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Freies, wahrhaftes Christentum

Die schweizerischen Landeskirchen pflegen eifrig den Dialog mit dem Islam. Wie aber halten sie es mit dem christlichen Bekenntnis?

Niemand soll behaupten, gegen das Minarettverbot hätte es keine guten Argumente gegeben. Eine Bauvorschrift in der Verfassung ist ordnungspolitisch ebenso fragwürdig wie eine Sondereinschränkung für eine einzige Religion. Gute Argumente gab es freilich auch dafür. Der Islam unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Religion und Staat. Er versteht sich als umfassendes System mit wenig Sympathie für die Freiheit des Individuums. Das hat soeben die Ernennung des ägyptischen Grossmuftis durch den Diktator Mubarak gezeigt.

Blickt man auf politische Kultur, Bildungswesen, Rechtssicherheit und Menschenrechtslage in islamischen Ländern von Westafrika bis Indonesien, so ist die Bilanz erschütternd. Herbert Lüthy und andere unverdächtige Zeugen haben dies längst beschrieben (vgl. den Islamexkurs in Lüthys Buch «Frankreichs Uhren gehen anders») – zu Zeiten, als die Debatte noch nicht durch Rücksichten beeinträchtigt war.

Das Minarettverbot trifft zwar den problematischen Punkt des Islams nicht. Es setzt jedoch einen Vorbehalt. Dieser ist eng begrenzt und respektiert die Religionsfreiheit. Insofern war die Volksinitiative klug angelegt.

Es war der österreichisch-britische Philosoph Karl Popper, der in seinem während des Zweiten Weltkriegs verfassten Hauptwerk «Die offene Gesellschaft und ihre Feinde» die Frage aufwarf, wieviel Freiheit den Feinden der Freiheit zuzubilligen sei. Seine Antwort war glasklar: «Wenn wir unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.»

Wenn der liberale Staat mithin seinen Bürgern ein Maximum an persönlicher Freiheit zubilligt, so verpflichtet ihn das in keiner Weise, diese auch den eingeschworenen Feinden der Freiheit zu gewähren. Wie aber denken diese «Feinde der Freiheit»? Deren Standpunkt hat der französische Pamphletist Louis Veuillot im 19. Jahrhundert prägnant auf den Punkt gebracht: solange ich der Schwächere bin, fordere ich von dir die Freiheit, denn sie ist dein Prinzip; bin ich hingegen der Stärkere, so nehme ich dir die Freiheit weg, denn das ist mein Prinzip.

Der Freiheitsaspekt allein wäre ein Grund gewesen, das Minarettverbot in den Kirchen offen zu debattieren. Das wurde durch die kategorischen Stellungnahmen kirchlicher Amtsstellen erschwert. «Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten ab», überschrieb der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) sein Faltblatt. Es wurde an offiziellen Synodalversammlungen verteilt – ohne Kontroverse. Allfällige Sympathien für das Minarettverbot wurden tabuisiert. Die Redaktion der Zeitschrift «reformiert» fand in ihrem grossen Einzugsgebiet keinen einzigen Pfarrer, der sich öffentlich zugunsten der Initiative hätte äussern wollen. Woher diese Intoleranz der Kirchenleitungen, als würde über einen Genozid abgestimmt?

Der Schlüssel zur Erklärung liegt im Staatskirchentum. Es wirkt vor allem im Kanton Zürich nach. Hier befindet sich der Vorort des Schweizer Protestantismus, und der SEK wird seit über 20 Jahren von Zürchern präsidiert. Die Zürcher Kirche war jahrhundertelang Teil des Staates. Dadurch wirkte viel christliches Gedankengut auf den Staat ein, doch auch das Umgekehrte geschah: der Staat wirkte auf die Kirche ein und benützte zum Beispiel Konfirmandenregister als Grundlage für die Rekrutierung. Gewiss sind Kirche und Staat inzwischen voneinander entflochten. Doch zieht der Staat nach wie vor in den meisten Kantonen die Kirchensteuer ein, auch von juristischen Personen. Kein Wunder, sind alte Reflexe lebendig geblieben.

Beispielsweise war der Religionsunterricht an den Zürcher Schulen bis ins 21. Jahrhundert Staatsangelegenheit. An der Oberstufe wurde er weitgehend von Pfarrern erteilt und vom Staat entschädigt. Auch das während sechs Primarschuljahren mit einer Wochenlektion dotierte Fach Biblische Geschichte (B-Unterricht) war ein staatliches Fach. Es oblag den Lehrkräften, war jedoch gemäss Kirchenordnung Voraussetzung für die Konfirmation.

Der Druck auf die staatlichen Religionsfächer war seit 1990 deutlich spürbar. Da ich als Zürcher Pfarrer (1991–2008) befürchtete, der Staat könnte die Lektionen eines Tages streichen oder zweckentfremden, reichte ich 1997 eine Einzelinitiative ein mit dem Ziel, den B-Unterricht um die Hälfte zu reduzieren und den Religionsunterricht an der Oberstufe völlig in die Verantwortung der Kirchen zu überführen. Der Kirchenratspräsident bat mich dringend, die Initiative zurückzuziehen, weil auf diesem Gebiet bereits Änderungen in Arbeit seien. Schliesslich gab ich seinem Wunsch nach.

Leider. Denn bald traten meine Befürchtungen ein. Zuerst beschloss die Bildungsdirektion, den Religionsunterricht an der Oberstufe in neutrale Religionskunde umzuwandeln. Der Schock erfolgte dann aus den Etagen der Kantonalkirche: anstatt sich für das eigene Bekenntnis zu wehren, schwenkte die Zürcher Kirche auf den Kurs der Bildungsdirektion ein und erarbeitete obendrein ein Lehrmittel für ein künftiges Fach, in dem das christliche Bekenntnis nichts mehr zu suchen hatte.

Im Dezember 2000 applaudierte die Synode diskussionslos dem Referat eines 70jährigen emeritierten Professors, der unter anderem sagte: «Es geht also um Religion im Blick auf das Alter dieser jungen Leute. Das bedeutet, dass es nicht in erster Linie Religion im Sinne der Glaubenslehre, der Dogmatik, sein kann, sondern Religion im Sinne der tiefsten Dimension des Lebens.» Aus diesen Worthülsen wurde immerhin klar, dass ein christliches Bekenntnis in diesem Konzept nichts mehr zu suchen hatte. Der Referent war zugleich ein Hauptaktivist der Antirassismus-Szene.

Im Jahr 2004 geriet auch der B-Unterricht unter die Räder der Bildungsdirektion. Kirchliche Kreise brachten rasch eine Volksinitiative zustande, um ihn vollumfänglich zu erhalten. Bildungsdirektorin Aeppli hatte keine Mühe, das Initiativkomitee umzustimmen. Sie versprach die Einführung von Religionskunde an der Primarschule. Obwohl das etwas völlig anderes war, als was die Initianten verlangt hatten, wurde die Initiative zurückgezogen. Das Kriterium schienen nicht die Inhalte, sondern die Kosten zu sein.

Damit war deutlich geworden, dass die offizielle Kirche der Doktrin von der multikulturellen Gesellschaft verpflichtet war. Man kann das für richtig halten. Aber wenn die Kirche den religionskundlichen Stoff dem christlichen Bekenntnis vorzieht, verhält sie sich wie im 19. Jahrhundert. Damals drang die historische Denkweise immer tiefer in Theologie und Kirche vor – auf Kosten der Glaubenslehre.

Bereits bei Johann Gottfried Herder dominierte diese Weltsicht, die manches von Nietzsches Kritik am Christentum vorwegnahm. Erst mit Albrecht Ritschl begann eine erneute Hinwendung zum Neuen Testament, und die Dialektische Theologie mit Karl Barth schaffte es im 20. Jahrhundert, Bekenntnis und Wort Gottes wieder verbindlich zu erklären.

In der neuesten Auflage der «Religion in Geschichte und Gegenwart»* liest man zu Recht, wesentliche Einsichten der Barthschen Theologie, namentlich die konsequente Hinwendung zur Offenbarungstheologie, seien weder angemessen rezipiert noch weitergedacht worden. Die Barthsche Theologie habe ihre Wirkungsgeschichte weitgehend noch vor sich.

In der Tat. Bei der Minarettdebatte hat die Evangelische Kirche gezeigt, dass sie sich bei der interreligiösen Modera-tion wohler fühlt als beim christlichen Bekenntnis. Damit ist sie vom 19. Jahrhundert eingeholt worden. Wer aber von der Vergangenheit eingeholt wird, muss stehengeblieben oder regrediert sein.

* Fachlexikon Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Auflage 1998 bis 2007, Tübingen: Mohr Siebeck.

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