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Freie Fahrt für die Killervirenforschung

Menschenrechte und das Prinzip der Verhältnismässigkeit werden im Pandemievertrag noch stärker aufgeweicht als in früheren Entwürfen.

 

Was in dem Pandemievertrag stehen soll, wird noch verhandelt. In welche Richtung die Reise gehen wird, zeigt ein Vergleich des «konzeptionellen Nullentwurfs» von November 2022 mit der jüngsten Fassung des zuständigen internationalen Verhandlungsgremiums vom 2. Juni 2023 (Bureau’s Text). Das Ergebnis gibt grossen Grund zur Sorge, insbesondere was die bürgerlichen Freiheitsrechte und die Biowaffenforschung angeht.

Wo in Artikel 4 des Nullentwurfs noch die Respektierung der Menschenrechte und die fundamentalen Freiheiten garantiert wurden und alle Parteien sich verpflichteten, diese zu verteidigen und zu fördern, klingt das im entsprechenden Artikel 3 neu anders: Er fasst das Prinzip der Menschenrechte und Freiheit mit dem Recht auf Gesundheit zusammen und deutet mögliche Einschränkungen an, zum Beispiel zum Schutz der Vulnerablen oder aus Gleichheits- oder Diversitätsgründen. Ähnliche Bestrebungen, die klassischen Menschenrechte stark zu relativieren, gibt es auch bei der geplanten Verschärfung der Internationalen Gesundheitsvorschriften.

Bei der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2023 sagte der Co-Vorsitzende der Kommission zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften unter Verweis auf den Pandemievertrag, Massnahmen zur Einschränkung der individuellen Freiheiten müssten priorisiert werden. Eine solche explizite Aussage findet sich im Textentwurf zwar nicht, doch die Streichung der Verpflichtung, die Freiheitsrechte zu wahren, und die Einfügung von Relativierungen, wie sie während der letzten Pandemie herangezogen wurden, um – bisher kaum vorstellbare – Freiheitseinschränkungen zu begründen, lassen das Schlimmste befürchten.

Umstritten ist, ob das Prinzip «One Health» in den Vertrag aufgenommen werden soll. Dabei geht es darum, bei der Vermeidung und Bekämpfung von Pandemien Tiere, Pflanzen, Ökosysteme, Klimawandel etc. einzubeziehen, was den Anwendungsbereich des Vertrags massiv ausweiten würde. Weiter aufgeweicht wurde das Erfordernis der Verhältnismässigkeit. Die Sollvorschrift im Nullentwurf, wonach umgesetzte Massnahmen kontinuierlich zu evaluieren sind, wurde gestrichen. Der Nutzen soll lediglich «die Kosten übersteigen». In Anbetracht des heutigen Konsenses oder mindestens starken Verdachts, dass insbesondere Schulschliessungen, Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und die Impfung junger Menschen mehr geschadet als genutzt haben, würde man diesbezüglich eine sehr viel verbindlichere Formulierung erwarten.

Neue Möglichkeiten eröffnet die aktuelle Fassung der Biowaffenforschung und somit der Entwicklung von Killerviren. Der Nullentwurf sah in Artikel 8 noch Massnahmen vor «zur Festlegung internationaler Normen für Laboratorien und Forschungseinrichtungen, die Arbeiten zur genetischen Veränderung von Organismen durchführen, um deren Pathogenität und Übertragbarkeit zu erhöhen, sowie zur Überwachung und Berichterstattung darüber, um eine unbeabsichtigte Freisetzung dieser Krankheitserreger zu verhindern, wobei sicherzustellen ist, dass diese Massnahmen keine unnötigen administrativen Hürden für die Forschung schaffen». Neu soll es entweder gar nichts mehr dazu geben oder aber in Artikel 4 einen Passus, wonach die Vertragsparteien Massnahmen ergreifen «zur Stärkung der biologischen Sicherheit in Laboratorien, um die versehentliche Exposition, den Missbrauch oder die unbeabsichtigte Freisetzung von Krankheitserregern in Laboratorien durch Schulungen und Praktiken im Bereich der biologischen Sicherheit zu verhindern, den Zugang zu sensiblen Orten zu regeln, die Transportsicherheit und die grenzüberschreitende Verbringung zu verstärken, und zwar im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Normen».

Das also ist die Lehre der Verantwortlichen aus einer Pandemie, die nach derzeit vorherrschender Expertenmeinung von einem im Labor genetisch veränderten Virus verursacht wurde. Und zwar in einem chinesischen Labor, in dem von US-Wissenschaftern in den USA verbotene Gain-of-Function-Forschung betrieben wurde, in dem also Viren gefährlicher gemacht wurden. Man kann das auch Biowaffenlabor nennen.


Dieser Text basiert auf einem Beitrag, den der Autor auf seinem Blog veröffentlicht hat.

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