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Ein Kinderbonus in der Rente führt nicht zu mehr Kindern

Der demografische Wandel gefährdet die Finanzierung der AHV. Der Staat muss deshalb die Rahmenbedingungen für Familien verbessern – ein Bonus in der Altersvorsorge für Eltern löst das Problem tiefer Geburtenraten nicht.

Ein Kinderbonus in der Rente führt nicht zu mehr Kindern

Als die AHV 1948 gegründet wurde, lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 67 Jahren, Frauen bekamen im Schnitt 2,4 Kinder. Heute beträgt die Lebenserwartung 84 Jahre, die Fertilitätsrate liegt bei 1,28 Kindern pro Frau.

Die Geburtenrate in Industrieländern sinkt seit den 1960er-Jahren. Medizinische Faktoren wie die Antibabypille oder sinkende Spermienqualität erklären den Trend nur teilweise. Entscheidender war der institutionelle Wandel: Mit der Einführung der AHV verlor die ökonomische Notwendigkeit von Kindern für die Altersvorsorge an Bedeutung. Hinzu kam ein gesellschaftlicher Wandel: längere Ausbildungszeiten, neue Karriereambitionen, veränderte Werte, Normen und Lebensentwürfe. Aber auch Krisen, Krieg, Klimawandel und wirtschaftliche Sorgen dämpfen den Kinderwunsch. Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst gegen Nachwuchs oder verschieben die Familiengründung, die mit zunehmendem Alter biologisch schwieriger wird. In der Schweiz haben Frauen mit Tertiärausbildung weniger Kinder; Schweizer Mütter gehören zu den ältesten Müttern Europas.

Typisch für Länder mit tiefen Geburtenraten – etwa Südeuropa – ist das Zusammentreffen hoher Bildungsniveaus von Frauen mit konservativen Rollenbildern: Stehen hochqualifizierte Frauen nach der Geburt unter dem Erwartungsdruck, zu Hause zu bleiben, entscheiden sie sich häufiger gegen Kinder. Der jüngste Geburtenrückgang ist jedoch besonders brisant, da er auch Skandinavien betrifft. Dort lag die Zahl der Geburten vergleichsweise hoch dank vorbildlicher sozialpolitischer Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: grosszügige Elternurlaubsregelungen, Verfügbarkeit von günstigen Kita-Plätzen und eine geringere Mutterschaftsstrafe.[1] Da sich diese Rahmenbedingungen kaum verschlechtert haben, dürften andere gesellschaftliche Faktoren wie veränderte Werte, Normen und Zukunftsperspektiven den Rückgang erklären.

Die Schrumpfung beschleunigt sich

Der Geburtenrückgang verstärkt sich selbst: Weniger Kinder heute bedeuten in Zukunft auch weniger Mütter im gebärfähigen Alter. Rechnerisch führt dies zu einem Aussterben der Gesellschaft, wenn die Fertilitätsrate nicht irgendwann wieder auf über 2 steigt.

Für die AHV ist das ein Problem. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Erwerbstätige finanzieren die Renten der Älteren. Sinkt die Zahl der Einzahlenden, während gleichzeitig mehr Menschen länger Renten beziehen, kippt das Gleichgewicht.

Seit dem Ja zur 13. AHV-Rente ist der Druck noch grösser. Die Zusatzrente kostet bis zu 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Wie sie finanziert werden soll, ist offen. Mit den geburtenstärksten Jahrgängen der Babyboomer, die jetzt in Rente gehen, wird sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern nochmals verschlechtern. Auch wenn die Defizite gemäss aktuellen Zahlen kleiner ausfallen als ursprünglich befürchtet: Der demografische Druck bleibt bestehen.

Widerspruch zum Solidaritätsprinzip

Vor diesem Hintergrund wird ab und an ein «Kinderbonus» in der AHV diskutiert – etwa geringere AHV-Beiträge für Eltern oder höhere Renten je nach Kinderzahl. Beide Varianten klingen plausibel, greifen aber zu kurz.

Eine Beitragsreduktion für Eltern würde die AHV schwächen: Die heutigen Beiträge finanzieren ja die heutigen Renten. Deshalb plädiert etwa der Basler Ökonom Wolfram Kägi für tiefere Renten für Kinderlose. Das Argument: Die «Rendite» (sic!) der Kinder werde in der AHV vergesellschaftet, während der Grossteil der Kinderkosten privat zu tragen sei. Wer stärker für die nächste Generation sorge, solle im Alter belohnt werden. Konkret: Gutverdienende ohne Kinder sollten nur noch die halbe Rente erhalten, da sie mehr Spielraum für private Vorsorge hätten.

Ein solcher Ansatz würde die AHV-Ausgaben senken, aber den Kinderwunsch nicht erhöhen. Niemand entscheidet sich für Nachwuchs, um später etwas mehr AHV zu bekommen. Zudem widerspricht ein Kinderbonus in der Altersvorsorge dem Grundprinzip der ersten Säule als solidarisches Sozialwerk mit einer Umverteilung zwischen Einkommensstarken und Einkommensschwachen. Ein solcher Schritt würde Familien gegen Kinderlose ausspielen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen: Die Gesellschaft trägt zwar nicht alle, jedoch einen erheblichen Teil der Kinderkosten mit. Wenn Kinderlose in der Altersvorsorge benachteiligt werden, warum sollten diese dann die Schulbildung mit ihren Steuergeldern finanzieren?

Hinzu kommt: Kinderlosigkeit ist nicht immer gewollt oder geplant. Viele unfreiwillig Kinderlose dürften eine Kürzung der AHV-Rente als zusätzliche Bestrafung empfinden. Und wie geht man mit jenen um, die in anderer Form zur Gesellschaft beitragen, zum Beispiel durch Pflege von Angehörigen und nachbarschaftliches Engagement? Könnten andere Beiträge an die Gesellschaft geltend gemacht werden, und wenn ja, wer soll all das messen, kontrollieren und in Rentenansprüche umrechnen?

Entlastung in der Familienphase

Zielführender wäre es, Familien in der Lebensphase mit Kindern zu entlasten. Auch wenn die Beispiele aus Skandinavien zeigen, dass Vereinbarkeit von Beruf und Familie allein kein «Geburtenmotor» ist, bleibt sie ein entscheidender Faktor. Eine Reduktion des «Kindermalus» durch familienfreundliche Sozialpolitik dürfte somit mehr bewirken als ein Bonus in der Rente.

In puncto Familienpolitik hinkt die Schweiz im internationalen Vergleich hinterher. In Rankings von OECD und Unicef landet sie regelmässig auf den letzten Plätzen bei der Familienfreundlichkeit: nur 14 Wochen Mutterschafts- und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, keine flexible Elternzeit – deutlich weniger als in fast allen europäischen Ländern. Die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung (Kita, Krippe) gehören zu den höchsten in Europa, Ganztagsbetreuungsangebote fehlen und oft wird der Zusatzverdienst des zweiten Elternteils durch Gebühren und Steuern aufgezehrt. Zudem ist die Unterstützung einkommensschwacher Familien geringer als in Nachbarländern.

In diesem Umfeld überlegen sich viele, ob sie die Verantwortung für Kinder tragen können oder wollen. Die Politik ist in der Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Familien entlastet werden und Kinder willkommen sind. Dazu gehören ein Ausbau und eine finanzielle Entlastung der Kinderbetreuung, die Einführung einer zeitgemässen Elternzeit, steuerliche Reformen wie die Abschaffung der Heiratsstrafe sowie eine gezielte Unterstützung von Familien mit kleinem Einkommen. Wenn die Schweiz ihre demografische Basis sichern will, muss sie Familienpolitik nicht als Kostenfaktor sehen, sondern als Investition in die Zukunftsfähigkeit des Landes, der Gesellschaft – und der AHV.

[1] Die Mutterschaftsstrafe bezeichnet die systematische Benachteiligung von Müttern im Erwerbsleben – etwa durch geringere Löhne, schlechtere Karrierechancen und diskriminierende Erwartungen im Vergleich zu kinderlosen Frauen und Vätern.

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