Ein Herz für Beamte
Die Verwaltung weist einen erschreckend hohen Anteil «unproduktiven Verkehrs» auf. Leerlauf und Langeweile sind an der Tagesordnung.
«Porno-Beamte vergnügen sich am Arbeitsplatz!» So oder ähnlich lauteten die Schlagzeilen, als jüngst eine Studie des Kantons Luzern publik wurde. Der Kanton hatte untersuchen lassen, womit seine Angestellten Zeit im Internet verbringen. Das Ergebnis: Die Hälfte aller Seitenaufrufe ist privaten, nicht geschäftlichen Charakters. Darunter auch 500 Zugriffe auf Pornoportale – pro Tag. Von schlüpfrigen Details abgesehen, die Studie zeigt vor allem: Die Verwaltung weist einen erschreckend hohen Anteil «unproduktiven Verkehrs» auf. Leerlauf und Langeweile scheinen an der Tagesordnung. Ein Blick in die Statistik erklärt, warum: Kein Arbeitgeber des Landes baut so rapide Personal auf wie der Staat. Zwischen 2009 und 2013 stieg die Zahl der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung von 158 200 auf 183 300. Nach Adam Riese werden pro Monat also mehr als 500 Beamte eingestellt. Die öffentliche Hand beschäftigt bereits dreimal so viele Mitarbeiter wie der grösste private Arbeitgeber, die Migros.
Vater Staat drängt ihnen auch immer mehr Geld auf: 2009 verdiente ein durchschnittlicher Bundesbeamter 113 738 Franken brutto, 2013 waren es bereits 120 075 Franken. Jeder dritte Bundesangestellte erhält zusätzlich eine «Leistungsprämie» von im Schnitt 2650 Franken. Für «ausserordentliches Engagement» – damit überhaupt noch «produktiver Verkehr» stattfindet. Statt mit dem Finger auf die frechen Porno-Beamten zu zeigen, ist aber zuvorderst Mitgefühl angebracht. Die öffentlichen Angestellten sind nämlich gefangen in einer Organisation, die sich zu Tode wächst: Vater Staat leidet an Adipositas. Zu viel Masse drückt auf den Kreislauf, Bewegungen fallen zunehmend schwerer, Kurzatmigkeit tritt auf. Am Ende muss die dröge Arbeitszeit in virtuellen Rotlichtvierteln vertrödelt werden. Schön ist das nicht. Doch tröstlich immerhin für uns Bürger: Jede Arbeitsstunde, die im Internet verpufft, kann nicht in die Regulierung, Überwachung und Gängelung der Bürgerschaft investiert werden.