Freiheit durch Recht
Die Magna Carta feiert heuer ihren 800. Geburtstag. Die Patin der Bill of Rights und der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung legte den Grundstein für die Herrschaft des Rechts. Seit ihr gilt: niemand steht über dem Gesetz. Eine Würdigung mit Blick auf unser postmodernes Rechtssystem.
2015: während die Schweiz in einen lebensfremden und sich totlaufenden Diskurs über die Bedeutung historischer Mythen für die heutige Politik versinkt, feiert die Welt ein Jubiläum, das in seiner Bedeutung für die Menschheit weit über Morgarten und Marignano hinausgeht. Am 15. Juni 1215 siegelte König John von England die Magna Carta, auch Magna Carta Libertatum und zu Deutsch die grosse Urkunde der Freiheiten genannt. John und seine Barone, die ihn zu diesem Schritt zwangen, setzten damit den Grundstein für eine über Jahrhunderte dauernde Entwicklung des modernen Rechtsstaates.
Trotz der zeitlichen Distanz wissen wir erstaunlich viel und Detailliertes über die Entstehung der Magna Carta, die Hintergründe und Geschehnisse, die zu ihrem Erlass führten. John war der erste englische König, der seine Korrespondenz bis hin zu einfachen Anordnungen des täglichen Lebens kopieren liess, und vieles von diesem Schriftgut blieb erhalten. Der Nachwelt hat er also nicht nur die grosse Carta hinterlassen, sondern auch ein Konvolut von Dokumenten, die es den Historikern erlauben, die Ereignisse darzustellen und kritisch aufzuarbeiten.
Die Plantagenets
John war ein glückloser und schlechter König. Er stammte aus einer damals wenig populären Königsfamilie, den Plantagenets, die ihren Ursprung im südwestfranzösischen Anjou hatten. Dieser kriegerischen Dynastie gelang es, in weniger als fünfzig Jahren ein gigantisches mittelalterliches Reich zu schaffen, das man auch gerne das angevinische nennt, in Anlehnung an die Herkunft seiner Herrscher. In der Zeit seiner grössten Ausbreitung erstreckte sich das Reich von den schneebedeckten Gipfeln der Pyrenäen bis zu den windreichen Hochmooren Schottlands. Es umfasste die Grafschaften Anjou, Tours und Maine, das gesamte Herzogtum der Normandie, die Bretagne, Aquitanien, die Gascogne, England, über Vasallenverhältnisse auch Schottland, Teile von Wales und die Gebiete der westirischen Kleinkönigtümer.
Dieses gigantische Reich erbte King John, den wir im Deutschen auch als König Johann Ohneland in Erinnerung haben, weil sein Vater Henry II das Land ursprünglich unter Johns drei älteren Brüdern aufteilte, womit für ihn nichts übrig blieb. Aber die Geschichte nimmt manchmal seltsame Wendungen: die Brüder starben alle vor ihm, und John konnte von seinem Bruder Richard Löwenherz ein ungeteiltes Reich übernehmen. Dieses war aber kein stabiles und gesichertes Gemeinwesen, mehr ein Flickwerk als ein eigentliches Reich, das durch zahllose und ineinandergreifende Erbschafts-, Lehens- und Vasallenverhältnisse geprägt war.
Die Plantagenets waren Könige von England, dort hatten sie nur Gott über sich. Im restlichen Reich war das anders; in Schottland, Wales und Irland waren ihre Besitzansprüche mehr kriegerisch untermauerte Aspirationen denn wirkliche Herrschaftsrechte, und in Frankreich waren sie nur Herzöge und keine Könige. Die ersten normannischen Könige Englands hatten ein einigermassen zentralistisches und funktionierendes Regierungssystem aufgebaut, aber unter ihren Nachfolgern kam es zunehmend zu Aufständen der Barone, die ihre Autonomie zurückhaben wollten. Die ständigen Kriegszüge der Könige, die notwendig waren, um das an allen Enden gefährdete Reich zu verteidigen, führten zu horrenden Kosten, die hauptsächlich aus den Reichtümern Englands beglichen wurden. Das Land, Bevölkerung und Barone ächzten unter immer neuen Abgaben, und die finanzielle Last wurde verschärft durch die Korruption der Höflinge, Richter und Kleriker, die sich ihre Dienste teuer bezahlen liessen. Die Plantagenets des angevinischen Zeitalters galten deshalb als geldgierig, kriegslüstern und unzuverlässig. Oder einfach als Tyrannen.
Die Regierungszeit von John dauerte von 1199 bis 1216. Die Bilanz seiner Tätigkeit war verheerend: Schon nach wenigen Jahren hatte er grosse Teile seines kontinentalen Besitzes an die Franzosen verloren, diese bedrohten den Südosten von England, die Schotten fielen in Nordengland ein, die Waliser annektierten die südlichen Walisischen Marken, und in England tobte eine Reihe von Bürgerkriegen. Der Papst überzog das Land mit einem Kirchenbann, der Abgabedruck wurde grösser und grösser, der Adel verweigerte dem König Gefolgschaft bei der Verteidigung der französischen Stammlande, die Inflation regierte das Land. Am Ende seiner Karriere holte sein Titel «Ohneland» den König ein: er konnte sich nur noch in kleinen Teilen seines Reiches einigermassen sicher bewegen, im Wesentlichen zwischen London und den südwestlichen Küstenstrichen Englands. Dieses verfallende Reich, Chaos und ständiger Streit zwischen den Baronen und dem König, zwischen dem Adel und der Kirche bilden den soziologischen Hintergrund für die Magna Carta.
Runnymede
Gegen das Ende des Jahres 1214 konnte König John durch ein Edikt sein Verhältnis zur Kirche regeln, was zur Aufhebung des Kirchenbannes führte, ihn aber auch zwang, den Papst als Lehensherrn anzuerkennen. Die Barone wollten das Gleiche für sich und begannen, den König mit unverhüllten Drohungen der Absetzung und eines neuen Bürgerkrieges unter Druck zu setzen. Im Wesentlichen strebten sie nach Milderung der Abgabelast und einer Regelung des Kriegsdienstes auf dem europäischen Festland. Sie forderten, dass sich der König an das Recht hält und sich diesem unterwirft, und schliesslich bestanden sie darauf, dass der König nicht mehr in die Erbfolge seiner adligen Lehensnehmer eingreift, eine Prärogative, die John oftmals ausgenutzt hatte, um seinen persönlichen Landbesitz zu arrondieren oder Geschenke an seine Günstlinge zu machen. In mehrmonatigen Verhandlungen, zu denen sie zwecks Unterstreichung ihrer Entschlossenheit gelegentlich im vollen Waffengeschirr erschienen, verlangten die Barone eine verbindliche Regelung dieser Anliegen. Zuerst forderten sie vom König einfach, dass er die Krönungs-Carta seines Grossvaters Henry I bestätige. Zu den damaligen Zeiten war es üblich, dass ein König zu Beginn oder auch während seiner Regierungszeit in der Form eines Edikts seiner Herrschaft einen gewissen Rahmen oder auch programmatischen Inhalt gab. Die Carta von Henry war nun insofern interessant, als dieser dem Adel und der Bevölkerung gewisse gute Taten und auch «Liberties» versprach. Und genau deshalb hatten die Barone sie ausgegraben und von John eine Bestätigung verlangt. Dieser verweigerte sich aber diesem Anliegen, weshalb die Barone begannen, selbst eine Liste von Forderungen, die sogenannten «Articles of the Barons», zu entwerfen. Nach langen Verhandlungen, denen er sich durch Finten immer wieder zu entziehen versuchte, gab John schliesslich nach und erliess die Magna Carta.
In der äusseren Form ist die Magna Carta ein Edikt, eine einseitige Verlautbarung des Königs. In der Substanz ist sie aber ein Vertrag zwischen den rebellischen Baronen und dem König, der von seinen Untergebenen in die Schranken gewiesen wird. Im Grund genommen ist sie ein Landfriedensvertrag, wie wir ihn aus dem Mittelalter allenthalben und auch später in vielerlei Form kennen, beispielsweise auch in der Gestalt unseres Bundesbriefes. In der Carta kam John den meisten Anliegen der Rebellen entgegen und machte Konzessionen auch an die breitere Bevölkerung. Die Barone akzeptierten die Carta als eine Regelung ihrer Anliegen und bezeugten dies am 19. Juni 1215 auf einer Runnymede genannten Wiese in der Nähe von Windsor, wo sie dem König huldigten und ihren Treueeid auf ihn erneuerten.
Recht und Vernunft
Die Magna Carta ist ein Pergament, auf dem in mittelalterlichem Latein rund 4000 Wörter stehen. Das Dokument ist in der gängigen englischen Übersetzung in 63 Paragraphen unterteilt. Es ist weder in Stil noch Regelungsdichte einheitlich, und man sieht ihm an, dass es von mehreren Autoren verfasst wurde, unter ihnen vom damaligen Erzbischof von Canterbury, Stephen Langton. Insgesamt ist es aber ein komplexes und erstaunliches Regelwerk, das in der intellektuellen Qualität weit über vergleichbaren Dokumenten der damaligen Zeit steht. Viele Bestimmungen regeln die unmittelbaren Anliegen der Barone und der damaligen Bevölkerung und haben für den heutigen Leser wohl keine grosse Bedeutung mehr. Darunter fallen Regeln über Erbschaftsabgaben, die beim Tod eines Earls oder Barons fällig wurden, die Begrenzung der Bereicherung durch Vormundschaft, Vermählung, Stellung und Schutz der Witwen, Schulden, Schildgelder, Lehen, Brücken, Wälder, Fischreusen in den Flüssen, die Lieferung von Nahrungsmitteln und Baumaterialien – kurzum über manches oder alles, was in der damaligen Welt einigermassen reguliert werden musste, damit sie funktionierte.
Die Magna Carta enthält jedoch darüber hinaus mehrere Prinzipien, die als verfassungsrechtliche Bestimmungen universelle Geltung beanspruchen können. In der Klarheit und Kompromisslosigkeit, mit der diese Prinzipien zum Ausdruck kommen, liegt die eigentliche Bedeutung der grossen Freiheitsurkunde. Das spiegelt sich zuerst in einer allgemeinen Konnotation, wonach das Recht die Gesellschaft regieren soll, dass niemand, auch nicht der König, über dem Recht steht und dass die Regierenden in der Ausübung ihrer Gewalt vernünftig vorgehen sollten, also aufgrund rationaler Überlegungen handeln müssen. Die Ausdrücke «Recht des Königtums», «Recht des Landes» und «Reasonableness» kommen im Dokument vielfach vor.
Es gibt schliesslich mehrere Bestimmungen, die diesen grundrechtlichen Aspekt konkretisieren. Man kann drei solcher Bestimmungen nennen. Die erste findet sich in Klausel 39 (in der deutschen Übersetzung normalerweise im Paragraphen 46), die oftmals als das Kernstück der Magna Carta angesehen wird und in der man das Grundrecht auf einen fairen Prozess erblicken kann:
«Kein freier Mann soll verhaftet, gefangengesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden; noch werden wir ihm anders etwas zufügen oder ihn ins Gefängnis werfen lassen als durch das gesetzliche Urteil von Seinesgleichen oder durch das Landesgesetz.»
Zudem wird das Justizwesen als solches geregelt. Dieses soll zugänglich und fair sein. Der König verpflichtet sich zu einer Reihe von Massnahmen, unter anderem dazu, dass wichtige Angelegenheiten in lokalen Gerichten und rasch erledigt werden, dass die richterliche Tätigkeit weder käuflich noch übermässig teuer sein darf und dass die Justiztätigkeit der Sheriffs, einer Art Bezirkshauptleute, im Sinne einer Gewaltenteilung eingeschränkt wird. Anklagen dürfen nicht willkürlich sein, und die gerichtliche Tätigkeit darf weder verweigert noch ungebührlich verzögert werden.
In einem dritten inhaltlichen Kernbereich der Magna Carta kann man Ansätze zur Kontrolle der Mächtigen durch die Rechtsunterworfenen erblicken. So hält Klausel 14 fest, dass der König zuerst eine Versammlung der Erzbischöfe, Äbte, Grafen und wichtigeren Barone einberufen müsse, um ihren Rat oder Zustimmung einzuholen, bevor er neue Abgaben erlässt. Klausel 61, die berühmte Sicherheitsklausel, sieht vor, dass die Barone aus ihrer Mitte 25 Vertreter wählen, die die Respektierung der gewährten Freiheiten und die Einhaltung des Friedens überwachen sollen und gegebenenfalls mit Gewalt gegen jene vorgehen können, die diese verletzen oder nicht beachten. Dazu waren sie auch ermächtigt, Besitztümer des Königs einzuziehen.
Der Frieden unter der Magna Carta dauerte nicht lange. Nur Wochen nach deren Erlass brach der Streit zwischen dem König und den Baronen wieder aus. Schon im August 1215 erklärte der Papst auf Antrag von König John die Magna Carta für null und nichtig, weil sie unter Androhung von Gewalt zustande gekommen sei. Die Rebellen wurden exkommuniziert, und der König annektierte Burgen und andere Besitztümer der rebellierenden Barone. Diese rächten sich, indem sie den französischen König Louis einluden, König von England zu werden, worauf eine französische Armee in London einmarschierte. Das Land versank einmal mehr im Bürgerkrieg. Nach etwas mehr als einem Jahr, nachdem er die Magna Carta besiegelt hatte, war König John tot, erschöpft von den zahlreichen Gefechten und der ständigen Flucht in seinem eigenen Reich oder was ihm davon blieb.
Der angevinische Globus
Kurzfristig ein Misserfolg, hat die Magna Carta im Laufe der Jahrhunderte an Bedeutung gewonnen, die jedes vergleichbare Dokument in den Schatten stellt. Sie wurde zum Fundament der ungeschriebenen englischen Verfassung, die sich auf dieser Basis und in weiteren markanten Schritten ständig weiterentwickelte und immer noch weiterentwickelt, mit der Habeas-Corpus-Akte von 1679, den Bill of Rights von 1689, dem Reform Act von 1832, der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Zugleich stand sie Pate bei der Geburt der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und der Verfassung von 1787. Damit ist die Magna Carta die Urmutter des schönsten und elaboriertesten Verfassungswerkes, das die Welt je gesehen hat: die eng verbundenen Verfassungen der alten und neuen angelsächsischen Welt. Auf diesem Regelwerk fusst die Idee der Herrschaft des Rechts («Rule of Law» und «Fair Trial»), der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit und der Demokratie. Dieses Konzept wiederum bewirkte den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg der angelsächsischen Welt, der sich vielleicht langsam zu Ende neigt, aber weiterleben wird, weil nur jene Länder wirklich reüssieren, die das Konzept der Rule of Law übernommen haben oder übernehmen werden.
Mit dieser Strahlkraft bleibt die Magna Carta bis heute erhalten, und in der sich globalisierenden Welt gewinnt sie dazu. Die Welt hat in den letzten dreissig Jahren eine rasche Entwicklung gesehen, die alle vorangegangenen Wellen der Globalisierung in den Schatten stellt. Diese Entwicklung strapaziert das Konzept des Nationalstaates und führt diesen an seine Grenzen. Die klar geordneten Verhältnisse des Nationalstaates eignen sich am besten dazu, die Herrschaft des Rechtes zu garantieren. Wenn wesentliche Vorgänge nicht mehr national sind, wenn Wirtschaft, Migration, Kultur, mediale Information, Ausbildung und einiges mehr zunehmend grenzüberschreitend und weltweit stattfindet, dann entsteht eine ganz neue Welt, die in ihrer Komplexität, mit ihrem Chaos der Vielschichtigkeit der angevinischen Welt gleicht.
In dieser neuen Welt ist die Herrschaft des Rechts zunehmend relativiert, wenn nicht gefährdet. Dies geschieht schleichend, getrieben durch eine Reihe von Vorgängen und Trends, die miteinander verwandt und verwoben sind, gleichzeitig aber unabhängig voneinander wirken. Zum einen unterhöhlt der Prozess der Globalisierung an sich die Rationalität und Zuverlässigkeit rechtsstaatlicher Prinzipien, weil immer mehr Vorgänge transnational geregelt werden müssen. In diesem Vorgang entstehen neue Schichten des Rechts und sich vielfach überlagernde Regelwerke. Es häufen sich die Konflikte darüber, welches Recht überhaupt auf einen Tatbestand anwendbar ist. Das globale Recht hat den Zustand der Entropie erreicht, in der oftmals nicht Rationalität, sondern der reine Zufall entscheidet, wie ein Sachverhalt rechtlich beurteilt wird. Juristen sprechen deshalb heute von einem postmodernen Rechtssystem und meinen damit, dass das internationale Recht eher einem dekonstruktiven Roman als einem klaren Narrativ gleicht.
China, die USA und das Recht
Eine andere Auswirkung der Globalisierung besteht darin, dass das Unrecht als legitimierter Teil in unsere eigene Welt inkorporiert wird. China ist heute die zweitmächtigste Nation der Welt und steht mit seiner Wirtschaftsleistung unmittelbar hinter den USA. China ist aber kein Rechtsstaat im westlichen Sinne, und seine Herrscher werden wohl nicht einmal den Ansprüchen der oben zitierten Klausel 39 der Magna Carta gerecht, wie die kürzliche Verhaftung von Hunderten von Anwälten und viele andere Vorgänge beweisen. Trotzdem behandeln wir China, als wäre es eine legitime und zivile Macht. Ähnliches kann man von vielen, wenn nicht den meisten Schwellenländern sagen, die nur in wenigen Fällen das Konzept der Rule of Law wirklich rezipierten.
Der Rechtsstaat verkommt aber auch in seinen westlichen Stammlanden. Amerikanische Strafverfolgungsbehörden gehen mit Methoden gegen Private und Unternehmen vor, die aus dem Arsenal autoritärer Regime stammen: Leute werden ausspioniert, und statt saubere Untersuchungsverfahren und Gerichtsprozesse durchzuführen, stellen Staatsanwälte hemmungslos Angeschuldigte an den medialen Pranger und zwingen sie zum Eingehen von Vergleichen, ohne dass je ein unabhängiges Gericht die Sache beurteilen würde. Die Reichweite der Justizbehörde wird weit über die eigenen Grenzen ausgedehnt. Es wäre indessen eine Illusion anzunehmen, die Situation in Europa sei viel besser. Unter dem Deckmantel angeblicher Kartellrechtsverstösse leitet die EU-Kommission beispielsweise immer wieder Verfahren gegen amerikanische Technologiegiganten ein, die einzig dazu dienen, die innovationsschwache europäische Industrie gegen die Überlegenheit der Amerikaner zu schützen. Wie europäische Politiker das Recht immer wieder biegen, unterschiedlich darauf Bezug nehmen oder einfach über den Haufen werfen, konnte das staunende Publikum im griechischen Sommerdrama hautnah erleben.
Schliesslich haben die modernen Staatssysteme längst, nicht zuletzt unter dem Druck der Globalisierung, ihren angestammten Tätigkeitsbereich verlassen und betreiben zunehmend soziale Wohlfahrt und immer mehr auch allgemeine Risikovorsorge, um zu verhindern, dass ihre Bürger materielles Leid erfahren oder durch die Risiken der modernen Welt getroffen werden. Vorsorge verlangt aber nach intensiver Regulierung und dem Aufbau komplexer Bürokratien, und diese führen wiederum dazu, dass das Verwaltungshandeln der Beamten Oberhand gegenüber der wertfreien Anwendung von Rechtssätzen gewinnt. Dadurch verflüchtigt sich im modernen Vorsorgestaat der Zusammenhang zwischen Recht und Rechtsanwendung zunehmend, und das Recht mutiert vom Freiheitsgaranten zum Mittel der sozialen Kontrolle.
In dieser Welt der abhandenkommenden Rechtsstaatlichkeit und des rechtlichen Durcheinanders können sich neue Mächte etablieren, die nicht ausreichend kontrolliert werden: globale Unternehmen wandern von einem Land zum anderen, um rechtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtssystemen auszunützen. Unsichtbare Ermittler überprüfen Internet, Mail-Verkehr, Telefonie und vieles mehr. Die Medien, die traditionellen wie die neuen sozialen, haben längst ein weltumspannendes öffentliches Forum geschaffen, in dem sie angebliche Übeltäter öffentlich anklagen und verurteilen, ohne dass diese faires Gehör erhalten oder appellieren könnten. Das officium nobile der Anwaltschaft ist zu einer globalen Grossindustrie und einem Begünstigungskartell verkommen, das der Wirtschaft erhebliche Kosten verursacht. Die mächtigen Staaten schliesslich finden sich in immer neuen Kombinationen zum «Standardsetting» zusammen, wie in der G20, der OECD, der IOSCO, der FATF, dem Basel Committee usw. Die globalen Standardsetter erlassen Edikte, die in der Rechtswissenschaft als «Standards» und «Soft Laws» bezeichnet werden. Diese sind aber weder in einem legitimen rechtsstaatlichen Verfahren erlassen, noch genügen sie den Anforderungen an das Recht. Sie haben vielmehr den Charakter von Aspirationen oder Programmen und sind oftmals nicht mehr als knapp verhüllte Forderungen der mächtigen Staaten, wie das beispielsweise in der Politik der G20 oder der OECD zum Ausdruck kommt. Die eigentlichen rechtsstaatlichen Institutionen, die Parlamente der einzelnen Staaten insbesondere, haben dann oftmals nur noch die Wahl, diese Programme und Aspirationen loyal umzusetzen.
Fazit
Die Welt der Plantagenets war gross, grösser als die unsere, wenn man sich die heutigen Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten wegdenkt. Es gab darin die verschiedensten Sprachen und Kulturen, die von den heidnischen Stämmen in den Bergen Aquitaniens bis zu den gelehrten Mönchen in den irischen Klöstern reichte. Das Ganze wurde notdürftig zusammengehalten von einer ständig herumreisenden kosmopolitischen Elite, die sich des Lateins als lingua franca bediente. Die Kirche übte fundamentalistischen Terror aus, organisierte Kreuzzüge, von denen die wenigsten Ritter zurückkehrten, und überzog das Land mit einem brutalen Kirchenbann, wenn ihr etwas nicht passte. Bei aller Verschiedenheit gleicht die heutige Welt in vielem der angevinischen, von der herumwandernden Elite bis zum religiösen Fundamentalismus, von der verbindenden Einheitssprache bis zum multikulturellen Hintergrund. Das Reich König Johns war noch weit entfernt vom Konzept des modernen und freiheitlichen Nationalstaates, in dem die Herrschaft des Rechts am besten gedeiht. Die sich globalisierende Welt verlässt zunehmend diese rechtliche Schutzzone des Nationalstaates und gleitet mehr und mehr in eine postnationale bzw. postmoderne Welt der Unsicherheit und des gefühlten Hochrisikos. Somit besteht die eigentliche Parallele zwischen der globalen Risikogesellschaft und dem mittelalterlichen Reich der Plantagenets im Überhandnehmen von Chaos und Willkür.
Die Globalisierung ist eine der grössten Erfolgsgeschichten der Menschheit. Sie hat Wohlfahrt und persönliche Freiheit für viele dramatisch erhöht. Allein in den letzten 20 Jahren konnten sich dank der Globalisierung mehr als eine Milliarde Menschen vom Joch der extremen Armut befreien. Indessen ist die Globalisierung auch mit Nachteilen verbunden wie Arbeitslosigkeit im Westen, Ungleichgewichte, Allgegenwart des Terrors und eben des Gefühls, dass Chaos und Willkür ansteigen. In einer solchen Welt regieren und bedienen sich die Mächtigen zuweilen ohne Rücksicht auf andere Interessen. Dem haben die Verfasser der Magna Carta ein Gegenprogramm entgegengesetzt: klare, für alle verbindliche Regeln und das Konzept der «Reasonableness». Das Recht wird dadurch zum Garanten und Generator von Freiheit und Wohlfahrt. Recht allein erlaubt, dass sich funktionierende Institutionen bilden, und diese wiederum sind Voraussetzung für die sich entfaltende Demokratie und die persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten. Recht, Freiheit und Demokratie sind alle wichtig für die Wohlfahrt. Am wichtigsten indessen ist das Recht, weil es das Fundament für all dies ist. Und das ist die lebendige Botschaft der Magna Carta bis in unsere Tage.
Literatur:
Stephan Church, King John (London: Macmillan 2015)
Peter Kurer, Legal and Compliance Risk (Oxford University Press 2015)
Marc Morris, King John (London: Hutchinson 2015)
Roger Scruton, How to be a Conservative (London: Bloomsbury 2014)
Nicolas Vincent, Magna Carta (Oxford University Press 2012)