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Freiheitliche Gesellschaft trotz unfreiem Geist

 

Lassen Sie uns hier akzeptieren, dass der Mensch unfrei sei, dass seine Handlungen Folge determi­ni­s­tischer, chemischer Prozesse in seinem Gehirn und nicht Ergebnis freier Entscheidungen eines metaphysischen selbstbewussten Ichs seien. Aber sind damit nicht Jahrhunderte aufklärerischer Ideale, die den Menschen als mündiges und zu Rationalität fähiges Wesen betrachten, in Frage gestellt? Und wird damit nicht die freiheitliche Gesellschaftsordnung ihrer Grundidee beraubt, dass jeder Mensch nach seinem freien Willen ein Recht darauf hat, sein Glück zu verfolgen – so er damit nicht andere Menschen darin hindert, Selbiges zu tun – frei von willkürlichen Eingriffen staatlicher Regierungsgewalt? Die Antwort ist ein deutliches «Nein» – mit zweistufiger Begründung.

Die erste Stufe ist schnell erklärt: Zwar wird von «Freiheit» sowohl im neurowissenschaftlichen als auch im ordnungspolitischen Kontext gesprochen, doch man gerät auf Irrwege, wenn man dem Begriff in beiden Kontexten dieselbe Bedeutung zuschreibt. Die im neurowissenschaftlichen Kontext angefochtene Freiheit ist die Freiheit des menschlichen Handels von den im Gehirn ablaufenden, nicht willentlich beeinflussbaren chemischen Prozessen, während die im ordnungspolitischen Kontext geforderte Freiheit die Freiheit des menschlichen Handelns von äusseren Zwängen meint. Frei von äusseren Zwängen trifft das Individuum gemäss liberalem Weltbild Entscheidungen, die seinem Wohl und damit letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienlich sind. Es ist offensichtlich, dass das Individuum seine eigenen Präferenzen besser kennt als der Staat und dass es daher nicht wünschenswert ist, wenn der Staat Millionen von Individuen vorschreibt, wie sie zu handeln hätten. Das gilt völlig unabhängig davon, wie eine «Präferenz» neurologisch gesehen zustande kommt und über welche neurologischen Prozesse sie Handlungen auslöst. Die beiden Freiheitsbegriffe stehen daher nicht miteinander in Konflikt.

Nun ist Freiheit aber untrennbar mit Verantwortung verbunden. Oder wie es Friedrich August von Hayek in seiner «Verfassung über die Freiheit» formulierte: «Wenn die Menschen handeln können, wie sie
es für richtig halten, müssen sie auch für die Ergebnisse ihrer Handlungen verantwortlich gemacht
werden.» Hier wird die Sache etwas umständlicher, denn: Wie wollen wir einem Menschen persönliche Verantwortung, ja Schuld zuschreiben, wenn sein Verhalten derart neuronal determiniert ist, wie die Wissenschafter sagen? Aus neurowissenschaftlicher Sicht: gar nicht. Ordnungspolitiker führen darum die Verantwortung als soziale Konvention ein. Sie ist unabhängig von der Verantwortung als psychologische Kategorie. Sie ist ein Konstrukt, «auf dem wir unsere freiheitliche Ordnung bauen dürfen, weil wir müssen».1 Das klingt nun nach einer etwas billigen Lösung. Und es lässt auch die Frage nach der Schuldfähigkeit vorerst offen: Wenn wir Verantwortung und Schuld nicht auf Basis neurologischer Konstitution beurteilen, sondern einfach als soziale Konvention voraussetzen, wie rechtfertigt sich dann die Abgrenzung der Schuldunfähigkeit eines Kindes von der Schuldfähigkeit eines Erwachsenen, und wozu evaluieren dann Psychiater die geistige Zurechnungs­fähigkeit erwachsener Delinquenten?
Wer ein bisschen darüber nachdenkt, kommt zum Resultat: Dieses Verantwortungskonstrukt baut zwar nicht auf der Idee des freien Willens auf, doch es stützt sich ebenfalls auf einer psychologischen Konstitution ab: der Fähigkeit des Individuums, die Folgen seines Handelns einzuschätzen – ob das nun über bewusste Abwägung oder unbewusste Erfahrung geschehe. Kindern sowie Menschen mit erheblichen geistigen Einschränkungen wird diese Fähigkeit nicht zugeschrieben, sie sind insofern unmündig. Gesunde Erwachsene sind dagegen mündig und tragen also für die Ergebnisse ihrer Handlungen in einer freien Gesellschaft Verantwortung – freier Wille hin oder her.

  1. Viktor J. Vanberg: Freiheit und Verantwortung: Neurowissenschaftliche Erkenntnisse und ordnungsökonomische Folgerungen. Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik. Freiburg i. Br: Walter Eucken Institut, 2010, S. 13.

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Freiheitliche Gesellschaft trotz unfreiem Geist

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