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Fetisch Bankgeheimnis?

Der eigene Fiskus will es nicht. Die ausländischen Steuerbehörden wollen es nicht. Manche Politiker wollen es nicht mehr. Viele Banken wollen es auch nicht mehr. Das einst unverhandelbare Schweizer Bankgeheimnis wird gerade abgehandelt. Der Bankier Thomas Matter hält stoisch dagegen. Mit guten Gründen.

Fetisch Bankgeheimnis?
Thomas Matter, photographiert von Giorgio von Arb.

Herr Matter, Hanspeter Thür, von Amtes wegen eidgenössischer Datenschützer, hat im April 2012 in einem Gespräch mit diesem Magazin gesagt: «Ich stehe zu 100 Prozent hinter dem Bankgeheimnis als Schutz der Privatsphäre der Bankkunden.»1 Nun scheint selbst eine Mehrheit der Banker das Bankgeheimnis – eigentlich ein Bankkundengeheimnis – für verzichtbar zu halten, seit das Geschäftsmodell mit unversteuertem Geld von Kunden aus OECD-Staaten mehr Risiko als Profit verspricht. Gehören Sie zusammen mit dem Datenschützer zu den letzten Mohikanern, die das Bankkundengeheimnis um jeden Preis verteidigen wollen?

Es ist erfreulich, über den moralischen Support des eidgenössischen Datenschützers zu verfügen. Und der Eindruck trügt. Wir sind längst nicht die einzigen. Nach der neuesten Umfrage der Bankiervereinigung sind 86 Prozent der Schweizer Bevölkerung der Meinung, dass die finanziellen Daten von Bankkunden gegenüber Dritten geschützt werden müssen. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, ihre Berater und einige Banken irren also: Die meisten Schweizer wollen keinen automatischen Informationsaustausch mit den Steuerbehörden. Auf dem Spiel steht ein fundamentales Prinzip des helvetischen Rechtsstaates – der Schutz der Privatsphäre.

Geht es also letztlich darum, die Bankkunden vor den Banken zu schützen? Und das will ausgerechnet ein Bankier in die Bundesverfassung schreiben?

So weit ist es offenbar gekommen… Für unsere Regierung ist mittlerweile alles verhandelbar – das Aufgeben rechtsstaatlicher Prinzipien ist bloss eine Frage des Preises oder des Drucks, der auf uns ausgeübt wird. Ich sehe das anders. Der Schutz des Kunden – also des Bürgers – in seiner finanziellen Privatsphäre war von Anfang an der Kern des Bankkundengeheimnisses, nur ging das irgendwann vergessen. Es ist doch beschämend zu sehen, wie manche Banken ihre Kunden und Mitarbeiter verraten – nur um ihre Haut zu retten. Rechtssicherheit ist für ein kleines Land wie die Schweiz matchentscheidend. Diese Sicherheit gilt es gegen Interessen Dritter zu verteidigen.

Gut gebrüllt. Nur: das Bankkundengeheimnis existiert gegenüber dem Ausland de facto längst nicht mehr.

Als wir 2009 vor der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit OECD quasi über Nacht eingebrochen sind und 2010 auch noch Gruppenanfragen zuliessen, haben wir es gegenüber dem Ausland faktisch abgeschafft. Aber das heisst ja nicht, dass wir es im Inland ebenfalls aufgeben müssen. Ganz im Gegenteil.

Auf die von Ihnen lancierte Initiative kommen wir noch zu sprechen. Aber was mich an dieser Stelle interessiert: Haben Sie sich mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten gegenüber dem Ausland abgefunden?

Die in dieser Sache unverdächtige englische Regierung hat eine Studie in Auftrag gegeben, die zum Schluss kommt, dass der automatische Informationsaustausch für den Fiskus der datenhungrigen Staaten mehr Kosten verursacht als Nutzen stiftet. Trotzdem ist es gut möglich, dass er in Europa zum Standard werden wird. Natürlich bin ich damit nicht einverstanden. Denn dadurch wird die Steuerehrlichkeit nicht erhöht, aber das ist auch gar nicht der Punkt. Es geht hier nicht nur um Steuereinnahmen, sondern um Ideologie – und um eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. Der Staat kommuniziert dem Bürger: «Pass auf, ich kann dich immer und überall durchleuchten. Du bist mir Rechenschaft schuldig, nicht ich dir. Du musst mir täglich beweisen, dass du ein guter Bürger bist – denn ich habe guten Grund, vom Gegenteil auszugehen.»

«Steuerehrlichkeit» ist der kuriose Begriff der Stunde – und Steuerhinterziehung, wir wissen es, ist eine Sünde. «Steuerkonformität» ist neben der Bereinigung der Vergangenheit auch der Hauptpunkt der sogenannten «Weissgeldstrategie» des Bundesrats, der die Bankiervereinigung ebenfalls zugestimmt hat.

«Weissgeldstrategie» ist für mich eigentlich ein Unwort! Denn damit wird unterstellt, dass die Schweizer Banken vorher eine «Schwarzgeldstrategie» verfolgt hätten. Das trifft aber für die meisten Banken nicht zu. Auch inhaltlich beurteile ich die Strategie des Bundesrates kritisch. In keinem Land der Welt haben die Banken die Aufgabe, den Steuerstatus des Geldes ihrer Kunden final zu überprüfen – aus gutem Grund: das ist materiell gar nicht möglich. Selbst wenn Ihnen der Kunde eine Steuererklärung vorlegt, können Sie nicht wissen, ob Sie gefälscht ist oder nicht. Schon heute muss eine schweizerische Bank enorm viele Abklärungen treffen, die ein Normalsterblicher nicht mehr nachvollziehen kann. Was aber passiert, wenn Sie Ihr Geld nach Frankfurt oder London bringen? Sie können dort problemlos ein Konto eröffnen, ohne dass jemand nach dem Steuerstatus fragt.

Die Wirkung ist in der Tat paradox: Je stärker die Bank in die Abklärung involviert ist, desto mehr macht sie sich zur potentiellen, unwissenden Mittäterin eines Kunden, der sein Geld allenfalls vor seinem Fiskus verstecken will.

Die neuen erweiterten Sorgfaltspflichten, wie sie so schön heissen, sind das perfekte Mittel, um den Finanzplatz Schweiz zu demontieren. Kein anderes Land kommt auf solche Ideen, und kein Land, auch keine Organisation – nicht einmal die OECD – fordert das von der Schweiz. Das ist wirklich einzigartig. Die Leute, die sich in der Schweiz solche Gesetze ausdenken, wollen aus den Banken den verlängerten Arm des Staates machen. Begründet wird dies mit dem Beitrag zur guten Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Eintreten wird aber das Gegenteil – wir werden Vertrauen verlieren, das Geld internationaler Sparer und Anleger wird abfliessen.

Was macht denn einen guten Finanzplatz mit intakter Reputation aus?

Es braucht wirksame Gesetze zur Abklärung der Herkunft der Gelder, gegen Geldwäscherei und gegen Terrorismusfinanzierung – diese sind ja bereits in Kraft und funktionieren sehr gut, auch im internationalen Vergleich stehen wir hervorragend da. Ansonsten sollten sich die Banken aber um ihre Kunden kümmern, statt sie ständig zu behelligen.

Und wenn die nicht «steuerehrlich» sind?

Es ist Aufgabe von deren Fiskus, dafür zu sorgen, dass die Leute ihre Steuern zahlen. Das ist beim besten Willen nicht die Aufgabe der Banken.

Das stimmt in der Theorie. In der Praxis ist es aber so, dass der ausländische Fiskus in finanziell und sozial gespannten Zeiten Informationen über die Steuerzahler haben will – und die Schweiz unter Druck setzt, wenn sie diese Informationen nicht liefert. Das ist die Situation, in der wir uns real befinden.

Natürlich, deswegen wollen diese Länder ja auch, dass in Europa bald der automatische Informationsaustausch kommt. Allerdings wird es sehr schwierig für sie werden, all diese Daten auch zu bewältigen. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass der automatische Informationsaustausch nicht weltweit zum Standard werden wird. Die Amerikaner beispielsweise werden da niemals mitmachen. Da kann der europäische Fiskus nicht viel ausrichten. Er würde besser die Steuerehrlichkeit fördern, indem er Vertrauen in die Bürger setzt, die Steuern senkt und die Steuergelder glaubwürdig investiert statt verschwendet.

Das ist die helvetische Sicht – und das wird er in absehbarer Zeit leider nicht tun. Wie also soll die Schweiz pragmatisch mit ausländischen Kunden verfahren?

Meiner Meinung nach sollten wir uns an die internationalen Standards halten. Die Frage lautet dabei: was heisst «international»? Die Welt ist ja bedeutend grösser als die OECD. Wenn sich, sagen wir, die fünfzig bedeutendsten Staaten weltweit auf einen Standard einigen könnten, sollte die Schweiz sicherlich nicht abseits stehen. Wenn aber die OECD etwas beschliesst, und Singapur oder auch China mit Hongkong machen nicht mit, ist das für die Schweiz als internationaler Finanzplatz ein Problem. Dann sollte sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen, das bisher, wie es scheint, nicht eingesetzt wurde. Was inländische Kunden angeht, sollten wir als souveräner Staat nach unseren eigenen Regeln verfahren.

Die OECD-Regeln gelten für 34 Staaten. China und Russland beispielsweise gehören nicht dazu. Wie empfehlen Sie, mit solchen Kunden zu verfahren?

Erstens, wir leisten natürlich keine Beihilfe zu Steuerhinterziehung, generell nicht. Weiter halten wir uns an die bestehenden Sorgfaltspflichten. Finden wir keine Verdachtsmomente, können wir das Geld annehmen. Den Passus zur Beihilfe in der aktuellen Sorgfaltspflichtvereinbarung könnte man übrigens gut mit einem Satz ergänzen, wonach die Banken Kundengelder nicht annehmen dürfen, wenn sie wissen oder starke Indizien haben, dass das Geld nicht versteuert ist.

Wie würden Sie gegenüber einem amerikanischen Kunden verfahren?

Grundsätzlich gilt dasselbe, das ist aktuell allerdings eine spezielle Situation. Da muss jede Bank selber wissen, wie sie die Risiken in diesem Geschäft einschätzt.

Wie gehen Sie vor, wenn ein verfolgter Syrer anklopft?

Wie mit chinesischen, russischen oder allen anderen ausländischen Bürgern.

Und wie wäre das Vorgehen gemäss neuen Sorgfaltspflichten?

Falls die Finanzplatzstrategie des Bundesrates wie vorgesehen umgesetzt wird, dann bräuchte man wohl eine Bestätigung der syrischen Steuerbehörden, dass das Geld versteuert wurde. Das ist natürlich total weltfremd.

Und ein Schweizer Kunde?

Unter der erweiterten Sorgfaltspflicht müsste auch ein Schweizer Kunde den Nachweis erbringen, dass das Geld versteuert wurde – zum Beispiel mit einer Bescheinigung der Steuerbehörde. Ironischerweise wäre das nicht der Fall, wenn er sein Geld auf eine Bank ins Ausland brächte. Man kann den Ast, auf dem man sitzt, auch selber absägen…

Dies ist also das zu verhindernde Szenario: weltfremde inländische Regulierung und die Abschaffung des Bankkundengeheimnisses auch im Inland?

Genau. Wir haben einen souveränen Bürgerstaat. Wir können autonom entscheiden, wie viel uns die Privatsphäre wert ist.

Theoretisch schon. Praktisch ist es so, dass die Souveränität nicht absolut ist und die Schweizer Regierung unter Berufung auf internationale Stimmungen und Zwänge regelmässig einknickt – und damit bedenkliche Signale an ihre Bürger aussendet: Man kann über alles reden, auch im Inland.

Zuerst war das Bankgeheimnis ja angeblich unverhandelbar. Kurze Zeit später wurde es für Ausländer quasi abgeschafft, wobei uns versichert wurde, dass dies die in der Schweiz lebenden Bürger nicht betreffe. Und nun heisst es plötzlich, wir brauchten gleich lange Spiesse – wenn das Bankgeheimnis für Ausländer nicht mehr gelte, dann dürfe es auch für Inländer nicht mehr gelten, weil man die inländischen gegenüber den ausländischen Steuerbehörden nicht benachteiligen will. Ein Einknicken auf Raten. Es ist nun an den Bürgern, sich zu engagieren. Und genau das tue ich.

Man wird Ihnen vorwerfen, ein überholtes Businessmodell aufrechterhalten zu wollen: das Geschäft mit Steuerhinterziehung und Schwarzgeld.

Diese Kritik kommt von jenen, die daran arbeiten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich bin selbstverständlich dafür, dass Steuervergehen geahndet werden. Mir geht es um den Schutz der Privatsphäre auch in finanziellen Belangen, das ist letztlich eine gesellschaftliche Frage. Darum haben wir die Initiative lanciert.

Wenn es nach Ihnen geht, soll künftig in der Verfassung stehen: «Jede Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz ist in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt.» Schon jetzt steht in Artikel 13 der Bundesverfassung: «Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.» Und weiter: «Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.» Wo liegt der Unterschied?

Wer heute seine Kontodaten offenlegen muss, ist nackt – sein ganzes Leben, seine Entscheidungen, seine Handlungen, seine Präferenzen, seine Leidenschaften, seine Krankheiten sind im Prinzip zugänglich. Darum müssen wir den Schutz der finanziellen Privatsphäre explizit in die Verfassung schreiben. Sie ist dort bisher mit keinem Wort erwähnt. Und zweitens: der Begriff «Missbrauch» ist interpretationsbedürftig. Der Staat wird nie sagen, dass er Missbrauch betreibt, wenn er in den Daten seiner Bürger herumschnüffelt. Darum braucht es eine unmissverständliche Formulierung.

Auch an Ihrer Formulierung der Initiative (siehe unten) beginnen sich die Juristen bereits die Zähne auszubeissen. Die Kritik: sie sei offen, mehrdeutig und fördere die Verordnungskompetenz des Bundesrats.

Ich bin nicht der Meinung, dass unsere Initiative zu viel Interpretationsspielraum bietet. Die Formulierung ist glasklar.

Warum nennen Sie das Kind nicht beim Namen und reden vom Schutz der «finanziellen Privatsphäre» statt vom Bankkundengeheimnis?

Weil es genau darum geht: um die Verhinderung des gläsernen Bürgers…

…Sie werden sich die Kritik gefallen lassen müssen, dass Sie bloss Ihre vermögenden Kunden schützen wollen.

Glauben Sie das im Ernst?

Die Kritik wird kommen, keine Frage.

Aber stimmen Sie ihr zu?

Nein. Aber Sie müssen das nicht mir, sondern dem Wahlvolk erklären können.

Ich scheue die Auseinandersetzung nicht. Ich stehe gerne hin und erkläre, was auf dem Spiel steht: nicht der Schutz von Steuerhinterziehern, sondern der Schutz der eigenen Privatsphäre des Bürgers. Dieses Gut haben wir uns über Jahrhunderte erkämpft. Es kann doch nicht sein, dass es nun aus Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit einfach so wieder preisgegeben wird. Es gibt dafür keinen plausiblen Grund.

Und warum muss der Schutz gleich in die Verfassung?

Es stimmt – das Bankkundengeheimnis ist in Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen geregelt. Aber jetzt steht ja zur Debatte, dass dieses Gesetz abgeschwächt oder verwässert wird. Darüber kann das Parlament in Eigenregie entscheiden. Dagegen wollen wir vorbeugen.

Sie waren 2011 Kandidat für den Nationalrat und wollten selbst ins Parlament.

Ja. Als Unternehmer und kritischer Beobachter, nicht als Mitglied der Classe politique.

Das gehört zur politischen Rhetorik. Das sagen alle.

Ich meine das so. Ich bin ja nicht Nationalrat, oder vielleicht noch nicht, deshalb ergreife ich als Bürger zusammen mit Verbündeten jetzt auch das Mittel der Initiative.

Ich höre aus allen Ihren Worten ein grosses Misstrauen gegenüber «denen da oben» heraus. Aber als gut vernetzter Bankier haben Sie direkten Zugang zu den Machtkanälen.

Leider nicht. Der politische Betrieb folgt vielmehr einer eigenen Dynamik. Es laufen diverse Vernehmlassungsverfahren – einmal geht es um Empfehlungen zur Umsetzung der Vorschläge der GAFI, einer Unterabteilung der OECD, die sich mit Geldwäscherei befasst, ein anderes Mal um die Sorgfaltspflichten der Banken, die künftig die Steuerkonformität des Geldes von in- und ausländischen Kunden überprüfen müssen. Das Ziel ist stets dasselbe: Aufweichung der finanziellen Privatsphäre und Herstellung des gläsernen Bürgers auch im Inland unter Umgehung der Bürger.

Kann Ihre Initiative auf die Unterstützung der noch verbliebenen Privatbanken zählen?

Das werden wir sehen. Klar ist: die grossen, international tätigen Banken haben wohl wenig Interesse am Bankkundengeheimnis. Sie erwirtschaften einen Grossteil ihres Umsatzes im Ausland. Und sie werden von Leuten geführt, die auch jederzeit woanders arbeiten könnten. Uns hingegen geht es nur ums Prinzip. Den helvetischen Bürgerstaat gehen die finanziellen Verhältnisse eines unbescholtenen Bürgers nichts an. Punkt.

Wenn die Dinge so klar liegen und die Bevölkerung so klar hinter dem Bankkundengeheimnis steht, warum holen sich dann die bürgerlichen Politiker keine Meriten, indem sie es ebenfalls verteidigen?

Das ist doch in vollem Gange, sehen Sie sich nur unser überparteiliches bürgerliches Initiativkomitee an. Was die BDP und auch Teile der CVP angeht, sind das ja eigentlich keine bürgerlichen Parteien mehr, auch wenn die BDP ein «B» im Namen hat.

«Bürgerlich», was heisst denn das heute überhaupt?

Der bürgerliche Politiker setzt sich ein für die Freiheit des Bürgers. Möglichst viel Freiheit für das Individuum, möglichst wenig Einschränkung durch den Staat. Der Staat hat die Aufgabe, das Leben und das Eigentum des Bürgers zu schützen, das ist seine wichtigste Aufgabe. Der Bürgerliche ist also das Gegenteil eines Etatisten. Aber er ist auch kein Staatshasser. Er ist ein Staatsskeptiker, der den von Natur aus wachsenden Staat in seine Schranken weist. Und darum sage ich: Er muss auch die finanzielle Privatsphäre schützen.

Es gab wohl noch selten so viele Volksinitiativen wie zurzeit. Die Mehrheit der Vorstösse wie Erbschaftsinitiative und 1:12-Initiative kommt aber von ganz links.

Die Linken wissen, dass sie nach der Finanzkrise ein kleines Zeitfenster haben, um ihre Anliegen allenfalls durchzubringen. Sie setzen auf Proteststimmen. Und ich gebe gerne zu: Sie machen ihre Aufgabe gut. Die Schweiz ist orientierungslos, selbst bürgerlich denkende Schweizer «hintersinnen» sich. Das wird sich hoffentlich bald wieder legen.

Sie hoffen?

Ich bin mir sicher. Das sind Leute, die mit beiden Beinen im Leben stehen. Die haben sich gesagt: Es gab zu viele Exzesse in der Teppichetage, das dulden wir nicht, wir müssen ein Zeichen setzen. Dieselben Leute werden erkennen, dass es nun einige auf Exzesse der anderen Art abgesehen haben: Bevormundung und Enteignung. Den nächsten «Abzocker», den es zu thematisieren gilt, ist der Staat.

Kommen wir zurück zur Einschätzung des obersten Datenschützers. Im besagten Interview sagte Hanspeter Thür auch, dass das letzte Wort in der Frage des Bankgeheimnisses das Volk haben dürfte bzw. müsste. Sie haben es mit Ihrer Volksinitiative darauf angelegt, Thürs Versprechen wahr zu machen.

Wenn wir die finanzielle Privatsphäre nicht mehr schützen, dann sind wir auf dem Weg zum totalen Staat. Deutschland hat für jeden nachvollziehbar gezeigt, wie das geht. Im Jahre 2000 existierte das deutsche Bankgeheimnis noch. Zwei Jahre später erhielten deutsche Strafverfolgungsbehörden unter dem Deckmantel «Terrorismusbekämpfung» das Recht, per Knopfdruck beliebig auf Bank- und Postkonten zuzugreifen. Ein paar Jahre später erhielten die deutschen Steuerbehörden unter dem Deckmantel «Steuerehrlichkeit» dieselben Befugnisse. Heute weiss der deutsche Steuerstaat alles über die finanziellen Verhältnisse – also über das Intimste – seiner Bürger. Er kann alle Kontobewegungen nachvollziehen. Er weiss, wo sie einkaufen. Natürlich weiss er auch, welche Ärzte sie konsultieren, welche Krankheiten sie haben. Ich verstehe darum Herrn Thür, wenn er hier dagegenhält. Und ich verstehe die Linken von heute nicht, die ihre Skepsis gegenüber dem «Fichenstaat» plötzlich abgelegt zu haben scheinen.

Ein interessanter Punkt. Dieselben, die einst aus dem Staat Gurkensalat machen wollten, verbünden sich heute mit ihm. So wie die Bürgerlichen bis 1989 an den Schalthebeln der Macht sassen und darum die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft lobten, sind es heute die einstigen Staatsverächter, die den Staat verehren. Hat es damit zu tun, dass sie den propagierten Marsch durch die Institutionen erfolgreich zu Ende gebracht haben?

Klar. Und dann gibt es eben ein paar alte Linke und echte Bürgerliche, die sich ihre Staatsskepsis bewahrt haben – nicht aus Opportunismus, sondern aus Prinzip.

Das Bankkundengeheimnis hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion. Aber verwandeln Sie es nicht in eine Art Fetisch? Im digitalen Zeitalter können Sie die Daten ohnehin nicht schützen. Irgendeine Daten-CD findet immer den Weg an einen Staat, der zu Hehlerei bereit ist.

Ich sehe es genau umgekehrt: Weil Datenklau so einfach war wie noch nie, muss der Straftatbestand verschärft werden. Wer Bankdaten entwendet, muss wissen, dass ihm nicht nur eine kleine Busse von 5000 Franken, sondern eine einschneidende Haftstrafe droht. Als liberal denkender Mensch habe ich Mühe mit der Verhängung solcher Strafen. Aber hier geht es um den Schutz eines fundamentalen Freiheitsrechts, und hier muss der Staat durchgreifen.

Ich habe die Privatsphäre stets verteidigt. Aber zugleich stelle ich fest, dass sich hier gesamtgesellschaftlich ein Wandel vollzieht. Wer seine intimsten Bilder freiwillig auf Facebook postet, hat nur ein rudimentäres Bewusstsein für den Wert eines persönlichen Freiraums.

Die Verfügbarkeit und Untilgbarkeit persönlicher Bilder und Informationen auf sozialen Plattformen schafft eine neue Situation, mit der wir erst mal zurechtkommen müssen. Ich bin überzeugt: Das Bewusstsein für den Wert von Selbstbestimmung wird sich auch hier langfristig durchsetzen.

Ihr Optimismus ist gross.

Der Mensch ist lernfähig. Ich habe Vertrauen in seine Fähigkeiten.

Solange er denkt wie Sie.

Solange er überhaupt denkt. Am Ende setzt sich immer die Freiheit durch, das zeigt die Geschichte. Aber ich gebe Ihnen insofern recht, als es immer wieder Rückschläge und Gegenbewegungen gibt. Es ist ja auch nicht so, dass alle Länder in dieselbe Richtung gehen. Wir haben in der Schweiz dank direkter Demokratie die Wahl und können unseren eigenen Weg gehen.

Wann kommt Ihre Initiative zur Abstimmung?

Ich gehe von einer Abstimmung frühestens im Jahre 2015 aus. Wir wollen bald mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen.

Bis dann kann viel geschehen – und vieles schon überholt sein.

Es ist höchste Zeit für die «Réduit-Strategie», wie ich sie scherzhaft nenne: einen Kern – vor allem den Schutz der finanziellen Privatsphäre im Inland – festigen und dann von da aus agieren. Wenn das Volk diese Strategie gutheisst – und davon bin ich überzeugt –, müssen wir eben einige Verschlimmbesserungen der letzten Jahre wieder rückgängig machen, um erfolgreich vorwärts zu kommen. Das ist zweifellos unschön, aber es geht nun mal nicht anders.

 


1 «Einer gegen alle». Grosses Gespräch von René Scheu mit Hanspeter Thür zum Bankgeheimnis, in: «Schweizer Monat», Ausgabe 996, Mai 2012, S. 15–20.

 

 

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert (Änderungen kursiv):

 

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1   Jede Person hat Anspruch auf Schutz der Privatsphäre.

2   Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs und auf Schutz ihrer finanziellen Privatsphäre.

3   Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

4   Dritte sind im Zusammenhang mit direkten Steuern, die von den Kantonen veranlagt und eingezogen werden, zur Auskunft gegenüber Behörden über eine Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die der Auskunftserteilung nicht zustimmt, nur im Rahmen eines Strafverfahrens und ausschliesslich dann berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass:

     a.    zum Zweck einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht wurden; oder

     b.    vorsätzlich und fortgesetzt ein grosser Steuerbetrag hinterzogen oder dazu Beihilfe geleistet oder angestiftet wurde. Über das Vorliegen eines begründeten Verdachts entscheidet ein Gericht.

5   Im Zusammenhang mit indirekten Steuern gelten für die Auskunft gegenüber Behörden die Voraussetzungen nach Absatz 4 sinngemäss. In anderen als steuerlichen Belangen regelt das Gesetz die Voraussetzungen, unter denen Auskunft erteilt werden darf.

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