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Falsche Fürsorge

Filippo Leutenegger kandidiert in Zürich für das Stadtpräsidium. Wenn genügend Zürcher ihm dafür ihr Vertrauen aussprechen, entziehen sie ihm dadurch aber sein Mandat als Nationalrat. In der Stadt Zürich ist es nämlich verboten, gleichzeitig die Stadt zu regieren und in Bern zu debattieren. Die dafür verantwortliche Regelung heisst «Lex Wagner». Mit ihr wurde 1988 die […]

Filippo Leutenegger kandidiert in Zürich für das Stadtpräsidium. Wenn genügend Zürcher ihm dafür ihr Vertrauen aussprechen, entziehen sie ihm dadurch aber sein Mandat als Nationalrat. In der Stadt Zürich ist es nämlich verboten, gleichzeitig die Stadt zu regieren und in Bern zu debattieren. Die dafür verantwortliche Regelung heisst «Lex Wagner». Mit ihr wurde 1988 die Nationalratskandidatur des damaligen Stadtpräsidenten Thomas Wagner unterbunden, die Initianten wollten damals vermeiden, dass Magistraten wegen des Doppelmandats in Zeitnot kommen.

Bei der «Lex Wagner» handelt es sich nicht um die einzige Regelung, die in der Schweiz dafür sorgt, dass Politiker bei ihrer Wahl der Aufgaben bevormundet werden. Die «Lex Leuenberger» etwa ist ein Vorstoss der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats: Sie will ehemaligen Bundesräten verbieten, während der ersten zwei Jahre nach ihrem Rücktritt gewisse bezahlte Mandate anzunehmen, wie etwa im Fall von alt Bundesrat Leuenberger geschehen, der nach seinem Rücktritt bei der Baufirma Implenia – gute Kundin seines ehemaligen Departements übrigens – anheuerte. Die «Lex Leuenberger» soll möglicher Korruption oder Beeinträchtigung der Unabhängigkeit eines Bundesrates vorbeugen.

Beiden Regelungen gemeinsam ist, dass aus dem Einzelfall ein Gesetz gemacht wurde bzw. werden soll. Ebenso der Gedanke, dass man einem Regierungsmitglied nicht zutraut, mit der Macht verantwortungsbewusst umzugehen. Die zürcherische Selbstbeschränkung ist besonders ärgerlich, da dieselbe Stadt moniert, die Anliegen der urbanen Schweiz fänden in Bundesbern zu wenig Gehör. Durch die Selbstbeschränkung bleibt Zürich verwehrt, was in anderen Städten gang und gäbe ist: Die Stadtpräsidenten von Bern und Solothurn regieren ihre Städte und vertreten deren Interessen in Bern. Wenn der mündige Bürger zur Einsicht kommen sollte, dass ein Politiker mit Doppelmandat zu viel Macht vereint, so ist er hier frei, dies an der Urne zum Ausdruck zu bringen. Im Klartext: Das Zeitmanagement eines Stadtpräsidenten zu regeln, ist genauso falsche Fürsorge wie die präventive Missbrauchsbekämpfung.

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