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Fiskus und Rechtsstaat

Was dem Bürger sein Vermögen ist, gilt dem Fiskus als Steuersubstrat. Dieser weitet den Zugriff auf das Steuersubjekt konsequent aus – neuerdings dank automatischem Informationsaustausch und Besteuerung nach Nationalität. Die USA machen vor, wie es geht. Ziehen die anderen Staaten nach?

Bis zum 8. Juli arbeitete der durchschnittliche Deutsche 2013 für den Staat. So lange dauerte es, bis er sämtliche Steuern und Abgaben abgeleistet hatte. Der Deutsche Bund der Steuerzahler nennt dieses Datum mit Galgenhumor «Steuergedenktag». 1960 fiel er noch auf den 27. Mai, 1980 war dann die Schwelle zum halben Jahr überschritten, und seither oszilliert er irgendwo im Juli. Trotz diesen Bemühungen steigt die Staatsschuldenlast in Deutschland um 1556 Euro. Pro Sekunde.

Etwas komplizierter sind entsprechende Rechnungen in der Schweiz, dank Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern, plus überall gleiche indirekte Steuern. Stellen wir also mal die etwas wackelige Durchschnittszahl von rund 33 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den Raum, in Übereinstimmung mit den Berechnungen der OECD. Da wären wir dann so etwa beim 1. Mai angelangt. Der Tag der Arbeit passt ja auch als Abschlussdatum fürs Arbeiten für den Staat. Allerdings: schon hier wird es berechnungsmässig schwierig in der Schweiz. Eigentlich wäre es einfach, anhand der Abgabenquote die steuerliche Abschöpfung zu berechnen, also welchen Anteil Steuern und Sozialabgaben am BIP haben. Nun werden aber beispielsweise in der Schweiz Krankenkassenprämien obligatorisch erhoben, aber an private Versicherungen abgeliefert und sind deshalb nicht in der Abgabenquote inbegriffen. Dasselbe trifft auf die Beiträge in die zweite Säule zu – zahlen ist Pflicht; was zurückfliesst, steht in den Sternen. Wir kommen so in der Schweiz auf eine Zwangsabgabenquote von durchschnittlich stolzen 45 Prozent.

Immerhin, es ist wohl nicht zu zugespitzt, in den meisten industrialisierten Ländern der Welt von einem halben Staatssozialismus zu sprechen, wenn man die Bedeutung des Staatshaushalts in der gesamten Wertschöpfung der Gesellschaft messen will.

Vor diesem Hintergrund zehn Thesen, die ohne weitere empirische Beweisführung die aktuelle Problematik verdeutlichen.

1. Überschreitet die gesamte Steuerabschöpfung eine gewisse Grenze, postuliert seien 30 Prozent, nimmt der Grenznutzen massiv ab. Das Bedürfnis, Einkünfte oder Erträge in Sicherheit zu bringen, steigt überproportional an, die Kosten der Verfolgung für den Staat ebenfalls.

2. Immerhin bringt der Fraktionsvorsitzende der SPD im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann, die moderne Politikermentalität auf den Punkt: «Die Verfolgung von Steuerhinterziehung muss zur Staatsraison werden.» Ein ungeheuerlicher Satz, wenn man ihn an der Realität spiegelt, dass die sinn- und nutzlose Verschleuderung von Steuersubstrat längst Staatsraison geworden ist.

3. Die internationale Verfolgung von Steuersubjekten, die um sich greifende Ersetzung des Territorialsteuerprinzips durch die Besteuerung nach Pass, ist ein Rückfall ins Mittelalter. Das bereits existierende US-Gesetz FATCA ist das erste Beispiel dafür.

4. Die supranationale Organisation OECD will dieses Prinzip durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) zum internationalen Standard erheben. Und dies, obwohl das OECD-Mitglied USA keinesfalls Reziprozität akzeptieren will und bedeutende Wirtschaftsmächte wie Russland, China, Brasilien oder Indien nicht dazugehören. Das schafft weltweit eine neue Zweiklassengesellschaft. Diejenigen, die über liquides Kapital verfügen, können es in Sicherheit bringen, der Mittelstand, der Lohnabhängige nicht.

5. Im angeblich hochkorrekten Deutschland wird rund ein Sechstel des BIP steuerfrei erwirtschaftet, nämlich durch Schwarzarbeit – in anderen europäischen Ländern ist es noch deutlich mehr. Daran will aber kein demokratischer Staat etwas ändern, weil der steuerhinterziehende Normalbürger auch Wähler ist. Zugleich sind die Hälfte aller Wähler Empfänger von Sozialleistungen oder Subventionen, woran sie verständlicherweise nichts ändern wollen.

6. Gleichzeitig wollen aber unter Schuldenlasten ächzende Staaten, deren Schuldenhöhe im Schnitt dem BIP eines ganzen Jahres entspricht, mit Datenhehlerei, Erpressung und rückwirkenden Gesetzen ihre leeren Kassen füllen. Damit sägen sie am Fundament jeder zivilisierten Nation: dem Rechtsstaat.

7. Die Aufgabe jedes Staats, jeder Regierung wurde bereits 1776 in der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung sauber auf den Punkt gebracht: Es wird postuliert, dass die «Menschen mit gewissen unveräusserlichen Rechten ausgestattet wurden, worunter sind Leben, Freiheit und das Streben nach Glück». Und «dass zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind». Das galt damals allerdings nur für weisse, männliche Besitzbürger. Spätestens mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde das dann auf alle ausgeweitet. Zumindest als Postulat.

8. Ungefähr gleichzeitig, also nach dem Zweiten Weltkrieg, setzte sich die Menschenpflicht in entwickelten Staaten endgültig durch: Du musst Steuern zahlen. Sowohl direkte wie indirekte. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung wird in immer mehr Staaten wie ein Kapitalverbrechen behandelt, also mit Sanktionen wie ununbedingter Gefängnisstrafe selbst für Ersttäter, die ansonsten nur bei Mord und Totschlag oder schwerem Raub zur Anwendung kommen.

9. Im Rahmen von supranationalen Regelwerken, die im Fall des AIA durch eine Dunkelkammer namens «Gobal Forum» beschlossen werden, wird die Einflussnahme des Steuerzahlers mit Blick auf die Höhe der von ihm zu entrichtenden Steuern auf null gesenkt. Weder durch eine Verlagerung seiner Vermögenswerte noch durch ein physisches Auswandern entgeht er dem Zugriff seines Fiskus, denn sein Pass, seine Staatsbürgerschaft begleitet ihn als unverzichtbares Requisit, und daran wird er gepackt. Diesem Zugriff entgehen aber transnationale Unternehmen, die sich mit entsprechenden Holdingstrukturen so aufstellen können, dass sich versteuerbare Gewinne jeweils dort materialisieren, wo die geringsten oder gar keine Abgaben anfallen. Völlig legal.

10. Die Installation dieser Kontrollmechanismen dient nicht nur dem globalisierten Zugriff auf das Steuersubstrat des Staatsbürgers. Sie sind gleichzeitig Vorbereitungshandlungen für nackte Enteignung. Denn bei einem Haircut, wie dafür der schöne Fachausdruck lautet, muss der Coiffeur zunächst Zugriff auf die Haare haben, bevor er sie büscheln und abschneiden kann. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob das dann mit einer Kurpackung namens «Solidaritätssteuer», «Sonderabgabe» oder «Reichsfluchtsteuer» verbal aufgehübscht wird. Und nein, diese Notverordnung wurde in Deutschland bereits 1931 eingeführt und erst später von den Nazis gegen Juden missbraucht.

Hinter dieser Steuersituation steht eine Ideologie, die unbezweifelbar die Lufthoheit in jeglicher Diskussion erobert hat und ohne hinterfragbare Begründung postuliert: Nur ein vollständig nach nationalen Regeln versteuertes Eigentum ist ein gutes Eigentum. Unabhängig davon, wo es sich oder wo sich sein Besitzer aufhält. Als Ausnahme wird nur der kleine Steuerhinterzieher akzeptiert, weil er in seiner Funktion als Wähler pfleglich behandelt werden muss. Und riesige Unternehmen.

Wenn man bei einem geschätzten Weltbruttosozialprodukt von 70 Billionen Dollar konservativ davon ausgeht, dass aus den Erlösen aller Produkte und Dienstleistungen, die jährlich hergestellt werden, wohl 23 Billionen in Form von Staatshaushalten verwendet werden, hat man einen Eindruck von der Grösse des Problems. Denn neben der ineffizienteren Verwendung von Steuersubstrat durch Staaten, im Vergleich zur Wertschöpfung in der Privatwirtschaft, reicht diese Summe in vielen entwickelten Staaten bei weitem nicht aus, sondern wird durch Schulden aufgestockt.

Wenn man hinzufügt, dass in Europa, mit einer kleinen Ausnahme in der Mitte, die Staaten nicht nur ihren in der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung mustergültig definierten Aufgaben immer schlechter nachkommen, sondern dabei auch noch eine Schuldenlast in der Höhe des durchschnittlichen BIP aufgetürmt haben, hat man einen Eindruck von der Brisanz des Problems. Denn ein solcher Schuldenberg ist nur durch Inflation und/oder Schuldenschnitt abzutragen. Also der Gläubiger, der Sparer und Einzahler in Sozialsysteme, wird rasiert.

Alleine schon eine offizielle Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 60 Prozent im Euroraum genügt als Zahl, um das Versagen und die Verantwortungslosigkeit der Staatenlenker zu beschreiben. Sie verhindern das Schaffen von neuen Arbeitsplätzen, statt es zu befördern. Damit wird einer ganzen Generation die Gegenwart gestohlen – und ihre Zukunft obendrein, da auf ihre Schultern die Begleichung dieses Schuldenbergs gelegt wird.

Was tun? Nun, die US-Gründerväter um Thomas Jefferson hatten auch dafür einen Ratschlag parat: «Wenn aber eine lange Reihe von Misshandlungen und gewaltsamen Eingriffen, auf einen und eben den Gegenstand unablässig gerichtet, die Absicht bekundet, sie (the people, das Volk) unter unumschränkte Herrschaft zu bringen, so ist es ihr Recht, ja ihre Pflicht, solche Regierung abzuwerfen und sich für ihre künftige Sicherheit neue Gewähren zu verschaffen.»

Mit einer Nummer kleiner, so steht zu befürchten, wird es wohl nicht getan sein. Es ist nur die Frage, wie sich dieser Prozess abspielen wird. Ungeordnet in Form von Protesten, Unruhen, Aufständen, zumindest einem verstärkten Zulauf für Bewegungen, die von den Inhabern der politischen Deutungshoheit mit dem Kampfbegriff «Rechtspopulisten» denunziert werden. Oder es erleben Kräfte eine Renaissance, die man mangels besserer Begrifflichkeit als aufgeklärte Anhänger einer freien Marktwirtschaft subsumieren kann.

Eines von beidem wird es wohl sein. Ein erster, kleiner Sieg wäre schon erzielt, wenn zur allgemein akzeptierten Erkenntnis reift, dass der «Kampf gegen Steuerhinterziehung» keineswegs zur obersten Staatsraison gehört. Es sollte vielmehr ein auf beiderseitigem Vertrauen, Überprüfbarkeit sowie auf Geben und Nehmen beruhendes Verhältnis zwischen Staat und Steuerbürger herrschen. Das würde es dem Staat erlauben, solide und konfliktfrei seinem Daseinszweck nachzugehen: legal erworbenes Eigentum zu schützen. Je mehr der Steuerbürger davon überzeugt ist, dass die von ihm behändigten Früchte seiner Wertschöpfung sinn- und massvoll verwendet werden, desto entspannter und einvernehmlicher ist dieses Verhältnis.

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