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Einer gegen alle

Er ist einer der letzten Verteidiger des Bankkundengeheimnisses. Den automatischen Informationsaustausch nennt er inakzeptabel. Die deutschen Avancen erinnern ihn ans Faustrecht. Und die westlichen Demokratien sieht er auf dem Weg zu totalen Staaten. Ein grosses Gespräch mit dem eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür.

Einer gegen alle
Hanspeter Thür, photographiert von Philipp Baer.

Herr Thür, beginnen wir mit dem Bekenntnis: Steht der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte im Jahre 2012 immer noch hinter dem schweizerischen Bankgeheimnis?

Ich stehe zu 100 Prozent hinter dem Bankgeheimnis als Schutz der Privatsphäre der Bankkunden. Allerdings muss ich sogleich präzisieren: Genau jene, die das Prinzip in Anspruch nehmen, haben es mit ihrem Geschäftsverhalten ad absurdum geführt.

Sie meinen die Banken. Aber wie Sie sagen: Das Bankgeheimnis ist ja eigentlich ein Bankkundengeheimnis. Es schützt die Kunden – unter anderem auch vor deren Banken.

Das ist korrekt, und das wird heute viel zu wenig bedacht. Das Bankgeheimnis ist Ausdruck eines fundamentalen Prinzips des helvetischen Rechtsstaates: des Schutzes der Privatsphäre, zu der auch die finanzielle Privatsphäre gehört. Das Bankgeheimnis ist kein Steuerhinterzieher-Geheimnis, auch wenn dies nun viele so darstellen. Daran ändert auch nichts, dass die Banken, die vom Bankgeheimnis profitierten, eben dieses auf den Scheiterhaufen der Geschichte geworfen haben.

Sie gehen mit den Banken hart ins Gericht.

Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen, sondern von einem Verhalten mit System. Der Schutz der finanziellen Privatsphäre war und ist kein Freipass dafür, strafbare Handlungen zu begehen im Glauben, dass man dafür nicht belangt werden kann. Wer die Freiheit missbraucht, muss sich nicht wundern, wenn er am Ende die Freiheit verliert. Auch hier gilt: Datenschutz ist nicht Täterschutz

Es gehört gerade zur Freiheit, dass man sie missbrauchen kann. Aber vor allem: Politik, Institutionen und Gesellschaft standen in der Schweiz lange Zeit grossmehrheitlich hinter dem Geschäft mit unversteuertem Geld aus dem Ausland.

Wer seine Freiheit missbraucht, darf sich nicht wundern, dass er belangt wird! Deshalb habe ich dieses Geschäftsmodell auch immer kritisiert. Man braucht aber nicht in den Habitus der moralischen Entrüstung zu verfallen. Man kann ganz nüchtern festhalten: Ein Geschäftsmodell im Zeitalter der Globalisierung darauf aufzubauen, dass man Bürgern hilft, ihre Steuern am Fiskus vorbeizuschleusen, ist höchst angreifbar und deshalb naiv. Und es ist umso trauriger, wenn man dabei zugleich in Kauf nimmt, dass dadurch der eigene Rechtsstaat Schaden nimmt. Viele haben hier kurzfristiges Profitstreben über wichtige geschäftliche und rechtsstaatliche Überzeugungen gestellt. Und zu viele haben hier zu lange zugeschaut.

Nun überbieten sie sich darin, den Schutz der finanziellen Privatsphäre klein- und schlechtzureden. Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, den Schutz mit Verve zu verteidigen – sonst geht nämlich viel mehr verloren als ein Geschäftsmodell.

Ja, klar, nur will das jetzt kaum jemand hören, weil sich die Schweizer Banken selbstverschuldet in einer Abwehrschlacht befinden.

Also müssen überzeugte Verteidiger wie Sie eben lauter schreien.

Was es jetzt braucht, ist eine offene und transparente Diskussion, im Parlament und in der Öffentlichkeit. Der neuerdings vorgebrachte Vorschlag, Gruppenanfragen zuzulassen, böte dazu den perfekten Anlass. Sind Gruppenanfragen ein zulässiges Instrument, um den systematischen Missbrauch eines Rechtsschutzes zu verhindern, oder geht dieses Instrument schon zu weit?

Diese Diskussion findet nicht wirklich statt. Es dominieren Scheinheiligkeit und das Schielen auf Umfragen und Stimmungen.

Die Vertreter der Banken halten sich zurzeit aus verständlichen Gründen lieber zurück, auch wenn sie sich damit keinen Gefallen tun. Die bürgerlichen Politiker, die sich lange kompromisslos hinter die Banken gestellt haben, schweigen aus Scham. Und die Linken polemisieren, weil das Bankgeheimnis schon lange auf ihrer Abschussliste steht – obwohl sie sich ansonsten für Datenschutz engagieren. So kommen wir nicht weiter.

Helfen Sie uns weiter. Sind Gruppenanfragen aus Ihrer Sicht zulässig?

Wenn es darum geht, Muster der Steuerumgehung zu erkennen, die den Rechtsschutz des Bankgeheimnisses systematisch missbrauchen, habe ich damit im Prinzip kein Problem. Der Teufel liegt bei solchen Vorlagen natürlich im Detail. Klar ist aber, dass zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Gruppenanfragen zulässig sind. Erstens braucht es ein einheitliches Muster, das den Verdacht auf Steuerdelikt begründet erscheinen lässt. Und zweitens braucht es das Mitwirken der Bank am deliktischen Verhalten. Es darf also nicht willkürlich nach Personen gefahndet werden, und die Gruppenanfragen müssen im rechtsstaatlich sauberen Rahmen eines Amtshilfeverfahrens abgewickelt werden. Unter diesen Bedingungen wird der Kerngedanke des Schutzes nicht verletzt.

Gegen Gruppenanfragen spricht, dass es sich nicht um einen konkreten Verdacht gegen eine klar identifizierbare Person handelt. Das wäre eigentlich Voraussetzung für ein rechtsstaatlich lupenreines Vorgehen.

Im Fokus stehen auch bei Gruppenanfragen Personen. Sie werden zwar nicht mit Vor- und Nachname benannt, aber aufgrund eines klar umrissenen Verhaltens eindeutig identifiziert. Wenn wir auf der von Ihnen vertretenen Sicht beharren, drehen wir uns wieder im Kreis – die Schweizer Banken rücken keine Namen raus, und die ausländischen Steuerbehörden verfügen zwar über einen begründeten Verdacht auf Methoden der Steuerumgehung, aber nicht immer über alle die Delinquenten betreffenden Details. Aus meiner Sicht muss hier die Schweiz Hand bieten, wenn sie plausibel die Haltung vertreten will, dass es ihr um den Schutz der Privatsphäre, nicht aber um den Schutz deliktischen Verhaltens geht. Solche Verfahren werden im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens abgewickelt und erfüllen somit unsere rechtsstaatlichen Standards, da die Betroffenen auch das Recht haben, Einsprache zu erheben und sich zu verteidigen.

Dann müsste die Schweiz aber die Anonymität der Angeschuldigten so lange garantieren, bis deren Schuld nachgewiesen ist. Sonst bezahlen sie einen hohen Preis, um ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen – die Offenlegung von Namen und Identität.

Das wäre wünschbar, ist aber letztlich Verhandlungssache. Nicht verhandeln lässt sich das Recht des Angeschuldigten auf Verteidigung. Ich sage es noch einmal: Es ist höchste Zeit, dass wir in der Schweiz über solche Fragen offen debattieren.

EU und USA interessiert diese Debatte nicht wirklich. Sie streben den automatischen Informationsaustausch an.

Damit habe ich nun wirklich grosse Mühe. Dem Ziel des Informationsaustauschs liegt eine Idee zugrunde, die ich nicht akzeptieren kann: Die Steuerbehörden haben automatisch und in jedem Fall das uneingeschränkte Einsichtsrecht in die Bankkonten des Bürgers, weil man ihm unterstellt, ohne vollständige Transparenz würde er Steuern hinterziehen. Wenn der Staat in jedem Bürger einen potentiellen Steuerhinterzieher sieht, dann traut er seinen Bürgern nicht mehr. Das wäre eine fatale Entwicklung.

Der Bürger steht unter Generalverdacht. An die Stelle der Unschuldsvermutung tritt die Schuldvermutung.

Darauf läuft der automatische Informationsaustausch letztlich hinaus. Natürlich ist es so, dass Bürger immer wieder Versuche unternehmen, den Fiskus zu umgehen. Der Staat sollte hier keine falsche Milde walten lassen, sondern konsequent gegen Steuerhinterzieher vorgehen. Zugleich sollte er sich jedoch davor hüten, in jedem Bürger einen potentiellen Gesetzesbrecher zu sehen. Damit bestraft er all jene, die ehrlich sind und ihre Steuern korrekt bezahlen. Und vor allem: er sät Misstrauen, das stets neues Misstrauen hervorbringt.

Die Steuern sind in vielen EU-Ländern auf einem historischen Höchststand – und je höher die Steuern, desto grösser die Bereitschaft, Steuern zu hinterziehen. Staaten haben verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerehrlichkeit ihrer Bürger zu erhöhen: Sie können Steuern senken, das System vereinfachen oder ihre Bürger unter Generalverdacht stellen und automatischen Zugriff auf deren Daten fordern. Wie wir gerade sehen, wird letztere Variante verfolgt.

Das kann man nicht so pauschal sagen. Schauen Sie: In der Schweiz ist es letztlich das Volk, das über die Höhe der Steuern entscheidet. Für die Mehrheit der Bürger stehen Steueraufkommen und staatliche Leistungen in einem akzeptablen Verhältnis, und es ist klar, dass diese Entscheidungshoheit dem Vertrauen zwischen Staat und Bürger förderlich ist. Die Schweiz ist nun aber wohl der einzige Staat der Welt, in dem die Bürger in finanziellen Angelegenheiten über so viel Mitspracherecht verfügen. Andere Staaten gehen anders damit um, und es ist nicht an der Schweiz, sie zu belehren.

Was ich sagen will: Ist es aus Bürgersicht nicht rational, Steuern am Fiskus vorbeizuschleusen, wenn eine Steuerquote von insgesamt 50 Prozent und mehr das Sparen und persönliche Vorsorgen verunmöglicht?

Es scheint vielleicht kurzfristig rational, aber es ist auf jeden Fall nicht konsequent. Sie können nicht auf der einen Seite von den Wohltaten jenes Staates profitieren, in dem Sie leben, und auf der anderen Seite nicht den Preis dafür bezahlen wollen, den eben dieser Staat festsetzt. Wer die Steuerquote als zu hoch erachtet bzw. mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr einverstanden ist, dem bleibt nur die Abstimmung mit den Füssen. Er muss auswandern. Den eigenen Staat zu betrügen und das unversteuerte Geld in die Fluchtburg Schweiz zu bringen – das ist keine Lösung. Und wir als Schweizer sollten uns hüten, die anderen – wir sprechen ja von demokratisch legitimierten Staaten! – moralisch zu belehren und listig zugleich vom unversteuerten Geld eines Teils ihrer Bürger zu profitieren. Das ist für mich eine völlig inakzeptable Haltung. Es wundert mich nicht, dass sie im Ausland auch Widerstand bis Empörung hervorruft.

In unserem letzten Gespräch haben Sie gesagt: «Wenn wir so weit sind, dass der Zweck alle Mittel heiligt, ist der liberale Rechtsstaat am Ende.»* Nun hat sich gezeigt: Die deutschen Steuerbehörden haben nicht nur eine Daten-CD mit illegal beschafften Bankkundendaten erworben, sie haben auch aktiv Steuerfahnder eingesetzt, die sich Material aus Schweizer Banken beschafften.

Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht skandalös. Die deutschen Steuerfahnder haben gegen schweizerisches und deutsches Recht verstossen und müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Das wird nicht geschehen. Es war ja der deutsche Staat, der sie angestiftet hat, und er wird dem Haftbefehl der Schweiz kaum Folge leisten.

Gleiches mit Gleichem zu vergelten führt nicht weiter. Was Deutschland hier vormacht, ist nichts anderes als die Wiedereinführung des Faustrechts: Jeder Staat verfolgt die eigenen Delinquenten auf eigene Faust, wenn es sein muss, auch unter Verletzung des Rechts und der Souveränität anderer Staaten. Das ist inakzeptabel. Unter Rechtsstaaten gibt es für solche Fälle klare Regeln. Durchsetzungsrechte werden an andere Staaten delegiert. Und die Schweiz bietet Deutschland ja auch Hand, deutsche Steuerhinterzieher zur Rechenschaft zu ziehen.

Aus deutscher Optik tut sie dies wohl zu wenig.

Das mag schon sein. Aber das berechtigt nicht zur Selbstjustiz. Die deutschen Behörden müssen das Gespräch mit den Schweizer Behörden suchen. Sonst landen wir im Wilden Westen, in dem jeder selbst für seine eigene Gerechtigkeit sorgt.

Die Empörung kommt vielen gelegen. Damit kann auch in der Schweiz der Widerstand gegen den automatischen Informationsaustausch gebrochen werden.

Die Schweiz darf, ja muss ihre Rechtsordnung verteidigen. Aber sie muss eben auch eine Lösung anbieten, die die legitimen Fiskalbedürfnisse der anderen Staaten erfüllt.

Ist die Abgeltungssteuer diese Lösung?

Aus meiner Sicht ist sie das. Diese Steuer darf durchaus prohibitiv hoch sein. Ausländische Kunden, die ihre finanziellen Verhältnisse gegenüber ihrem Staat nicht offenlegen wollen, haben so die Wahl: Entweder sie bezahlen Steuern, die höher sind als im eigenen Land, wobei sie ihre Anonymität gegenüber dem Fiskus wahren, oder sie legen ihre finanziellen Verhältnisse offen. Das ist ein fairer Deal, der beide Rechtsordnungen respektiert. Der Fiskus kommt zu seinem Geld, und die Schweiz hält am Schutz der Privatsphäre fest.

Stimmt. Aber der grosse Nachteil des Deals ist, dass die Schweiz so zum Steuereintreiber für ausländische Staaten wird.

Das ist die Kröte, die wir schlucken müssen. Wenn es darum geht, unehrlichen Leuten auf die Schliche zu kommen, gibt es keine perfekten Lösungen. Hier braucht es eine Portion helvetischen Pragmatismus, zumal er ja absolut vereinbar ist mit den rechtsstaatlichen Prinzipien beider involvierten Parteien.

Das geht zu weit.

Dann riskieren Sie à la longue den automatischen Informationsaustausch! Das geht zu weit!

Seit einiger Zeit kursiert der Vorschlag, dass die Banken von ihren ausländischen Kunden eine Selbstdeklaration verlangen sollen, wonach diese nur versteuertes Geld den Händen der Banken anvertrauen. Was halten Sie davon?

Dieser Vorschlag ist für die Tribüne gedacht und letztlich eine Alibiübung. Darum geht die Selbstdeklaration für mich in die falsche Richtung. Wir sollten vielmehr zeigen, dass wir es ernst meinen mit der Abgeltungssteuer – und das heisst eben: dass wir eine prohibitiv hohe Steuer auf die Vermögen ausländischer Kunden erheben. Wer die finanziellen Verhältnisse in seinem Herkunftsland offenlegt, kann die Steuer zurückfordern; wer lieber auf Anonymität setzt, bezahlt dafür einfach einen hohen Preis – er bezahlt in der Schweiz mehr dafür, als er in seinem Herkunftsland bezahlen müsste. Damit ist allen gedient, und dann braucht es auch keine gutgemeinte, aber letztlich unnütze, weil nicht überprüfbare Selbstdeklarationspflicht von Kunden.

Spielen wir die Sache aus Sicht politischer Realisten durch. Wenn der automatische Informationsaustausch zum internationalen Standard avanciert, wird sich die Schweiz dann weiterhin auf den Standpunkt stellen können, dass dies mit ihrer Rechtsordnung unvereinbar sei?

Allgemein gilt: die Schweiz ist ein kleines Land und tut gut daran, die internationalen Regeln einzuhalten. Päpstlicher als der Papst braucht man deswegen nicht zu sein. Aber hier geht es auch um Machtpolitik. Gerade Staaten wie die USA und Grossbritannien, die die Schweiz unter Druck setzen, betreiben die wichtigsten Offshore-Plätze der Welt. Diese Doppelmoral ist inakzeptabel. Das Problem ist: Wir sind ziemlich isoliert, und solange wir keine gute Lösung mit unseren Nachbarn gefunden haben, fällt die Kritik am Ende auf uns selbst zurück. Kehren wir zuerst vor unserer eigenen Türe.

Das Konzept der Abgeltungssteuer liegt seit zehn Jahren in der Schublade. Es wurde erst hervorgekramt, als das alte Regime nicht mehr aufrechtzuerhalten war. Die Frage ist, ob die anderen Staaten sich mittelfristig mit einer solchen Steuer zufriedengeben.

Das ärgert mich an der Schweiz – statt selber aktiv zu werden, haben wir wieder einmal so lange gewartet, bis der Druck von aussen so gross wurde, dass wir handeln mussten! Damit haben wir nicht nur einen Teil der Handlungsfreiheit preisgegeben. Wir haben uns der Möglichkeit beraubt, international Standards zu setzen. Die Idee der Abgeltungssteuer ist gut, keine Frage. Und sie kommt den ausländischen Staaten entgegen, keine Frage. Die Frage ist nun einfach, ob sie noch in die schuldenbewegte Zeit passt. Wir müssen die Abgeltungssteuer darum auf jeden Fall prohibitiv hoch ansetzen. Dies aus zwei Gründen: erstens, um zu zeigen, dass es uns wirklich um den Schutz der Privatsphäre geht und nicht weiterhin um dreimalkluge Geschäftemacherei, und zweitens, um die Attraktivität dieses Systems für den ausländischen Fiskus zu gewährleisten. Es geht den Staaten angesichts ihrer düsteren Finanzlage gegenwärtig vor allem um die Einnahmen – sie brauchen schlicht und einfach Geld. Das ist eine Chance für die neue Abgeltungssteuer. 

Wenn es um die Unterstützung der Abgeltungssteuer geht, frage ich mich: Wie viel Bedeutung messen die international tätigen Schweizer Banken dem Bankgeheimnis eigentlich noch zu?

Mein Eindruck ist, dass die Grossbanken mit dem automatischen Informationsaustausch sehr gut leben könnten. Wenn alle weltweit der gleichen Praxis folgen müssen, haben sie ja keinen Wettbewerbsnachteil. Diese Haltung ist auch nicht weiter erstaunlich. Eine Abgeltungssteuer bedingt einen grossen administrativen Aufwand – bedeutet also neue Kosten. Da sagen sich viele: Das Geschäftsmodell mit unversteuertem Geld ist in der Schweiz ohnehin vorbei, also sollten wir unsere Dienstleistungen nicht unnötig verteuern.

Die Effizienz als Feind des Bankgeheimnisses?

Das ist reiner Opportunismus. Am Ende muss der Datenschützer das Bankgeheimnis gegen die Banken verteidigen!

Auch im Inland wächst der politische Druck auf das Bankgeheimnis. Kantonale Finanzdirektoren hätten gerne ähnliche Zugriffsrechte auf Finanzdaten wie ihre Kollegen aus den EU-Staaten. Hand aufs Herz: Glauben Sie, dass es das Bankgeheimnis für Schweizer Bürger in 20 Jahren noch geben wird?

Das ist eine ketzerische Frage. Die Antwort darauf hängt zweifellos stark von dem ab, was international geschehen wird.

Ich frage anders: Wird die Schweiz das Bankgeheimnis freiwillig auf inländischen Druck bzw. vorauseilenden Gehorsam hin abschaffen?

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Verschiedene Vertreter des Schweizer Fiskus haben sich bereits in diese Richtung geäussert. Die Argumentation geht so: Gilt für ausländische Bankkunden der Informationsaustausch, für inländische hingegen nicht, so widerspricht dies dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. So bleibt dem Inland nichts anderes übrig, als sich dem Ausland anzupassen…

…das letzte Wort in dieser Frage dürfte das Volk haben. Der Schutz der Privatsphäre ist in der Schweiz ein hohes Gut, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Stimmvolk bereit wäre, diesen Schutz zu relativieren.

«Der Staat, in dem es nichts Privates mehr gibt, ist der totale Staat.» Ist dies eine präzise Definition des totalen Staates?

Ich finde schon.

Also sind wir auf dem Weg zum totalen Staat.

Wenn dem Staat in der Informationsbeschaffung immer weniger rechtsstaatliche Grenzen gesetzt sind, dann ist das zweifellos eine aus freiheitlicher Sicht beunruhigende Entwicklung. Aber die liberale Staatskritik ist hier auf einem Auge blind. Denn der Staat ist bloss einer von mehreren Akteuren. Private Firmen wie Mastercard, Facebook oder Google sammeln ebenfalls fleissig Daten über ihre Kunden oder User, wobei nicht klar ist, was genau sie damit anstellen – oder anstellen könnten. Und der Staat wiederum hat von Fall zu Fall freien Zugriff darauf. Wir leben aus Datenschutzsicht in einer schwierigen Zeit.

Kunden und User scheinen kein Problem damit zu haben, ihre Daten preiszugeben. Da muss sich der Datenschützer vorkommen wie der einsame Rufer in der Wüste. Oder wie eine Instanz aus einer anderen Zeit.

Ich gebe Ihnen recht: Heute herrscht gerade unter jungen Leute die Meinung vor, dass alles, was sie betrifft, wichtig ist und darum öffentlich sein soll. Man tauscht sich mit 1000 Freunden aus, wobei die ganze Community alle intimen Details mitbekommt, stellt die privatesten Bilder ins Netz, gibt zu allem und jedem einen Kommentar ab. Das Bewusstsein für einen persönlichkeitsrelevanten Schutzbereich schwindet. Wenn ich das, was vor 20 Jahren in meiner Fiche stand, mit der Tiefe der Informationen vergleiche, die heute im Internet abrufbar sind, nicht zuletzt weil Hinz und Kunz sie freiwillig ins Netz stellen, so  wundert mich gar nichts mehr. Nicht nur Geheimdienste, Polizeibehörden und andere staatliche Stellen bedienen sich dieser Informationen, auch Personen und Organisationen wollen diese Daten für ihre Zwecke nutzen, sprich: missbrauchen. Informationen und Daten gegen Vernetzung und Dienste: das ist der Deal zwischen den Usern und den Social Media.

Was ist es, das die User bewegt, das Wertvollste von sich preiszugeben? Ist es Narzissmus? Ist es ein urmenschlicher Kommunikationstrieb? Die Freude aus Austausch?

Es ist all dies zusammen und noch etwas Weiteres: ein Mangel an Phantasie. Viele Leute im Westen haben heute das Gefühl, in der liberalsten aller Welten zu leben. Und sie gehen davon aus, dass dies ein ewigwährender Zustand sei. Sie können sich schlicht nicht vorstellen, dass auch Staaten mit freiheitlichen Ordnungen wie die westlichen dereinst wieder in einer autoritären Art und Weise regiert werden könnten. Sie machen sich mithin keine Vorstellung davon, dass liberale Demokratien sehr brüchige Institutionen sind.

Sie sehen Ihre Aufgabe darin, die Phantasie für alternative bedrohliche Szenarien zu fördern?

Ich bin weder ein Prophet noch ein Angstmacher. Ich erinnere immer wieder an die fundamentalen Prinzipien des Persönlichkeitsschutzes in unserem Rechtsstaat und sorge dafür, dass sie eingehalten werden. Ich versuche, die Menschen für Datenschutzprobleme zu sensibilisieren. Und ich beobachte die gegenwärtigen Entwicklungen sehr genau.

Sie tun dies offensichtlich mit wachsender Sorge. Sind Sie, was die Zukunft des Datenschutzes angeht, wirklich so pessimistisch?

Keineswegs. Ich mache den Job nun schon einige Jahre, und ich stelle fest: An bestimmten Schnittpunkten entsteht immer wieder Unbehagen, und zwar dann, wenn der Bürger oder der User merkt, dass seine Selbstbestimmung eingeschränkt wird. Heute machen viele private Informationen öffentlich, aber sie tun dies aus freien Stücken. Wenn nun die sozialen Netzwerke die Einstellungen so verändern, dass der User nicht mehr frei über das verfügen kann, was ihn betrifft, dann wächst seine Skepsis – und sein Widerstand. Ich habe gelernt: Solche Prozesse entwickeln sich dialektisch. Wir können gerade beobachten, wie sich in den Köpfen vieler User Gegenreaktionen gegen die Dominanz der sozialen Netzwerke bemerkbar machen.

Also sind Sie ein Optimist, der den Pessimisten mimt?

Ich bin zutiefst überzeugt: Der Mensch will sich à la longue nicht bevormunden lassen und begehrt gegen jene auf, die ihn bevormunden wollen.

 

 

NACHBEMERKUNG 

Der Schutz der Privatsphäre ist in Artikel 13 der Bundesverfassung geregelt: «Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.»

Im Bundesgesetz über Banken und Sparkassen wird das Bankkundengeheimnis im speziellen definiert. In Artikel 47 heisst es: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a) ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank, als Organ oder Angestellter einer Prüfgesellschaft anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat; b) zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht.»

Im Steuergesetz wiederum wird definiert, was als strafrechtlich relevantes Steuerdelikt gilt – das ist in der Schweiz der aktive Steuerbetrug, während die passive Steuerhinterziehung mit einer Busse geahndet wird. Seit 2009 leistet die Schweiz nach OECD-Norm auch Amtshilfe in Fällen von schwerwiegender Steuerhinterziehung.

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