ein triumphaler Sieg ist das nicht. Um so wichtiger ist es, dass sowohl an der Innen- als auch an der Aussenfront Klarheit darüber besteht, was auf dem Verhandlungstisch liegen kann und was nicht. Über die Zielsetzung unserer Landwirtschaftspolitik, d.h. über die in Verfassung und Gesetzgebung begründeten Aufträge zur Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft sowie zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes, kann und wird nicht verhandelt werden. Dazu gehören auch die im sechsten Landwirtschaftsbericht des Bundesrates vom 1.Oktober 1984 genannten Grundaufgaben, nämlich:

eine ausreichende Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln, zu der unsere Landwirtschaft, unter Beachtung der wirtschaftlichen Aspekte, einen bedeutenden Beitrag leisten muss;

— die Vorsorge für Krisenzeiten über die Sicherstellung von genügend Kulturland, geeigneten Arbeitskräften in ausreichender Zahl wie auch von Energie und Hilfsstoffen;

— der Schutz der Lebensgrundlagen: Boden, Landschaft, Umwelt;

— die Erhaltung einer dezentralen Besiedlung, dies u.a. als Beitrag zur Raumordnung.

Anderseits können und dürfen wir uns einer Verhandlung über die Instrumente, die wir einsetzen, um diese Ziele zu erreichen, nicht entziehen. Wir haben ein starkes Eigeninteresse, durch die Anpassung unserer Instrumente die Zukunft konkurrenzfähiger Sektoren unserer Wirtschaft, die auf offene Weltmärkte angewiesen sind, nicht zu gefährden. Wir müssen sicherstellen, dass die Garantie des bäuerlichen Einkommens durch eine Agrarpolitik ermöglicht wird, welche sich in ein revidiertes Welthandelssystem sowie in den künftigen europäischen Wirtschaftsraum einfügen lässt.

Wenn diese — äusserst komplexe — Aufgabe auch einen stark defensiven Charakter hat, so birgt sie auch die einzigartige Chance, Tabus und Widersprüche unserer internen Politik zu hinterfragen und die notwendigen Korrekturen anzubringen. Die Ursache dieser Herausforderung liegt weder im GATT noch im EG-Binnenmarkt, sondern in der Einheit unserer Volkswirtschaft und ihrer internationalen Verflechtung. Ein Land wie das unsere, das die Hälfte seines Volkseinkommens im Ausland, u.a. durch Exporte, erwirtschaftet und mit diesem Einkommen — nochmals: zu Recht! — seine Landwirtschaft stützt, muss eine Agrarpolitik führen, welche die Möglichkeit seiner Exporte nicht schmälert. Sonst sägen wir den Ast ab, auf dem wir sitzen. Nur mit einer Agrarpolitik, die mit unseren internationalen Verflechtungen und Verdienstquellen kompatibel ist, kann dem Bauern geholfen werden. Jede andere Politik wäre wohlstandsvermindernd und würde, wie sich dies abzuzeichnen beginnt, den internen Konsens aufbrechen. Dieser Konsens ist unumgänglich, wenn wir die Eidgenossenschaft als wettbewerbsfähige und damit eigenständige Nation in die Chancen und Fährnisse des nächsten Jahrhunderts führen wollen. Je grösser der Wille zum Überdenken unserer internen Instrumente ist, um so stärker wird unsere Befähigung, die Ziele unserer Landwirtschaftspolitik an der Aussenfront zu verteidigen.

Jacques Delors› Absage an den Pragmatismus

Nun ein Wort zu Europa: Ich beschränke mich auf den Stellenwert und die Folgen der Rede, die der Präsident der EG-Kommission, Jacques Delors, kürzlich vor dem Europäischen Parlament zu den EG/EFTA-Beziehungen gehalten hat.

Diese Rede ist eine Absage an den Pragmatismus. Statt induktiv, wie bisher, von Fall zu Fall die anstehenden Probleme zu lösen, werden die EFTA-Staaten aufgerufen, ihre interne Zusammenarbeit zu stärken, nur noch mit einer Stimme zu sprechen, d.h. letztlich die mit der EG zu lösenden Fragen deduktiv anzugehen, ansonst nur noch der vertraglich zu regelnde autonome Nachvollzug in Frage komme. Zudem schlägt Jacques Delors vor, dass wir uns dem Europäischen Gerichtshof unterstellen.

Erstaunlicherweise hat sich ausserhalb der Schweiz niemand über diesen Vorschlag gewundert. Im Gegenteil, die nordischen Staaten legten eine derart ostentative Begeisterung an den Tag, dass sich der Verdacht verdichtete, sie seien weitgehend der Vater des Delors’schen Gedankens; Begeisterung auch im EFTA-Sekretariat, dessen Bedeutung sichtlich zunimmt. Wenn in Wien eine gewisse Perplexität zu beobachten war, so nicht der neuen Methodologie wegen, sondern wegen des Dämpfers, den Delors auf die Idee einer «Mitgliedschaft mit Vorbehalt» gelegt hatte. Wenn man nach den Gründen dieser sonderbaren Wende zur Dogmatik forscht, so führt die Frage nach dem «cui bono», wie so oft, zum Ziel: Für Regierungen von EFTA-Ländern mit einer öffentlichen Meinung, die integrationspolitisch gespalten ist, kommen die Delors’schen Ideen als ideales Mittel, die interne Kohäsion wieder herzustellen. Für andere ist die volle Teilnahme am Binnenmarkt der einzige Weg, sich interner wirtschaftspolitischer Rigiditäten zu entledigen. Für die Kommission schliesslich ist es kommoder, mit den sechs EFTA-Staaten kollektiv zu verhandeln, als je einzeln massgeschneiderte Lösungen zu treffen.

Entscheidungsmechanismen

Für uns ist die institutionelle Frage nicht neu. Ursprünglich waren wir es, die 1961 das Modell der grossen multilateralen Freihandelszone vorgeschlagen haben. Und 1970 ist es dann die Gemeinschaft gewesen, die auf dem Modell der je bilateralen und parallelen Freihandelsabkommen insistierte. Mit dem Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Omnibusverkehr haben wir dann, entgegen den ursprünglichen Wünschen der Gemeinschaft, eine multilaterale Lösung erstmals zustandegebracht. Es ist somit nicht die «institutionelle Frage» und deren multilateraler Charakter, die uns überrascht haben, sondern die Tatsache, dass diese Ideen von EG-Seite aufgebracht worden sind. Erstaunlich ist auch der unnötig supranationale Charakter, den einige unserer Partner zumindest de facto anstreben. Denn aus der EFTA eine Mini-EG zu machen, ist keineswegs notwendig, um mit der EG mehr oder weniger konzentriert zu verhandeln. Etwas stutzig machen mich auch der fast religiöse Eifer und die Eile, mit der bestimmte Kanzleien das Dossier an die Hand nehmen — unter teilweiser Hintansetzung der weltweiten Handelsfragen. Ich kann mir dies nur durch das Vorhandensein innenpolitischer Sachzwänge erklären.

Delors Vorschlag, für Belange, die den Europäischen Wirtschaftsraum betreffen, gemeinsame Entscheidungsmechanismen zu schaffen, ist für uns souveränitätspolitisch von Interesse. Falls dieser Raum tatsächlich binnenmarktähnliche Verhältnisse kreieren sollte, wäre ein gemeinsames institutionelles «Dach» durchaus wünschbar. Aus diesem Grunde haben wir denn auch die Idee eines Rahmenabkommens in die Diskussion gebracht, eines Abkommens, das jedoch flexibel genug sein müsste, um den unterschiedlichen Sensibilitäten Rechnung zu tragen. Hierin liegt aber eben die Problematik. Das gemeinsame Vorgehen der unter sich recht disparaten EFTA-Staaten birgt die Gefahr des Schnürens vermeidbarer Verhandlungspakete, fördert Cross-Concessions und dürfte vielfach einen für den hauptinteressierten Staat wohl zu niedrigen gemeinsamen Nenner schaffen, was nicht ausschliesst, dass die einzelnen EFTA-Staaten gegeneinander ausgespielt werden. Dazu kommt, dass eine weitgehende Teilnahme am Binnenmarkt auch eine einseitige Harmonisierung der wirtschaftspolitischen und wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs zur Folge haben könnte, was innenpolitisch nicht unproblematisch ist. Schliesslich besteht auch das Risiko, dass wir unsere beschränkten Mittel zur Formulierung gemeinsamer EFTA-Positionen engagieren, statt sie zur Lösung unserer tatsächlichen Probleme mit der EG einzusetzen. Persönlich bin ich überzeugt, dass wir dank unserer soliden Wirtschaft und politischen Geschlossenheit ausserhalb der klassischen Handelspolitik alleine recht stark und deshalb weniger als andere vom Zusammenspannen mit unseren EFTA-Partner abhängig sind. Der bilaterale Weg ist jedoch durch die Rede Delors› bis auf weiteres verengt worden.

Die Chance der Mitbestimmung

Wenn ich die faktische Problematik der gegenwärtigen Parameter kurz dargelegt habe, so nicht, um zu alarmieren, sondern weil die Erfahrung zeigt, dass nur eine illusionslose Beurteilung der Lage es erlaubt, deren Vorteile auszuschöpfen. Und Vorteile birgt sie ohne Zweifel. Zunächst ist in formeller Hinsicht auf die Dynamik hinzuweisen, welche nun in die Dinge gekommen ist. Wir stehen vor der Chance, die westeuropäische Konfiguration neu zu strukturieren und hierbei, wenn wir Delors beim Wort nehmen, eine Mitbestimmung im westeuropäischen Raum sicherzustellen. Zum zweiten muss zugegeben werden, dass gewisse auch für die EG sensible Dossiers wie der beschränkte Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt wohl nur im Rahmen einer multilateralen gesamtwesteuropäischen Lösung geregelt werden können. Ähnliches dürfte für die Dienstleistungen gelten. Wichtig ist bei alledem, sich nicht in vermeintliche Solidaritätszwänge einbinden zu lassen, die Nerven zu bewahren und das für uns Wesentliche vom Akzessorischen zu trennen.

Und das Wesentliche ist eines: die Wettbewerbsfähigkeit — die Wettbewerbsfähigkeit, die uns kein europäisches Modell noch eine Zusammenarbeitsmodalität zu gewähren vermag, sondern die primär von uns, von der Risikobereitschaft der Industriellen sowie von der Weitsichtigkeit des Bundesrates, des Parlaments und der Sozialpartner abhängt. Wirtschaftlich wird uns 1992 ohne Zweifel Probleme schaffen. Hierbei gilt meine Sorge weniger den Kleinbetrieben, sofern sie für den nationalen Markt arbeiten, oder den Multinationalen, die sich zu arrangieren vermögen. Schwierigkeiten sehe ich vor allem für exportfähige Mittelbetriebe, deren Erzeugnisse Vermarktungsvorschriften unterliegen (Prägnanzfall: Pharma) und/oder stark von öffentlichen Käufen abhängen (Prägnanzfall:

Energieerzeugung). Hier entstehen Wettbewerbsnachteile, die grösser sind als jene anderer Branchen. Auf der ganzen Breite bringt die angedeutete Problematik jedenfalls zwei Erfordernisse ans Licht, nämlich die Notwendigkeit,

  1. die Qualität des Produktes und des Produktions-Standortes dauernd zu verbessern, und
  2. die Voraussetzungen zu schaffen, um das EG-Diskriminationspotential handelspolitisch durch die gegenseitige Anerkennung der Vorschriften, Normen und Test-Zertifikate auf Gegenseitigkeit zu entschärfen.

Die Qualität des Produktes kann an der Spitze des Fortschritts gehalten werden, falls wir die fünf unverzichtbaren Pfeiler unserer Wirtschaft komparativ verstärken:

— die Arbeitskapazität im Rahmen der Sozialpartnerschaft

— die Fähigkeit zur Eigenfinanzierung der Investitionen

— die (brauchbare) Forschung

— die Ausbildung und

— eine genügende, konkurrenzfähige und langfristig gesicherte eigene Energieversorgung.

Unter günstigen Rahmenbedingungen ist all dies mit privatwirtschaftlichen Mitteln durchaus zu bewerkstelligen.

Bei der Qualität des Standortes spielt der Staat eine entscheidende Rolle. Es sei an die Trivialität erinnert, dass eine Volkswirtschaft nur so viel auszugeben vermag, wie sie produktiv verdient. Steuern, Lasten, Lohnprozente, Beschränkungen, Auflagen, staatlich verordnete Verkürzungen der erbrachten Leistungen bei gleichem Lohn und anderes mehr sind unproduktive Ausgaben einer Volkswirtschaft, deren unbeschränkt haftende Teilhaber wir letztlich alle selber sind. Hierbei enthalte ich mich des Urteils, ob all diese volkswirtschaftlichen Kosten im Einzelfall gerechtfertigt sind oder nicht. Was ich jedoch mit Blick auf den gemeinsamen Binnenmarkt zweifelsfrei sagen kann, ist, dass wir mit der Kumulierung all dieser Auflagen beginnen, über unsere Verhältnisse zu leben. Sollte zudem noch der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen werden, so würde die Wirtschaft in einer Weise geschwächt, die sie in die unproduktive Schutz- und Verwaltungsbedürftigkeit triebe, dies mit allen ordnungspolitischen und damit ökonomischen Konsequenzen, aber auch mit den einseitigen Auslandabhängigkeiten, die eine solche Richtungsänderung implizieren würde. Jedenfalls kann man nicht — zu Recht! — für die Aufrechterhaltung des Industriestandortes Schweiz plädieren und zugleich Dinge in die Wege leiten, welche den Export von Arbeitsplätzen geradezu provozieren. Die pflegliche Behandlung der wirtschaftspolitischen Standortqualität ist folglich eine der wichtigsten Aufgaben, welche den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden im ausgehenden Jahrhundert noch zugedacht ist. Der Schlüssel liegt in einer Verringerung der staatlich verordneten Fixkosten mit Einschluss der Fiskalität. Dies deshalb, weil die Schweiz immer exportiert, entweder Güter oder Arbeitsplätze.

An der europäischen Aussenfront ging und geht es noch vermehrt darum, auf der Basis der Entwicklungsklausel einerseits die Liberalisierung jenes Wirtschaftsverkehrs, der vom Freihandelsabkommen nicht gedeckt wird, auf ausgewählte Bereiche auszudehnen, das heisst, die bestehenden Schranken auf der Grundlage der Gegenseitigkeit abzubauen. Und anderseits ist es von unbestreitbarem Interesse, die Zusammenarbeit auf jenen Gebieten zu fördern, bei denen sich eine Verteilung der Lasten als unumgänglich oder zumindest als rationell erweist. Es handelt sich hier mit anderen Worten um den gemeinsamen Aufbau eines Vorhabens. Das Stichwort lautet somit heute wie bisher: Liberalität und Kooperation.


Erschienen: Schweizer Monatshefte : Zeitschrift für Politik, Wirtschaft, Kultur, Band (Jahr): 69 (1989), Heft 7-8

 

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