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Eine neue Verfassung

Der Liberalismus steckt in einer Krise. Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wird zunehmend zur Illusion. Geld regiert die Welt, die Finanzwirtschaft gebietet über die öffentliche Ordnung. Was hilft? Es braucht eine neue Verfassung des Kapitalismus, die ihn in demokratische Schranken weist.

Eine neue Verfassung

Allenthalben ist die Rede von Krise, Zerfall und Versagen. Angst haben wir vor der Globalisierung, vor der EU oder vor Gewalt im eigenen Land. Die Risiken unserer modernen Gesellschaft wachsen exponentiell. Und exponentielles Wachstum ist immer tödlich – wir kennen das vom Wachstum der Krebszellen oder von der Kettenreaktion im Atomkraftwerk. Die Natur braucht die Gegenkraft zum Wachstum, das Vergehen, um in einem rhythmischen Gleichgewicht zu bleiben. Der moderne Mensch aber will nur das Wachstum, nicht das Sterben. Er will nur die Chancen nutzen, die Risiken jedoch nicht selber tragen. Gerade dadurch wachsen die Risiken – und erzeugen noch mehr Angst.

Unsere Gesellschaft hat den Individualismus ins Extrem getrieben. Sie überlässt alle Entscheidungen, die das Schicksal unserer Gesellschaft bestimmen, den einzelnen. Sie entbindet sie von den Pflichten früherer Konventionen und sozialer Normen. Jeder soll nach seinem eigenen Nutzen über richtig und falsch entscheiden. Damit kommt er aber nicht zurecht. Wir Menschen sind instinktoffene Wesen. Die Natur hat uns nicht mit dem Kompass des richtigen Verhaltens ausgestattet, den sie den Tieren verleiht. Wir sind auf die Schaffung einer Kultur als Lebensordnung angewiesen. Gewiss haben autoritäre Regimes aus der Zeit vor der Aufklärung die Menschen unterdrückt und dem Individuum zu wenig Freiraum gewährt. Der Liberalismus hat darauf die richtige Antwort gegeben. Heute schiesst er aber über sein Ziel hinaus. Die scheinbar grenzenlose Expansion des Reichs der Freiheit hat zu einer Überforderung der kulturellen Orientierung der Menschen geführt. Der individualistische Subjektivismus leidet unter einem Mangel an intersubjektiver Bindungsfähigkeit. Wohl wäre freiwillige Bindung an die andern und an das Gemeinwohl das Ideal der Moderne. Aber die freie Einsicht in die Forderungen der Vernunft hat offenbar nicht die Kraft, jenen Zwang zu ersetzen, den die autoritäre Gesellschaftsform hatte.

Exzessiver Kapitalismus

Exponentiell wächst insbesondere die Kapitalkonzentration. Das Vermögens- und Einkommensgefälle ist inzwischen so steil, dass es zusehends die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft erschüttert. Das hochkonzentrierte Kapital verschafft einer immer schmaleren Schicht von Eigentümern und ihren Managern eine immer grössere Finanzmacht und damit ein gefährliches Machtpotential gegenüber Staat, Medien und öffentlichem Leben.

Die Ohnmacht der Schwächeren, die sich nicht aus eigener Kraft am Markt zu behaupten vermögen, beschränkt wesentlich ihre reale Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Sozialstaat versucht dem mittels nachträglicher Umverteilung von Kaufkraft entgegenzuwirken. Trotz hoher Sozialleistungsquote schafft er es jedoch immer weniger, die wachsenden sozialen Kosten unserer kapitalistischen Wirtschaftsform zu tragen.

Dominanz des Finanzmarktes

Das Geld regiert die Welt. Die Finanzmärkte steuern mittlerweile die Realwirtschaft. Sie beherrschen weitgehend auch die Politik der Staaten. Eine neue Weltordnung hat sich durchgesetzt: Die höchste Macht kommt den Prozessen an den Finanzmärkten zu, gefolgt von den Entwicklungen in der Realwirtschaft und schliesslich den politischen Prozessen in und zwischen den Staaten. Die Staaten haben die Finanzmärkte so weit dereguliert, dass diese nun in einem fast regellosen Wettbewerb bestimmen, welche staatlichen Rahmenordnungen sich durchsetzen. Die Finanzwirtschaft verfügt über den «ordre public»; sie hat die Macht, das öffentliche Wohl zu bestimmen.

Die Macht des Geldes untersteht keiner normativen Verfassung mehr. So ist die Finanzwirtschaft nahezu keiner (Gegen-)Macht mehr verantwortlich, zieht aber ihrerseits alle andern Mächte zur Verantwortung.

Freiheitsverständnis

Der Liberalismus steckt in einer Krise. Bis zum Ende des Kalten Krieges diente er als Rechtfertigung für das kapitalistische Wirtschaftssystem. Der Westen musste sich als die «freie Welt» vom sozialistischen System abgrenzen können, um diesem überlegen zu sein. Mit dem Untergang der Sowjetunion ist diese Stütze des Liberalismus eingebrochen. Der Kapitalismus konnte sich von nun an als Sieger fühlen, ohne seine Verpflichtung gegenüber dem Liberalismus zu honorieren. Der Liberalismus hat sich mangels Konkurrenz von seinem wirtschaftlichen Kommilitonen einnehmen und ökonomisieren lassen. Nun dominiert seine neoliberale Ausprägung amerikanischer Provenienz, die ihn seines Sinns entleert. Freiheit reduziert sich auf den Anspruch des Stärkeren, seine Willkür auszuleben. Dass Freiheit für alle die Voraussetzung einer kollektiven Ordnung des Zusammenlebens unter Menschen ist, die sich gegenseitig als gleichberechtigt anerkennen, geht vergessen.

Freiheit ist ein Recht, das auf Pflichten beruht. Nicht nur entspricht mein Recht einer Pflicht der anderen – meine Freiheit beruht auch auf der Erfüllung meiner eigenen Pflichten. Frei bin ich dann, wenn ich meine Pflichten erkenne und erfülle. Die Freiheit ist eine Folge der Pflichterfüllung. Die Pflicht kommt damit vor dem Recht. Wir haben von unseren Eltern Freiräume immer erst dann zugebilligt erhalten, als sie fanden, wir seien fähig, die Verantwortung für unser Handeln selbst zu übernehmen. In Schule und Beruf mussten wir neue Verantwortungsbereiche erwerben, bevor wir die entsprechenden Kompetenzen ausüben durften. Die Freiheit, die wir haben, wird uns auf dem Weg über die Pflichten, die wir erfüllen müssen, definiert und gewährt.

Egoismus

Ökonomen sagen, wir seien Eigennutzenmaximierer, und das sei gut so. Der Markt sorge dafür, dass dann, wenn jeder nur nach seinem eigenen Vorteil strebe, aus dem Tausch unserer Leistungen das allgemeine Wohl entstehe.

Der Markt wird so als ein Mittel zur individuellen Vorteilsmehrung begriffen. Er ist mein Freiraum, in dem ich meine Interessen maximal verwirklichen kann. Auf diese Weise wird er allerdings nur aus der Froschperspektive eines egoistischen Individuums betrachtet. Der Markt kann aber nie nur vom einzelnen Subjekt her begriffen werden, sondern ist immer Austausch, zwischenmenschliche Beziehung; er ist ein Ort gegenseitiger Verpflichtung. Erst aus dieser Verpflichtung dem anderen gegenüber entsteht meine Freiheit. Denn mein eigenes Interesse kann ich nur dadurch verfolgen, dass ich mich mit dem anderen zusammenschliesse: zum Austausch unserer gegenseitigen Interessen.

Die reine Nutzenperspektive des Individuums ist keine nachhaltige Grundlage für unsere Marktwirtschaft. Sie verletzt vielmehr die Grundlage der Freiheit, die das Recht zur Maximierung meines Nutzens nur aus meiner Verpflichtung gegenüber den andern begründen kann. Ich muss meinen Freiheitsgebrauch immer vor den andern legitimieren. Mein Nutzenstreben ist nur möglich, solange die andern es anerkennen. Sie werden es nur so lange anerkennen, als sie darin ihren eigenen Anspruch auf Anerkennung nicht verletzt sehen. Das ist eine Gerechtigkeitsfrage. In der offenen Gesellschaft gibt es keinen Nutzen ohne Gerechtigkeit.

Leistungsgesellschaft aus Narzissmus

Die Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise ist eine Folge davon, dass wir auf Pump leben, weil wir glauben, nicht genug kriegen zu können. Wir sind nimmersatt, unersättlich. Was wir eigentlich suchen, ist Liebe. Da wir diese nicht bedingungslos erhalten, versuchen wir, sie uns durch Leistung zu verdienen. Die Entschädigung, die wir dank unserer Leistung erwerben, dient als Ersatzbefriedigung für die fehlende Liebe. Das übersteigerte moderne Erfolgsstreben ist aus dieser Sicht nichts anderes als Ausdruck einer narzisstischen Störung, welche die ganze Gesellschaft erfasst hat. Das Ideal der Leistungsgesellschaft beruht dann auf einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung beim Umgang mit unserem Grundbedürfnis nach Liebe.

Während unsere natürlichen Bedürfnisse oder kulturellen Gemeinwohlziele mit zunehmender Erfüllung an Attraktivität verlieren (Gesetz vom sinkenden Grenznutzen), verhalten sich die Bedürfnisse nach Ersatzbefriedigung suchtartig. Sie verlangen auch bei zunehmender Befriedigung immer nach mehr. Es braucht immer mehr vom Falschen, damit man es erträgt, nicht das Richtige zu kriegen. Diese Unersättlichkeit der Bedürfnisse ist denn auch das eigentliche Fundament der Wirtschaftswissenschaften: Volkswirtschaftlich ist Knappheit die Ursache des Wirtschaftens. Der Markt ist die Institution zum Austausch knapper Güter schlechthin. Die Unersättlichkeit der Konsumwünsche aber ist Voraussetzung für das Funktionieren jedes Marktes. Die herrschende Markttheorie mit ihrer Grundvoraussetzung der Unersättlichkeit der menschlichen Bedürfnisse rechnet somit letztlich mit einer pathologischen Basis.1

Private und öffentliche Freiheit

Kein Nutzen ohne Gerechtigkeit heisst: Es gibt keine private ohne öffentliche Freiheit. Zwischen dem Grundrecht auf die Freiheit vom Staat und dem Grundrecht auf politische Teilnahme am Staat besteht ein unauflöslicher Zusammenhang. Meine private Freiheit, mein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, hängt davon ab, dass wir alle frei sind, unser öffentliches Zusammenleben gemeinsam zu bestimmen. Die private Freiheit des einzelnen ist in einer Demokratie untrennbar mit der republikanischen Freiheit aller verknüpft.

Das gilt auch für die Wirtschaftsordnung. Privateigentum und Wirtschafts-freiheit sind nicht nur Rechte einzelner, sondern Ordnungsprinzipien eines Gemeinwesens, das seine Ordnung auf Freiheit und Gleichberechtigung aufbaut. Deshalb hat die Garantie des Privateigentums zwei Seiten. Eigentum erlaubt es nicht nur, real frei zu sein und ein individuell selbstbestimmtes Leben zu führen. Eigentum ist auch Voraussetzung für die republikanische Mitwirkung freier Bürger an der demokratischen Bestimmung der öffentlichen Ordnung. Nur wer an Wirtschaft und Gesellschaft teilhat und Verantwortung für sich und sein Gut trägt, wird auch Verantwortung für die Gemeinschaft empfinden, die ihn mitträgt. Früher wurden deshalb die politischen Rechte nur den Besitzenden gewährt. Heute sind die politischen Rechte universalisiert. Deshalb muss das Umgekehrte gelten: Wer politisch mittragen soll, muss wirtschaftlich gesichert sein.

Markt und Staat

Die europäischen Staaten streiten sich darum, wie sie den Anforderungen des Marktes an ihre Zahlungsfähigkeit gerecht werden können. Die Staatsverschuldung ist zur Geissel der Politik geworden. Allenthalben diktiert die Finanzwirtschaft der Politik den Takt.

Aus der Sicht vieler Ökonomen ist dies die Folge eines Staatsversagens. Der Markt zwinge heute die Staaten bloss dazu, «ihre Hausaufgaben» zu machen und zu einem gesunden Haushalten zurückzufinden. Der Markt wird dieser Interpretation zufolge zum Wächter über den Staat. Vorausgesetzt ist dabei ein Marktfundamentalismus, der die Marktwirtschaft als die natürlich vorgegebene oder als die idealerweise aufgegebene Gesellschaftsordnung begreift. Der Markt ist dieser Lehre zufolge das Reich der privaten Freiheit. Der Staat hingegen ist dann das Reich des öffentlichen Zwangs.

Die Zwei-Reiche-Lehre von Staat und Markt, die sich aus der Zuschlagung des Marktes zum privaten Bereich nährt, schafft Barrieren gegen die Überwindung der aktuellen Krise sowohl des Marktes wie des Staates. Faktisch sind Staat und Markt längst zu Endpunkten eines Kontinuums geworden, das die verschiedensten Grade und Mischformen von staatlichen und marktförmigen Strukturen und Prozessen einschliesst. Das gilt auch für die Ursachen der Krisen: Wenn die Staaten in den Jahren zwischen 1990 und 2008 den Finanzmarkt dereguliert und die Zinsen gesenkt haben, so geschah das auf Druck des Marktes; wenn der Finanzmarkt Blasen gebildet hat, so geschah das nur dank dem Segen der Politik.

Kapitalismus und Demokratie

Auch die Demokratie steckt in einer Krise. Eine Politik, welche die Macht der Wirtschaft zunächst frei gewähren lässt, muss bald selbst in ihren Sog geraten. Der liberale Staat läuft Gefahr, sich den Bedingungen der kapitalistischen Marktwirtschaft unterzuordnen. Er verleiht den Anforderungen des Wirtschaftssystems den Vorrang vor der realen Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger. Der Markt wird damit zur primären Ordnung erhoben. Demokratie und Rechtsstaat werden zu abgeleiteten Grössen. Der demokratische Rechtsstaat hält dann sein Versprechen nicht ein: Er gibt uns die Freiheit nicht, unser Zusammenleben effektiv gemeinsam zu regeln. Beispiele dafür gibt es genug, auch in der Schweiz: Das Bankgeheimnis wird hochgehalten, obwohl es als Schutz der Hehlerei bei ausländischer Steuerhinterziehung dient. Denn davon profitiert nicht nur der schweizerische Finanzplatz. Auch Bund und Kantone ziehen daraus hohe Steuererträge, mit denen sie einen Teil des Sozialstaates finanzieren können. Immer wieder wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Legitimation für Willkürfreiheit im Markt herangezogen, weil der wirtschaftliche Erfolg die finanziel–le Grundlage für die staatliche Handlungsmacht bildet. Die Eliten von Wirtschaft und Politik haben damit ein gemeinsames Interesse. Sie teilen sich die Machtmittel, die sie einander verschaffen können: Sie tauschen Marktfreiheit gegen politische Macht. Die politische Elite gibt der wirtschaftlichen ihre Marktfreiheit, die wirtschaftliche Elite gibt der politischen die finanziellen Mittel zur Verteilung des Wohlstandes.

Finanzkapitalismus und öffentliche Ordnung 

Der Primat der Politik über die Wirtschaft ist Voraussetzung einer demokratischen Ordnung. Im Laufe ihres Wachstums hat die Wirtschaft freilich die staatlichen Bande gesprengt. Ihre globale Vernetzung entzieht sie heute weitgehend dem nationalen staatlichen Zugriff. Das ursprüngliche Verhältnis von Staat und Wirtschaft verdreht sich in sein Gegenteil: Die Wirtschaft wird zur Rahmenordnung für den Staat. Diese Entwicklung spitzt sich im Bereich des Finanzmarktes zu: Seit der Finanzmarktkrise wird sichtbar, dass der Finanzmarkt nicht nur die Realwirtschaft in sein Schlepptau zieht, sondern auch die Staaten. In dieser Umkehrung der Rangfolge liegt ein Systemproblem: Geld wäre eigentlich eine staatlich zu gewährleistende Voraussetzung des Wirtschaftens in einer Geldwirtschaft. Nun wird Geld zu 85 Prozent durch die Banken als Buchgeld geschaffen und im Finanzmarkt in beschleunigtem Tempo umgesetzt. Das Geld, das eigentlich eine technische Voraussetzung und ein blosses Mittel des Wirtschaftens sein sollte, wird zur Steuerungsmacht über Wirtschaft und Staat.

Normativ ist das eine verkehrte Welt. Seit der Aufklärung der Gesellschaft und der Demokratisierung der Politik sollte die Wirtschaft dem Wohl der Gesellschaft dienen und der Staat dafür sorgen, dass dem so sei. Die Deregulierung des Finanzmarktes ist daher ein Systemfehler. Die Staaten sollten den Finanzmarkt als Infrastruktur der Wirtschaft ebenso zum Service public machen wie die Elektrizität, die Bahnen oder das Telefon.

Reform: Eine Verfassung des Kapitalismus 

Die Unersättlichkeit der kapitalistischen Entwicklung ruft danach, dass Staat und Recht die Möglichkeiten der Kapitalakkumulation beschränken. Anzusetzen ist bei den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Kapitalwachstums: bei der Eigentumsgarantie und bei der Freiheit der Finanzwirtschaft.

Heute gilt eine individualistische Konzeption der Freiheit und damit aller Grundrechte. Die Grundrechte sollen jeden einzelnen vor Eingriffen des Staates schützen. Längst ist es aber nicht nur der Staat, der die Freiheit des einzelnen gefährdet. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Macht ist da oft stärker. Ebenso wichtig ist nun aber, dass Grundrechte heute nicht nur die Schwachen gegen die Macht Dritter schützen, sondern ganz im Gegenteil Grundlage der Machtausübung durch die Starken bilden. Das gilt vor allem für die wirtschaftlichen Grundrechte, die den ökonomisch Starken ihren Besitz und ihre Handlungsfreiheit sichern – gerade gegenüber den vielen andern, denen diese Rechte wenig bringen.

Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit müssen daher umgepolt werden. Statt subjektiver Willkürrechte des einzelnen gegenüber allen andern braucht es Kompetenzen, die zwar allen zustehen, aber im Interesse des Gemeinwohls auszuüben sind. Die subjektive Berechtigung eines jeden soll zwar bleiben, aber durch eine intersubjektive Verpflichtung ergänzt werden. Freiheit ist nicht individualistisch, sondern republikanisch zu verstehen: als Kompetenz der Bürger zur gemeinsamen Verständigung über die Regeln des Zusammenlebens.

Eine neue Eigentumsordnung

Eigentum dient dem Persönlichkeitsschutz jedes Menschen. Es macht ihn frei, seine übrigen Freiheitsrechte wahrzunehmen. Es ist daher ein zentrales Grundrecht unserer Verfassung. Kapital hingegen ist bloss ein Vermögensrecht, das Besitzende berechtigt, mit ihren finanziellen Mitteln produktiv tätig zu werden, wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen und auf diesem Weg letztlich Macht über andere Menschen auszuüben. Das gehört zur marktwirtschaftlichen Ordnung, muss aber im Allgemeinin-teresse liegen und jederzeit die unantastbaren Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen wahren. Zu diesem Zweck können die Verfügungsrechte über Kapital demokratisch geordnet und eingeschränkt werden. Das verletzt keine Grundrechte, sondern dient gerade ihrem Schutz. Im einzelnen braucht es eine Eigentums- und Kapitalverfassung nach folgenden fünf Grundsätzen:

1. Trennung von Eigentum und Kapital

Die Eigentumsgarantie beschränkt sich auf die materielle Existenzbasis und wird durch das Mass begrenzt, das allen zugleich möglich ist. Was darüber hinausgeht, ist Kapital. Dieses ist ein Teilhaberecht am allgemeinen Wohlstand. Die generellen Voraussetzungen der Kapitalverteilung sind durch die Gesetzgebung zu bestimmen.

2. Eigentumsgarantie nur für natürliche Personen

Eigentum kann als Persönlichkeitsrecht nur natürlichen Personen zukommen. Juristische Personen – insbesondere alle Aktiengesellschaften – können nicht Träger der verfassungsmässigen Eigentumsgarantie sein, sondern nur Träger von gesetzlichen Verfügungsrechten über Kapital.

3. Ordnungspolitische Systemregulierung

Das Kapital kann durch Grundsätze der Wirtschaftsverfassung, der Sozialverfassung oder der Umweltverfassung beschränkt und in seiner Entstehung und Verwendung dementsprechend reguliert werden.

4. Pluralistisches Unternehmensverfassungsrecht

An die Stelle des heutigen Systems, das alle Rechte an der Unternehmung den Aktionären vorbehält, soll ein pluralistisches System treten, das alle Anspruchsgruppen («Stakeholder») in fairer Weise am Wirtschafts- und Entscheidungsprozess mitwirken lässt und an der gemeinsam erarbeiteten Wertschöpfung angemessen beteiligt.

5. Nachhaltigkeit der marktwirtschaftlichen Entwicklung

Die individuelle und gesellschaftliche Verantwortung für die Folgen unseres Tuns gilt auch im Verhältnis zu unseren Nachkommen. Der liberale Rechtsstaat sorgt daher treuhänderisch für die intergenerationelle Gerechtigkeit. Alle Verfügungsrechte an Kapital stehen damit unter dem Vorbehalt der Nachhaltigkeit.2

Eine neue Geld- und Finanzmarktverfassung

Der Finanzmarkt ist kein gewöhnlicher Markt, in dem die Privatautonomie jedes einzelnen Teilnehmers das höchste Gut ist, sondern ein öffentlicher Raum, in dem eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen ist.

Unsere moderne Geldwirtschaft kann nur auf der Grundlage einer Staatsverantwortung für die Versorgung mit Geld funktionieren. Was ökonomisch als Markt begriffen wird, muss rechtlich und politisch als Staatsaufgabe gestaltet werden. Wie viel von dieser Staatsaufgabe mit marktnahen Mitteln und durch private Akteure wahrgenommen werden kann, soll durch die Gesetzgebung entschieden werden.

Wenn die Versorgung der Wirtschaft mit Geld eine Staatsaufgabe ist, wird sie zu einem Service public. An die Stelle des bisherigen Aufsichtsmodells, das die Marktregulierung als Polizeiaufgabe in einem freien Markt konzipiert hat, tritt das Gewährleistungsmodell: Der Staat gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Kredit unter Beiziehung Privater:

1. Der Finanzmarkt wird zu einer öffentlichen Dienstleistung, die eine wesentliche Infrastruktur für die Realwirtschaft gewährleistet. Der Zahlungsverkehr und das Kreditwesen müssen als Service public einer staatlichen Steuerung unterstellt werden. Neue Tätigkeiten können je nach Entwicklung des Finanzmarktes als gefährlich eingestuft und allenfalls verboten werden.

2. Das staatliche Geldmonopol muss auch die Schaffung von Buchgeld umfassen. Erst die Verteilung dieser Geldmenge unter den Teilnehmern am Markt kann und soll so weit an das Bankensystem übertragen werden, wie dies die Wahrung des öffentlichen Interesses zulässt.

3. Der Schweizerischen Nationalbank steht das Monopol der Geldschöpfung zu. Sie steuert die Geldmenge im öffentlichen Interesse am wirtschaftlichen Wohlergehen des Landes und gewährleistet den Service public im Finanzmarkt insgesamt mit den Mitteln von regulatorischen Vorgaben und Leistungsaufträgen.3

Fazit

Unserer Gesellschaft fehlt ein Gegengewicht zum dominierenden Individualismus, den wir vorerst nur auf egoistische Weise zu nutzen verstehen. Aus Einsicht in die eigenen Schwächen sollten wir institutionelle Vorkehren treffen, um den überbordenden Kapitalismus in gemeinwohlverträgliche Schranken einzubinden. Es braucht Verfassungsregeln, die den Primat von Gesellschaft und Demokratie über die Wirtschaft wiederherstellen.

 


 

1 Hans-Joachim Maaz: Die narzisstische Gesellschaft.Ein Psychogramm. München: C.H. Beck, 2012.

2 Mehr dazu unter: www.ratkontrapunkt.ch/artikel/ (Gret Haller, Philippe Mastronardi, Peter Ulrich, Daniel Wiener: «Eigentum ist kostbar, denn es macht frei!»).

3 Mehr dazu unter www.vollgeld.ch/lösung: «Entwurf für eine Geld- und Finanzmarktverfassung» und «Plattform für eine neue Geld- und Finanzmarktverfassung».

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