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Für alle Fälle versichert

Ja, für alle.

 

Zwei Tage vor Anpfiff der Fussballweltmeisterschaft 2018 pu­blizierte der britische Spezialversicherer Lloydʼs eine Medienmitteilung1: Gemessen am Versicherungswert der Spieler – 1,43 Milliarden Pfund (46,7 Millionen pro Spieler) – werde Frankreich die WM gewinnen – eine Vorhersage, die rund einen Monat später tatsächlich eintraf. Das Abdecken kurios erscheinender Risiken ist das Business von Lloydʼs, einem Unternehmen, das 1686 in einem Kaffeehaus an der Londoner Tower Street gegründet wurde. Doch auch Schweizer Versicherungen decken einige nicht alltägliche Risiken ab.

 

Entführung und Erpressung
Die Funk-Gruppe offeriert eine Versicherung gegen Entführung und die Erpressung von Lösegeldern. Dieser Gefahr sind zum Beispiel Mitarbeiter internationaler Konzerne ausgesetzt, und zwar häufiger, als man denkt: viele Fälle werden aus Angst um negative Schlagzeilen und um Konsequenzen nicht gemeldet. Gedeckt sind durch die Entführung entstehende Vermögens- und Personenschäden; dazu gehören Rechtsverteidigungs- und Beratungskosten, die Nutzung einer 24-Stunden-Notfall-Hotline sowie entstehende Kosten durch Lösegelder.

 

Golfglück
Gibtʼs auch Unglück im Glück? Ja, etwa dann, wenn einem Golfspieler das direkte Einlochen des Golfballs mit einem Schlag gelingt und von ihm erwartet wird, dass er eine Runde für alle Mitspieler ausgibt. Die «Hole-in-One»-Versicherung der Mobiliar zahlt dem versicherten «Opfer» in so einem Fall eine Entschädigung, wenn ihm das bei einem offiziellen Golfturnier in der Schweiz gelingt bzw. widerfährt. Diese Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung bietet auch die Allianz an: sie kommt für Konsumationskosten bis 3000 Franken auf.

 

Hochzeitsunglück
Schweizer Brautpaaren bietet die Zurich für 76 Franken eine Hochzeitsversicherung an, die alle gebuchten Leistungen bis 20 000 Franken deckt. Wenn die Hochzeit verschoben werden muss, wenn beispielsweise die Braut oder der Bräutigam selber oder ihre Angehörigen nicht anreisen können oder ernsthaft erkrankt sind, springt die Versicherung ein. Sie übernimmt auch alle Kosten, sollte sich das Brautpaar unerwartet trennen und die Hochzeit absagen.

 

Kryptokriminalität
Was, wenn mir mein in Kryptowährungen angelegtes Vermögen in der Höhe von 10 Millionen Franken entwendet wird? Für diesen neuen, noch nicht abschliessend bewerteten Fall fallen die Antworten unterschiedlich aus. Die Zurich antwortet diplomatisch, ihre Hausratsversicherung decke im Fall einer Beraubung einen Betrag bis 5000 Franken. Was in den allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Geldwerte definiert ist, sei abschliessend aufgezählt, hält dagegen die Allianz fest: Kryptowährungen fallen nicht darunter, weshalb sie hierfür keine Leistungen erbringen würde.

 

Meteoriteneinschlag
Wer zahlt, wenn ein Meteorit einschlägt und mein Fe­rienhaus zerstört? Die Gebäudeversicherung von Zurich Schweiz versichert Schäden durch Meteoriten und andere Himmelskörper in jenen sieben Kantonen, die nicht von einem kantonalen Gebäudeversicherungsmonopol beherrscht sind. Die Helvetia versichert Meteoritenschäden im Rahmen der Feuer-Basis-Versicherung. Bei der Allianz sind Kunden mit einer AllRisk-Police auch gegen Meteoriten versichert. Folgeschäden eines Einschlags wie die Beschädigung des Inventars, etwa durch einen Brand oder gesprungene Fensterscheiben, sind im Kombihaushalt-Produkt versichert.

 

Reputationsrisiken
Zwanzig Jahre dauere es, sich eine Reputation zu erwerben, und fünf Minuten, sie zu verlieren, lautet ein bekanntes Bonmot von Investor Warren Buffett. Und weil sich dieses Risiko in Zeiten sozialer Medien noch verschärft hat, gibtʼs dafür auch eine Versicherung. Im Krisenfall stellt etwa die Funk-Gruppe ein Notfallbudget bereit für alle notwendigen Kommunikationsmassnahmen, einschliesslich des Zugangs zu global tätigen Krisenkommunikationsspezialisten und gezielter Massnahmen zur Schadensprävention. Ein versicherungswilliges Unternehmen kann schon im voraus eine Wahl treffen zwischen verschiedenen spezialisierten Agenturen. Die Allianz Reputation Protect kommt auf für Reputationskrisenkosten, die per Medienanalyse ermittelt werden, und ersetzt mit einer Vermögensschadendeckung auch entgangene Betriebsgewinne. Möglich sind Versicherungssummen bis 10 Millionen Euro, bisher ist das Produkt aber noch nicht erhältlich in der Schweiz.

 

Robotergewalt
Wer zahlt, wenn mich mein Roboter angreift und verletzt? Die Unfallversicherung des Arbeitgebers bzw. die Krankenkasse springt ein. Für die Deckung spielt die Unfallursache keine Rolle, die Versicherung würde aber wohl einen Regress auf den Hersteller des Roboters prüfen. Handelt es sich um einen Produktfehler, kann dieser über eine Produkthaftpflichtversicherung gedeckt werden. Ist der Angriff der Cyberkriminalität zuzuordnen, wäre der Schaden über eine Cyberversicherung gedeckt. Die Basler Versicherungen bieten etwa eine Absicherung vor Datenverlust, Persönlichkeitsverletzung und Infizierung mit Schadsoftware an (Safe Surf) sowie eine Absicherung vor Kartenmissbrauch, Datenmissbrauch und Fehllieferungen bei Online-Bestellungen (Safe Pay) an.

 

Speicherschaden
Was, wenn Insekten oder Kleintiere meinen Server zerstören? Als Teil des Hausrats sind Server in der Hausratversicherung versichert. Doch Vorsicht: das gilt nicht für die auf Servern gespeicherten Daten. Diese könnte eine EDVA-Versicherung decken: eine Sachversicherung für Anlagen und Datenwiederherstellungskosten inklusive Vermögensversicherung für durch einen Schaden entstehende Mehrkosten. Im Angebot der Optima Versicherungsbroker AG etwa sind Computersysteme, Netzwerkkomponenten, Peripheriegeräte, Geräte der Büro-, Bezahl-, Kommunikations- und Zugangstechnik versichert, inklusive der Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten sowie der Kabel. Mitversichert sind die zusammen mit der Anlage und dem Gerät gekaufte Firmware und Betriebssysteme.

 

Staudammbruch
Bricht ein Staudamm, haftet die Betreiberin der Stauanlage für Personen- und Sachschaden – so ist es im Bundesgesetz über die Stauanlagen festgeschrieben. Als Betreiberin gilt, wer eine Stauanlage besitzt, baut oder betreibt. Ist die Betreiberin nicht Eigentümerin der Anlage, so haftet die Eigen­tümerin mit ihr solidarisch. Bund, Kantone, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten haften nach diesem Gesetz, soweit sie Stauanlagen betreiben. Von der Haftung befreit wird, wer nachweist, dass der Schaden durch ­höhere Gewalt, grobes Verschulden der geschädigten Person, ­Sabotage, Terrorismus oder kriegerische Ereignisse verursacht worden ist. Die Kantone können vorsehen, dass die Haftung durch den Abschluss von Versicherungsverträgen ganz oder teilweise oder auf andere, gleichwertige Weise sichergestellt werden muss.2 Hierfür gewährt etwa die Mobiliar Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 50 Millionen Franken. In Sachversicherungen sind Schäden durch Wasser aus Stauseen grundsätzlich ausgeschlossen, es handelt sich dabei um ein nicht versichertes Elementarereignis sowohl aus Sicht Elementarversicherung als auch gemäss den kantonalen gesetzlichen Regelungen. Im Industriebereich können solche Schäden aber im Einzelfall versichert werden. Auch in der obligatorischen Unfallversicherung oder bei Lebensversicherungen bestehen keine dementsprechenden Ausschlüsse.

 

Tierwohl
Die Schweizerische Mobiliar bietet standardmässig eine Haustierversicherung an, mit der sich das Risiko von Krankheit und Unfall von einem Haustier versichern lässt. Es ist keine klassische Sach- oder Vermögensversicherung, schliesslich sind Krankheit und Unfall üblicherweise bei den Personenversicherungen zu finden. Die ABES-Pferdeversicherung in Glattbrugg versichert den Tod eines Pferdes, so er durch Unfall, Verletzung, Krankheit oder Erkrankung verursacht wurde. Nicht ­bezahlt wird bei vorsätzlicher Schlachtung oder bei humaner ­Tötung des Pferdes, die direkt oder indirekt auf den Ausbruch einer Krankheit zurückzuführen ist.

 

Tunnelbau
Auch Jahrhundertbauwerke wie der Gotthardtunnel wollen versichert sein: neben dem Bauwerk selber müssen auch die am Bau beteiligten Personen und die eigens dafür ­gebauten Infrastruktureinrichtungen wie Betonwerke, Verladeterminals, Umspannanlagen, Deponien, Sprengstofflager, Kantinen sowie Büro- und Wohncontainer versichert werden. Kommt es zum Beispiel aus unvorhersehbaren geologischen Gründen zu einem Bergschlag, bei dem Gestein in den bereits erstellten Tunnel stürzt und diesen beschädigt, ist der zusätzliche Aufwand zur Wiederherstellung versichert. Nicht gedeckt sind Mehraufwendungen durch vorhersehbare Risiken, und die Bauherrin muss stets die notwendigen und zumutbaren vorsorglichen Massnahmen treffen, um derartige Ereignisse zu vermeiden. Eine besondere Gefahr geht von den grossen Arbeitstiefen mit hohen Temperaturen und druckhaftem Gebirge sowie von den schweren ­Maschinen aus. Die Haftpflichtdeckung schützt die Bauherrin vor Ansprüchen bei Schäden gegenüber Dritten. Zum Beispiel können Senkungen der Oberfläche über der Röhre zu Schäden von Strassen­konstruktionen führen. Beim Gotthard­basistunnel bestand dieses Risiko konkret für die Mauer des Lai da Nalps, eines Stausees südlich von Sedrun. Schäden sind aber keine aufgetreten.


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  1. http://www.lloyds.com/news-and-risk-insight/press-releases/2018/06/dream-team

  2. Stauanlagengesetz StAG Art. 14, Haftung der Betreiberin, Art. 15, Haftungsausschluss, Art. 18, Deckung der Haftpflicht.

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Die Wahrscheinlichkeit, von einem Hai getötet zu werden, ist verschwindend klein. Und doch ist der weisse Hai zum Inbegriff von «Gefahr» geworden. Bild: Grosser Weisser Hai, mauritius images / nature picture library / Chris & Monique Fallows.
Von weissen Haien und schwarzen Schwänen

Für die Beurteilung von Gefahren ist ein evolutionär altes Hirnteil zuständig, und Wahrscheinlichkeitsrechnung liegt den Menschen ohnehin nicht im Blut. Das führt oft zu falschen Einschätzungen.

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