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Freiheit dank der EU

Die Vorzüge des Rahmenabkommens.

 

Dass sich National- und anderweitig Konservative wie die Gewerkschaften, also Befürworter einer geschlossenen Gesellschaft, gegen das institutionelle Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU wehren, liegt auf der Hand. Komischerweise gehört es aber auch auf liberal-bürgerlicher Seite mittlerweile zum guten Ton, die Haare in der Suppe des aktuellen Entwurfs zu suchen oder diesen gleich in Bausch und Bogen zu ­verdammen.

Gewiss gibt es Diskussionsbedarf: Inwieweit etwa die ­Gefahr der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie und damit der Sozialhilfeansprüche von EU-Bürgern in der Schweiz zu- oder abnimmt, ist zu «präzisieren» – auch wenn diese Richtlinie gar nicht Teil des Abkommens ist. Auch ist zu «klären», wie fremd die Richter im Streitfall für alle Beteiligten – hoffentlich! – gleichermassen sind. Letztlich aber «drohen» der Schweiz mit dem «InstA» Schritte, die jeden Liberalen glücklich machen sollten. Es wäre ironischer­weise auch nicht das erste Mal, dass die EU die Schweiz zu mehr Freiheit «zwingt». Beim Druck auf die hiesigen Steuern vor wenigen Jahren wollte die EU mehr Gerechtigkeit, erhielt am Ende indes vor allem mehr Wettbewerb: Die von ihr mitausgelöste Unternehmenssteuerreform hat hierzulande die fiskalische Last insgesamt gesenkt.

Konkret: Dass mit dem Rahmenabkommen die flankierenden Massnahmen etwas relativiert werden sollen, bringt Auftraggebern und -nehmern beidseits der Grenzen mehr Freude und Freiheit. Die neue Voranmeldefrist entsandter Arbeitnehmer von vier Arbeitstagen statt acht Kalender­tagen sollte auch für die Skeptiker noch immer büro­kratisch genug sein. Vordergründig schleierhaft bleibt schliesslich, weshalb sich gerade bürgerliche Politiker für staatliche Beihilfen engagieren. Honi soit qui mal y ­pense: Vielleicht liegt das persönliche Verwaltungsratsmandat bei der lokalen Seilbahn oder der kantonalen Bank eben doch näher als die eigene politische Überzeugung.

 

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